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Znen wegsel zu BENZHOU Wichtige Frage an euch Profis ;)
Znen wegsel zu BENZHOU Wichtige Frage an euch Profis
Hallo
Habe ein Znen Classic Cruiser mit 5000KM der jetzt ein Motorschaden hat, darum geht es jetzt aber nicht möchte mir jetzt ein neuen roller kaufen z.b
Nova Motors Mofaroller, 49-ccm, 25 km/h, »Retro Star«
https://www.otto.de/.../#variationId=467085789
glaube der ist von BENZHOU.
Jetzt meine Frage mein Znen Roller habe ich als 25km/h gekauf und musste nur ein Kabel von der CDI ab machen und ein schalter zwischen bauen das er 70 km/h lief geht das mit jeder CDI ?? oder bei den Roller?
Vielleicht könne mir noch jemand schreiben wie gut der Roller ist, und ob er besser als ein Znen Roller ist...
Ich bedanke mich schon mal sehr...
MFG Patti
Beste Antwort im Thema
Vielleicht hättest Du Dir vorher überlegen sollen gleich ein Qualitätsprodukt zu kaufen als nun schon wieder so ein Murks, Denkst Du das der qualitativ besser ist...na dann
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20 Antworten
Vielleicht hättest Du Dir vorher überlegen sollen gleich ein Qualitätsprodukt zu kaufen als nun schon wieder so ein Murks, Denkst Du das der qualitativ besser ist...na dann
Der Roller ist ein Scheißhaufen.... bei mir hat sich nach einem Jahr die Kupplung zerlegt.... Auf Nachfrage beim "Kundendienst" bin ICH in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel schon in den ersten 6 Monaten bestanden haben soll....
FINGER WEG von diesem China Müll und dem "tollen" Kundendienst!!!
Zitat:
@simply79 schrieb am 20. Oktober 2015 um 10:31:52 Uhr:
Der Roller ist ein Scheißhaufen.... bei mir hat sich nach einem Jahr die Kupplung zerlegt.... Auf Nachfrage beim "Kundendienst" bin ICH in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel schon in den ersten 6 Monaten bestanden haben soll....
FINGER WEG von diesem China Müll und dem "tollen" Kundendienst!!!
Du bist nicht in der Pflicht da kein Verschleißteil. Der Verkäufer muss nachbessern
Ich kenne Modelle von Nova die einfach kaputtgeschraubt wurden und nur ca. 1 Jahr und 7000Km durchhielten. Schau Dir mal an was der Herr Eple mit dem Roller-terminal zu bieten hat. da ist günstiger und Wartungsfreundlich. Ist ein Ebay-shop. Die Ersatzrteile bekommst da auch billig. Nachteil, Du musst!!! schrauben können und wollen. Ich hab öfter mit dem Fighter zu tun mit 2takt Minarelli-Nachbau. Selbst die Verkleidungsteile sind billig zu haben
Zb. http://www.ebay.de/.../111539655066?hash=item19f848119a
Bei Aprillia bin ich dafür 150Euro los und die Qualität ist sehr ähnlich
Zitat:
@Patrick-83 schrieb am 9. Juli 2015 um 20:42:47 Uhr:
Vielleicht könne mir noch jemand schreiben wie gut der Roller ist, und ob er besser als ein Znen Roller ist...
Meine Tochter hat genau das
gleiche Modell in Metallic-Blau, und das ist ein BT50 QT-A von ZNEN.
Das sind alles die gleichen Roller aus der selben Fabrik, da klebt nur jeder sein eigenes Schildchen drauf, sei es Benzhou, Baotian, Nova, Acxa oder sonstwer. Die Motoren sind alle gleich, wenn Du also schon so einen sauer gefahren hast, kann Dir das mit dem neuen wieder genauso passieren.
Gruß Martin.
Zitat:
@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2015 um 13:08:35 Uhr:
Du bist nicht in der Pflicht da kein Verschleißteil. Der Verkäufer muss nachbessern
Der war gut! Selbstverständlich ist das ein Verschleissteil!
Zitat:
@Papstpower schrieb am 20. Oktober 2015 um 22:15:58 Uhr:
Zitat:
@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2015 um 13:08:35 Uhr:
Du bist nicht in der Pflicht da kein Verschleißteil. Der Verkäufer muss nachbessern
Der war gut! Selbstverständlich ist das ein Verschleissteil!
Hat damit aber nichts zu tun! BGB mal ordentlich lesen! Und nach 6 Monaten gibt's natürlich die Beweislastumkehr! Dann muß es der Kunde beweisen. Was bei ner Kupplung aber eher schwer wird und wohl in keinem Verhältnis zum Nutzen steht

Sorry, bin nur gerade über diesen Thread gestolpert

Der ganze Roller ist ein Verschleißteil, aber nur die Bremsbeläge, Batterie und Riemen gehören dazu rein rechtlich. Niemand kann auf eine Batterie 2 Jahre geben und auf Bremsbeläge auch nicht, versteht sich von selbst. das war der Sinn der Gewährleistungseinschränkung.
was tatsächlich alls verschleißt ist für Juristen uninteressant.
Wobei Garantie und Gewährleistung nochmal was anderes ist. Die Garantie sind 6 Monate
Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung! Und bei der Gewährleistung geht es um Mangelfreiheit bei Übergabe! Das ist die ersten 6 Monate fast mit einer Garantie auf alles zu vergleichen. Einschränkungen gibt es per Gesetz nicht!
Nein, tu ich nicht, da wir eigentlich genau das gleiche schreiben und Garantie sind 6 Monate, danach greift die Gewährleistung und die ist in den AGB bei Verschleißteilen nun mal ausgeschlossen
NEIN!!!!!
Laut BGB gibt es die Gewährleistung auf Mangelfreiheit bei Übergabe auf ALLES! Im Falle eines Defektes muß der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht war! Nach einem halben Jahr troitt die Beweislastumkehr in Kraft, und der Käufer muß es beweisen! BGB §433 ff.
Eine Garantie ist freiwillig und KANN der Verkäufer geben. Er kann aber darin auch alles ausschließen (idR Verschleißteile) was er will!
Einigen wir uns auf "Mängelhaftung". 2002 wurde da einiges geändert und ich bin nicht auf dem neusten Stand.
Puh... Nee! Da gibt's nix zu einigen. Es ist wie es im Gesetz steht. Oben hab ich die Quelle genannt, da ist's nachzulesen.
Sorry, ich hab's nicht gemacht!