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Xenon flackert

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 2. März 2014 um 22:50

Hallo,

mein rechtes Xenonlicht flackert seit heute sporadisch. Es hat auch keinen blauen, sondern eher einen rötlichen Farbton. Könnte die Xenonlampe (schon) hinüber sein?

Danke & Gruß,

Nils

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2014 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Lennox_4u

Jedes Elektronische Bauteil, egal ob in einem Auto, einem Fernseher oder einem Handy muss in Deutschland laut Gesetz eine Mindestgarantie von 1 Jahr erfüllen.

Dieses Gesetz musst du mir aber mal zeigen.

Kein Hersteller ist dazu verpflichtet, eine Garantie zu geben.

Gesetzlich muss lediglich der Verkäufer einer Sache eine Gewährleistung geben, und zwar für zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Der Unterschied zur einer Haltbarkeitsgarantie ist, dass sich die Gewährleistung auf die Mangelfreiheit der Sache bei Übergabe bezieht (§ 434 BGB).

Tritt während der ersten sechs Monate ein Mangel auf und ist der Käufer ein Verbraucher, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 476 BGB) -- was er bei versteckten Mängeln im Regelfall nicht kann. Nach Ablauf von sechs Monaten trifft dann den Käufer die Beweislast. Geht also nach mehr als sechs Monaten ein Xenon-Brenner kaputt, muss man als Käufer beweisen, dass der Brenner von Anfang an mangelhaft war. Dies wird man wohl kaum schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Hast du nicht auf deine im Haushalt verwendeten Teile eine Herstellergarantie? Ich schon ( Fernseher , Mixer , Mikrowelle , Handy , LED-Lampen , ect. ) .

Natürlich gibt es Hersteller, die Garantien geben. Und andere geben keine. Deine Aussage war aber, dass sie es müssen. Und dem ist nicht so.

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Ein rötlicher Farbton ist ein klares Indiz für einen kaputten Brenner. Also ja, die Lampe ist hinüber. Wie lange hast du das Auto schon?

Themenstarteram 3. März 2014 um 14:30

seit 05/13. Ist das ein Fall für die Garantie?

Nein Verschleißteil

 

In den ersten 6 Monaten hättest du evtl. noch eine Chance aber vielleicht bekommst du Kulanz frag mal nach

Also dass ein Xenonbrenner nach nicht einmal einem Jahr ausfällt ist natürlich keineswegs normal, aber VW deklariert alle Leuchtmittel als Verschleißteil und wird dir daher vermutlich keinen neuen Brenner bezahlen.

Sowas ist sehr ärgerlich, aber passiert auch sehr selten. Hilft dir jetzt natürlich auch nicht. Aber zumindest musst du nach einem Austausch nicht damit rechnen dass sowas bald wieder passiert.

Themenstarteram 3. März 2014 um 17:17

Auf Xenon Lampen gibts 1 Jahr Garantie ... Glück gehabt :-)

Das wusste ich gar nicht.

Glückwunsch! Ich freu mich für dich das du es nicht zahlen musst, bei sowas könnte ich mich auch mega aufregen! :)

In meinen Augen sollten Xenonbirnen in der Garantie voll mit eingeschlossen werden!

Die Xenon's müssen ja eine Herstellergarantie haben . Wie jeder Bauteil. Da brauche ich die VW-Garantie nicht dafür.

P.S.: Sry den oberen Beitrag zu spät gelesen.

Gruß Kurt

am 4. März 2014 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Die Xenon's müssen ja eine Herstellergarantie haben . Wie jeder Bauteil.

Warum müssen sie das?

am 4. März 2014 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Die Xenon's müssen ja eine Herstellergarantie haben . Wie jeder Bauteil.

Warum müssen sie das?

Jedes Elektronische Bauteil, egal ob in einem Auto, einem Fernseher oder einem Handy muss in Deutschland laut Gesetz eine Mindestgarantie von 1 Jahr erfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Die Xenon's müssen ja eine Herstellergarantie haben . Wie jeder Bauteil.

