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Xenon doch ohne LWR und SWA laut Schreiben was meint ihr?

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 18:33

Hallo Leute,

Habe jetzt schön öffters davon gelesen, und mich mal wieder verwundert und verwirren lassen...

hier schreibt man das es schreiben gibt in denen steht das mal die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenonnachrüsten von Fahrzeugen vor dem Bj 2000 nicht benötigt

 

wie seht ihr des ? hat schon jemand erfahrung damit ??

link z.b.

http://cgi.ebay.de/Xenon-Steuergeraet-BMW-E39-Audi-MB-Hella-Vorschaltgeraet_W0QQitemZ160008948108QQihZ006QQcategoryZ44294QQrdZ1QQcmdZViewItem

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35 Antworten
am 23. Juli 2006 um 18:39

Re: Xenon doch ohne LWR und SWA laut Schreiben was meint ihr?

 

Zitat:

Original geschrieben von Regensburger

Hallo Leute,

Habe jetzt schön öffters davon gelesen, und mich mal wieder verwundert und verwirren lassen...

hier schreibt man das es schreiben gibt in denen steht das mal die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenonnachrüsten von Fahrzeugen vor dem Bj 2000 nicht benötigt

 

wie seht ihr des ? hat schon jemand erfahrung damit ??

link z.b.

http://cgi.ebay.de/Xenon-Steuergeraet-BMW-E39-Audi-MB-Hella-Vorschaltgeraet_W0QQitemZ160008948108QQihZ006QQcategoryZ44294QQrdZ1QQcmdZViewItem

In der Auktion heißt es doch:

"4 Schreiben und somit also die BESTE Chance es eingetragen zu bekommen!!!"

Nur ne Chance oder wie? Soweit ich weiß, muss die automtische LWR immer mit dabei sein. Anders kenne ich es nicht.

Gruß, Frank

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 18:41

eben anders habe ich es auch nicht mitbekommen, hab den von der Auktion mal angeschrieben mir mal die schreiben zu mailen falls möglich bin mal gespannt was da so drinn steht.. es könnt ja wirklich funktionieren den der E36 wie drinn steht hat es ja auch eingetragen bekommen :-(

am 23. Juli 2006 um 19:46

Also ich habe bei mir auch Xenon nachgerüstet und habe dann auch direkt mit dem Tüv in Köln Tel. der zu mir meinte wenn ich vor dem Jahr 2000 umgerüstet hätte würde ich keine Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage benötigen. Alles was danach umgebaut wird braucht diese Komponenten so schreibt es der Gesetzgeber vor.

grüssle

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 20:58

Ne das ist mir schon klar allerdings dachte ich das es da schon was gäbe mittlerweile vielleicht, die LWR hab ich ja allerdings diese SWR nicht ... na ja war wie gesagt sozusagen einfach mal interessen halber, damit man auf dem neusten stand bleibt..

 

grüße

 

Regensburger

sra find ich auch ziemlich schwachsinnig als vorschrift. die wird bei mir erstens auch nie benutzt, desweiteren kann ich die, WENN man schmutz auf den sw ist bei gelegenheit selber wegmachen, und zwar nicht so halblebig. aber ist bisher auch nie vorgekommen ausser ein wenig staub und insekten.

als ob es klebeprismen oder spiegelscherben regnen würde, die es ständig gilt von der streuscheibe zu sprühen...

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 22:24

da spricht mir einer von der Seele ... find das auch totaler schwachsinn mit dem SWFR .... weil es den dreck eh net wegbringt..

am 23. Juli 2006 um 22:42

Kraftfahrt-Bundesamt

Nr. 07-02

Informationssystem

Typgenehmigungsverfahren

InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 1/2

KBA

§ 22a StVZO;

- Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen

Frage- oder Problemstellung:

Im Internet und in Zeitschriften werden zunehmend Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten

zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern, die ausschließlich mit Glühlampen als Leuchtmittel

genehmigt worden sind, angeboten.

Die Präsentationen dieser Systeme erwecken häufig den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit

und erwähnen oftmals erst in der Montageanleitung oder in anderen beiliegenden Unterlagen

den für die Verbraucher wesentlichen Hinweis: „... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und

entspricht nicht der StVZO!“

Ergebnis:

Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und

darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu

zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern

(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen

der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der

Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.

In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei einer

Verwendung von Xenon-Scheinwerfer für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben.

So sind Kraftfahrzeuge bei der Ausrüstung mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht gemäß

- der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen

für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

- der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich

des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“

- § 50 Abs. 10 StVZO

zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

auszurüsten.

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Die Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen bzw. ohne Genehmigungszeichen

bzw. entsprechender Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern

mit Glühlampen bestimmt sind, werden darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen Hinweise

wie : „...nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen

für das Feilbieten hier im Allgemeinen nicht ausreichen.

