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Xenon eintragen!!!!

VW Lavida 2
Themenstarteram 26. August 2003 um 9:55

Moin!! Bin neu hier aber schöne seite!!!

Also folgendes habe mir fein Xenon eingebaut in meinen jetta tja bloß kleines problem Tüv steht an und mit so etwas eintragen bzw tüv bekommen ist schwer!!

Es gibt nen steuergerät zu kaufen zum nachrüsten 150€

und die scheinwerfer reinigungs anlage ist ja auch kein thema.

Aber hat jemand noch ne andere idee????

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21 Antworten
am 26. August 2003 um 10:07

die reinigungs anlage ist seit neusten nicht mehr pflicht bzw gibts gutachten dafür das die nicht benötigt wird und bei unserm 1er hat das der tüv ebenso gesehen

Also beim Corrado ist es nich möglich Xenon eintragen zu lassen. Auch nicht mit Gutachten die die Firmen einem mitgeben.

no chance

Themenstarteram 1. September 2003 um 11:18

hallo leute tüv habe ich bekommen war nicht so schlimm er hat einfach nicht hin geschaut auf die xenon brenner.

Tja bloß eintragen wäre trozdem nicht schlecht!!

Das ohne scheinwerfer reinigungs anlage ist ja gute sache! Bloß wie sieht es aus mit dem steuergerät für die höhen verstellung?? Das mußte doch drin sein oder?? Und bei dir Corrade ging es nicht?? Komisch liegt vielleicht am umbau oder du hast nen falschen tüv! Weil sonst gibts das eigentlich für jedes auto.

Nein, es war nicht bei mir im Corrado. Habe es nur im Corradoforum gelesen das es unmöglich ist.

http://mitglied.lycos.de/mastertuning/xenon-gutachten2.JPG

eine xenon eintragung ist bei keinem auto legal möglich das es nicht ab werk mit xenon gibt, oder für das es spezielle nachrüstscheinwerfer (keine nachrüst stätze) es müssen scheinwerfer sein, wegen der streuung duch die streuscheibe oder linse!

alle xenoneinträge sind ungültig! und somit illegal, was das im fall eines unfalls für folgen hat brauch glaub ich nicht näher erläutert werden...

also ein kumpel aht in seinen 1er golf xenon eingebaut (scheinwerfer aus dem alten audi a6, der der noch keine scheinwerferhöhenverstellung, scheinwerferreinigungsanlage hatte) und da gabs auch kein problem. gutachten war nich nötig, weil ja VAG teil. und eingetragen hat ers auch bekommen, entweder war der tüv prüfer blind (?!?) oder er hat ihn bestochen....

naja, dan hat er wohl glück gehabt, aber ich denke wen man das ordentlich macht, und hier und da einen kennt, dan ist auch alles möglich, auch die eintragung und tüv sowieso, jedoch auch nicht immer so einfach.

 

aber xenon, schon ne schicke sache!!

Xenon nachrüsten

 

Hallo!

Rein rechtlich ist es LEGAL möglich Xenon nach zu rüsten!

Auflage ist jedoch es m+üssen Original Xenon scheinwerfer sein!!! z.B. Bora Golf4 etc. (also Golf 3 in Golf 4 look und den Brenner nachrüsten), eine elektronische leuchtweitenregullierung und eine Scheinwerfer"Waschanlage";O) muss rein! Hab ich gestern beim TÜV aus Wolfsburg sowie Braunschweig erfahren!

Mit diesen Komponenten sei es kein Problem Xenon nachzurüsten

 

Gruß,Steffen

P.S. Bei fragen mailt mir!

Re: Xenon nachrüsten

 

Zitat:

Original geschrieben von Vento1984

Hallo!

Rein rechtlich ist es LEGAL möglich Xenon nach zu rüsten!

Auflage ist jedoch es m+üssen Original Xenon scheinwerfer sein!!! z.B. Bora Golf4 etc. (also Golf 3 in Golf 4 look und den Brenner nachrüsten), eine elektronische leuchtweitenregullierung und eine Scheinwerfer"Waschanlage";O) muss rein! Hab ich gestern beim TÜV aus Wolfsburg sowie Braunschweig erfahren!

