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Zahnriemen abgefallen,gibt es Garantie?

Themenstarteram 6. April 2010 um 15:46

Hallo alle zusammen,

Heute ist meinem V70 I TDI BJ:97 der Zahnriemen abgefallen (im Stadtgebiet).Habe es sofort an der Ampel bemerkt.Ich stand da als ein dumpfer Plumps oder Knacks zu hören war.Dachte zuerst an einen defekten Reifen,da die Lenkung schwer ging.Circa 30 meter weiter war ne Tankstelle,da steht er auch jetzt.Mehr konnte ich nicht tun,schneller ging es nicht.Leider weiß ich nicht ob der Motor hin ist oder nicht.Das Auto hat jetzt 184 tkm..Im Okt.2007 hatte ich bei ATU mit 152 tkm.Zahnriemen komplett mit WP wechseln lassen.Inzwischen sind ca.30 tkm.runter.Ist Garantie noch vorhanden ?Schließlich muß ATU für die Leistung Garantie geben!?

Möglicherweise muß jemand anderes dafür haften,denn im März 2010 hatte ich den Elch zum freundlichen Volvohändler gebracht um mit dem Motortester die dynamische Pumpeneinstellung und den Stellmotor für die Heizungsklappen prüfen bzw. einstellen zu lassen.

Ist hier ein Zusammenhang gegeben oder bilde ich mir da nur was ein ?

Wie soll iich weiter vorgehen ?

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27 Antworten
am 6. April 2010 um 16:24

Der Volvohändler hat damit nichts zu tun. Die Frage ist warum der Riemen letztendlich abgefallen ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich aber auf jeden Fall mal nachfragen ob du gegen ATU vorgehen könntest, falls sich so nichts klären lässt. Normal sollte er ja nen bisschen länger halten. Also dir erst mal toi toi toi das dein Volvo bald wieder schnurrt und du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

DER Meinung bin ich auch, daß das nichts mit dem Volvo-Mensch zu tun hat. Ich würde ATU aber auch nicht auf die Nase binden, daß du beim Volvodealer warst.

Wie war das nochmal:

Mußt du beweisen, daß der Schaden wegen ATU zustande kam? oder muß ATU beweisen, daß sie gute Arbeit gemacht haben?

Auch von mir viel Glück

am 6. April 2010 um 16:46

Moin,

mein Beileid.

Die Frage ist, weswegen er abgefallen ist. Ist der Spanner defekt oder der Riemen gerissen? Denn dann kann u. U. ATU garnichts dafür. Hier ist doch dann eher die Frage der Herstellerhaftung in Anspruch genommen. Wer hat das Teil eingebaut..., und erst wenn sich herausstellt, daß das Teil falsch eingebaut wurde, das Ersatzteil aber keine Mängel aufweist, kannst Du den Mechanikus verklagen.

Dir bleibt in jedem Falle nur ein vereidiger Sachverständiger, der von einem Gericht anerkannt wird. Erst dann solltest Du Jemanden die Schuld in die Schuhe schieben, sonst kann es noch teurer werden, als es jetzt schon wird.

Ja, ich weiß, die Antwort ist brutal und tut weh, deswegen ja mein Beileid, aber so ist es nun mal.

Mit den besten Wünschen...

Paul

Themenstarteram 6. April 2010 um 17:00

hallo,

danke für eure Kommentare,auf den Rechtschutz bin ich noch gernicht gekommen,vielleicht hilft´s.

nein,der Riemen ist nicht gerissen,aber auf der Unterbodenabdeckung liegt ein rundes Teil ca.5cm.Durchmesser und 1cm.breit.

Warum ist die Frage weswegen?

Vielmehr sollte doch ATU für die bezahlte Leistung haften!? Damit so etwas nicht geschieht.

lg luis

am 6. April 2010 um 17:41

Nee, egal ist das nicht. Paul hat das schon richtig gesagt. ATU stellt ja die Teile nicht her, sondern verbaut Sie. Insofern unwahrscheinlich das ATU für Materialfehler aufkommt.

Könnte sein das dir der Spanner weggeflogen isr, weiß aber nicht genau wie der bei Volvo aussieht.

am 6. April 2010 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von solrojo

 

...nein,der Riemen ist nicht gerissen,aber auf der Unterbodenabdeckung liegt ein rundes Teil ca.5cm.Durchmesser und 1cm.breit....

 

lg luis

Dann bewahre das Teil gut auf und mache, bevor Du es in die Hände nimmst Beweisfotos, wo im Motoraum das Teil zum liegen gekommen ist. Beweise sichern ist jetzt wichtig. Wenn der Abschleppwagen kommt, schüttelt sich das Teil während der Fahrt raus und dann wird es immer schwerer zu beweisen Wer die Schuld für den Defekt trägt!

