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WoMo nach neuen richtlinien

VW T3
Themenstarteram 13. März 2005 um 13:42

Hallo

und sorry das ich es wieder aufgreiffe, aber ich habe keinen durchblick mehr, nach stundenlangem suchen: also ich möchte für meinen t3 so wenig steuern und versicherung zahlen wie möglich und am wochenenden mit ihm weg fahren, also liegt eine womo eintrageung ja nahe. aber was muss ich jetzt alles machen, ausser schlaf-, wasch- und kochgelegenheit? muss ich ihn erst auflasten? lohnt sich die umtragung überhaupt noch? (is noch ein original-diesel, soll aber bald ein tdi ausm t4 rein)

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17 Antworten
am 14. März 2005 um 10:59

Ob es sich finanziell lohnt kann ich nicht sagen. Ob das Auflasten noch möglich ist, auch nicht. Was ich sagen kann ist, dass die WoMo-Eontragung ohne Auflastung nichts bringt. WoMos mit weniger als 2,8t zGG werden wie normale PKW besteuert.

Falls das Auflasten noch geht: Den neuen Motor kannst du vermutlich nicht einbauen. In meinem Auflast-Gutachten stand jedenfalls, dass der Wagen im Originalzustand sein muss - zumindest was Fahrwerk, Bremsen und Motor betrifft. Also nicht tieferlegen, keine Porsche-Bremsen, keine 800PS-Rennmotoren, usw ;-)

Hallo,

die WoMo Eintragung bringt Dir immerhin eine günstigere Versicherung (wenn Du nicht bei 35% bist). Günstigere Steuern wohl nicht mehr (Diskussion dauert noch an). Die automatische Gewichtsbesteuerung bei Auflastung ist entfallen.

viele Grüße

Kai

Themenstarteram 14. März 2005 um 17:35

Gibt es also keine möglichkeit die kiste tieferzulegen, ein etwas stärkeren diesel einzubauen und günstig zu fahren (steuern für diesel sind echt hoch). und ist es nicht so, dass nur kombinations-fahrzeuge nicht mehr nach gewicht besteuert werden und so-kfz wie ein wohnmobil doch?

am 15. März 2005 um 6:50

Musst wohl warten was nun WIRKLICH kommt am 1.5. ...Etwas genaues wird man erst wissen wenn es raus ist und unser Staat wird versuchen aus jedem das letzte herauszupressen ! Kann dir nur sagen das Du mit nem TDI zumindest die EURO 2 bekommst-was die Steuern erträglich hält! Dann Womo-Versicherung und es läßt sich damit leben...Und Du kannst das Ding auch tieferlegen wenn Du möchtest ! ! !

Themenstarteram 17. März 2005 um 17:00

wie siehts denn momentan aus mit steuern beim ori. 1.6 diesel? und vergleichsweise mit nem tdi?

Themenstarteram 20. März 2005 um 14:55

Es steht jetzt fest: womos werden ab dem 1.5 nach hubraum besteuert, auch wenn sie ein zul.gg. von über 2,8t haben!

wie sieht es denn momentan aus mit steuern für nen tdi?

am 20. März 2005 um 16:27

Woher hast du diese Info?

Themenstarteram 20. März 2005 um 17:43

steht in caravaning-zeitschrifft promobil.

am 21. März 2005 um 9:30

Die Besteuerung nach Hubraum kann ich (leider) nur bestätigen, habe eine Anfrage an das Finanzamt (München) gestellt und die haben mit mitgeteilt daß nach einer Vorabauskunft der Oberfinanzdirektion die Besteuerung wie ein Kfz erfolgt.

Viele Grüße, Ive

tja günsigste lösung wäre wohl lkw zulassung wobei du da dann wieder an motor bremsen und fahrwerk gebunden bist und etwas kreativ beim innenausbau sein solltest auf jedenfall kostet da der bus dann nur 136 euro steuer

am 22. März 2005 um 18:21

LKW zulassung wollte ich auch machen jedoch sagte man mir beim TÜV und Finanzamt das ich dann hinten keine Personen befördern darf also im Brief wird dann 3 Personene eingetragen, sollte man aber trotzdem ne Sitzbank hinten drin haben erlischt bei einem Unfall der Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Das heisst für mich Saisonkennzeichen 6 monate und 300 EUR steuern löhnen !

ist das nicht davon abhänig wieviel platz noch hinter den sitzen als ladfläche übrig ist?

es gibt ja auch dokas mit lkw zulassung

am 23. März 2005 um 19:19

Zur Änderung der Besteuerung gibt es folgende Quellenangaben:

http://www.jurion.de/index_frame.html?...

Die Erklärung des Bundesumweltministeriums vom November 2004

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2712.pdf

Die Verordnung, mit der die StVZO geändert wurde (Dez. 2004)

http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_069/04.html

Die Antwort auf unsere Frage...(?)

Zusammengefasst: Es wurde nur umdefiniert, was ein PKW ist - und zwar in der StVZO und nicht im Steuerrecht! Die Regeln, was wie besteuert wird, hat das Finanzamt daraus interpretiert. Da nur die Definition "Fahrzeuge unter 2,8t sind PKW" (hieß für das Finanzamt: "Fahrzeuge über 2,8t müssen folglich Nutzfahrzeuge sein") geändert wurde, heißt das nicht unbedingt, daß WoMos jetzt anders besteuert werden.

Der letzte Link besagt in etwa dieses: Die Länder haben keine einheitliche Meinung dazu, ob WoMos jetzt anders besteuert werden, und der Bund will keine Meinung haben.

am 23. März 2005 um 20:45

http://www.sport1.de/.../steuer__mel.html

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