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Zeitwert für nen 850 GLE nur 600€

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 12:14

Hallo Motor Talker

Meinem Volvo 850 GLE (Bj. 96, 144PS, 250tkm) ist ein Kleintransporter in die vordere Stoßstange gefahren.

Ihr kennt das Prozedere warscheinlich schon: Polizei - Versicherung - Gutachter.

Und der sagt: Totalschaden gezahlt wird wohl nur der Zeitwert von ca 600€!

Kann das sein ?

Bei mobile finde ich ähnliche Autos für weit über 1000€!

Für die 600€ kann ich wohl nur selber Hand anlegen und Stoßstange und Blinker reparieren.

Kann es denn sein, das ich als unbeteiligter Geschädigter jetzt drauf zahlen darf ?

Grüße Kolja

Beste Antwort im Thema

Das mit den Zeitwertlisten der gegnerischen Gutachter ist eine typische Masche, mit denen die gegnerischen Versicherungen Geld sparen.

Ganz schlimm trifft es immer die Besitzer von voll fahrbereiten, gut gepflegten Altautos der oberen Mittelklasse und Oberklasse, die eigentlich fast schon Liebhaber / Youngtimerstatus haben, aber in den Schwackelisten weiterhin als fahrende Schrotthaufen zu miserablen Rest- und Wiederbeschaffungswerten gelistet sind... :(

Mir ist dies bei meinem 89er Citroen CX Kombi TD Turbo 2 passiert. Dreren real erzielte Preise & Wiederbeschaffungswert für einen Topgepflegten CX mit verlängertem Radstand lagen schon damals um die Jahrtausendwende bei mind. €4000-€7000, Tendenz bis heute stark steigend. Die Gutachter veranschlagten trotzdem nur einen Zeitwert von ein paar hundert Euro.... :mad:

Wer bei solchen Autos kein Oldie- / Youngtimergutachten vorzeigen kann, ist der Gelackmeierte.

Der 850 hat diesen Status im Gegensatz zum 240 und den ersten 740/760 bzw. 940/960ern noch nicht erreicht - ich sehe da kaum eine Chance. Der geht gerade durch das Tal der Tränen. Was den Zeitwert anbelangt, ist dies für die Gutachter eine Hartz4 Letztbesitzerkarre (vor allem wenn es sich um einen stinknormalen Basis-Sauger handelt).

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Der Wiederbeschaffungswert ist so ne Sache. Ein realistischer Gutachter hätte diesen sicherlich höher angesetzt.

Wer hat denn den Gutachter beauftragt? Du oder die Versicherung?

Erst mal Quizfrage vorweg: Welcher Gutachter hat das denn attestiert - Von deiner Versicherung oder von der Gegnerischen ?

 

So ein Zeitwert wird immer aus dem damaligen Neupreis (ink. allem Serienmäßig verbautem Zubehör) ermittelt.

Das Alter spielt logo eine entsprechende Rolle, ebenso wie die aktuelle Kilometerleistung, die Selten- oder Häufigkeit dieses Modells und zuletzt auch der 'Zustand'.

Nachträglich angebauter 'Schnickschnack' oder Reparaturen selbst in erheblicher Höhe spielen dabei eher keine Rolle.

 

600 Taler ist wirklich nicht viel, dürfte aber einem durchschnittlichen Preis (hier mal Händlerankauf erwähnt) entsprechen.

Kannst ja den Gutachter mal kontaktieren und fragen, wie er denn auf den Preis kommt. Er sollte schon Auskunft darüber geben.

 

Das die Preise im 'freien Handel' durchaus (viel) höher liegen, mag an Besonderheiten lieben, die Käufer besonders interessieren. Sei es Farbe, AUsstattung, Motorisierung, etc. oder alles zusammen.

Natürlich sind auch sehr viele Mondpreise dabei - mögen die VK weiter davon träumen.

 

An deiner Stelle würde ich mir den Zeitwert auszahlen lassen, auf die Suche nach preiswerten Erssatzteilen gehen und dann alles selber machen, was geht.

 

Zitat:

Original geschrieben von kolja82

 

Zitat:

... gezahlt wird wohl nur der Zeitwert von ca 600€! ...

Falsch ... gezahlt wird erst mal lediglich Zeitwert abzüglich des ermittelten Restwertes!!

 

Leider!

