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Wowa ziehen mit B- FS??

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 11:59

Irgendwie verstehe ich das nicht. Es dreht sich um den FS "B" meiner Frau. Danach darf sie Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 to. fahren aber eben kein Wowa Gespann.

Nichtmal die Polizei kanns mir sagen. Da soll es eine Änderung in 2013 geben, nach der man ein Gespann bis 3,5 to Gesamtgewicht ziehen darf. Da unsere Gesetzgebung keine Gesetze für Bürger macht, sondern für Advokaten, kanns mir evtl. mal jemand erklären. Wäre nett!

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

Natürlich wird die Fahrerlaubnis in erster Linie an den Kfz Scheinen geprüft, aber auch am tatsächlichen Gewicht -

Somit kann m.E. auch eine Besitzerin eines Führerschein B eine Kombination fahren, die voll ausgelastet über 3,5 T wiegen würde, aber zum Kontrollzeitpunkt (gemessen) drunter liegt.

Nein !!! Das ist FALSCH !!! Für die Fahrerlaubniss zählt nur was in den Fahrzeugpapieren steht. Und da gelten die zulässigen Höchstgewichte.

Es hat nix mit der Strassenverkehrsordnung zu tun wo die tatsächlichen Gewichte relevant sind.

Viel Spass beim Fahren ohne die notwendige Fahrerlaubniss.

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am 31. Mai 2015 um 12:30

Zitat:

@manhattanklaus schrieb am 31. Mai 2015 um 13:59:26 Uhr:

Irgendwie verstehe ich das nicht. Es dreht sich um den FS "B" meiner Frau. Danach darf sie Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 to. fahren aber eben kein Wowa Gespann.

Moin,

aber natürlich geht das.

Sofern die Gesamtmasse der Kombination nicht über 3,5T wiegt (solche Gespanne gibts tatsächlich).

Hier stehts:

BMVI

oder hier:

STVO

Beim Führerschein geht es um die zulässigen Gesamtgewichte entsprechend der Zulassungspapiere, NICHT um die tatsächlichen Gewichte.

am 31. Mai 2015 um 13:09

Ja zb. eine Mercedes B-Klasse 200cdi mit knapp 2t Zgg und einem Wowa mit 1,5t Zgg.

Eine Super Kombi!

Die Gesetzgebung ist eigentlich ganz einfach. Bis 2013 durfte der Anhänger kein Zgg haben ds höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist, das entfällt seit 2013, und ist nur relevant bei der 100er Zulassung

Immer wieder auf`s Neue die Frage was darf ich und was nicht, ich glaube da gibt es jetzt schon ca 20 Threads mit ca 100 Meinungen ;-)

Der einfachste Weg wäre der zur nächsten Fahrschule, die MÜSSEN es wissen und geben auch gern Auskunft, auch per Mail. Eigentlich muss es auch die Polizei wissen, die kontrollieren ja auch die Fahrzeuge.

Hier wie in anderen Foren gibt es viele äußerst unterschiedliche Meinungen dazu, welche jetzt tatsächlich rechtskonform ist kann man sich aussuchen und dann evtl. auf die Schnauze fallen.

Also um sicher zu gehen würde ich immer den Fachmann fragen, der versteht wahrscheinlich auch die kryptischen Gesetzestexte.

am 31. Mai 2015 um 15:12

Moin,

noch mal farbig:

Fahrerlaubnisklassen

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 31. Mai 2015 um 17:00:25 Uhr:

Hier wie in anderen Foren gibt es viele äußerst unterschiedliche Meinungen dazu, welche jetzt tatsächlich rechtskonform ist kann man sich aussuchen und dann evtl. auf die Schnauze fallen.

Ich habe hier noch keine andere Meinung gelesen.;)

Liegt evtl. daran, dass die hiesigen Caravanvertreter sich damit inzwischen auskennen.

Die Fahrschul-Links, die hier auch immer kommen, helfen es dann auch bildlich zu verstehen.

Also....doch alles gut.:cool:

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 18:04

Juhu,

..das war jetzt für doowe.. nochmal. Dachte mir schon, dass das Thema schon ausgeleiert sein muss. Ich hatte hier die Suchfunktion schon bemüht aber die Suchfunktionen in den Foren ergeben nur Treffer, wenn die Schlagwörter exakt passen. Ich musste mich durch etliche alte threads wurschteln und hatte dann doch nix konkretes.

