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Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?

MINI Mini R56
Themenstarteram 2. Februar 2015 um 9:46

Moin liebe Forengemeinde,

bei mir ging am 29.01.15 ein Bußgeldbescheid (datiert auf den 26.01.15) mit Fahrverbot über einen Monat ein. Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.

Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.

Nun war der Verstoß laut Bußgeldbescheid am 23.10.2014. Damit wäre die 3 Monatsfrist doch verstrichen? Gelten bei "Wiederholungstätern" eventuell andere Fristen?

Zusätzlich ist kein Beweisfoto angehangen. Habe dieses noch nicht eingefordert, da ich davon ausgehe, dass sich dann die Frist verlängert. Ich traue dem Verkehrsamt sogar zu, dass es darauf spekuliert, dass ich dieses einfordere um die Frist noch wahren zu können.

Über euren Rat wie ich vorgehen solle, wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Juri

Beste Antwort im Thema

Wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfters mehr als 25 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot.

Ausschlaggebend für die Jahresfrist ist dabei der Tag der Ordnungswidrigkeit, nicht etwa das Zustelldatum.

Mein Rat: Halten Sie sich in Zukunft an die Vorschriften, erst recht, wenn Sie beruflich auf den

Führerschein angewiesen sind. Auch wenn einige Fahrer glauben, das Tempolimit sei nicht gerechtfertigt:

Wo kommen wir hin, wenn jeder die Vorschriften so auslegt, wie es ihm gerade passt, dann ist das Chaos

auf unseren Straßen perfekt.

Sie schreiben, dass Sie kein Raser sind, dann verstehe ich nur nicht, wieso sie schon öfters innerhalb

eines Jahres geblitzt wurden.

Ich bin knapp 60 Jahre alt, fahre seit rund 30 Jahren pro Jahr über 50.000 KM und habe bisher

noch nie angst um meine Fahrerlaubnis haben müssen, natürlich ärgere ich mich auch häufig über

m.E. unsinnige Tempolimits, aber das gibt mir nicht das Recht, es einfach zu ignorieren.

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Wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfters mehr als 25 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot.

Ausschlaggebend für die Jahresfrist ist dabei der Tag der Ordnungswidrigkeit, nicht etwa das Zustelldatum.

Mein Rat: Halten Sie sich in Zukunft an die Vorschriften, erst recht, wenn Sie beruflich auf den

Führerschein angewiesen sind. Auch wenn einige Fahrer glauben, das Tempolimit sei nicht gerechtfertigt:

Wo kommen wir hin, wenn jeder die Vorschriften so auslegt, wie es ihm gerade passt, dann ist das Chaos

auf unseren Straßen perfekt.

Sie schreiben, dass Sie kein Raser sind, dann verstehe ich nur nicht, wieso sie schon öfters innerhalb

eines Jahres geblitzt wurden.

Ich bin knapp 60 Jahre alt, fahre seit rund 30 Jahren pro Jahr über 50.000 KM und habe bisher

noch nie angst um meine Fahrerlaubnis haben müssen, natürlich ärgere ich mich auch häufig über

m.E. unsinnige Tempolimits, aber das gibt mir nicht das Recht, es einfach zu ignorieren.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 10:08

Vielen Dank für die Belehrung. Ich halte mich ansonsten an die Verkehrsregeln.

Zum Thema: Die Ordnungswidrigkeit war am 23.10.2014 - der Bußgeldbescheid datiert auf den 26.01.2015.

Somit ist die Frist verstrichen oder sehe ich das Falsch. Was meinen Sie mit "Jahresfrist"?

Und zum Thema Tempolimits und deren Einhaltung: Haben Sie mal am Verkehrsgeschehen in Hamburg teilgenommen?

Wer zb. mit 80 durch den Elbtunnel fährt wird von LKW- Fahrern sowas von zusammenguhupt, dass es sich gewaschen hat. Leider habe ich zugegebenermaßen auf freien Autobahnen ,dem JCW seid Dank, einen nervösen Gasfuß. Und wenn dann noch 3 freie Spuren mit unsinniger 80er Zone ausgeschildert werden, kann es schon passieren, dass ich diese übersehe. Und ich bin mir sicher da nicht der Einzige zu sein ;-).

am 2. Februar 2015 um 10:16

Hallo

Du hast recht, Außerorts ab 41 km/h

In Deinem Fall wären es normalerweise

Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (erlaubte)

tatsächliche Geschwindigkeit 110 km/h

??? vor, oder nach Toleranzabzug ???

80 Euro Bußgeld

1 Punkt hier ohne Toleranzabzug

mit Abzug dann

70 Euro und 1 Punkt

LG

Marc

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 10:20

Hi Sulcus,

110 kmh NACH Toleranzabzug. Die Strafe wurde damit gerechtfertigt, dass ich beharrlich die Pflichten einen KFZ-Führers missachte. Aber davon abgesehen ist der Bußgeldbescheid doch nach § 26 StVG ((3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.) verjährt?

am 2. Februar 2015 um 10:48

Hallo Juri,

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

 

 

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

 

Fußnote

 

 

§ 26 Abs. 1 Satz 1: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 16.7.1969 I 1444 - 2 BvL 2/69 -

ansonsten kann wahrscheinlich nur ´noch der Anwalt helfen, denke ich

LG

Zitat:

@juri87 schrieb am 2. Februar 2015 um 11:08:03 Uhr:

Vielen Dank für die Belehrung. Ich halte mich ansonsten an die Verkehrsregeln.

