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Zahnriemenwechsel ohne Nachfrage bei der Inspektion

Themenstarteram 4. Juli 2009 um 5:01

Hallo,

 

Bei der jährlichen Inspektion meinem Autos (VW Golf IV TDI, BJ 2001, 174TKM), hat die Werkstatt einen Zahnriemenwechsel durchgeführt ohne mich vorher gefragt zu haben (der erster Wechsel war bei 88TKM).

Danach bekomme ich eine Rechnung über 700,- für Zahnriemensatz +KD, Wasserpumpe.

Ist dieser Wechsel nicht zu früh? ich denke das Auto hätte noch locker 5TKm gehalten.

Darf eine Werkstatt bei der Routine Inspektion so eine große Reparatur machen ohne den Kunde vorher zu fragen?

Ich finde der Preis außerdem etwas teuer, ich hatte nicht mal die Möglichkeit mit der Konkurrenz zu vergleichen.

Ich bin mir überhaupt nicht sicher ob ich das Auto noch länger behalten möchte. Ich möchte nicht soviel in das Auto noch investieren um es ein paar Monate später zu verkaufen.

Was würden sie an meiner Stelle tun?

Kann man so eine Reparatur rückgängig machen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Logischerweise darf die Werkstatt nicht einfach so Teile tauschen wie sie möchte.

Normalerweise unterschreibt man einen Auftrag mit Kostenvoranschlag und definiertem Arbeitsumfang.

Ist das so abgesichert geschehen oder hatte die Werkstatt einen Freibrief? (Alles was notwendig ist, TÜV fertig machen usw.) Darauf kommt es an.

Wenn, wie ich es tun würde, nur mit festem Arbeitsauftrag in die Werkstatt gegeben wurde wäre das ein kostenloser Zahnriemenwechsel. Vermute hier aber eher den Freibrief.

Gruß

Nachtrag: Was bewegt jemanden dazu, ein 8 Jahre altes Auto zur teuren jährlichen VW Inspektion zu geben? Gerade wenn man ein Auto so lange fährt, erkennt man doch sofort jede Unregelmässigkeit.

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Logischerweise darf die Werkstatt nicht einfach so Teile tauschen wie sie möchte.

Normalerweise unterschreibt man einen Auftrag mit Kostenvoranschlag und definiertem Arbeitsumfang.

Ist das so abgesichert geschehen oder hatte die Werkstatt einen Freibrief? (Alles was notwendig ist, TÜV fertig machen usw.) Darauf kommt es an.

Wenn, wie ich es tun würde, nur mit festem Arbeitsauftrag in die Werkstatt gegeben wurde wäre das ein kostenloser Zahnriemenwechsel. Vermute hier aber eher den Freibrief.

Gruß

Nachtrag: Was bewegt jemanden dazu, ein 8 Jahre altes Auto zur teuren jährlichen VW Inspektion zu geben? Gerade wenn man ein Auto so lange fährt, erkennt man doch sofort jede Unregelmässigkeit.

Zitat:

Nachtrag: Was bewegt jemanden dazu, ein 8 Jahre altes Auto zur teuren jährlichen VW Inspektion zu geben? Gerade wenn man ein Auto so lange fährt, erkennt man doch sofort jede Unregelmässigkeit.

Es steht dort nicht,dass er es in einer VW Werkstatt machen lassen hat.

 

Auserdem verkauft sich ein Auto besser wenn es Scheckheftgepflegt ist.Beim kauf achten viele Leute auf sowas.

Mein Bora hat nun 133tkm runter und bekommt auch noch die Inspektion.Und so teuer ist das ja nun auch nicht.

 

@Themenstarter: Hast du die Rechnung sofort bezahlt?

Hast du ihrgendetwas unterschrieben als du den Wagen zur Inspektion abgegeben hast?

Zitat:

Original geschrieben von bekirane

 

Darf eine Werkstatt bei der Routine Inspektion so eine große Reparatur machen ohne den Kunde vorher zu fragen?

