- Startseite
- Forum
- Auto
- Wohnmobile & Wohnwagen
- wowa ohne tüv und kennzeichen
wowa ohne tüv und kennzeichen
hallo
kann ich meinen wohnanhänger auch ohne tüv und logischerweise auch ohne kennzeichnen zum tüv fahren oder gibt es da probleme mit der polizei.
Beste Antwort im Thema
Ohne HU kannst du zum TÜV fahren, aber ein (Kurzzeit-)Kennzeichen ist auf jeden Fall erforderlich. Schließlich muß der Wowa versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Ähnliche Themen
22 Antworten
Ohne HU kannst du zum TÜV fahren, aber ein (Kurzzeit-)Kennzeichen ist auf jeden Fall erforderlich. Schließlich muß der Wowa versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ohne HU kannst du zum TÜV fahren, aber ein (Kurzzeit-)Kennzeichen ist auf jeden Fall erforderlich. Schließlich muß der Wowa versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Man sollte sich hierzu evtl. auch mal die FZO § 10 Abs. 4 durchlesen: LINK
Gruß
NoGolf
FZO §10 Abs. 4
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ohne HU kannst du zum TÜV fahren, aber ein (Kurzzeit-)Kennzeichen ist auf jeden Fall erforderlich. Schließlich muß der Wowa versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Man sollte sich hierzu evtl. auch mal die FZO § 10 Abs. 4 durchlesen: LINK
Gruß
NoGolf
Stimmt so nicht ganz, er muss auf jeden Fall ein Kennzeichen zur Identifikation am Fahrzeug haben und so wie ich das verstanden habe hat er ja keins, somit muss er sich ein Kurzkennzeichen beim Straßenverkehrsamt holen. (EVB Nummer vom Versicherer erforderlich)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ohne HU kannst du zum TÜV fahren, aber ein (Kurzzeit-)Kennzeichen ist auf jeden Fall erforderlich. Schließlich muß der Wowa versichert sein, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Man sollte sich hierzu evtl. auch mal die FZO § 10 Abs. 4 durchlesen: LINK
Gruß
NoGolf
FZO §10 Abs. 4
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Damit ist doch alles gesagt.
Blanco anhängen gibt 100% Ärger, und der Tüv führt keine Untersuchung durch, da Anhänger / Fahrzeug nicht versichert.
Also auf zur Zulassungsstelle / Strassenverkehrsamt ein Kennzeichen zuteilen lassen, das erfordert aber eine Versicherungsbestätigung, die Stempel gibt es aber erst mit der Bescheinigung der erfolgreichen HU Untersuchung. Die Versicherung wird die Kurzzeitkennzeichen oder wie auch immer der Vorgang geregelt wird, als ganz normale Versicherungszeit berechnen, solange du den Versicherer vorerst nicht wechselst. Das einzige was zusätzliche Kosten verursachen könnte ist ein Kurzzeitkennzeichen das hängt aber von der Strassenverkehrsbehörde ab. ( Gebühren und die Kosten für das K-Kennzeichen)
Gruß UNO
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Blanco anhängen gibt 100% Ärger
Stimmt
Zitat:
und der Tüv führt keine Untersuchung durch, da Anhänger / Fahrzeug nicht versichert.
Stimmt nicht, den TÜV interessiert die Versicherung und das Kennzeichen nicht. Ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen wird der WoWa per Fahrzeugbrief getüvt und wie ein nichtangemeldetes Fahrzeug behandelt -> TÜV ja, Plakette mangels Kennzeichen keine.
Ist doch eigentlich ganz einfach ...
Möglichkeit 1:
Der Anhänger war bislang noch nicht in Deutschland zugelassen oder hat kein dem Anhänger zugehöriges Nummernschild (z.B. wenn der Anhänger komplett abgemeldet war). Dann bleibt nur die Lösung mit den Kurzzeitkennzeichen oder der Transport auf einem Anhänger.