Zum Thema: Die Ordnungswidrigkeit war am 23.10.2014 - der Bußgeldbescheid datiert auf den 26.01.2015.

Somit ist die Frist verstrichen oder sehe ich das Falsch. Was meinen Sie mit "Jahresfrist"?

Und zum Thema Tempolimits und deren Einhaltung: Haben Sie mal am Verkehrsgeschehen in Hamburg teilgenommen?

Wer zb. mit 80 durch den Elbtunnel fährt wird von LKW- Fahrern sowas von zusammenguhupt, dass es sich gewaschen hat. Leider habe ich zugegebenermaßen auf freien Autobahnen ,dem JCW seid Dank, einen nervösen Gasfuß. Und wenn dann noch 3 freie Spuren mit unsinniger 80er Zone ausgeschildert werden, kann es schon passieren, dass ich diese übersehe. Und ich bin mir sicher da nicht der Einzige zu sein ;-).

... genau wegen dieser Einstellung finde ich das auferlegte Bussgeld und das damit verbundene Fahrverbot gerechtfertigt. Regeln ignorieren, sich erwischen lassen und sich dann beleidigt auch noch im Recht fühlen-

absolut nöö!!!

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 13:57

bin nicht beleidigt sondern bestehe auf mein Recht wie es die Finanzämter und andere Behörden auch tun ;)

Wenn es darum geht könnte ich ja auch beleidigt sein und aufhören Steuern zu zahlen, werden ja eh nur für unsinnige Bauwerke und Kriege verbrannt, die uns gar nichts angehen sollten!

am 2. Februar 2015 um 14:14

Hallo Patti one

er hat doch erst einmal nur ne Frage gestellt und nach der ersten Aussage m.E. auch recht, was die Berechnung des Bußgeldes/Fahrverbot betrifft. Er kann sich, wenn, dann der gerechten Strafe eh nicht entziehen. Des Weiteren denke ich das wir außerhalb geschlossener Ortschaft bei 80 km/h Tempolimit alle schon einmal lang drüber waren und glück hatten nicht geblitzt zu werden, oder?

LG

Marc

Zitat:

@juri87 schrieb am 2. Februar 2015 um 11:08:03 Uhr:

Vielen Dank für die Belehrung. Ich halte mich ansonsten an die Verkehrsregeln.

Zum Thema: Die Ordnungswidrigkeit war am 23.10.2014 - der Bußgeldbescheid datiert auf den 26.01.2015.

Somit ist die Frist verstrichen oder sehe ich das Falsch. Was meinen Sie mit "Jahresfrist"?

Für die Verjährung gilt nicht der Zeitpunkt des Bussgeldbescheides, sondern der Zeitpunkt der Feststellung des Fahrzeugführers. Du hast doch mit Sicherheit schon vorher Post bekommen mit einer Anhörung.

am 2. Februar 2015 um 15:49

Hallo Juri87,

Google mal geblitzt im Internet. Da gibt es eine Stelle in Berlin, die Dich kostenlos beraten.

Liebe Grüße

Renngecko ......hält Dir die Daumen :-)))

am 2. Februar 2015 um 16:08

Bei den Rahmenbedingungen wäre mir das eine anwaltliche Vertretung wert.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt dann auch alle Feinheiten zum Thema Fristen, Verjährung usw.etc.pp.

Hier im Forum findest Du wohlgemeinte Ratschläge bis Schadenfreude.Du brauchst aber mehr als das....

 

Alles Gute....

Verjährung ist mit ziemlicher Sicherheit nicht eingetreten. Ermittlungshandlungen der Behörde (auch interne) bewirken eine Unterbrechung der Verjährungsfrist (1x). Üblicherweise wird zumindest eine Ermittlungshandlung (und sei es der Abgleich des Melderegisters) durchgeführt, so dass sich Frist sehr wahrscheinlich nach hinten geschoben hat.

Auch das Fahrverbot scheint mir nach Deinen eigenen Angaben hier im Thread gerechtfertigt zu sein.

Insofern bleibt nur zu akzeptieren oder zum Anwalt gehen und explizit nach Fehlern im Bescheid suchen lassen. Von der Gesamtsituation erscheint mir alles aber absolut gerechtfertigt.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 17:37

Danke für eure antworten. Dass die Strafe gerechtfertigt wäre bestreite ich ja mit keinem Wort.

Einen Anhörungsbogen habe ich nicht erhalten. Es war ja nicht einmal ein Beweisfoto dabei. Denke mal die Polizei wird das Blitzerbild intern mit dem meines Persos verglichen haben. Trotzdem merkwürdig, dass nicht einmal ein Anhörungsbogen zugeschickt wurde.

Zitat:

@Patti one schrieb am 2. Februar 2015 um 14:19:43 Uhr:

... genau wegen dieser Einstellung finde ich das auferlegte Bussgeld und das damit verbundene Fahrverbot gerechtfertigt. Regeln ignorieren, sich erwischen lassen und sich dann beleidigt auch noch im Recht fühlen-

absolut nöö!!!

Für so eine Einstellung habe ich auch kein Verständnis!

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