 

Gruß

Paul

 

Themenstarteram 6. April 2010 um 18:21

hallo Svartapaerlan,

hast ja recht,auf Materialfehler gibt´s natürlich von der Werkstatt keine Garantie,in so einem Fall müßte höchstens der Hersteller haften,

ich dachte dabei eher das etwas an dieser Sache nicht richtig eingebaut wurde.darauf tippe ich am ehesten.Kann den ein Sachverständiger derartiges überhaupt nachweisen?

am 6. April 2010 um 19:01

Puh, nachweisen kann man das bestimmt. Wage nur zu bezweifeln das man das so machen wird. Theoretisch müsste das jetzt alles sofort passieren, bevor der Wagen wild hin und her geschlappt wird. Wie gesagt, am Besten sofort mit nem Anwalt in Verbindung setzen der sich damit auskennt. Insofern du eine Rechtsschutz hast, hat mir auch schon zwei Mal geholfen.

am 6. April 2010 um 19:10

Sicher, das es der Zahnriemen ist und nicht der Riemen für die Nebenaggregate?

Ist der Motor weitergelaufen? (das dürfte sich beim Riss des Zahnriemens schlagartig erledigen - das klappt auch keine 30 Meter)

Der Zahnriemenschutz ist unten geschlossen, so das eigentlich nichts rausfallen kann - und von oben sieht man ihn auch nur, wenn man die obere Abdeckung abnimmt während der Riemen für die Nebenaggregate frei sichtbar ist...

Nur mal so als Frage...

 

Gruss, Fritz

Also wenn da was von "schwerer Lenkung" steht ist vielleicht doch nur der Agregaten Riehmen "weg"...

Themenstarteram 6. April 2010 um 20:23

Werde morgen ein paar Bilder machen zur Beweisaufnahme und eines mal hier einstellen.

Wegen der Frage ob es nun der Zahnriemen oder des Riemen der Nebenaggregate ist...,

also es ist der ganz rechts in Richtung Fahrerseite,und ja da ist keine Abdeckung.

Aber da dieser betroffen ist weiß ich net genau welche Aufgabe der hat.Eure Beiträge haben mich eben unsicher gemacht,dachte es ist der Zahnriemen.

Wie ernst ist es den nun?Ist er noch zu retten?

Es ändert aber nichts an dem Sachverhalt gegenüber ATU,oder?

am 6. April 2010 um 23:57

den zahnriemen kann man nicht sehen, zahnriemen und teile sind geschützt verbaut und da kann ich nix rausfallen.

Sichtbar ist der riemen der nebenaggregate. Da gibt es auch eine rolle die ungefähr die von dir angebenen grösse hat.

Wenn dieser riemen abspringt oder reisst dann tritt auch das von dir beschriebene mit der lenkung auf.

Kommt vor, selten, und ist ärgerlich, aber kein kapitaler schaden.

Wenn der zahnriemen reisst oder abspringt dann geht deine lenkung immer noch butterweich, solang bis der motor stirbt :-) Und das passiert ratz fatz.

Themenstarteram 7. April 2010 um 8:11

moin,

soweit ich weiß,besteht der Zahnriemen aus zwei Riemen,meine Frage ist,ist denn dieser Riemen für die Nebenaggregate denn einer von denen?

Wenn nicht kann ich ATU keinen Vorwurf machen.

am 7. April 2010 um 8:20

Moin Männer.

Wieder mal ATU!!!

So langsam bekomme ich mehr und mehr die Bestätigung das ATU ein Stümperladen ist. (bestimmt nicht jeder ATU).

Was bekommen die eigentlich hin??? Ich selber hatte 1 mal ein Problem und die Standen da wie ne Kuh vor einer Weltraumkapsel.

Mein Nachbar geht immer zu ATU, allerdings immer 2-3 mal, denn 2mal muß er wieder hin und die fehler die die machen , korrigieren zu lassen.

Radlager (VW GOLF 4) gewechselt und nach 2000 km wieder defekt.

Neues Radlager.

Querlenker defekt, nach Einbau von ATU nach 2 Monaten Querlenker abgefallen weil Schrauben nachweislich nicht angezogen wurden. Neue Felgen gekauft- Lackschäden( Ok, das ist ein Herstellerproblem).

Spur angeblich NEU eingestellt. Nach ein paar Tagen merkt er das der Wagen in eine Richtung stark zieht. (er hat nirgends angeeckt).

Ich finde das seltsam, aber der ATU in Siegen ist schrott.

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