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ZickZack Linie 299 - abgesenkter Bordstein oder nicht?

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 9:49

So ich mach mal nen eigenen Thread auf,

ZickZack Linie, ohne Beschilderung , siehe Bild. Auf den Parkplätzen wurde von der Stadt ohne zusätzliche Beschilderung eine ZickZack Linie angebracht. Bordsteine sind in der gesamten Strasse nicht vorhanden. Zone 30. Einbahnstrasse.

Was ist jetzt korrekt ? Ich hab ja das ganze erst mit der Sperrfläche verwechselt. Ist aber ja nicht so.

Im Grunde hat die Anwohnerin rechts, die ZickZackLinie veranlasst, weil sie immer vorwärts in ihre Einfahrt fährt, und mit ihren knapp 70 Jahren dort nicht reinkommt.

Ich sehe keinen Grund warum dort Parkverbot sein sollte. Zumal vor und nach der ZickZack auch geparkt wird, und sich links keine Einfahrt befindet.

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44 Antworten

Auf einen flüchtigen Blick in die STVO scheint die Beschilderung solcher Flächen optional zu sein.

Was heißt "Im Grunde hat die Anwohnerin rechts, die ZickZackLinie veranlasst"?

Wenn die Behörden nach einem Antrag durch die Anwohnerin die ZickZack-Linie aufgebracht haben ist die gültig. Auch wenn du das (wahrscheinlich nur von dir geschätzte Alter) der Anwohnerin diskriminierend in die Diskussion einbringst. Bei der engen Einfahrt werden viele Fahrer und Fahrerinnen Schwierigkeiten haben wenn der Seitenstreifen durch parkende Fahrzeuge blockiert ist.

Ob du einen Grund siehst oder auch nicht spielt für das Aufbringen von ZickZack-Linien nun überhaupt keine Rolle. Wenn Verkehrszeichen vorhanden sind müssen sie beachtet werden. Die aktuelle Regelung ist also ganz einfach.

Du könntest höchstens aufzeigen oder klären ob die ZickZack-Linie rechtswidrig aufgebracht wurde und dann dagegen klagen. Das ZickZack-Linien aufgebracht werden dürfen um Grundstückszufahrten zu ermöglichen, die ansonsten durch parkende Fahrzeuge nur schwer oder gar nicht zugänglich sind ist schon lange geklärt.

Ich sehe keine Erfolgschancen die wegzuklagen.

Nachfolgend noch der Link zu einem Urteil zu dem Thema:

https://recht.saarland.de/bssl/document/JURE230054852

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 10:33

Die Strasse ist schon breit, und nicht schmal, zumal auch Einbahnstrasse. Die Mindestbreite beträgt doch immernoch 3.05 zu Einfahrten oder? Die Strasse ist gut 4m Breit, und der Gehweg ist zum Ein und Ausfahren ja auch da, ich hatte glaube gut 4,5 m gemessen, selbst wenn man dort parkt.

Die ZickZackline sollen ja Grenzmarkierungen von Park und Halteverbote darstellen. Auf der linken Seite ist aber nichts.

Auf der gesamten Strasse befinden sich immerwieder Parkplätze gegenüber von dern Einfahrten, dort ist auch nirgends etwas gesperrt, nur dort.

 

Aber wie Du auf dem Bild siehst, kann man eigentlich auch nicht mehr regulär dort parken. Aufgrund der markierungen ist man entweder, auf dem Gehweg oder über der Markierung.

warum gehst du nicht zu deiner Stadt und fragst die mal wie das damit ist und warum und worauf sich das begründet?

Zitat:

Die Mindestbreite beträgt doch immernoch 3.05 zu Einfahrten oder?

Nein.

Zitat:

Die ZickZackline sollen ja Grenzmarkierungen von Park und Halteverbote darstellen.

Nein, nicht so wie du es offensichtlich meinst.

Zitat:

Auf der gesamten Strasse befinden sich immerwieder Parkplätze gegenüber von dern Einfahrten, dort ist auch nirgends etwas gesperrt,

Das ist auch keine Pflicht und immer eine Einzelfallentscheidung.

Zitat:

Aber wie Du auf dem Bild siehst, kann man eigentlich auch nicht mehr regulär dort parken. Aufgrund der markierungen ist man entweder, auf dem Gehweg oder über der Markierung.

Es gibt kein Recht im öffentlichen Verkehrsraum auf bestimmten Flächen parken zu dürfen. Wenn dort nicht geparkt werden darf ist es halt so.

