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Wohnwagen über Ebay ersteigert!Probleme!

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 16:12

Hall, haben uns über Ebay einen Ww ersteigert, mit neu TÜV etc.!Einen Tag bevor wir ihn abholen wollten(gestern war der Tag)/mußten 450km fahren) sagte uns der Verkäufer das er keinen Brief dafür hätte!Nagut, Tel. mit der Zulassungsstelle, was zutun ist!Der Verkäufer muss eine Eides.Vers.abgegeben das es sein Ww ist!Und wir bekommen nach ca. 6 Wochen unseren Brief!

Ww abgeholt, Kaufvertrag ausgefüllt wo wir auch vermerkt habendas er den Brief als "Verlustig meldet"!

Nach 300km kurz vorm zuhause bekommen wir einen anruf, das der Besitzer vom Ww dort stehn würde und seinen Ww gerne wieder haben möcht!

Nach erneutem 1Std Telfonat auf einen Parkplatz erfuhren wir das unser Verkäufer den Ww von einem Campingplatzbesitzer erworden hat(haben auch den Beleg jetzt bekommen) der den Ww Verkauft hat, weil der Besitzer den Stellplatz nicht bezahlt hat, und der Platz aussah"wie eine Mülldeponie"!

Der Besitzer mit Brief will jetzt den Ww wieder haben!!

Wie sehen unsere chancen aus??Da der Ww genau der ist den wir gesucht haben!

Bevor ich Montag mir einen Anwaltstermin geben lasse, hoffe ich das Ihr mir helfen könnt mal wieder!

Danke wie immer für gute infos!!!!!

PS Dumme Sprüche könnt Ihr euch sparen!Habe schon einen dicken Hals!

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51 Antworten

Aua,da wirst Du ohne Anwalt nur rauskommen wenn der Verkäufer Dir das Geld und Aufwandsentschädigung zurückzahlt...

Die Frage ist hier ob Du in treuem Glauben gekauft hast das der Verkäufer der Eigentümer des Wohnwagens ist bzw zum Verkauf berechtigt ist. Man könnte Dir hier vorwerfen das Du den WW ohne Brief gekauft hast und der Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufs, also z.B. als Bestandteil des Kaufvertrages eine eidesstattliche Versicherung betreffend den Brief NICHT abgegeben hatte.

Also.... Die vermutlich billigste Methode wird eine "Rückabwicklung" in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Verkäufer sein.... Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast könnte es teuer werden und es fragt sich ob es den Stress wert ist?!

So viel Dummheit muß bestraft werden, auch wenn Du diesen Spruch nicht höhren willst, aber das muß sein.

So nun zu Deinem Problem, den WoWa denke ich kannst Du abschreiben, wenn Du nicht sofort mitdem Besitzer handelseinig wirst.

Ein Anwalt kann Dir da auch nicht helfen, Du hast Diebesgut bei Dir eingestellt und wenn der Besitzer zur Polizei geht, dann wanderst Du ab, wenn der Staatsanwalt nen schlechten Tag hat.

Also ruf den Verkäufer an und setze ihn unter Druck, das er Dir sofort das Geld wieder gibt und deine Fahrkosten Dir erstattet.

Telefoniere im beisein von 2 Nichtverwandten und stelle das Telefon auf laut mithöhren und informiere deinen Gegenüber das das Telefon auf laut mithöhren gestellt ist.

Dann teilst Du deinem gegenüber mit das Du sofort zur Polizei gehts und ihn anzeigst wegen Hehlerei.

Ansonsten kann es sein das Du am Montag keinen Anwaltstermin mehr machen kannst.

Die ist keine Rechtsberatung, sondern beruht auf persönlich gemachte Erfahrung.

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 20:00

Stop!

Der Verkäufer hat sich als Eigentümer ausgegeben!Was er mirauch unterzeichenet hat!

Wenn überhaupt bin ich zurzeit Besitzer des Ww nicht Eigentümer!

Wenn hat sich der Verkäufer"Campingplatzbesitzer" einer Straftat(

Betrug bzw. komm nicht drauf genacht!

Werde trotzdem morgen meine Vers. damit Vertrauen!

Thx für die infos°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von waldschrat4

So viel Dummheit muß bestraft werden, auch wenn Du diesen Spruch nicht höhren willst, aber das muß sein.

So nun zu Deinem Problem, den WoWa denke ich kannst Du abschreiben, wenn Du nicht sofort mitdem Besitzer handelseinig wirst.

Ein Anwalt kann Dir da auch nicht helfen, Du hast Diebesgut bei Dir eingestellt und wenn der Besitzer zur Polizei geht, dann wanderst Du ab, wenn der Staatsanwalt nen schlechten Tag hat.

Also ruf den Verkäufer an und setze ihn unter Druck, das er Dir sofort das Geld wieder gibt und deine Fahrkosten Dir erstattet.

