Xenon doch ohne LWR und SWA laut Schreiben was meint ihr?
Hallo Leute,
Habe jetzt schön öffters davon gelesen, und mich mal wieder verwundert und verwirren lassen...
hier schreibt man das es schreiben gibt in denen steht das mal die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenonnachrüsten von Fahrzeugen vor dem Bj 2000 nicht benötigt
wie seht ihr des ? hat schon jemand erfahrung damit ??
link z.b.
http://cgi.ebay.de/Xenon-Steuergeraet-BMW-E39-Audi-MB-Hella-Vorschaltgeraet_W0QQitemZ160008948108QQihZ006QQcategoryZ44294QQrdZ1QQcmdZViewItem
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35 Antworten
Re: Xenon doch ohne LWR und SWA laut Schreiben was meint ihr?
Zitat:
Original geschrieben von Regensburger
Hallo Leute,
Habe jetzt schön öffters davon gelesen, und mich mal wieder verwundert und verwirren lassen...
hier schreibt man das es schreiben gibt in denen steht das mal die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenonnachrüsten von Fahrzeugen vor dem Bj 2000 nicht benötigt
wie seht ihr des ? hat schon jemand erfahrung damit ??
link z.b.
http://cgi.ebay.de/Xenon-Steuergeraet-BMW-E39-Audi-MB-Hella-Vorschaltgeraet_W0QQitemZ160008948108QQihZ006QQcategoryZ44294QQrdZ1QQcmdZViewItem
In der Auktion heißt es doch:
"4 Schreiben und somit also die BESTE Chance es eingetragen zu bekommen!!!"
Nur ne Chance oder wie? Soweit ich weiß, muss die automtische LWR immer mit dabei sein. Anders kenne ich es nicht.
Gruß, Frank
eben anders habe ich es auch nicht mitbekommen, hab den von der Auktion mal angeschrieben mir mal die schreiben zu mailen falls möglich bin mal gespannt was da so drinn steht.. es könnt ja wirklich funktionieren den der E36 wie drinn steht hat es ja auch eingetragen bekommen :-(
Also ich habe bei mir auch Xenon nachgerüstet und habe dann auch direkt mit dem Tüv in Köln Tel. der zu mir meinte wenn ich vor dem Jahr 2000 umgerüstet hätte würde ich keine Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlage benötigen. Alles was danach umgebaut wird braucht diese Komponenten so schreibt es der Gesetzgeber vor.
grüssle
Ne das ist mir schon klar allerdings dachte ich das es da schon was gäbe mittlerweile vielleicht, die LWR hab ich ja allerdings diese SWR nicht ... na ja war wie gesagt sozusagen einfach mal interessen halber, damit man auf dem neusten stand bleibt..
grüße
Regensburger
sra find ich auch ziemlich schwachsinnig als vorschrift. die wird bei mir erstens auch nie benutzt, desweiteren kann ich die, WENN man schmutz auf den sw ist bei gelegenheit selber wegmachen, und zwar nicht so halblebig. aber ist bisher auch nie vorgekommen ausser ein wenig staub und insekten.
als ob es klebeprismen oder spiegelscherben regnen würde, die es ständig gilt von der streuscheibe zu sprühen...
da spricht mir einer von der Seele ... find das auch totaler schwachsinn mit dem SWFR .... weil es den dreck eh net wegbringt..
Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 07-02
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 1/2
KBA
§ 22a StVZO;
- Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen
Frage- oder Problemstellung:
Im Internet und in Zeitschriften werden zunehmend Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten
zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern, die ausschließlich mit Glühlampen als Leuchtmittel
genehmigt worden sind, angeboten.
Die Präsentationen dieser Systeme erwecken häufig den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit
und erwähnen oftmals erst in der Montageanleitung oder in anderen beiliegenden Unterlagen
den für die Verbraucher wesentlichen Hinweis: „... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und
entspricht nicht der StVZO!“
Ergebnis:
Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und
darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei einer
Verwendung von Xenon-Scheinwerfer für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben.
So sind Kraftfahrzeuge bei der Ausrüstung mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht gemäß
- der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen
für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich
des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“
- § 50 Abs. 10 StVZO
zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
auszurüsten.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen
verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Die Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen bzw. ohne Genehmigungszeichen
bzw. entsprechender Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern
mit Glühlampen bestimmt sind, werden darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen Hinweise
wie : „...nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen
für das Feilbieten hier im Allgemeinen nicht ausreichen.