Zitat:

@KKlaus750 schrieb am 7. Dezember 2023 um 11:33:16 Uhr:

...Auf der gesamten Strasse befinden sich immerwieder Parkplätze gegenüber von dern Einfahrten, dort ist auch nirgends etwas gesperrt, nur dort...

Dann hätte die Gemeinde konsequenter Weise vielleicht besser gleich alle gegenüberliegenden Flächen "gezickzackt". Denn jetzt kann sich ja jeder Einfahrtnutzer einzeln an die Gemeinde wenden und eine Ablehnung bei gleichen Verhältnissen wäre schwer zu begründen. (Das eventuelle altersbedingte Unvermögen komplexe Fahrmanöver auszuführen dürfte eher irrelevant sein)

Gelöscht.

Offensichtlich wurde diese Grenzmarkierung angebracht, um die Zufahrt auf ein Grundstück zu vereinfachen, dann braucht es keine Beschilderung, im Gegenteil, die wäre sogar unzulässig. Genauso, wie z.B. zur Verlängerung des 5-Meterbereichs einer Kreuzung/Einmündung.

Eine Grenzmarkierung mit Beschilderung gibt es nur im Zusammenhang mit VZ 283/286 z.B. bei einer Feuerwehranfahrtszone (Haltverbot) oder der Verlängerung des Parkverbots vor einem Zebrastreifen.

 

Warum die Grenzmarkierung in Deinem Fall von der Gemeinde genehmigt wurde, solltest Du dort erfragen.

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 10:54

Jetzt kommste wieder damit.

In der Stvo steht halt folgendes

Erläuterung

Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.

Also, welches Park oder Halteverbot auf der linken Seite wird verlängert. Da ist nichts.

Parkverbot wäre laut STvo

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

wobei wir wieder bei den Bordsteinabsenkungen wären , wobei diese nur zählen würde wenn sie sich nicht über eine längere Strecke ziehen sollte.

Wobei ZickZackLinie nur der Grundstückseigentümer beantragen kann, also müsste ja der auf der linken Seite dies Beantragen??

 

Nachtrag

Eigentlich bleibt ja nur vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.

Laut recherche, sind strassen unter 5,5 als schmal anzusehen, wobei hier ja wieder von Begegnungsverkehr ausgegangen wird, der hier ja in der Einbahnstrasse nicht vorhanden ist. Auch der Gehweg scheint dazu zuzählen , auch wenn er nicht zur Strasse gehört.

Zitat:

@KKlaus750 schrieb am 7. Dezember 2023 um 11:54:01 Uhr:

Jetzt kommste wieder damit.

In der Stvo steht halt folgendes

Erläuterung

Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.

Also, welches Park oder Halteverbot auf der linken Seite wird verlängert. Da ist nichts.

...

Es muss auch nichts verlängert werden, es wird hier nur bezeichnet. Hast du aus der StVo doch selbst so zitiert.

Sperrflächen bei Abbiegespuren (Zeichen 298) fallen wohl in die gleiche Kategorie und dort sieht man auch nur selten eine erklärende Beschilderung.

Aber wer meint da liege ein Fehler oder Missbrauch vor kann das ja offiziell hinterfragen und ggf. auch gerichtlich eskalieren.

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 11:54

299 ist nicht 298 Sperrflächen sind ja grundsätzlich nicht zubefahren, aber da sind wir wieder bei dem Thema , das 299 alleine gar nichts sagt.

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 12:00

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 7. Dezember 2023 um 12:42:11 Uhr:

Zitat:

@KKlaus750 schrieb am 7. Dezember 2023 um 11:54:01 Uhr:

Jetzt kommste wieder damit.

In der Stvo steht halt folgendes

Erläuterung

Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.

Also, welches Park oder Halteverbot auf der linken Seite wird verlängert. Da ist nichts.

...

Es muss auch nichts verlängert werden, es wird hier nur bezeichnet. Hast du aus der StVo doch selbst so zitiert.

Ich hab in der letzten Stunde soviel durchgeblättert, 299 verlängert oder verkürzt ein anderweitig angeordnetes Halte oder Park verbot. Wenn man aber kein anderweitiges Halte oder Parkverbot erkennen kann, was dann?

Zitat:

@KKlaus750 schrieb am 7. Dezember 2023 um 12:54:09 Uhr:

aber da sind wir wieder bei dem Thema , das 299 alleine gar nichts sagt.

Dann stell halt Dein Auto drauf. Dann klärt ich das im Nachgang.

Wenn Du das bei der Gemeinde hinterfragst kriegst Du eh nur ein "weil wir es können".

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