Telefoniere im beisein von 2 Nichtverwandten und stelle das Telefon auf laut mithöhren und informiere deinen Gegenüber das das Telefon auf laut mithöhren gestellt ist.

Dann teilst Du deinem gegenüber mit das Du sofort zur Polizei gehts und ihn anzeigst wegen Hehlerei.

Ansonsten kann es sein das Du am Montag keinen Anwaltstermin mehr machen kannst.

Die ist keine Rechtsberatung, sondern beruht auf persönlich gemachte Erfahrung.

Hehlerware kann ich nicht gekauft haben, da das Fahrzeug nicht auf der Schwarzenliste steht!!Der Wagen istSauber!Habe diese über meine Dienststelle checken lassen!Also ist es keine Helerware wie Du sagst!

Sondern sind beim Kauf nur .....!!!!!!!!!

das es sich hier um "Diebesgut" oder Hehlerei" handelt ist absoluter Blödsinn!!!! Der WW ist wenn überhaupt nicht gestohlen worden sondern wissentlich oder unwissentlich unterschlagen worden.

Die einzige Frage aus sicht von Bielefelder ist ob er hätte erkennen KÖNNEN (nicht müssen) ob der Verkäufer ermächtigt war den WW zu verkaufen.. unabhängig ob als Vermittlerm eigentümer oder Besitzen.

und ob er ggf grob fahrlässig die Tatsache des fehlenden KFZ Briefes ignoriert hat....

ich bleibe dabei... eine Rückabwicklung ohne Anwälte wird die kostengünstigste Lösung sein!!!

Hallo, das könnte ja sogar der Fall einer Rechtsklausur sein.

 

Also es ist nicht ganz einfach. Der Campingplatzbesitzer hat m. E. vom Pfandrecht des Vermieters gebrauch gemacht. Je nach Vertragsverhältnis des ursprünglichen Eigentümers und des Campingplatzbesitzers war das u. U. möglich. Damit hätte der Verkäufer und Du dann Eigentum (rechtmäßig) erwerben können, da es sich gerade nicht um Diebstahl handelt.

Ein gutgläubiger Erwerb scheidet aus, wenn der Eigentümer den Besitz unfreiwillig aufgegeben hat. Wenn Du z. B. Deinen Taschenrechner mit leihst und ich ihn verkaufe (was ich ja nicht darf), dann erwirbt der Käufer gutgläubig, da Du ja Deinen Taschenrechner mir freiwillig gegeben hast. Anders sieht es aus, wenn ich den Taschenrechner stehle und dann verkaufe.

Der Brief ist zum Erwerb nicht notwendig. Falls er jedoch nicht vorliegt, kann dies zu Problemen führen (die Du ja jetzt auch hast). Durch das Fehlen des Briefes kann es sein, dass Du nicht bgutgläubig erworben hast. M. E. ist die Einschaltung eines Anwalts notwendig. Wichtig ist, ob der Verkauf des Campingplatzbesitzers an deinen Verkäufer rechtmäßig war.

Was meint eigentlich der Campingplatzbesitzer? Wenn sein Verkauf an deinen Verkäufer rechtmäßig war, dann ist es dein Erwerb auch und du kannst den WW behalten.

Wenn Du den WW rausgeben mußt, muß dir dein Verkäufer den Kaufpreis erstatten (eventuell noch Schadensersatz) und er kann sich beim Campingplatzbesitzer sein Geld wieder holen.

PS

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine persönliche Meinung.

M. E. hast Du eine gute Position.

Zitat:

Der Campingplatzbesitzer hat m. E. vom Pfandrecht des Vermieters gebrauch gemacht.

M. E. hast Du eine gute Position.

Glaub ich wiederum nicht.

Der Campingplatzbesitzer kann den WW vieleicht festhalten,aber nicht verscherbeln.

Er ist halt kein Gerichtsvollzieher,und selbst der handelt auch nur

im Auftrage des Gerichts.

Er muß den WW sicher verwahren und den Eigentümer die möglichkeit

geben ihn auszulösen.

Gruss Dieter

Dieter hat recht, kein Mensch ist berechtigt ohne Gerichtsbeschluß (Pfandrecht) Eigentum von Dritten zu verkaufen.In dem Moment wo Dich der Besitzer zur Rückgabe aufgefordert hat, hast Du davon Kenntnis das der WoWa unrechtmäßig verkauft wurde. Wenn er noch nicht auf der Liste steht ist dabei unerheblich.

Es gilt immer noch, wer den Brief Besitz ist der EIGENTÜMER und nur der ist Berechtigt ein Fahrzeug zu verkaufen.

Mach nur so weiter.

Zitat:

Original geschrieben von waldschrat4

Es gilt immer noch, wer den Brief Besitz ist der EIGENTÜMER und nur der ist Berechtigt ein Fahrzeug zu verkaufen.

