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Zahlt Haftpflicht bei, durch eigenes Kind verursachem, Schaden?
Hallo,
unsere Tocher hat, während ich die Fahrertür öffnen wollte, ihr Knöpfchen runtergedrückt, was zu einem Defekt an dem inneren Türöffner der Fahrertür führte. Der Schaden wurde provisorisch behoben, hält aber auf Dauer nicht. Die ordentliche Reparatur kostet ca. 600 Euro:-(
Kann mir jemand sagen, ob eine Versicherung solch einen Schaden übernimmt?
Danke im Voraus und Grüße.
T.K.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 09:17:36 Uhr:
Meine Privathaftpflicht zahlt allgemein für am eigenen Auto verursachte Schäden, kommt aber auf den Tarif drauf an.
Hochinteressant,
kannst Du den Versicherer und den Tarif nennen, der Schäden durch mitversicherte Personen, die sich gegenseitig im Innenverhältnis schädigen, reguliert??
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21 Antworten
Da Deine Tochter voraussichtlich minderjährig und bei Dir mitversichert ist, scheidet eine Eintrittspflicht schon mal aus dem ersten Grund aus.
Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie kann da was Defekt gehen? Und was genau ist defekt? Ich finde 600 Euro schon teuer. Egal was man da so tauschen muss.
Wichtig ist wie alt deine Tochter ist. Deine Kfz Haftpflicht wird nicht einspringen aber ggf. Deine privatehaftpflicht. Wenn Sie unter 7 ist müsst ihr aber in der privatenhaftpflicht Deliktunfähige mit drin haben.
Meine Privathaftpflicht zahlt allgemein für am eigenen Auto verursachte Schäden, kommt aber auf den Tarif drauf an.
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 09:17:36 Uhr:
Meine Privathaftpflicht zahlt allgemein für am eigenen Auto verursachte Schäden, kommt aber auf den Tarif drauf an.
Hochinteressant,
kannst Du den Versicherer und den Tarif nennen, der Schäden durch mitversicherte Personen, die sich gegenseitig im Innenverhältnis schädigen, reguliert??
Zitat:
@germania47 schrieb am 14. September 2015 um 09:28:23 Uhr:
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 09:17:36 Uhr:
Meine Privathaftpflicht zahlt allgemein für am eigenen Auto verursachte Schäden, kommt aber auf den Tarif drauf an.
Hochinteressant,
kannst Du den Versicherer und den Tarif nennen, der Schäden durch mitversicherte Personen, die sich gegenseitig im Innenverhältnis schädigen, reguliert??
Janitos Privathaftpflichtversicherung Best Selection (bis 2.500€ bei 100€ SB), wie ich gerade sehe aber nur beim Be- und Entladen des eigenen KFZ, da zählt das Ein- und Aussteigen dann wahrscheinlich nicht dazu...
Zitat:
@Raghul schrieb am 14. September 2015 um 09:06:49 Uhr:
Wie kann da was Defekt gehen? Und was genau ist defekt? Ich finde 600 Euro schon teuer. Egal was man da so tauschen muss.
Wichtig ist wie alt deine Tochter ist. Deine Kfz Haftpflicht wird nicht einspringen aber ggf. Deine privatehaftpflicht. Wenn Sie unter 7 ist müsst ihr aber in der privatenhaftpflicht Deliktunfähige mit drin haben.
Siehe mein vorheriges Thema.
@Botz87 ,
danke für den Hinweis, ist nicht uninteressant.
Du hast aber schon richtig erkannt, dass im vorliegenden Falle nichts zu erstatten ist.
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 09:39:03 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 14. September 2015 um 09:28:23 Uhr:
Hochinteressant,
kannst Du den Versicherer und den Tarif nennen, der Schäden durch mitversicherte Personen, die sich gegenseitig im Innenverhältnis schädigen, reguliert??