Ich habe jetzt Gewissheit. Dafür besten Dank!!

Wir haben einen SchuPo in der Verwandtschaft : Antwort: Nein, darf sie nicht. Dann kam mein Einwand, dass es seit 2013 eine Änderung gibt. Er hat das für mich nochmal nach geforscht und Euere Aussage gerade über whatszäp zu 100% bestätigt.

Jetzt kann ich auch mal ein Stündchen schlummern, wenn's nach HR geht. :-)

am 31. Mai 2015 um 20:03

Man fragt wegen so was auch keinen Schupo und auch kein Forum etc., um sich widersprechende Meinungen zu sortieren. Wer in einem Forum posten kann, kann doch auch eine Suchmaschine nutzen, oder?

Man sucht sich einfach die Definition der Fahrerlaubnisklassen und liest sie. Dieselben zu verstehen ist einfach. Dann muss man auch keinen solchen Dummsinn schreiben, dass dieselbe unverständlich wäre.

Führerscheinrechner für B/B96/BE

Für die etwas Älteren unter uns gilt, wenn im Führerschein neben „B” noch „C1E” steht kann man Fahrzeuge bis 7,5 to + einen Hänger mit bis 4 to ziehen, also rein abhängig vom Zugfahrzeug fast Alles was so rumfährt.

Für alle Jüngeren die ihren Führerschein erst viel später gemacht haben gibt es zig Varianten die sich permanent ändern in dem Fall würde ich wirklich einen Fachmann, (Fahrlehrer) fragen.

Zum Einen besteht immer Bestandsschutz, also das was zum Zeitpunkt der Aushändigung des Führerscheins gültig war gilt nach wie vor.

Zum Anderen aber haben sich die Gesetzte ständig „europäisiert” und kaum Einer blickt noch wirklich durch.

Hätte ich nicht „C1E” eingetragen im Scheckkartenführerschein wüsste ich nicht was ich noch darf, oder nicht darf, aus dem Grund Fachmann fragen.

Was die Polizei betrifft, in jeder größeren Stadt gibt es eine Abteilung „Verkehrspolizei” das sind die Spezialisten die auch die entsprechenden Kontrollen durchführen und die müssen es wissen, wie sollten sie sonst kontrollieren?

Ich würde mich in so einem Fall niemals auf ein Forum, oder sonstige selbsternannte „Spezialisten” verlassen, denn wenn es hart auf hart kommt bist du mit „Fahren ohne Fahrerlaubnis” dran und das ist kein Spaß.

am 1. Juni 2015 um 4:42

Es gilt ganz einfach das, was in der Fahrerlaubnis steht. B ist B. Völlig egal. wann diese erworben wurde. Und die Definitionen der Fahrerlaubnisklassen findet man (neben vielen falschen Stammtisch und Forenmeinungen) vielfach im Netz - richtig und von seriösen Organisationen.

Wer noch mit seinem alten 3er Lappen rumfährt, fiindet leicht Übersichten, welche EU-Klassen dem entsprechen.

am 1. Juni 2015 um 4:51

Wurde die alte Klasse 3 nicht mal auf 7,5 t Zuggewicht abgelastet? Es gab in den 70ern 16 Tonner die man mit Klasse 3 fahren durfte. Sattelzugmaschine 7,49 t mit Auflieger. Das war dann irgendwann vorbei. Bestandschutz gab es nur, wenn man genau zu der Zeit so ein Ding fuhr und der Arbeitgeber das bescheinigt hat.

jo

Zitat:

 

Wurde die alte Klasse 3 nicht mal auf 7,5 t Zuggewicht abgelastet? Es gab in den 70ern 16 Tonner

Das ist ganz normal - ich darf das auch. Führerschein Klasse 3 in 1987 gemacht. Nach umschreiben C1E sowie CE79. Dazu (CE79) gibt es im Netz soviel hinweise das ich hier weitere ausführung erspare.

am 1. Juni 2015 um 10:59

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. Mai 2015 um 22:50:26 Uhr:

Führerscheinrechner für B/B96/BE

Das Ding ist Schwachsinn. Der Rechner unterscheidet leider nicht zwischen Auto und LKW. Laut dem Rechner darf ich z.B. mit meinem BE nen Zugfahrzeug 7500 Kg + Anhänger 5000Kg fahren :D

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