Warum müssen sie das?

Hast du nicht auf deine im Haushalt verwendeten Teile eine Herstellergarantie? Ich schon ( Fernseher , Mixer , Mikrowelle , Handy , LED-Lampen , ect. ) .

am 4. März 2014 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Lennox_4u

Jedes Elektronische Bauteil, egal ob in einem Auto, einem Fernseher oder einem Handy muss in Deutschland laut Gesetz eine Mindestgarantie von 1 Jahr erfüllen.

Dieses Gesetz musst du mir aber mal zeigen.

Kein Hersteller ist dazu verpflichtet, eine Garantie zu geben.

Gesetzlich muss lediglich der Verkäufer einer Sache eine Gewährleistung geben, und zwar für zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Der Unterschied zur einer Haltbarkeitsgarantie ist, dass sich die Gewährleistung auf die Mangelfreiheit der Sache bei Übergabe bezieht (§ 434 BGB).

Tritt während der ersten sechs Monate ein Mangel auf und ist der Käufer ein Verbraucher, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 476 BGB) -- was er bei versteckten Mängeln im Regelfall nicht kann. Nach Ablauf von sechs Monaten trifft dann den Käufer die Beweislast. Geht also nach mehr als sechs Monaten ein Xenon-Brenner kaputt, muss man als Käufer beweisen, dass der Brenner von Anfang an mangelhaft war. Dies wird man wohl kaum schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Hast du nicht auf deine im Haushalt verwendeten Teile eine Herstellergarantie? Ich schon ( Fernseher , Mixer , Mikrowelle , Handy , LED-Lampen , ect. ) .

Natürlich gibt es Hersteller, die Garantien geben. Und andere geben keine. Deine Aussage war aber, dass sie es müssen. Und dem ist nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Zitat:

Original geschrieben von Lennox_4u

Jedes Elektronische Bauteil, egal ob in einem Auto, einem Fernseher oder einem Handy muss in Deutschland laut Gesetz eine Mindestgarantie von 1 Jahr erfüllen.

Dieses Gesetz musst du mir aber mal zeigen.

Kein Hersteller ist dazu verpflichtet, eine Garantie zu geben.

Gesetzlich muss lediglich der Verkäufer einer Sache eine Gewährleistung geben, und zwar für zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Der Unterschied zur einer Haltbarkeitsgarantie ist, dass sich die Gewährleistung auf die Mangelfreiheit der Sache bei Übergabe bezieht (§ 434 BGB).

Tritt während der ersten sechs Monate ein Mangel auf und ist der Käufer ein Verbraucher, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 476 BGB) -- was er bei versteckten Mängeln im Regelfall nicht kann. Nach Ablauf von sechs Monaten trifft dann den Käufer die Beweislast. Geht also nach mehr als sechs Monaten ein Xenon-Brenner kaputt, muss man als Käufer beweisen, dass der Brenner von Anfang an mangelhaft war. Dies wird man wohl kaum schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Hast du nicht auf deine im Haushalt verwendeten Teile eine Herstellergarantie? Ich schon ( Fernseher , Mixer , Mikrowelle , Handy , LED-Lampen , ect. ) .

Natürlich gibt es Hersteller, die Garantien geben. Und andere geben keine. Deine Aussage war aber, dass sie es müssen. Und dem ist nicht so.

Sry aber das mit müssen war wohl eine Fehlinfo , nur , ich kenne kein el. Teil das ich zu Hause habe , ohne Garantie ( Außer Kabel ;) ) .

Gruß Kurt

am 4. März 2014 um 17:12

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du bei deinem Kühlschrank z.B. auch Probleme kriegen wirst, nach (knapp) zwei Jahren die defekte Birne der Innenbeleuchtung zu reklamieren. ;)

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