 

Und auch von mir die Frage: wer hat den Gutachter beauftragt?? Doch hoffentlich nicht die gegnerische Versicherung?????

 

Gruß

NoGolf

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 12:59

Hey Danke für die schnellen Antworten

Erstmal die Auflösung des Quiz:

Die Versicherung hat mir die Wahl des Gutachters überlassen,

und ich habe den genommen, welcher mir von der Werkstatt um die Ecke empfohlen wurde.

Ich habe ja auch noch nichts schriftliches von ihm.

Werde euch aber am Montag (dann sollte es in der Post liegen) bescheid geben.

Grüße Kolja

Noch ein Hinweis:

 

nach einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst Du im Falle eines weiteren Unfalls erst mal keinen Cent mehr von der gegnerischen Versicherung. Das Fahrzeug wurde ja nach dem jetzigen Unfall in vollem Umfang bezahlt. Der Versuch, von einer weiteren Versicherung Geld zu bekommen wäre bereits strafbar.

 

Wenn Du das Fahrzeug also selbst reparierst oder ggf. sogar zu einem höheren Preis reparieren läßt, sollte der Gutachter diese Reparatur im Nachhinein mit einem sog. Reparaturgutachten bestätigen. Du benötigst einen Nachweis, damit der festgestellte wirtschaftliche Totalschaden rechtlich wieder aufgehoben wird. Es entstünde im Fall eines weiteren Unfalls ein erneuter Anspruch in vollem Umfang gegen die gegnerische Versicherung.

 

Das genannte Reparaturgutachten hat bei einem meiner Fahrzeuge übrigens, nachdem ich selbst repariert hatte, die gegnerische Versicherung bezahlt.

 

Gruß

NoGolf

Wissenswertes zum Thema hier.

Auch mal die beiden '-> mehr' unten unter Fragen aufklicken.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Noch ein Hinweis:

nach einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst Du im Falle eines weiteren Unfalls erst mal keinen Cent mehr von der gegnerischen Versicherung. Das Fahrzeug wurde ja nach dem jetzigen Unfall in vollem Umfang bezahlt. Der Versuch, von einer weiteren Versicherung Geld zu bekommen wäre bereits strafbar.

Hi,

Ganz so habe ich das nicht erlebt.

Ich habe bei meinem Citroen Vorgängerfahrzeug 2x in verschiedenen Jahren bei zwei verschiedenen unverschuldeten Unfällen ganz legal jeweils die komplette Wiederbeschaffung minus Restwertsumme kassiert - obwohl der Gutachter der gegnerischen Versicherung von mir auf den Vorschaden Aufmerksam gemacht wurde.

Es handelte sich aber um einen deutschen Auftragsgutachter einer ausländischen Versicherung, der 2. Unfall passierte auch in der Schweiz.

Vielleicht war der ja auch großzügig, er meinte auch nur "sehr dankbarer Schaden" (Wagen voll fahrbereit, Heckschaden an meiner AHK, Fahrwerk- / Rahmen minimalst verzogen).

Das mit den Zeitwertlisten der gegnerischen Gutachter ist eine typische Masche, mit denen die gegnerischen Versicherungen Geld sparen.

Ganz schlimm trifft es immer die Besitzer von voll fahrbereiten, gut gepflegten Altautos der oberen Mittelklasse und Oberklasse, die eigentlich fast schon Liebhaber / Youngtimerstatus haben, aber in den Schwackelisten weiterhin als fahrende Schrotthaufen zu miserablen Rest- und Wiederbeschaffungswerten gelistet sind... :(

Mir ist dies bei meinem 89er Citroen CX Kombi TD Turbo 2 passiert. Dreren real erzielte Preise & Wiederbeschaffungswert für einen Topgepflegten CX mit verlängertem Radstand lagen schon damals um die Jahrtausendwende bei mind. €4000-€7000, Tendenz bis heute stark steigend. Die Gutachter veranschlagten trotzdem nur einen Zeitwert von ein paar hundert Euro.... :mad:

Wer bei solchen Autos kein Oldie- / Youngtimergutachten vorzeigen kann, ist der Gelackmeierte.

Der 850 hat diesen Status im Gegensatz zum 240 und den ersten 740/760 bzw. 940/960ern noch nicht erreicht - ich sehe da kaum eine Chance. Der geht gerade durch das Tal der Tränen. Was den Zeitwert anbelangt, ist dies für die Gutachter eine Hartz4 Letztbesitzerkarre (vor allem wenn es sich um einen stinknormalen Basis-Sauger handelt).

