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WoMo undicht - Rechtsstreit - Frage bezüglich Gutachter

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 21:52

Moin Leuts, bin gespannt ob mir das hier jemand beantworten kann. Meine Eltern hatten sich vor 7 Jahren ein neues Wohnmobil gekauft gehabt, mit dem sie immer zur Dichtheitsprüfung beim selbigen Händler waren. Im ersten Jahr war nichts, im zweiten würde Feuchtigkeit festgestellt und behoben, die nächsten war alles ok. Jetzt hatten sie vor 1,5 Jahren einen Unfall und waren bei einen anderen Händler der festgestellt hat, das die Komplette Rückwand durch genässt ist . Das ganze wird zum Rechtsstreit und jetzt kommt ein vom Gericht Beauftragter Gutachter der von Wohnmobilen nichts versteht und Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen. Leider ist er für den Raum der einzige Gutachter, was kann man gegen solche Unfähigkeit tun, wir haben langsam das Gefühl, das dieser Geld vom Hersteller bekommt, für den ganzen Schwachsinn der er schreibt.

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2017 um 19:49

Hallo,

wenn ich meinen Senf auch mal dazu geben darf!

Da ein Anwalt eingeschaltet worden ist, ist es unvernünftig, eigenmächtig andere Wege zu gehen. Dies befördert das Interesse des Anwalts auf unter Null!

Fakt ist, Du zielst auf eine Mängelbeseitigung. Ok! Aber bitte bedenke, dass es die Beweislastumkehr nach §476 BGB gibt. Nach 6 Monaten ab Übergabe / Abschluss der Reparatur musst Du beweisen, dass der Mangel aus einer unsachgemäß ausgeführten Reparatur stammt. Wie das gehen soll? Durch ein Gutachten. Nun ist das mit Wasser aber immer so, dass es extrem neugierig ist und einen spitzen Kopf hat. Der Schaden kann! durch eine unsachgemäße Reparatur hervorgerufen worden sein, klar, muss aber nicht. Der Gutachter ist nun verpflichtet alle!!!! Aspekte zu erfassen und zu bewerten, welche das vorliegende Schadensbild ermöglicht haben könnten. Dazu zählt ebenso eine mögliche ( und nachgewiesene) Überladung, ein fragiler Fahrzeugbau, andere Hinweise darauf, dass eine Undichtheit entstanden ist ( z.B. Lackabschürfungen als Hinweis darauf, dass dass eine seitliche Krafteinwirkung die Dichtheit der Aussenhaut beeinträchtigt hat). Nur ein Punkt unter Vielen ist, ob der Schaden hauptursächlich durch eine mangelhafte Reparaturausführung entstanden o. begünstigt worden ist.

Somit ist der Gutachter nicht dooooof, sondern umsichtig und wenn er erfahren ist, sieht er genau, ob ein Schaden neu ist oder schon alt und älter und er sieht, wenn denn was zu sehen ist. wo der Wassereintritt, unter welchen Bedingungen, geschah.

Der Prozess könnte wie das Hornberger Schiessen ausgehen. Gewährleistung besteht, aber in der Beweislastumkehr.

Den einzigen Tipp, den ich Dir geben kann: Hilf dem Gutachter dabei, das Fahrzeug als statisch fragil zu bewerten. D.h. nicht tauglich für die Zulassung im Strassenverkehr.

Dann hat der Anwalt Deiner Eltern die Möglichkeit, über das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) den Hersteller, der ja gleichzeitig Verkäufer ist, in Haftung zu nehmen. Das geht innerhalb von 3 Jahre nach Kenntnisname des Schadens. Durch die Gerichtsanhängigkeit ist zunächst die Verjährung geblockt. Der Anspruch auf Haftung erlischt erst zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.

Ich glaube, der Gutachter will Deinen Eltern evtl. eine Brücke bauen und Du solltest vertrauensvoll mit ihm zusammenarbeiten. Wenn der " blöd und unwissend" ist, dann wird das auch der Richter schon mitbekommen und weitere Fragen stellen. Richter sind ja auch keine Volldeppen.

Ansonsten und vor Allem gilt: Nur Deine Eltern aktivlegimitiert. D.h., sie sind der Ansprachpartner für Gutachter, Anwalt und Gericht. Du bist nicht Eigentümer und wohl auch nicht Besitzer des Wagens.