. *****
Möglichkeit 2:
Dem Anhänger ist bereits eine Kfz-Nummer zugeteilt, z.B. bei vorübergehender Stillegung. Dann müssen die Fahrten jeweils der Versicherung gemeldet werden, für die das Fahrzeug dann versichert sein soll. Dann darf man auch mit ungestempelten Nummernschildern, also OHNE Zulassung, z.B. in die Werkstatt fahren um (für die HU) nötige Reparaturen oder auch die Gasprüfung durchführen zu lassen. Auch die Fahrt(en) zur Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle sind so erlaubt.
. *****
Auf Nachfrage bei Zulassungsstelle und Versicherung, war es sogar rechtmäßig, die Möglichkeit 2 mit unserem aus GB stammenden PKW zu Nutzen (der vorher noch NIE in Deutschland zugelassen war). Also mit den bisherigen englischen Kennzeichen die Fahrten bei der Versicherung angemeldet und sowohl eine Fahrt zur Werkstatt wegen Scheinwerfereinstellung (nach Umrüstung), als auch im Anschluss zur Volluntersuchung §21 beim TÜV vorgefahren.
. *****
Die Prüforganisationen interessiert dann der Versicherungs-/Zulassungsstatus aber nicht die Bohne ... sonst könnte man ja auch keine HU an einem unzugelassenen Kfz per Fahrt auf dem Anhänger durchführen. Das hat Meik´s 190er ja bereits korrekt geschildert. In Ergänzung hierzu: die HU-Plakette vergibt in solchen Fällen die Zulassungsstelle bei der Zulassung des Fahrzeugs (unter Vorlage der HU-Bescheinigung). Deswegen ja auch die Nachrichten von gestern ... über Einbrüche und Diebstähle von HU-Plaketten aus Zulassungsstellen.
Gruß
NoGolf
Anmerkung:
Falls jetzt jemand noch die roten Nummern ins Spiel bringen will: rote Nummer bekommen nur Werkstätten und seit einiger Zeit sind diese auch wesentlich strenger reglementiert. So dürfen nur noch Firmenangehörige der Werkstatt Fahrzeuge mit der roten Nummer fahren, der die Nummern durch die Zulassungsstellen zugeteilt wurden. Zumindest muss meines Wissens nach, z.B. bei Probefahrten zwecks Verkauf, ein Firmenangehöriger dabei sein (?). Bei Kennzeichenmissbrauch (z.B. durch den Verleih an Dritte) drohen den Unternehmen der Entzug der roten Nummern und empfindliche Geldstrafen!! Das hier trotzdem noch immer der Eine oder Andere Mißbrauch betrieben wird, will ich an dieser Stelle aber gar nicht bestreiten
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
.....Ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen wird der WoWa per Fahrzeugbrief getüvt und wie ein nichtangemeldetes Fahrzeug behandelt -> TÜV ja, Plakette mangels Kennzeichen keine.
Tach,
nur mal zum Verständnis:
Also auch keinen Stempel ins die Zulassungsbescheinigung ( die hat man ja auch nicht )
Was passiert später ( Zulassung ), wenn TÜV ja,
aber weder Plakette noch Stempel
Gruß Thomas
der den Anhänger vorher versichern und zulassen würde
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Tach,
nur mal zum Verständnis:
Also auch keinen Stempel ins die Zulassungsbescheinigung ( die hat man ja auch nicht )
Was passiert später ( Zulassung ), wenn TÜV ja,
aber weder Plakette noch Stempel
Gruß Thomas
der den Anhänger vorher versichern und zulassen würde
Einfach mal meinen Beitrag ... den direkt vor Deinem lesen ...
Die Plakette gibt es dann erst bei der Zulassung unter Vorlage der Prüfbescheinigung ... direkt von der ZULASSUNGSSTELLE.
