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Xenon nachgerüstet....FEHLER GEFUNDEN!!!

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 4. Januar 2007 um 15:28

Hallo....

in meiem, letzten Beitrag hatte ich euch gefragt wieso ich so´n "flackern" an nachgerüsteten Xenonscheinw. habe, es hat sich alles geklärt. Das Steuergerät MUßTE umprogramiert werden, hat mich bei Mercedes 30Euro gekostet.

Und hey, das ist kein PFUSCH, die Scheiwerfer habe ich einfach ein wenig tiefer einstellen lassen und sie blenden keinen, nur wegen Tuv müßte ich viell was klären.

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29 Antworten

Super du Held, gratuliere!

Jetzt kannst du wenigstens auf dicke Hose machen!

Ich wünsche dir einen Frontalzusammenprall mit dem Gegenverkehr, der auf Grund deiner Blendung auf deine Fahrbahn gerät!

Dann noch viel Spaß mit deiner Schw**verlängerung!

am 4. Januar 2007 um 15:51

Servus miteinander.

es ist wirklich bedenklich, in welches Niveau dieses Forum langsam abdriftet - der Eine will seinen Benz mit wenig Aufwand ein bissl "pimpen" (..wenn auch entegen diverser bestehender Vorschriften..), der Andere wünscht einen Frontalzusammenstoss und vergleicht ein Auto mit männlicher Anatomie (..obwohl....da fehlt ja dann eigentlich ein *...).

Reisst Euch mal ein bissl am Riemen und achtet - bei allem Unwillen - nichtsdestotrotz auf einen wenigstens andeutungsweise anständigen Ton...

Das dazu,

rolf

nenn es wie du willst, es bleibt illegal.

und für das steuergerät "freischalten" 30€....dumm muss man sein :D

Sorry für die harten Worte.

Meiner Ansicht haben Leute wie Di2525 auf unseren Straßen nichts verloren. So jemandem gehört umgehend die Fahrerlaubnis entzogen.

Aber er selber kapiert es vermutlich erst, wenn er einen Unfall verursacht und seine Versicherung ihn dann in Regress nimmt. Bis dahin fährt er unter dem Motto "Betriebserlaubnis => sch*** ich drauf" munter weiter und gefährdet nicht nur sich sondern uns alle!

ich schließ mich voll und ganz deiner meinung an.

er war ja so nett, fast sein komplettes kennzeichen anzugeben, da könnte man der "rennleitung" ja mal einen tipp geben :D

wobei ich den sinn der aktion nicht verstehe? was hast du denn von xenon wenn du sie zu tief stellst? da seh ich mit meinen halogen scheinwerfer weiter und somit mehr!

anders als dumm kann man das echt nicht bezeichnen

Was habt Ihr eigentlich alle? Di2525 hat doch nur Xenon-Scheinwerfer nachgerüstet und die dann bei Mercedes einstellen lassen oder seh ich das falsch? Klingt für mich eigentlich ganz vorschriftsmässig soweit...

Zitat:

Original geschrieben von tuneriz0r

Klingt für mich eigentlich ganz vorschriftsmässig soweit...

Ich habe die Aktion und die diesbezüglichen Postings im Forum nicht verfolgt, aber ich vermute, dass er vor allem die automatische Leuchtweitenregulierung nicht nachgerüstet hat. Das ist aber zwingend für den legalen Betrieb notwendig, ebenso wie eine Scheinwerferreinigungsanlage, wobei letztere erst mal vom Fahrer benutzt werden muss ;)

Zitat:

Original geschrieben von tuneriz0r

Was habt Ihr eigentlich alle? Di2525 hat doch nur Xenon-Scheinwerfer nachgerüstet und die dann bei Mercedes einstellen lassen oder seh ich das falsch? Klingt für mich eigentlich ganz vorschriftsmässig soweit...

Bevor man sich durch so einen Beitrag besonders klug hervortun möchte, sollte man sich vielleicht erstmal mit dem Thema Xenon-Nachrüstung beschäftigen. Sonst könnte es sein, dass man nur dumm auffällt, wie in diesem Fall ;)

Gegen eine Nachrüstung von Xenonlicht spricht prinzipiell gar nichts, nur sie sollte auf jeden Fall im Rahmen der in diesem Land gültigen Gesetze erfolgen. Und diese Gesetze schreiben nun mal vor, dass zum Xenonlicht auch eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut sein müssen. Diese Komponenten hat sich der werte User Di2525 gespart, wie du durch das Lesen seiner alten Beiträge herausfinden kannst. Somit erlischt für sein Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Und dass so eine Wanderdüne mit schlecht eingestelltem Licht eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt, muss ich wohl nicht noch extra erwähnen, oder?

Ich frage mich allerdings auch, warum hier nicht mal ein Moderator vorbeischaut und sich der Sache entsprechend annimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so im Sinne des Erfinders ist...

am 5. Januar 2007 um 1:22

Gesetze... Betriebserlaubnis... Verstoß... Sorry, aber das sind nur, von Menschen erschaffene und von unserer Obrigkeit zu oft verwendete, Worte.

Wenn die Dinger niemanden blenden oder stören - was solls?

Ich finde es moralisch weniger vertretbar Zigaretten in Bars oder Restaurants rauchen zu dürfen als mit selbst nachgerüsteten Xenon - Scheinwerfern, welche weder bleben noch stören, durch die Gegend zu fahren.

Gruß Benny

am 5. Januar 2007 um 6:13

@ InGame

Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun, Gesetze sind nunmal da um eingehalten zu werden.

Ich lasse mich lieber anrauchen als im Straßenverkehr töten!

Eigentlich stört es auch niemanden wenn ich mit 130 an einer Schule vorbeifahre, aber nur bis zu dem Tag, an dem ich dabei nen Schüler totfahre.....

Zitat:

Original geschrieben von boofoode

Gegen eine Nachrüstung von Xenonlicht spricht prinzipiell gar nichts, nur sie sollte auf jeden Fall im Rahmen der in diesem Land gültigen Gesetze erfolgen. Und diese Gesetze schreiben nun mal vor, dass zum Xenonlicht auch eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut sein müssen.

welche gesetze wären das denn genau?

ich weiß, daß der tüv i.d.R. sein okay verweigert sofern keine leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigung verbaut sind. das diese teile gesetzlich vorgeschrieben sind, wäre mir aber neu.

Der §50 (10) StVZO gibt Auskunft:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

-einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

-einer Scheinwerferreinigungsanlage und

-einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Unser werter Herr Di2525 bewegt sich somit ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr!

am 5. Januar 2007 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461

Der §50 (10) StVZO gibt Auskunft:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

-einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

-einer Scheinwerferreinigungsanlage und

-einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Unser werter Herr Di2525 bewegt sich somit ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr!

So ist es !!!

Kann mir aber mal jemand erklären warum eine Reinigungsanlage Pflicht ist ?

Ich habe meine noch nie gebraucht.Ich habe immer Bedenken das Glas (Plasik) geht kaputt.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461

Der §50 (10) StVZO gibt Auskunft:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

-einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

-einer Scheinwerferreinigungsanlage und

-einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Unser werter Herr Di2525 bewegt sich somit ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr!

danke für die info! das es tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist, war mir echt neu.

die scheinwerferreinigung ist wahrscheinlich vorgeschrieben, weil xenonlampen eher licht streuen wenn sie verschmutzt sind und somit eher blenden als halogenscheinwerfer.

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