Gruss vom Asphalthoppler

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44 Antworten
am 24. Mai 2017 um 4:00

Was schreibt denn der Gutachter für ein "Schwachsinn" ?

B 19

Was sagt euer Rechtsanwalt zur Qualifukation des vom Gericht beauftragten Gutachters.

Was ist an dem Gutachten, eurer Meinung nach, kritikwürdig?

Es steht euch frei, zunächst auf eigene Kosten, einen qualifizierteren Gutachter zu beauftragen.

Welche Marke ist das WOMo?

Welche Aussagen hat der Gutachter gemacht.?

Wie viel Dichtigkeitsprüfungen gab es.?

Wann war die letzte?

Themenstarteram 24. Mai 2017 um 6:04

Laut Gutachter kommt die Feuchtigkeit vom überladen der Garage , was aber nicht stimmt. Garage geht bis 150 Kg und Liegen und 2 Fahrräder schaffen das nie. Dann ist das Womo laut Gutachter ein Sondermodel, was es so nicht gibt, da es bei 7 Länge nur eine Achse hinten hat ( ja ne ist klar) den Wert hat er sich bei Mobile von einem Baugleichen Modell rausgesucht, welches laut Anzeige eine Standheizung hatte, war aber nicht so, hatten da angerufen, der Verkäufer hat die normale Heizung gemeint. Dann sollte er eine Nachprüfung machen, wo mein Vater mit dabei ist, hat er aber nicht gemacht, sondern hat einfach den gleichen Schwachsinn noch mal geschrieben und dafür 1500,- in Rechnung gestellt. ( war vom Gericht so angeordnet, das er nochmal alles zu prüfen hat mit meinen Dad zusammen.)Feuchtigkeitsprüfung wurde 5 Jahre gemacht und wie oben schon geschrieben gab es eine Auffälligkeit, die aber behoben wurde, da es im 3-5 Jahr alles gut war.Der Gutachter hat auch geschrieben, das eine Feuchtigkeitsprüfung nur eine Sichtprüfung ist, was ja schon von seiner Unfähigkeit spricht. Einen anderen vom Gericht gestellten Gutachter gibt es nicht und nur die werden anerkannt.

Das klingt wirklich danach, dass der Gutachter keine Ahnung hat.

Hier könnt ihr folgendes machen.

Bittet den Betrieb, der die Feuchtigkeitsprüfungen gemacht hat, eine Stellungsnahme zu verfassen, wie das Vorgehen ist. Am besten noch mit den Protokollen und den Herstellervorgaben.

Dann habe ich das gefunden:

Zitiat: Wenn beispielsweise ein Gutachten eines Sachverständigen einer Versicherung vorliegt kommt es schon mal zur Anfechtung durch den Unfallgegner. Anfechten bedeutet, dass das bisherige Gutachten aufgrund von Fehlern oder mutwilliger Falschdarstellung oder aus sonstigen Gründen für nichtig erklärt wird und somit nicht mehr gültig ist. Zu solch einem Beweis ist jedoch immer ein Gegengutachten eines anderen Sachverständigen notwendig. Allerdings muss es einen berechtigten und begründeten Verdacht über die Falschbegutachtung geben und letzten Endes hängt es dann noch vom Richter ab, welchem der Gutachten er mehr Wahrheit beimisst um dieses sodann als Basis für entsprechende Ansprüche gelten zu lassen. Grundsätzlich hat ein Gutachter natürlich immer absolut sach- und fachgerecht zu arbeiten.

am 24. Mai 2017 um 6:54

Ein Gutachten kann ich (wenn überhaupt) i.d.R. nur durch ein Gegengutachten aushebeln. Problem: ohne Rechtsschutzversicherung muss ich dafür erst mal die Kosten in Vorleistung selbst tragen.

Ja nachdem, wie dann das Urteil ausfällt, trage ich (ohne Rechtsschutz) schlimmstenfalls zusätzlich zu den bereits durch den ersten Gutachter entstandenen Kosten auch noch die für "meinen" Gutachter.