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go

... Es handelte sich aber um einen deutschen Auftragsgutachter einer ausländischen Versicherung, der 2. Unfall passierte auch in der Schweiz.

Keine Ahnung, ... kann aber durchaus sein, dass es bei Unfällen im Ausland Unterschiede gibt. Früher, als die deutschen Versicherer noch nicht vernetzt arbeiteten, ging so etwas vermutlich auch hier in Deutschland.

 

NoGolf

Naja, das Peugeot Cabrio meiner Frau hatte innerhalb 2 Jahren zweimal einen Totalschaden.

Den ersten Totalschaden haben wir nicht repariert den erneuten ja.

Von der gegnerischen Versicherung gab es keine Rückfragen zum Thema Totalschaden obwohl solche Fahrzeuge gelistet sind.

Hi,

halte das für falsch, wenn der Gutachter einen Totalschaden diagnostiziert, und dies bei einem unverschuldeten Unfall, dann müsste die Versicherung den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen. Der dürfte wesentlich höher liegen als der Zeitwert, da der Zeitwert ja gewissermaßen den verbeulten Elch darstellt.

Mal zum Vergleich, der Unfallelch der hier bei mir rumsteht, wurde im Wiederbeschaffungswert mit 1800 Euro bewertet. Aussage vom Gutachter: "....aufgrund des Alters (Bj. 95) steht der in keiner Schwackeliste mehr. Ich werde mich auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt informieren, um zu einem Preis zu kommen....." Hat er dann auch so im Gutachten geschrieben "...Fahrzeug wird fast ausschließlich auf dem Privatmarkt gehandelt...". Dem Gutachter sollte man wohl mal auf die Sprünge helfen....

Gruß der Sachsenelch

Zitat:

Original geschrieben von matteffm

Naja, das Peugeot Cabrio meiner Frau hatte innerhalb 2 Jahren zweimal einen Totalschaden.

 

Den ersten Totalschaden haben wir nicht repariert den erneuten ja.

 

Von der gegnerischen Versicherung gab es keine Rückfragen zum Thema Totalschaden obwohl solche Fahrzeuge gelistet sind.

Es ist auch möglich, bei Rot über die Ampel zu fahren ... deswegen ist es dennoch verboten ... oder??

Das ist der Text aus meinem letzten Gutachen zum Wiederbeschaffungswert:

 

Wiederbeschaffungswert/ Fahrzeugkurzbewertung

Es wurde eine Ermittlung des Fahrzeugwertes, bezogen auf den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Schadenseintritt, durchgeführt.

Unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Erhaltungs- und Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse und etwa vorliegender Altund / oder Vorschäden, sowie aller wertbildenden Faktoren und der örtlichen Marktlage ermittelt sich ein Wiederbeschaffungswert von 1.750,00 EUR

Bei Vertragshändlern werden vergleichbare Fahrzeuge nicht angeboten. Der Wiederbeschaffungswert wurde daher auf dem für solche ahrzeuge maßgebenden sogenannten Privatmarkt ermittelt. In der Regel fällt bei diesen Fahrzeugen keine Mehrwertsteuer an.

Dann besteht ja noch Hoffnung, das der Gutachter statt der Auktionslisten mobile.de bemüht.

Notfalls ein unabhängiges Zweitgutachten in Auftrag geben (KfZ-Rechtsschutzversichrtung wäre hier empfohlen, ich hatte damals mit dem CX leider keine...!).

Slebst das schützt nicht vor Abzocke:

Bei meinem Xantia wurde damals nach dem 1. Unfall der Wagen auf einer Auktionsplattform der Versicherungen gestellt - inkl. Gutachten.

Die daraus ermittelten Gebote (meist recht hohe Gebote von Autoexporteuren, wenn der Wagen noch tip-top und Lauffähig ist) stellen dann den "Restwert" da, der vom Schwackewert abgezogen wurde. Danach hat man die Wahl, den Wagen der Versicherung zu überlassen (die ihn ja bereits unter Vorbehalt "verhökert" hat), oder ihn zu behalten - abzüglich des erreichten Gebotes (waren bei mir über €2000.-)

Bei einem "dankbaren", rein optischen Schaden verliert man so ganz schnell einige tausende Euro. :(

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