Was würden sie an meiner Stelle tun?

 

Gruß

darf sie nicht.

was tun? das nicht in auftrag gegebene nicht zahlen. wenn du natürlich in auftrag gegeben hast das sie einfach alles machen sollen, was demnäcsht fällig wird, und das festgehalten wurde, selbst schuld.

reparatur rückgängig ist blödsinn

Themenstarteram 4. Juli 2009 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Zitat:

Nachtrag: Was bewegt jemanden dazu, ein 8 Jahre altes Auto zur teuren jährlichen VW Inspektion zu geben? Gerade wenn man ein Auto so lange fährt, erkennt man doch sofort jede Unregelmässigkeit.

@Themenstarter: Hast du die Rechnung sofort bezahlt?

Hast du ihrgendetwas unterschrieben als du den Wagen zur Inspektion abgegeben hast?

Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt.

Ich hatte auch nichts vorher unterschrieben. Wir hatten schon eine ähnliche Situation mit den Bremsen. Da habe ich gesagt, dass in Zukunft meine Einverständnis holen muss bevor bei einer Inspektion etwas großes repariert wird .

Es war keine VW Werkstatt

Gruß

Ich würd ich mit der Rechnung zur Werkstatt fahren und mit denen reden.

 

Da du den Zahnriemen nicht in Auftrag gegeben hast würd ich nur die Materialkosten zahlen.Nicht die Arbeitsstunden.

 

Ein Rückbau würd ich definitiv nicht machen lassen da dies nacher nach hinten los gehen kann.

 

Spanrollen....soll man nicht nochmal nehmen.

 

Auserdem hast du dann keine Garantie drauf.

 

Stell dir vor die bauen die alten sachen ein und du fährst vom Hof und der Zahnriemen reißt.

 

Dann hast du pech gehabt.

 

Wie gesagt ich würd denen vorschlagen,dass du nur die Materialkosten zahlen würdest.

 

MfG

Christian

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Auserdem verkauft sich ein Auto besser wenn es Scheckheftgepflegt ist.Beim kauf achten viele Leute auf sowas.

Mein Bora hat nun 133tkm runter und bekommt auch noch die Inspektion.

Ich sag mal so, das muss man abschätzen.

Ein Golf4 steht oft sowieso jeden zweiten Monat in der Werkstatt, weil ständig defekte sind.

Da dort schon geschaut wird, mache ich z.B. keine Extra Inspektion, sondern lasse alles machen was defekt ist.

Wenn in Ausnahme der Wagen doch mal länger halten sollte, wäre rein Sicherheitstechnisch und Wartungsintervall eine Inspektion ok.

Ein Scheckheft aus Kaufargument, sagt nix über den Zustand.

 

Zum Threadsteller.

Ohne Nachfrage hätte das nicht gemacht werden dürfen, heisst für dich entweder Zurückbau oder Rabatt. Bezahlen würde ich das so erstmal wenn nur unter Vorbehalt.

bei ~90tkm mit ~4,5 Jahren war es evtl auch mal wieder nötig, siehe Rollen und Porös.

174tkm für einen 2001 ist auch nicht gerade wenig :)

am 4. Juli 2009 um 9:29

Also auch meine Meinung -- einfach machen ist definitiv nicht erlaubt, sofern die Werkstatt keinen eindeutigen Auftrag dafür hatte! Das sind ja schon ATU-Methoden....

Würde alles versuchen, um die Rechnung bis aus Äußerste zu drücken - erstmal mit "gar nicht bezahlen" drochen - dann sehen wie die Werkstatt reagiert (Stellungnahme) vielleicht einigt man sich dann auf die Materialkosten. Ein Rückbau steht dabei natürlich ausser Frage -- das wäre der allergrößte Blödsinn!