Mach nur so weiter.

Das ist falsch!!!!!

Beispiel: Du leihst deinem Kumpel Geld und akzeptierst sein Auto als Sicherheit und nimmst den Brief an dich. Jetzt bist Du der Besitzer des Briefes aber dadurch nicht der Eigentümer des Autos und darfst es auch nicht verkaufen! Obwohl Du den Brief hast....

u.a. deswegen ist der Besitz des Briefes nur als Indikation für das fahrzeug zu betrachten, nicht jedoch als Beweis. Dies umsomehr wenn derjenige der Behauptet Eigentümer des Fahrzeugs zu sein und derjenige der im Brief steht NICHT identisch sind.

Zitat:

Original geschrieben von stero111

Das ist falsch!!!!!

Beispiel: Du leihst deinem Kumpel Geld und akzeptierst sein Auto als Sicherheit und nimmst den Brief an dich. Jetzt bist Du der Besitzer des Briefes aber dadurch nicht der Eigentümer des Autos und darfst es auch nicht verkaufen! Obwohl Du den Brief hast....

u.a. deswegen ist der Besitz des Briefes nur als Indikation für das fahrzeug zu betrachten, nicht jedoch als Beweis. Dies umsomehr wenn derjenige der Behauptet Eigentümer des Fahrzeugs zu sein und derjenige der im Brief steht NICHT identisch sind.

Wenn Du es so genau weißt, dann ist es ja gut.

Dann mögen nur diejenigen aufpassen, die ein Fahrzeug gekauft haben und nicht im Brief stehen, weil sie es auf ihren Namen nicht zugelassen haben aber den Brief haben.

Was fällt Dir jetzt für einen Gescheitheit ein ?

Tja waldschrat, Dein Beispiel ist perfekt!

Ich hatte ein Auto gekauft und bezahlt und meine damalige Verlobte hat es zugelassen und stand im Brief... den allerdings hatte ich. Nach der Trennung hat sie anwaltlich die Herausgabe des Briefes und des Fahrzeugs gefordert weil sie es , da sie ja im Brief stand, als Ihr Eigentum angesehen hat.

Ich Konnte mit meinen Bankunterlagen (geldabhebung zum Fahrzeukkauf) und Kaufvertrag nachweisen das es meiner ist... so sah es das Amtsgericht!

Der Besitz des Briefes und der Eintrag des HALTERS ist nur ein Indiz für die Eigentümerschaft, nicht jedoch der Beweis.

Um aufs Thema zurück zu kommen.... die Frage ist hier ob der Käufer des WW hätte erkennen können das der Verkäufer nicht verkaufsberechtigt ist!

Hier wäre die Vorlage des Briefes sicher ausgereicht... da der aber nicht da war und die Eidesstattliche versicherung nicht gegeben war könnte man auch skeptisch werden...

Frage am Rande, war der Wohnwagen zugelassen und gab es einen Fzg-Schein dazu?

Wurde der Wohnwagen zu einem marktüblichen Preis gekauft?

pfisti

ich als besitzer würde den ww jetzt als gestohlen melden.

spätestens dann wird der ww helerware, und der käufer ist ihn los.

der verk hat ebenfalls ein mittelschweres problem.

dir steht dann nat. frei, dein geld, daß du bezahlt hast vom verk einzuklagen.

aber da du jetzt eh das wissen hast, das dem verk der ww nicht gehörte, hast auch du schon ein problem.

Zitat:

Original geschrieben von stero111

Tja waldschrat, Dein Beispiel ist perfekt!

Ich hatte ein Auto gekauft und bezahlt und meine damalige Verlobte hat es zugelassen und stand im Brief... den allerdings hatte ich. Nach der Trennung hat sie anwaltlich die Herausgabe des Briefes und des Fahrzeugs gefordert weil sie es , da sie ja im Brief stand, als Ihr Eigentum angesehen hat.

Ich Konnte mit meinen Bankunterlagen (geldabhebung zum Fahrzeukkauf) und Kaufvertrag nachweisen das es meiner ist... so sah es das Amtsgericht!

Der Besitz des Briefes und der Eintrag des HALTERS ist nur ein Indiz für die Eigentümerschaft, nicht jedoch der Beweis.

Um aufs Thema zurück zu kommen.... die Frage ist hier ob der Käufer des WW hätte erkennen können das der Verkäufer nicht verkaufsberechtigt ist!

Hier wäre die Vorlage des Briefes sicher ausgereicht... da der aber nicht da war und die Eidesstattliche versicherung nicht gegeben war könnte man auch skeptisch werden...

Der tatsächliche WoWa Besitzer hat ihn ja von unterwegs angerufen und aufgeklärt, so wie ich das verstanden habe.

Der gute Mann kann ein riesiges Problem bekommen, da sind sich einige hier ja wohl einig.

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