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Wurde geblitzt kann ich das Anzweifeln?

Themenstarteram 30. September 2004 um 16:20

Hallo,

passt hier vieleicht nicht ganz rein aber ich denke ich finde hier User die sich damit auskennen.

Ich wurde heute in einer 30 Zone mit 56 gelasert und man kam dann auf das Ergebins von 23 drüber. Bedeutet also 50 € Strafe.

Kann ich da irgendwas drehen sodas ich um die Strafe rum komme?

MfG

Redier

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40 Antworten

also ich würd sagen geblitzt ist geblitzt weil du wirst ja auch auf den foto zu erkennen sein ... sowie dein kennzeichen ... und sicherlich waren dort mehr als ein polizist und wenn du sagst ich wurd nicht geblitzt aber 3 beamte sagen du wurdest dan hat sich die sache in meinen augen ergeben ..

am 30. September 2004 um 16:29

was jetzt?? Geblitzt?? Gelasert??

Wurdest du geblitzt oder wurde deine Geschwindigkeit von einem Beamten mit einer Laserpistole erfasst?

also wenn die 56 gemessen haben,hattest du auf dem Tacho min.60.Und das in einer Zone 30!

Zahl die 50€ und fertig.

Und ich würde sagen das es bei 23 schön nen Punkt geben wird. Habe das gerade mal mit einem Busgeldrechner ausgerechnet......

 

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,

falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.

Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

am 30. September 2004 um 16:37

und wenn du noch in der probezeit bist, dann ist nachschulung fällig und die ist nicht gerade billig.

 

Gruß

Themenstarteram 30. September 2004 um 16:38

oh ja da ist mir ein fehler unterlaufen ich wurde

GELASERT

noch mal 25,60 ??? Für was denn bitteschön?

am 30. September 2004 um 16:40

Ich würd sagen, zahl die Mücken und fertig. Du warst es ja auch schließlig, steh also dazu. Aus Fehlern lehrnt man....hoffentlich.

Kurze Zwischenfrage, werden alle Punkte nach 2 Jahren gelöscht, wenn zwischendurch nichts mehr gewesen ist?

Gruß

Hallo,

Laser kannst Du anzweifeln, Lichtschranke nicht.

Gruß

Stefan

Themenstarteram 30. September 2004 um 16:48

Das Problem ist ja das ich in der Probezeit bin und ich ahbe grade nachgeschaut und es sieht so aus als wenn man schon ab 1 Punkt aufbautraining machen muss was mir völlig neu ist da viele von meinen Leuten schon mit über 25 geblitz (richtig geblitzt) worden sind und diese nur ihre 50 € bezahlt haben und gut. Das war doch sonst immer erst ab 3 Punkte mit diesem dummen Aufbautrainung.

MfG

Redier

Ich glaube bei 40 Euro ist die Grenze, bis 40 ist es Verwarnungs, ab 40 ist es Bußgeld, und dann hast Du leider ein Problem.

anzweifel kann man im Grunde erstmal alles, ist bloss die Frage ob das etwas bringt.....

Wenn du gelasert und angehalten wurdest, dann knick dir das mit dem anzweifeln lieber gleich! und steh dazu

und dass die einen nach dem lasern anhalten, ist soweit ich weiss der normal fall, da sie dir sonst wenig beweisen können, sie könnten dir ja dann nichtmal nachweisen , dass du gefahren bist, usw.

 

wenn man geblitzt wird und ein foto vorhanden ist, kann man die sehr gut anzweifeln, da sie oft schlechte quali haben....

 

irgendjemand hat gerade noch gefragt, ob alle Punkte nach zwei jahren verfallen,

soweit ich weiss nicht alle, dass kommt immer darauf an wofür man einen punkt bekommen hat, ich glaube bei Alkohol ist es nicht so, ich meine ich hätte mal gelesen, dass die nie verjähren, .... kann sein , dass man bei zuvielen punkte wegen alkohol auch zum psychater geschickt wird oder so...

aber ich bin mir bei der ganze Alkohol Punkte geschichte nicht so sicher, meine mich nur dunkel daran erinnern zu können, dass ich das mal irgendwo gelesen habe, also nagelt mich nicht drauf fest!

 

Greetz

Timo

Also, beim geblitzt(!) werden ist das so, man kann da Widerspruch (oder EInspruch, weiß ich grade nit) gegen einlegen, was allerdings nur was bringt, wenn man dich auf dem Foto nicht erkennen kann ( meinentwegen wenn du ne Kappe anhattest oder so). Dann musst du allerdings jemanden angeben, der zur Tatzeit das Auto gefahren sein könnte ( dann darf der zahlen)...

Wenn die von der Staatsanwaltschaft dir das allerdings nit abnehmen, dann aknn es sogar sein, dass die Polizei in deinem Wohngebiet nachfragt, ob du das Auto alleine fährst,oder ob da andere mitfahren.Also ist schon heikel...

Hab das ganze auch mal mitgemacht, hab das Foto angefordert ( bekommt man nit einfach so) und leider konnte man mich nit verleugnen. Das ganze kostete mich ca 68 € 8 inkl. Bearbeitungsgebühr) und einen Punkt...Achja, und das Foto durfte ich nicht mal als Erinnerung behalten...

am 30. September 2004 um 16:57

man man man, warum sthet nicht jeder dazu, das er geblitz wurde?!

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