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Wurde mit 12km/h zu viel geblitzt

Themenstarteram 18. Juli 2014 um 13:38

Hallo

Wurde vor einem Monat mit 62km/h auf einer 50er Strecke geblitzt. Heute habe ich Post bekommen. Ich soll die 25.-Euro zahlen. Da kam noch ein Schreiben wo steht: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Soll ich es ausfüllen oder einfach nur die Summe zahlen und abwarten? Ich bin der Fahrer gewesen würde es auch zugeben. Bin zwar noch in der Probezeit aber es waren ''nur'' 12 km/h d.h. keine Punkte.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Endlich darf man mal die Antwort "Zahle einfach " geben, ohne gegen den Sticky zu verstoßen.:)

Also überweise einfach das Geld und die Sache ist aus der Welt.

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am 18. Juli 2014 um 13:41

Bezahlen und gut, nix ausfüllen.

Zahlen und fertig, es interessiert bei dieser Summe Niemanden ob der richtige Fahrer oder ein Anderer zahlt.

Nur wenn man jede Woche erwischt wird sollte man vorsichtiger werden, beim Fahren natürlich.

@W220-S500L

Zahlen und gut iss. Ausfüllen nur, wenn du nicht gefahren bist, dabei aber den richtigen Fahrer angeben und nicht jemanden "falsch anschuldigen". Das wäre dann eine falsche Aussage und Beschuldigung und ist strafbar, wenn sie dir draufkommen.

Im Prinzip fülle ich nie was aus und schicke auch nie was zurück. Warum?

Die wollen was von mir und nicht umgekehrt. Und wenn man was ausfüllt und unterschreibt, ist man schonmal im Kasten.

Steht ja auch dabei, dass man den Bogen ausfüllen KANN. Im vorliegenden Fall reicht aber die Zahlung und die Sache ist gegessen. Wird nicht mal aktenkundig.

Themenstarteram 18. Juli 2014 um 15:01

Danke erstmal für die Antworten. Seid ihr euch aber sicher? Weil dort steht noch wenn ich den Bogen nicht ausfüll kann es zum Bußgeldbescheid usw. kommen.

MfG

am 18. Juli 2014 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von W220-S500L

Danke erstmal für die Antworten. Seid ihr euch aber sicher? Weil dort steht noch wenn ich den Bogen nicht ausfüll kann es zum Bußgeldbescheid usw. kommen.

MfG

Schau noch mal genau hin, das steht da so eher nicht. Eher steht da dass es zum Bußgeldbescheid kommt, wenn du weder zahlst noch den Bogen zurückschickst.

am 18. Juli 2014 um 15:52

Vorteilhaft wäre natürlich, dass man RECHTZEITIG zahlt, so wie in dem VerwarngeldANGEBOT angegeben. Ein paar Tage drüber macht nichts, aber irgendwann reagieren sie halt auf "nichtzahlen" mit dem Bußgeldbescheid, weil sie davon ausgehen, dass du das ANGEBOT nicht annehmen möchtest und lieber die volle Verwaltungskeule spüren möchtest.

Außerdem wäre es hilfreich, die Angaben in der Überweisung genau so zu übernehmen, wie sie in dem Überweisungsträger vorgesehen sind - sonst könnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, und das Ergebnis ist wie oben. :)

Endlich darf man mal die Antwort "Zahle einfach " geben, ohne gegen den Sticky zu verstoßen.:)

Also überweise einfach das Geld und die Sache ist aus der Welt.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Steht ja auch dabei, dass man den Bogen ausfüllen KANN. Im vorliegenden Fall reicht aber die Zahlung und die Sache ist gegessen. Wird nicht mal aktenkundig.

Die versuchen immer einen zu Nötigen. Einfach nicht ausfüllen und in der vorgegebenen Frist zahlen.

am 19. Juli 2014 um 10:19

Es weiß doch jeder was in so einem Fall zu tun ist. Natürlich zahlen, aber vorher hier ein Thema auf machen weil das ja in der Vergangenheit noch nie hier diskutiert wurde :rolleyes:

Du gibst selber zu, das du eine Strafe zahlen sollst für eine Ordnungswidrigkeit die du zu gibst. Was gibt es daran bitte noch, was man hier sinnvoll diskutieren könnte :confused:

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Was gibt es daran bitte noch, was man hier sinnvoll diskutieren könnte :confused:

Da fällt uns schon noch was ein. Wäre nicht der erste Thread, der ein bissel abschweift.:-))

am 19. Juli 2014 um 10:30

Ich würde jetzt den Anwalt Bossi einschalten ;)

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Steht ja auch dabei, dass man den Bogen ausfüllen KANN. Im vorliegenden Fall reicht aber die Zahlung und die Sache ist gegessen. Wird nicht mal aktenkundig.

Die versuchen immer einen zu Nötigen. Einfach nicht ausfüllen und in der vorgegebenen Frist zahlen.

Nötigen? Wer versucht wen zu nötigen?

Sinngemäß steht unterhalb der Punkteschwelle immer der Text:

"Auf das Rücksenden des Bogens kann verzichtet werden, wenn innerhalb einer Woche nach Eingang dieses Schreibens das Verwarngeld in Höhe von X € unter Angabe des Aktenzeichens auf das folgende Konto eingezahlt wird."

Wo soll da die Nötigung sein?

Als meine erste Karre noch aufn Vadda lief stand der Satz sogar etwas abgewandelt in der Form "Nach ihrem Geburtsdatum und dem Foto scheinen Sie nicht der Fahrer gewesen zu sein. Da es sich nur um ein Verwarngeld handelt können Sie trotzdem auf Einsendung des Bogens verzichten und die Zahlung sofort leisten... bla bla wird nicht aktenkundig"

Weil es entsprechend nur Mehrarbeit für die ohne Mehrgewinn wäre...

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