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zahlt die vk einen motorschaden?

Themenstarteram 19. Januar 2012 um 16:14

ja ich weiss saudumme frage...aber mit hintergrund ;)

frauchen ist heute morgen auf glatter fahrbahn von der strasse abgekommen in einer kurve...pinguin umgefahren und eben in die angrenzende wiese gerutscht. so nun hats aus irgendwelchen gründen in der wiese eine "dole". also einen gullideckel der auch schön ausgewaschen ist und das "fundament" freisteht. was soll ich sagen...madame hat das ding genau mittig getroffen und sich die ölwanne aufgerissen und ein paar achsteile verbogen. und natürlich "nicht gemerkt"...beim versuch aus der wiese rauszukommen hat dann die maschine wohl mangels schmierung den dienst quittiert.

riesen theater mit feuerwehr und öl ausgelaufen lalala...motor eben hin, kein thema...ist ja an nem strammen tag getauscht...ABER jetzt gehts natürlich los mit dem satz "hätt ich nur vk abgeschlossen, die hätte den motor (der ja durch den unfall zu schaden gekommen ist) bezahlt."...

ich denke mal nicht :confused: oder wie sieht das aus?....mal abgesehen davon wäre ein neuer motor KEIN wirtschaftlicher totalschaden.

Beste Antwort im Thema

Bitte um Verzeihung, hatte mich um "echte" Versicherungsfragen zu kümmern... :D

 

Die Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden ist nicht einfach und muss im Einzelfall gemacht werden.

 

Bei Motorschäden handelt es sich immer dann um Betriebsschäden, wenn es an der Einwirkung von außen fehlt oder keine unmittelbare Nähe zwischen der Gewalteinwirkung und dem Motoschaden besteht. Ist stark verkürzt aber ich will jetzt keinen Roman dazu schreiben.

 

Hier: Aufprall auf Stein zerstört Ölwanne: Gewalteinwirkung (+), von außen (+). Problem: unmittelbarer Motorschaden?

 

Wenn noch mit dem Wagen gefahren wurde: Nein. Dann kein Zahlung über VK

Wenn der Motor sofort den Geist aufgibt: durchaus möglich. Dann VK-Zahlung möglich.

 

Kommt aber auf den Einzelfall an.

 

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Und da hat kein Warnlämpchen geblinkt als du versucht hast aus der Wiese zu kommen?  

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

...beim versuch aus der wiese rauszukommen hat dann die maschine wohl mangels schmierung den dienst quittiert.

Du liegst mit Deiner Einschätzung richtig: es handelt sich um einen inneren Betriebsschaden, der über eine Vollkaskoversicherung nicht versichert werden kann!

Hallo,

hier handelt es sich um einen Betriebsschaden, der nicht mitversichert ist sofern eine Vollkaskoversicherung besteht. Die Vollkasko würde hier nur für die beschädigte Ölwanne und diejenigen Schäden aufkommen, die durch den Aufprall am Gullideckel am Fahrzeugunterboden entstanden sind.

Des Weiteren liegt hier eine Fahrlässigkeit vor, denn wenn man in der Wiese "landet", muss man als Fahrer damit rechnen, das Schäden am Unterboden bzw. am Motor oder auch an der Ölwanne entstehen.

Hier spricht man auch von einer "Obliegenheitsverletzung" wenn diese möglichen Schäden durch den Fahrer ignoriert werden.

Am besten es äußert sich "Hafi" noch hierzu, denn das ist unser Kaskopapst.:D

Gruß

fordfuchs

Hafi scheint ja noch nicht da zu sein.

 

Bin mal gespannt, was seine ausführliche Ansprache dazu sagt.

 

Bei einigen Premiumtarifen ist ja grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

 

Zitat:

Bin mal gespannt, was seine ausführliche Ansprache dazu sagt.

Er sollte sich dadurch aber nicht unter Druck gesetzt fühlen, zumal es hier auch noch um einen "erfundenen" Fall geht.