Ohne vorherige HU kriegst Du ein Fahrzeug/Anhänger NICHT regulär zugelassen!! Ausser per Kurzzeitkennzeichen, bei denen Du auch keine über die Laufzeit hinaus geltende Zulassungsbestätigung bekommst. Auch bei der Vorführung per Kurzzeitkennzeichen wird die Plakette erst bei der Zulassung vergeben.
Zitat:
Original geschrieben von Corradoeddi
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Man sollte sich hierzu evtl. auch mal die FZO § 10 Abs. 4 durchlesen: LINK
Gruß
NoGolf
Stimmt so nicht ganz, er muss auf jeden Fall ein Kennzeichen zur Identifikation am Fahrzeug haben und so wie ich das verstanden habe hat er ja keins, somit muss er sich ein Kurzkennzeichen beim Straßenverkehrsamt holen. (EVB Nummer vom Versicherer erforderlich)
Gruß
Ich hatte auch einen WW aus England den ich hier zulassen wollte. Auf dem Ausdruck zur EVB die für die spätere, feste Zulassung dienen sollte, stand "Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen dürfen mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden." Also habe ich bei der Zul.-Stelle (online) ein Kennzeichen reserviert und mir beim Schildermacher ein Schild anfertigen lassen.Dann zum TÜV damit.
Der Prüfer hat sich aber vor Beginn der Prüfung die EVB zeigen lassen (ACHTUNG: den Ausdruck muss man bei einer solchen Fahrt mitführen!) um sicherzustellen dass das Fahrzeug im Falle eines Fremdschadens auf dem TÜV-Gelände versichert ist.
Ohne diesen Schein hätte ich, bzw. mein WW ein Haus- und Hofverbot bekommen.
Die Prüfung hat der Wagen nicht bestanden und eine nötig Umrüstung wäre zu teuer geworden (Bremse, Rahmen und Zugeinrichtung mit Bremse).
Also ist die Reservierung des Kennzeichens auch nicht zum tragen gekommen und somit wurde der WW nie in Deutschland registriert. Er dient jetzt im Ruhrgebiet als Gartenlaube. Und dorthin habe ich ihn mit einer ofiziellen Kurzzulassung gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von desertfox-77
um sicherzustellen dass das Fahrzeug im Falle eines Fremdschadens auf dem TÜV-Gelände versichert ist.Ohne diesen Schein hätte ich, bzw. mein WW ein Haus- und Hofverbot bekommen.
Wieder so ein "Ammenmärchen". Ich bezweifle dabei noch nicht mal, dass Dir der Prüfer das so gesagt hat.
Er dürfte (möglicherweise) unterbinden, das Du das Fahrzeug unversichert wieder zurück in den öffentlichen Verkehrsraum bewegst. Das könnte er ja auch bei nachweislichen groben Mängeln.
Wie sonst erklärst Du mir, dass man auch ein komplett unversichertes Fahrzeug per Anhänger zur Prüfstelle (DEKRA, KÜS, TÜV ...) bringen darf und dort nachweislich auch die HU durchgeführt wird. Diese Fahrzeuge werden auf dem Hof bzw. in der Halle des Prüfdienstes genauso bewegt.
Wie eingangs erwähnt ... ich bezweifle nicht, dass man Dir das so erzählt hat.
Gruß
NoGolf
Ergänzung: würde mich ernsthaft interessieren ... wurde denn sonst schon mal jemand von Euch beim Prüfdienst nach irgendwelchen Versicherungspapieren gefragt?? (Ich bisher noch nie)
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Ergänzung: würde mich ernsthaft interessieren ... wurde denn sonst schon mal jemand von Euch beim Prüfdienst nach irgendwelchen Versicherungspapieren gefragt?? (Ich bisher noch nie)
Ich auch noch nicht. Bei mir war aber immer ein Kennzeichen am Wowa dran bei der Vorführung zur HU.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Zitat:
Original geschrieben von desertfox-77
um sicherzustellen dass das Fahrzeug im Falle eines Fremdschadens auf dem TÜV-Gelände versichert ist.Ohne diesen Schein hätte ich, bzw. mein WW ein Haus- und Hofverbot bekommen.