Janitos Privathaftpflichtversicherung Best Selection (bis 2.500€ bei 100€ SB), wie ich gerade sehe aber nur beim Be- und Entladen des eigenen KFZ, da zählt das Ein- und Aussteigen dann wahrscheinlich nicht dazu...
Da geht es aber wohl nicht um Schäden, die du am eigenen Fahrzeug verursachst, sondern um Schäden an fremden FZ; z.B. wenn die Türe zu forsch aufgerissen wird und gegen den Nachbarn knallt oder dein Einkaufswagen sich beim Einladen selbständig macht und gegen ein FZ rollt. Normalerweise fällt das unter die FZ-HV, was aber zur Folge hat, daß du raufgestuft wirst. Um letzteres zu vermeiden ist dies in diesen Tarif eingeschlossen und die FZ-HV wird nicht belastet.
"20.
Belade- und Entladeschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter eines Pkws wegen Schäden, die beim Be- oder Entladen seines Pkws verursacht wurden. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 2.500 je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst."
Laut meines Vermögensberaters sind gerade auch Schäden am eigenen KFZ versichert, weswegen ich auf diesen teureren Tarif umgestiegen bin.
Die nächste Frage die sich mir in diesem Falle sellt:
Welches Verschulden soll das Kind treffen?
Es hat einen Knopf gedrückt.
Ist der Knopf nicht da, gedrückt zu werden?
Warum soll das Kind dafür haften, wenn dieser dabei kaputt geht?
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 10:32:20 Uhr:
Laut meines Vermögensberaters sind gerade auch Schäden am eigenen KFZ versichert, weswegen ich auf diesen teureren Tarif umgestiegen bin.
Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Dann zahlt im Zweifel wenigstens die Berufshaftlicht des Vermögensberaters.
Wie kann sich denn die "gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter eines Pkws" auf das eigene FZ beziehen? Bei der Haftung (BGB) geht es m.W. immer um Schäden, die man anderen zufügt.
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 10:32:20 Uhr:
Laut meines Vermögensberaters sind gerade auch Schäden am eigenen KFZ versichert, weswegen ich auf diesen teureren Tarif umgestiegen bin.
Da hat Dein "Vermögensberater" wohl eher an sein eigenes Vermögen gedacht.
Versichert sind durch diese Klausel ausschließlich Fremdschäden. Normalerweise sind diese durch die sogenannte "Benzinklausel" ausgeschlossen.
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 09:39:03 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 14. September 2015 um 09:28:23 Uhr:
Hochinteressant,
kannst Du den Versicherer und den Tarif nennen, der Schäden durch mitversicherte Personen, die sich gegenseitig im Innenverhältnis schädigen, reguliert??
Janitos Privathaftpflichtversicherung Best Selection (bis 2.500€ bei 100€ SB), wie ich gerade sehe aber nur beim Be- und Entladen des eigenen KFZ, da zählt das Ein- und Aussteigen dann wahrscheinlich nicht dazu...
Mich würde das sehr wundern, wenn das so wäre. Ich vermute eher, dass in Fällen wo du beim Be -und Entladen deines Fahrzeug Schäden an einem anderen Fahrzeug verursachst, diese Versicherung greift. Aber ich bin kein Fachmann.
Die Formulierung in den Bedingungen ist schon sehr eigenartig. Ich würde da noch mal nachhaken.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 14. September 2015 um 10:39:02 Uhr:
Die nächste Frage die sich mir in diesem Falle sellt:
Welches Verschulden soll das Kind treffen?
Es hat einen Knopf gedrückt.
Ist der Knopf nicht da, gedrückt zu werden?
Warum soll das Kind dafür haften, wenn dieser dabei kaputt geht?
Das drücken des Türknopfes ist unnötig wenn man aussteigen will. Die Tatsache dass beim Betätigen meines Türgriffs das Köpfchen runter ging, hat ausgelöst, dass der Seilzug aus der Verankerung sprang und die entsprechende Halterung brach. Es muss die gesamte Türinnenverkleidung getauscht werden ??