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Zählt 2-3 Jahre alter Roller als Neufahrzeug ?

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:33

Wollte heute einen Roller zulassen.

Gab keine Zulassung wegen abgelaufenem TÜV.

In der Bescheinigung stand der 30.08.2008. Zählt sowas trotzdem als Neufahrzeug ?

Beste Antwort im Thema

"(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Durchführung einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung."

§7 FZV, Zulassung von Importfahrzeugen (§29 = TÜV)

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Ich sach ma: Hä!?!? :confused:

Fangen wir mal so an:

War der Roller schon mal zugelassen?

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:39

Sorry.

Nein.

Dann kann der TÜV ja schlecht abgelaufen sein?!

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:46

So wurde es mir bei der Zulassungsstelle gesagt.

Hatte keinen Fahrzeugbrief sondern so eine Bescheinigung, ka ist ein Import...

Wenn ein Fahrzeug noch nie zugelassen war, zählt es als Neufahrzeug. Auch dann, wenn es schon ein paar jahre alt ist.

Was es bei einem Import nun mit dem Tüv auf sich hat, weiß ich nicht.

Themenstarteram 4. August 2011 um 15:01

Der Verkäufer hat dann einen befreundenen TÜV angerufen, er bestätigte dass dies die Regel sei. Auch wenn es noch nicht angemeldet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Der Verkäufer hat dann einen befreundenen TÜV angerufen, er bestätigte dass dies die Regel sei. Auch wenn es noch nicht angemeldet wurde.

Ist wie mit der Garantie bei Autos, beginnt nicht mehr ab der Zulassung, sondern mit der Auslieferung. :D

MfG aus Bremen

Bringt der TE nicht einiges durcheinander?

Kein KFZ-Brief sondern "irgendeine" Bescheinigung? Könnte er das mal näher erläutern? Ach ich hasse das, wenn jemand nur A sagt und nicht auch gleich B. Könnte es sein, dass wg. Import-Fahrzeug eine Einzel-abnahme notwendig wird, die der TE als abgelehnten TÜV interpretiert?

Wo war das Fahrzeug Bj. 2008 bislang?

Themenstarteram 4. August 2011 um 16:00

Eg-Bescheinigung oder sowas. Wird ja zum ersten mal hier angemeldet.

Also es wurde wegen dem Datum auf der Zulassungsstelle TÜV gesagt, wird aber heute noch gemacht und morgen soll er zugelassen werden vom Händler

"(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Durchführung einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung."

§7 FZV, Zulassung von Importfahrzeugen (§29 = TÜV)

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

TÜV gesagt, wird aber heute noch gemacht und morgen soll er zugelassen werden vom Händler

Na dann aber fix, TÜV nach 18 Uhr wird eng :D

Themenstarteram 4. August 2011 um 16:04

Ist ja beim Händler, mir egal wann die das machen. Habe dafür eh keine Zeit er kümmert sich um die Anmeldung.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Habe dafür eh keine Zeit er kümmert sich um die Anmeldung.

Und wo ist dann genau das Problem bzw. der Anknüpfungspunkt für diesen Thread? :confused: Ich kapiers immer noch nicht...

am 4. August 2011 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Habe dafür eh keine Zeit er kümmert sich um die Anmeldung.

Und wo ist dann genau das Problem bzw. der Anknüpfungspunkt für diesen Thread? :confused: Ich kapiers immer noch nicht...

vmtl. ob's ein Neufahrzeug ist oder nicht?!?!?! Vielleicht Gewährleistungsfragen? k.A. :confused:

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