Wie eingangs erwähnt ... ich bezweifle nicht, dass man Dir das so erzählt hat.
Gruß
NoGolf
Ergänzung: würde mich ernsthaft interessieren ... wurde denn sonst schon mal jemand von Euch beim Prüfdienst nach irgendwelchen Versicherungspapieren gefragt?? (Ich bisher noch nie)
Du wirst lachen, aber 1. zu meinem Fall:
Selbst das Argument dass der WW solange er angekuppelt ist über den Zugwagen versichert ist hat er nicht gelten lassen.
2. Beispiel: Ein Bekannter hat ein abgemeldetes Krad zur HU vorgestellt. Angeliefert auf einem Anhänger. Der Prüfer hat ihm gesagt er könne wohl alle Sichtprüfungen durchführen. Die Probefahrt auf dem Gelände der Prüfstelle jedoch erfordere eine rote Nummer oder Kurzzulassung da man sich hier im öffentlichen Verkehrsraum befinde. Also erst rote Nummer besorgt und dann zur HU.
Ich bin also nicht alleine mit diesen Erfahrungen.
Allerdings kann ich nicht ausschliessen dass diese Regelungen bzw. deren Durchsetzung von Station zu Station / Organisation zu Organisation oder vielleicht auch schon von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt werden.
Zitat:
Original geschrieben von desertfox-77
Du wirst lachen, aber 1. zu meinem Fall:
Selbst das Argument dass der WW solange er angekuppelt ist über den Zugwagen versichert ist hat er nicht gelten lassen.
2. Beispiel: Ein Bekannter hat ein abgemeldetes Krad zur HU vorgestellt. Angeliefert auf einem Anhänger. Der Prüfer hat ihm gesagt er könne wohl alle Sichtprüfungen durchführen. Die Probefahrt auf dem Gelände der Prüfstelle jedoch erfordere eine rote Nummer oder Kurzzulassung da man sich hier im öffentlichen Verkehrsraum befinde. Also erst rote Nummer besorgt und dann zur HU.
Ich bin also nicht alleine mit diesen Erfahrungen.
Allerdings kann ich nicht ausschliessen dass diese Regelungen bzw. deren Durchsetzung von Station zu Station / Organisation zu Organisation oder vielleicht auch schon von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt werden.
Tja ... soviel zum Thema.
Quelle: TÜV Nord
Text:
Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Tja ... soviel zum Thema.
Quelle: TÜV Nord
Text:
Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
Bis hier hin nachvollziehbar. Aber was ist jetzt mit der Durchführung der HU? Ich fahr mit jedem Fahrzeug auf geeignetem Trailer bis nach Usbekistan.
Davon ist es aber noch nicht geprüft.
Also gibt es nun Vorschriften zum Thema oder ist es tatsächlich Auslegungssache des Prüfers/ der Organisation?
Dass die Prüfstelle öffentlicher Verkehrsraum ist dürfte unstrittig sein. Entweder ist dort keine Schranke/Poller montiert oder sie ist/sind zum Zeitpunkt der Prüfung geöffnet. Demnach kann jeder unbeteiligte (selbst nicht prüfwillige) das Gelände zum Zeitpunkt der Prüfung befahren und somit ist es öfftl. Vk.-Raum.
Im Text oben heißt es doch "Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren." Wenn nun also das Prüfgelände öffentlich ist ergibt sich für mich daraus dass ich dort ohne Zulassung/Versicherung kein zulassungspflichtiges Fahrzeug in Betrieb nehmen darf.
GIBT'S HIER IRGENDWO EINEN "AMTL. ANERKANNTEN SACHVERSTÄNDIGEN" DER KLARHEIT SCHAFFEN KANN? Bitte jetzt antworten. DANKE.