Zitat:

und jetzt kommt ein vom Gericht Beauftragter Gutachter

Sofern das bereits - wie von dir beschrieben - vor Gericht ist, dann sollte Euch Euer Rechtsanwalt doch über die Rechtslage und die weiteren Möglichkeiten zuverlässiger aufklären können, als ein Forum. Auch und gerade, was ein mögliches Gegengutachten angeht ...

Gruß

NoGolf

 

PS: @skull31869

Ich habe den Betreff "Rechtsstreit" des Threads etwas aussgekräftiger formuliert und in "WoMo undicht - Rechtsstreit - Frage bezüglich Gutachter" abgeändert. Damit ist (auch für die Nachwelt) leichter erkennbar, um was es in diesem Thread genau geht.

am 24. Mai 2017 um 8:08

Alles sehr nebolös,worum geht es eigentlich bei dem Rechtstreit ?

Was soll hier festgestellt werden ?

Bis dato kann ich kein Fehlverhalten des Sachverständigen erkennen.

Stell doch mal das Gutachten hier rein ,eventuell kommtja dann die Erleuchtung.

B19

Guten Tag,

Worin eigentlich besteht der Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Undichtheit?

Mir scheint, das hier Birnen und Äpfel Gesprächsthema sind.

Ob die Rückwand durchnässt ist oder nicht. Wenn diese durch den Unfall äußerlich geschädigt wurde muss diese vom Verursacher ersetzt werden.

Bezieht sich das Gutachten auf den Unfall oder auf die Undichtheit des Fahrzeuges?

Mit freundlichen Grüßen

am 24. Mai 2017 um 8:50

Lies bitte den Eingangstext des TE nochmal durch ... der verdeckte Wasserschaden wurde durch den Unfall lediglich entdeckt ... aber nicht verursacht. So zumindest deute ich den Eingangsbeitrag.

Ich habe es ebenso gelesen.

Und da es m.A.n. nicht eindeutig erkennbar um was es mit dem Gutachter geht.

Meine Frage.

Themenstarteram 24. Mai 2017 um 9:35

Werkstatt Fritz Berger, sollte ein defektes Teil wechseln und hat dabei die nasse Rückwand entdeckt. Gutachter und Womo Händler werde ich aus Rechtsgründen nicht veröffentlichen. Aber der Chef F. Berger hat sich schon über so viel Unfähigkeit vom Gutachter aufgeregt und hat auch seine Aussage bei Gericht angeboten. Die Anwältin die mein Vater beauftragt hat, müssen er bald jeden Brief diktieren, es lohnt sich wohl nicht wirklich für Sie. Meine Eltern sind nicht mehr die jüngsten und ich wohne leider 400 Km weit weg, sonst hätte ich den Gutachter schon zur Rede gestellt und der Anwältin auf die Füße getreten. Ein Tipp von Berger, nie die Feuchtigkeitsprüfung bei dem Händler machen, wo man es erworben hat, da das Interesse der Gewährleistung nicht unbedingt gegeben ist.

am 24. Mai 2017 um 11:27

Die Werkstatt sagt es ist ne Undichtigkeit vorhande ,du sagst es und der Gutachter sagt es.

Was willste eigentlich wissen.

Wenn deine Meinung und die des öffentlich bestellten Guachters nicht konform sind ist dies die eine Sache ,die andere Frage ist ob du überhaupt in der Lage bist dies fachlich zu bewerten.

Kommst mir vor wie ein kleines Kind ,Anwalt Scheisse ;Gutachter Scheisse nur ich habe recht.

Watt redest du eigentlich nach 7 Jahren von Gewärleistung ?

Sag doch mal einfach gegen wen ihr nun klagt und warum nach 7 Jahren.

B 19

Bopp 19

Geht aus wie das Hornberger Schiessen meine Prognose.

Nach 7 Jahren gibt es doch in aller Regel keine Dichtigkeitsgarantie.

Und schon gar nicht nach einem Unfallschaden vor 1,5 Jahren.

Wer hat den denn repariert?

Die Vermutung liegt ja nahe dass da gepfuscht wurde.

Hat denn das feuchte Teil etwas mit dem Unfall zu tun? Wurde es denn auch beschädigt? Welche Teile waren denn beschädigt? Hat man erst 1,5 Jahre nach dem Unfall den Schaden rep?

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