Übrigens bringe ich meinen Golf 4 auch noch zu VW in die Werkstatt...habe dort bisher nur gute Erfahrungen gemacht (im Gegensatz zu verschiedenen freien Werkstätten) - und meistens waren die Arbeiten nicht wirklich teuerer als beim "Freien", sofern man die Reparaturumfänge vorher genau abspricht.

am 4. Juli 2009 um 9:32

Wenn Du einen Auftrag zur Inspektion erteilt hast, dann nicht, denn bekannterweise ist der Zahnriemenwechsel eine Zusatzarbeit, die zwar zeitgleich zu einer der großen Inspektionen dran ist, aber nicht in dieser enthalten ist.

Aus gleichem Grund verweisen z.B. auch Franchise-Ketten im Kleingedruckten Ihrer Inspektions-Angebot-Werbung immer auf "ohne Zusatzarbeiten wie z.B. Zahnriemenwechsel etc.", sonst wären deren Inspektions-Angebote nun wirklich ein Schnäppchen

(abgesehen davon, dass ich ein ZR-Wechsel nicht bei ATU machen lassen würde, aber das steht auf einem anderen Blatt)!

Den Beitrag von schapy20 finde ich recht zielführend:

Einen Auftrag für die Zusatzarbeit "ZR-Wechsel" hast Du definitiv nicht erteilt und angesichts des km-Standes und noch nicht durchgeführter Preisvergleiche am Markt auch nicht gewollt.

Ergo: Du bist gerne bereit, die Teilekosten zu tragen, jetzt, wo das ganze nun mal drin ist, aber die Arbeitskosten sind letztlich das Risiko der Werkstatt gewesen, die sich darauf verlassen hat, dass Du mit deren unabgesprochener Maßnahme schon einverstanden sein und am Ende die Rg. anstandslos zahlen wirst, nachdem man Dich von der Dringlichkeit überzeugt hat.

- Selbst WENN z.B. eine Sichtprüfung im Rahmen der Inspektion die dringende Notwendigkeit eines ZR-Wechsels ergeben hätte, hätte man für diese Zusatzarbeit Deine Freigabe einholen MÜSSEN! -

Treu und Glauben nutzen hier aber nix, da hat die Werkstatt leider falsch gedacht. Ein einfacher Anruf für 15 ct hätte Klarheit und ggf. eine Auftragserteilung gebracht. Wenn sie diese "Investition" scheuen und einfach drauflosreparieren, bleiben sie ggf. auf ihrem "Schaden" der geleisteten Arbeitsstunden sitzen.

Gleich mit dem GeFü sprechen und wenn der anfängt zu eiern, gleich ankündigen, dass man ein faires Angebot gemacht hat. Wenn die Werkstatt dieses angesichts ihres eigenen Fehlverhaltens nicht erkennen könne, dann müsse man wohl einen Anwalt konsultieren, wozu habe man eine Rechtschutzversicherung?

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld

Ein Golf4 steht oft sowieso jeden zweiten Monat in der Werkstatt, weil ständig defekte sind.

Kann man nicht so allgemein sagen,natürlich kann man aber das Pech haben.

 

Zu dem Problem des TE: Man müsste sich mal den Auftrag ansehen, mich würd mal interessieren, was dort genau drin steht.

am 4. Juli 2009 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Wenn Du einen Auftrag zur Inspektion erteilt hast, dann nicht, denn bekannterweise ist der Zahnriemenwechsel eine Zusatzarbeit, die zwar zeitgleich zu einer der großen Inspektionen dran ist, aber nicht in dieser enthalten ist.

Der Bremsflüssigkeitswechsel ist auch eine Zusatzarbeit, weil sie halt nicht bei jeder Inspektion fällig ist. also sofern der Themenstarter den auftrag gegeben hat die Inspektion durchzuführen, ohne kostenlimit und ohne groß nach nem Kostenvoranschlag zu fragen, hat die werkstatt alles richtig gemacht und der Kunde muss bezahlen.