Mit diesen Komponenten sei es kein Problem Xenon nachzurüsten

 

Gruß,Steffen

P.S. Bei fragen mailt mir!

glaubst du selbst was du geschrieben hast?

g4look sw's haben wie alle anderen hallogen scheinwerfer genau so eine h7 fassung wie die normalen 4er scheinwerfer...

um dort einen d2r brenner rein zu bekommen müsste man die fasung auffräsen und das ist VERBOTEN und damit erlischt sofort die betriebserlaubniss des scheinwerfers und damit die des gesammten fahrzeuges, die wirklich einzige möglichkeit die es gibt ist originale golf iv xenon ein zu bauen, da nur diese auch eine für xeneon ausgelegte linse besitzten, die g4look haben einen reflektor der auf hallogen ausgelegt ist, xenonlicht streut komplett anders!

also es geht nur mit orginalscheinwerfern in denen xenon original verbaut ist! zusätzlich ist seit neustem eine automatische lwr sowie eine swr pflicht, stvzo §50 abs. 10 für fahrzeuge mit zulassung vorm 1.4.00 ist aufgehoben!

und um in den g3, g4 scheinwerfer ein zu bauen bedarf es reichlicher karosserietechnischer änderungen...

Xenon SW

 

richtig!° etwas anders wie du geschrieben hast habe ich auch nie behauptet! ES IST ILLEGAL Scheiwnerfer die nicht für Xenonbrenner sind z.B. die mit der Standart hallogenbirne ausgerüstet sind aufzufräsen! Dass das illegal ist habe ich von anfang an gesagt!

Das Nachrüsten von z.B. GOLF4 Xenonscheinwerfer in einen Golf3 is jeooch total legalWenn man es eintragen lässt (wobei man natürlich auf die Auflagen achten sollte!)

 

Gruß...

 

 

Wer lesen kann ist klar im vorteil!

also entschuldigung wenn ich mich jetzt auch noch rienhänge, aber du hast in deinem text geschrieben (also g3 umrüsten auf g4 LOOK und brenner rein) und das ist nicht das was der necrite beschrieben hat. also wiedersprichst du dir ein wenig, also leute der necrite hat definitv recht, umrüsten geht nur mit original XENON-Teilen und dann ist eine eintragung immernoch nicht garantiert, da ja auch die anderen belange (autom. lwr, scheibenwaschanlage) nicht unwichtig sind...................also lassts lieber, hehe

Moin Mädels!

Also: wenn Ihr original Xenon-Scheinwerfer verwendet (es kommt dabei nicht auf die Fassung an, wie einer meiner Vorredner geschrieben hat), ist eine Eintragung kein Problem.

Zwischen 1998 und 2002 waren Scheibenwaschanlage und automatische Leuchtweitenregulierung Pflicht.

Seit 2003 genügt eine MANUELLE Leuchtweitenregulierung, wie sie fast ein jeder hat (mit Rädchen und so).

Wenn Ihr das nicht glaubt, schaut euch meinen Passat und meine Papiere an.

Aussage meines TÜV-Prüfers: ja, wenn du halt keine automatische LWR und Waschanlage hast, muss es wohl ohne gehen. . . :-)

Zitat:

Original geschrieben von DasBurger

Aussage meines TÜV-Prüfers: ja, wenn du halt keine automatische LWR und Waschanlage hast, muss es wohl ohne gehen. . . :-)

Na, das ist ja ein toller TÜV-Prüfer! :(

Warte mal die nächste Polizeikontrolle ab...

 

Hier noch ein paar nützliche Links zum Thema Xenon:

KBA Hella

Sollte ich damit ein Problem haben?

Lies doch mal den Text vom KBA ganz genau:

"Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO)." . . . "Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden."

Beim Nachrüsten steht nämlich NICHT, dass eine automatische LWR und/oder eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein muss.

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