- § 23 StVG entfällt lediglich für solche Teile, die ihrer Bauart nach objektiv nur für nicht am öffentlichen

Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind.

- Sind die Teile ausschließlich für den Export bestimmt, darf sich der Feilbietende nicht an den

Endverbraucher im Inland wenden.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Verkehrsgefährdung ausgehen kann, wird

das Kraftfahrt-Bundesamt das Feilbieten derartiger Umrüstsätze unter Berücksichtigung der o. g.

Bedingungen entsprechend § 23 StVG kritisch beobachten.

Kraftfahrt-Bundesamt

Nr. 07-02

Informationssystem

Typgenehmigungsverfahren

InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 2/2

KBA

Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach

der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.

Flensburg, 23.09.2002

412-130

Diese Dokumente sind somit nicht mehr gültig:

Für die Nachrüstung mit Xenonlicht ist mittlerweile eine automatische Leuchtweitenregelung als auch eine SCHEINWERFERREINIGUNGSANLAGE erforderlich. Untenstehende Dokumente beziehen sich auf eine alte hausinterne Arbeitsanweisung des TÜVs, die schon lange nicht mehr gültig und bereits durch die aktuelle Version der StVZO (§ 50(10)) ersetzt worden ist.

(Quelle:www.bmw-syndikat.de)

ich war ganz schön blöd ,das ich fast 1600€ fürs xenon nachrüsten bezahlt habe:rolleyes:

mal spaß beiseite

leute wenn ihr xenon nachrüsten wollt,bitte mit scheinwerferreinigungsanlage und automatischer leuchtweitenregulierung....

denkt bitte auch mal an die anderen verkehrsteilnehmer...:)

kenne leider auch genug leute ,die sich bei ebay xenon kits gekauft haben,und in ihre original scheinwerfer reingebaut haben....

das schlimmste ist ja noch ,das sie voll stolz darüber sind:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von st328

das schlimmste ist ja noch ,das sie voll stolz darüber sind:rolleyes:

Du sagst es :D

Aber was ich dann auch zu dem Thema Genial Finde, ist wenn die Ihr Auto Verkaufen steht dort "Xenon Scheinwerfer" bei :D wie Genial ist das denn *hehe*

Liebe grüße Ricky

Zitat:

Original geschrieben von rickybmw

 

Aber was ich dann auch zu dem Thema Genial Finde, ist wenn die Ihr Auto Verkaufen steht dort "Xenon Scheinwerfer" bei :D wie Genial ist das denn *hehe*

Liebe grüße Ricky

wow toll illegales xenon...:D

am 24. Juli 2006 um 5:16

Zitat:

Original geschrieben von ~/~ransporter

sra find ich auch ziemlich schwachsinnig als vorschrift. die wird bei mir erstens auch nie benutzt, desweiteren kann ich die, WENN man schmutz auf den sw ist bei gelegenheit selber wegmachen, und zwar nicht so halblebig. aber ist bisher auch nie vorgekommen ausser ein wenig staub und insekten.

als ob es klebeprismen oder spiegelscherben regnen würde, die es ständig gilt von der streuscheibe zu sprühen...

Dann schau mal wie stark Xenon streut wenn n AHufen Dreck udn Insekten dran kleben. Die SWRA benutzt sich bei eingeschaltetem Lcih übrigens bei jedem 3ten mal wenn du die Scheiben reinigst bzw. bei jedem ersten mal nach dem der Wagen aus war!

hi,

@ricky und co

dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??

sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...

gruß

Zitat:

Original geschrieben von maticze

hi,

@ricky und co

dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??

sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...

gruß

...und die eintragung willste dann rückdatieren, oder wie o_O?

was soll der unsinn, ärger und gefahren zu provozieren?

Zitat:

Original geschrieben von maticze

hi,

@ricky und co

dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??

sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...

gruß

ja eintragen musst dus auf jeden fall lassen, und dann kann ich dir verraten, wie sie dir das nachweisen können..!!

 

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Dann schau mal wie stark Xenon streut wenn n AHufen Dreck udn Insekten dran kleben. Die SWRA benutzt sich bei eingeschaltetem Lcih übrigens bei jedem 3ten mal wenn du die Scheiben reinigst bzw. bei jedem ersten mal nach dem der Wagen aus war!

tja, ich kann nur wiederholen: ich hatte fast nie richtigen dreck auf dem scheinwerfer, oder irgendetwas was stark reflektiert bzw gestreut hätte.

und die swra benutze ich fast NIE wie gesagt. nur ab und zu wenn jemand anders fährt der die waschwischautomatik benutzt weil der den wagen nicht so gut kennt.

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