- § 23 StVG entfällt lediglich für solche Teile, die ihrer Bauart nach objektiv nur für nicht am öffentlichen
Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind.
- Sind die Teile ausschließlich für den Export bestimmt, darf sich der Feilbietende nicht an den
Endverbraucher im Inland wenden.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Verkehrsgefährdung ausgehen kann, wird
das Kraftfahrt-Bundesamt das Feilbieten derartiger Umrüstsätze unter Berücksichtigung der o. g.
Bedingungen entsprechend § 23 StVG kritisch beobachten.
Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 07-02
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 2/2
KBA
Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden, nicht zu beanstanden.
Flensburg, 23.09.2002
412-130
Diese Dokumente sind somit nicht mehr gültig:
Für die Nachrüstung mit Xenonlicht ist mittlerweile eine automatische Leuchtweitenregelung als auch eine SCHEINWERFERREINIGUNGSANLAGE erforderlich. Untenstehende Dokumente beziehen sich auf eine alte hausinterne Arbeitsanweisung des TÜVs, die schon lange nicht mehr gültig und bereits durch die aktuelle Version der StVZO (§ 50(10)) ersetzt worden ist.
(Quelle:www.bmw-syndikat.de)
ich war ganz schön blöd ,das ich fast 1600€ fürs xenon nachrüsten bezahlt habe
mal spaß beiseite
leute wenn ihr xenon nachrüsten wollt,bitte mit scheinwerferreinigungsanlage und automatischer leuchtweitenregulierung....
denkt bitte auch mal an die anderen verkehrsteilnehmer...
kenne leider auch genug leute ,die sich bei ebay xenon kits gekauft haben,und in ihre original scheinwerfer reingebaut haben....
das schlimmste ist ja noch ,das sie voll stolz darüber sind
Zitat:
Original geschrieben von st328
das schlimmste ist ja noch ,das sie voll stolz darüber sind
Du sagst es
Aber was ich dann auch zu dem Thema Genial Finde, ist wenn die Ihr Auto Verkaufen steht dort "Xenon Scheinwerfer" bei wie Genial ist das denn *hehe*
Liebe grüße Ricky
Zitat:
Original geschrieben von rickybmw
Aber was ich dann auch zu dem Thema Genial Finde, ist wenn die Ihr Auto Verkaufen steht dort "Xenon Scheinwerfer" bei wie Genial ist das denn *hehe*
Liebe grüße Ricky
wow toll illegales xenon...
Zitat:
Original geschrieben von ~/~ransporter
sra find ich auch ziemlich schwachsinnig als vorschrift. die wird bei mir erstens auch nie benutzt, desweiteren kann ich die, WENN man schmutz auf den sw ist bei gelegenheit selber wegmachen, und zwar nicht so halblebig. aber ist bisher auch nie vorgekommen ausser ein wenig staub und insekten.
als ob es klebeprismen oder spiegelscherben regnen würde, die es ständig gilt von der streuscheibe zu sprühen...
Dann schau mal wie stark Xenon streut wenn n AHufen Dreck udn Insekten dran kleben. Die SWRA benutzt sich bei eingeschaltetem Lcih übrigens bei jedem 3ten mal wenn du die Scheiben reinigst bzw. bei jedem ersten mal nach dem der Wagen aus war!
hi,
@ricky und co
dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??
sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...
gruß
Zitat:
Original geschrieben von maticze
hi,
@ricky und co
dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??
sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...
gruß
...und die eintragung willste dann rückdatieren, oder wie o_O?
was soll der unsinn, ärger und gefahren zu provozieren?
Zitat:
Original geschrieben von maticze
hi,
@ricky und co
dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??
sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...
gruß
ja eintragen musst dus auf jeden fall lassen, und dann kann ich dir verraten, wie sie dir das nachweisen können..!!
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Dann schau mal wie stark Xenon streut wenn n AHufen Dreck udn Insekten dran kleben. Die SWRA benutzt sich bei eingeschaltetem Lcih übrigens bei jedem 3ten mal wenn du die Scheiben reinigst bzw. bei jedem ersten mal nach dem der Wagen aus war!
tja, ich kann nur wiederholen: ich hatte fast nie richtigen dreck auf dem scheinwerfer, oder irgendetwas was stark reflektiert bzw gestreut hätte.
und die swra benutze ich fast NIE wie gesagt. nur ab und zu wenn jemand anders fährt der die waschwischautomatik benutzt weil der den wagen nicht so gut kennt.