Auch wenn das dann nicht die feine art der werkstatt war, denn wenn eine inspektion durch zusatzarbeiten deutlich teurer wird, bekommt der kunde das bei uns schon vor dem unterschreiben gesagt...

Kann sich die Werkstatt nicht auf das Scheckheft berufen? Dort steht drin, welche Arbeiten die jeweilige Inspektion beinhaltet.

Wenn ich meinen TDI zur Inspektion bringe, wird mich die Werkstatt nicht alle 10 Minuten anrufen und mir mitteilen, dass jetzt das Öl gewechselt wird, der Filter getauscht wird, die Bremsflüssigkeit erneuert wird und ein Bremslichtbirnchen getauscht wird. Das gehört in meinen Augen zum Inspektionsaufwand. Wenn allerdings ein zusätzlicher Defekt gefunden wird, dessen Reparatur teuer ist, erwarte ich eine Absprache.

Die Frage ist natürlich, ob man als Auftraggeber wissen muss, welche Arbeiten die anstehende Inspektion beinhaltet? Fairerweise hätte die Werke den TE darauf hinweisen können, dass es sich um die große Inspektion handelt.

am 4. Juli 2009 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld

 

Ein Golf4 steht oft sowieso jeden zweiten Monat in der Werkstatt, weil ständig defekte sind.

Da dort schon geschaut wird, mache ich z.B. keine Extra Inspektion, sondern lasse alles machen was defekt ist.

Was für ein pauschaler Quatsch. Wenn Deiner solche Probleme hatte, dann sag besser "mein Golf4 stand alle 2 Monate in der Wrkstatt".

Ich habe meinen seit 5 Jahren und 140Tkm (170tkm gesamt) und hatte ihn ausser den Inspektionen genau 2mal ausserplanmässig in der Werkstatt.

Die ZR Sache ist ärgerlich aber da sollte man einfach mal mit der Werkstatt über die Kosten reden. Letzendlich ist der ZR bald fällig und ein reissender ZR ist wirtschaftlicher Totalschaden. Willst Du den Wagen verkaufen ohne "frischen" ZR handelt Dich der Käufer zu recht auch 500 EUR runter. Letztlich geht es darum , dass das Intervall 4 TKM verkürzt ist und du evtl. irgendwo 100 EUR billiger weggekommen wärst (wobei 700 für ZR und KD noch im Rahmen ist). Das Vorgehen der Werkstatt ist nicht echt i.O. , aber faktisch ist der finanzielle Nachteil gering.

Amen

Ich bin mir ziemlich sicher das  die beiden sich schon einig werden.

 

Der Zahnriemen war laut Themenstarter erst in 4tkm fällig.

 

Also war es kein Grund diesen zu wechseln.Man hätte ihn drauf hinweißen können.So wie es in den meisten fällen gemacht wird.

 

Man muss es auch mal von einer anderen Seite sehen.

 

Wenn eine Werkstatt Teile austauscht die defekt sind müssen sie auch bezahlt werden.

 

Und in der heutigen Zeit will/kann wohl kaum jeder mal ebend auserplanmäßig einige hundert € auf den Tisch legen.

 

@ Themenstarter: Halte uns aber mal auf den laufenden.

 

Würd mich mal interessieren was daraus wird.

 

 

 

 

 

 

 

am 4. Juli 2009 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Man hätte ihn drauf hinweißen können.

Man hätte ihn wahrscheinlich sogar drauf hinweisen müssen. Gibts sicher akzeptierte AGBs dazu.

Nun ist das Kind aber im Brunnen. Und dann ist die Frage, welcher Schaden dem TE durch die Aktion entstanden ist. Und das ist ein um 4tkm (=knapp 5%) verkürztes Intervall und ggf. ein anderswo günstiger erzielbarerer Preis. Mit dieser Argumentation würde ich von der Werkstatt eine gütliche Einigung bei 10% Ermässigung auf den ZR wechsel suchen. Alles andere läuft auf Rechtsstreit hinaus und ist verlorene Liebesmüh.

Amen

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