 

Pflichtansprachen gibt es hier nämlich nicht. ;)

 

 

am 19. Januar 2012 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Bei einigen Premiumtarifen ist ja grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Auch die Nichteinrede der groben Fahrlässigkeit macht aus einem Betriebsschaden keinen Unfallschaden. Schön, dass mein HUK24 select-Tarif ein Premiumtarif ist.

Nur mal aus Neugier:

was ist, wenn der Motor sofort beim Aufreissen der Ölwanne kaputt geht?

Oder ist das nicht möglich?

Immerhin wäre es ein Schaden der bei dem Unfall entstanden ist.

Gruß Cokefreak

am 19. Januar 2012 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Nur mal aus Neugier:

was ist, wenn der Motor sofort beim Aufreissen der Ölwanne kaputt geht?

Oder ist das nicht möglich?

Immerhin wäre es ein Schaden der bei dem Unfall entstanden ist.

Gruß Cokefreak

Dann ist genausowenig ein Betriebsschaden, wie wenn der Baum den Motor beim Aufprall teilt. So interpretiere ich die Bedingungen meines Premiumvertrages. Wahrscheinlich aber hat der Bearbeiter der Versicherung hinreichende Sachkenntnis und weiß, dass ein Motor auch ohne Ölwanne die 30 Sekunden Leerlauf bis zum Abstellen überlebt.

Und die Frau würde ja ganz sicher wahrheitsgemäß schreiben, was wie passiert ist, oder?

Gruß situ

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Nur mal aus Neugier:

was ist, wenn der Motor sofort beim Aufreissen der Ölwanne kaputt geht?

Oder ist das nicht möglich?

Immerhin wäre es ein Schaden der bei dem Unfall entstanden ist.

Gruß Cokefreak

so schnell geht das ding nicht kaputt...

@blacky

frag meine holde! ;)

auf gut deutsch wen ich meinen wagen so um den baum wickel das der motor wegfliegt("gespalten" wird) und den geist aufgibt und der wagen KEIN totalschaden ist (ok schwer vorstellbar) DANN würde eine vk das gute stück also ersetzen? interesant...

am 20. Januar 2012 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

auf gut deutsch wen ich meinen wagen so um den baum wickel das der motor wegfliegt("gespalten" wird) und den geist aufgibt und der wagen KEIN totalschaden ist (ok schwer vorstellbar) DANN würde eine vk das gute stück also ersetzen? interesant...

Nicht jeder Fall muss so enden, wie es ein drastische Beispiel erklären will. Selbstverständlich sind alle beliebigen Zwischenzustände denkbar - vom eingedrückten Kühler über abgerissenes Abgasrohr bis zu .... und diese Folgen eines Unfalls werden selbstverstädnlich nicht anders behandelt als eine verzogene Achse oder ein eingedrückte Heckklappe.

Bitte um Verzeihung, hatte mich um "echte" Versicherungsfragen zu kümmern... :D

 

Die Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden ist nicht einfach und muss im Einzelfall gemacht werden.

 

Bei Motorschäden handelt es sich immer dann um Betriebsschäden, wenn es an der Einwirkung von außen fehlt oder keine unmittelbare Nähe zwischen der Gewalteinwirkung und dem Motoschaden besteht. Ist stark verkürzt aber ich will jetzt keinen Roman dazu schreiben.

 

Hier: Aufprall auf Stein zerstört Ölwanne: Gewalteinwirkung (+), von außen (+). Problem: unmittelbarer Motorschaden?

 

Wenn noch mit dem Wagen gefahren wurde: Nein. Dann kein Zahlung über VK

Wenn der Motor sofort den Geist aufgibt: durchaus möglich. Dann VK-Zahlung möglich.

 

Kommt aber auf den Einzelfall an.

 

@Hafi

Danke für den Komentar, so was in der Richtung habe ich erwartet.

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