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Wohnwagen ziehen? Megane 1 Phase 2 BA 1.6 16V

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 15:10

Guten Tag,

ich habe demnächst vor, eine Reise zu unternehmen.

Daten zum Wohnwagen

Hersteller: Tabbert

Leergewicht: 750kg

zulässiges Gesamtgewicht: 1000kg

Auflaufbremse

Schlingerkupplung

Daten zum Auto

Baujahr: 1999

Antriebsart: Ottomotor, Vorderradantrieb

Leistung: 79 kW / 107 PS

Höchstgeschwindigkeit: 195 km/h

Hubraum: 1598 ccm

Schadstoffklasse: Euro 3 und D4

Sitzplätze: 5

Leergewicht: 1160 kg

Gesamtgewicht: 1600 kg

Habe keinen Führerschein für Anhänger. Darf ich den Wohnwagen damit ziehen?

Ich meine, dass ich mit dem Gespann nicht über 3,5T kommen darf und das Auto ein höheres Leergewicht haben muss, als der Wohnwagen als zul. Gesamtgewicht hat. Zudem muss eine Auflaufbremse vorhanden sein, sonst darf man nicht so viel ziehen.

Vorhanden

Leergewicht Auto: 1160kg > zul. Gesamtgewicht: 1000kg erfüllt

Auflaufbremse notwendig = Auflaufbremse vorhanden erfüllt

Aus meiner Einschätzung heraus, müsste es möglich sein den Wohnwagen zu ziehen! Würde mich aber um eine Absicherung freuen! Oder wo es ein offzielles Schreiben gibt, wo man es nachlesen kann. Google auch schon aber irgendwie hab ich kein verbindliches Schreiben gefunden von offizieller Stelle!

Danke für euren Mühen!

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17 Antworten

wenn Du keinen BE hast, dann wird es wohl nicht möglich sein, hier der Text aus dem Gesetz:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

lies es bitte selber sonst, was die Führerscheinklassen erlauben unter

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

Nordjoe

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 15:19

Beinhaltet M,S,L

ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Aber das bedeutet, dass ich nicht mehr als 750kg ziehen darf "oder" mit einer zulässigen Gesamtmasse ( zul. Gesamtgewicht = 1000kg ) bis zur Höhe der Leermasse ( Leergewicht PKW = 1160kg ), was zusammen jedoch nicht über 3500kg geht.

1000kg Wohnwagen Gesamtmasse

1160kg Auto Leergewicht

2160kg Auto + Wohnwagen Gesamtgewicht

Hallo,

schau mal hier:

http://www.fahrschule-frank.com/bbe_rechner.html

Du hast Recht und darfst mit Klasse B den WoWa ziehen.

Liebe Grüße

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 18:01

Davon gehe ich auch aus. Immerhin hab ich den WoWa schon mit einem Passat 35i 1.8L auch bis zur Nordsee gezogen ;). Dann wäre ich schon illegal gefahren. Wollts nur noch einmal sicher haben!

Werd aber morgen früh nochmal beim TÜV anrufen!

Ziehen darfst du den definitiv, weil eben das Leergewicht des Zugfahrzeugs höher ist, als das zGG des WoWa und die Gespann-Gesamtmasse 3500kg nicht übersteigen wird.

Ob es ein großer Spaß wird, mit einem 1,6L-Saugmotor einen WoWa mit normaler Querschnittsfläche zu ziehen, steht auf einem anderen Blatt. Bei Gegenwind und Steigungen ist das eher nicht so toll.

Themenstarteram 5. Juni 2010 um 8:18

Ja ich meine auch das ich den ziehen darf!

Gewiss, ich werde damit keine Rennen fahren können :D. Aber das möchte ich auch gar nicht. Bin den WoWa schon mit einem Passat 35i 1.8L 90 PS gefahren. Da hat man schon einige Male etwas zu kämpfen aber immerhin hat der Wagen den WoWa bis in die Schweiz nach Lauterbrunnen ( Berner Oberland ) und nach Mittenwald ( Garmisch-Parten-Kirchen oder iwe man das schreibt :D ).

Das ich jetzt 17PS mehr habe mit dem Megane, kann man bestimmt "etwas" merken. Das es kein optimales Zugfahrzeug ist, ist mir klar. Aber ich kauf mir nicht extra nen Wagen damit der WoWa gut hinterher läuft. Wird eh nur 1x im Jahr vllt. für 5 Tage bewegt und dann auch nur innerhalb Deutschlands!

@b_s_quak

bisher hatte man mir bei der Führerscheinstelle gesagt, mit Anhänger immer BE.

Ist mir neu, das man mit B allein auch kleine Anhänger ziehen darf.

Ich bin leider weit über die 3,5 t => fast 4

Macht aber nichts, hab ja fast alles.

mein Lappen hier

am 5. Juni 2010 um 16:45

Was soll den mit den 107 PS Problematich sein? Er muss doch maximal 2600KG Damit ziehen. Tempo 90 sollte auch in bergen kein Problem sein, und wenn mal der 4. gang her muss, was solls?

Das nicht jeder ein 150PS Diesel hat ist auch klar...

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Was soll den mit den 107 PS Problematich sein? Er muss doch maximal 2600KG Damit ziehen. Tempo 90 sollte auch in bergen kein Problem sein, und wenn mal der 4. gang her muss, was solls?

Das nicht jeder ein 150PS Diesel hat ist auch klar...

@DanielvanAalst,

galt das mir?

Wenn ja: Meiner hat 173 Diesel-PS und Automatik (echte Voll-Automatik, kein Schaltgetriebe mit elektronischer Kupplung)

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

@b_s_quak

bisher hatte man mir bei der Führerscheinstelle gesagt, mit Anhänger immer BE.

Ist mir neu, das man mit B allein auch kleine Anhänger ziehen darf.

Ich bin leider weit über die 3,5 t => fast 4

Macht aber nichts, hab ja fast alles.

mein Lappen hier

Hallo Oskar78,

schau mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

Was ich bei Deinem FS nicht verstehe ist, daß bei Dir zu C und CE keine zeitliche Begrenzung eingetragen ist. Ab 50 J. muß man die doch verlängern lassen, wozu ein ärtliches und augenärztliches Gutachten vorgelegt werden muß.

Kannst Du mir das erklären?

Liebe Grüße

Zitat:

Hallo Oskar78,

schau mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

Was ich bei Deinem FS nicht verstehe ist, daß bei Dir zu C und CE keine zeitliche Begrenzung eingetragen ist. Ab 50 J. muß man die doch verlängern lassen, wozu ein ärtliches und augenärztliches Gutachten vorgelegt werden muß.

Kannst Du mir das erklären?

Liebe Grüße

Ja kann ich => Weil ich einige Details gelöscht habe ....

Wollte ja nicht eine Originalkopie freigeben ....

Alles klar?

So, dann doch noch mal ich :)

Das in Spalte 10 editiert wurde sieht man, aber in der 11 sehe ich nix dergleichen. Der Schriftzug "Modell der Europäischen Gemeinschaft" ist dort nicht unterbrochen und der Musterverlauf auch nicht. Daher denke ich dass es sich um eins der ersten Plastikkärtchen überhaupt handelt, da waren die Ämter noch ein wenig überfordert.

In D wird das kein großes Ding, solange du nicht über 50 bist. Im Ausland könnte die Authentizität des Dokuments mal angezweifelt werden. Fährst du LKW, solltest du dich mal mit der BkrFQ vertraut machen.

Grüße

Steini

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