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Zu Beachten beim AHK-Betrieb

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 20. Juni 2007 um 10:50

Hallo Leute,

ich verleihe heute meinen schnieken Passat. Schlimm genug, dass ich eine halbstündige Einführung zu DSG, Autohold, elektr. Parkbremse etc. pp. geben muss.

Meine Frage: Da ich selber auch noch nie einen Anhänger dran hatte, was verändert sich, bzw. sollte man einfach wissen?

Folgendes fällt mir auf Anhieb ein (Hören-Sagen):

- ESP regelt Anhänger, ACC kann sich also häufiger mal deaktivieren

- DWA bindet Hänger ein, bei Abstecken gibt's Alarm

- elektronische Heckklappe öffnet nicht mehr selbsttätig (und dann? Mit "Gewalt"?

Hab' ich was vergessen oder falsch verstanden?

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19 Antworten
am 20. Juni 2007 um 10:58

Re: Zu Beachten beim AHK-Betrieb

 

Zitat:

Original geschrieben von vdubb

Hallo Leute,

wissen?

Folgendes fällt mir auf Anhieb ein (Hören-Sagen):

- ESP regelt Anhänger, ACC kann sich also häufiger mal deaktivieren

-

Dem ist so. Der Passat hat das ESP 2, somit wird der Anhänger mit geregelt. Dieses ESP 2 gibt es seit MJ06. Und es ist auch egal ob man eine AHK hat oder nicht, man hat dieses ESP 2 so oder so.

Zu den anderen Punkten kann ich leider nichts sagen

Hallo,

früher gab' es eine Kontrollleuchte beim Blinken. Diese gibt es beim Passat nicht mehr. Ich hatte sie bei der 1. Anhängerfahrt gesucht und dachte schon der Blinker funktioniert nicht.

Kaputte Rückleuchten sollen dann aber auch über die MFA angezeigt werden. Das kann ich bislang aber auch nur vom hörensagen weitergeben.

Gruß

toli

am 20. Juni 2007 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von toli68

Hallo,

 

Kaputte Rückleuchten sollen dann aber auch über die MFA angezeigt werden. Das kann ich bislang aber auch nur vom hörensagen weitergeben.

Gruß

toli

Ja dem ist auch so

am 20. Juni 2007 um 13:25

Das Wichtigste ist nicht, ob der Passat ESP hat oder nicht, mit AHK oder nicht, sondern dass der Hänger nicht schwerer als im Schein eingetragen ist, dass die Geschwindigkeit nicht höher als 80/100 km/h beträgt und dass Allerwichtigste: Das die zulässige Stützlast ausgenutzt wird. Ist sie zu niedrig und ist man zu schnell, fängt der Hänger an zu pendeln, dann wird es gefährlich! Hier greift ESP ein und bremst das Fahrzeug. Sollte ESP nicht funktionieren: Selbst beherzt auf die Bremse treten, das Schlingern hat ein Ende.

Übrigens, auf keinen Fall beim Pendeln des Hängers Gas geben um das "Gespann zu strecken", das bewirkt nur heftigeres Schlingern.

Fazit: Vorbeugen, damit nix schlingert. Wenn es schlingert: Bremsen!!!

Viel Spaß

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 13:36

Danke für den Crash-Kurs in Sachen Hängerbetrieb... :)

Unter welchen Voraussetzungen darf man 100 km/h fahren?

am 20. Juni 2007 um 13:47

1. Zugfahrzeug mindestens gleichschwer oder schwerer als der Hänger.

2. Antischlingerkupplung am Hänger muss vorhanden sein oder die AHK ist mit ESP verbunden, eins von beiden reicht.

3. Zugfahrzeug muss ABS haben.

4. Reifen des Hängers müssen für mind. 120 km/h zugelassen und dürfen nicht älter als 6 Jahre (Woche und Baujahr ist entscheident) alt sein.

5. Gesiegelte 100er-Plakette (beim Verkehrsamt) muss am Hänger angebracht sein.

Ich glaube das war´s.

Gruß Svejo

am 20. Juni 2007 um 14:30

Mal ne Frage zu ESP und Hängerbetrieb dazu.

Wie ändert sich das Relelverhalten des ESP bei Hängerbetrieb?

Ich frage, weil ich mir einen Thule Fahrradaufsatz für die Hängerkupplung angeschafft habe.

Wenn der angeschlossen ist, geht das ESP ja von Hängerbetrieb aus.

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos

Mal ne Frage zu ESP und Hängerbetrieb dazu.

Wie ändert sich das Relelverhalten des ESP bei Hängerbetrieb?

Ich frage, weil ich mir einen Thule Fahrradaufsatz für die Hängerkupplung angeschafft habe.

Wenn der angeschlossen ist, geht das ESP ja von Hängerbetrieb aus.

 

Gruß Michael

Hi,

die Frage habe ich mir auch schon gestellt.

Hier etwas Informatives (auch wenn es die Frage nicht beantwortet):

http://emosites.dus.proximity.de/.../index.php?...

hallo

nicht komplett korrekt, was SDVEJO schreibt

Gewicht:

die zulässige Gesamtmasse muss in einem bestimmten Verhältnis zur Leermasse des Passats stehen.

Wie das Verhältnis sein muss, hängt von der Art des Hängers ab.

Zum Beispiel beim Wohnwagen 0,8:1 oder 1:1

Schlingerbremse:

Eine Schlingerbremse wird nur dann benötigt, wenn man das günstigere Verhältnis fahren möchte, also zum Beispiel beim WW 1:1. Ohne Schlingerbremse kann man mit dem Verhältnis 0,8:1 auch 100 km/h fahren, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Plakette

Seit Oktober 2005 gibt es eine neue Verordnung, die nicht mehr Gespannbezogen ist. Da erhält der Hänger allein die Genehmigung 100km/h im Gespannbetrieb fahren zu dürfen und das wird in der Zualssungsbescheinigung Teil II vermerkt. Die alte Genehmigung galt nur für ein Gespann aus genau einem Zugfahrzeug und genau einem Anhänger. Sollte der Anhänger noch aus dieser Zeit die Plakette haben, dann könnte man eine nicht eindeutig geregelte Grauzone betreten.

mal so ganz nebenbei die 100er Regelung gilt für BAB und Kraftfahrstrassen, nich für Land- und Bundesstrassen

 

der Beuler (WW-Fahrer)

am 20. Juni 2007 um 18:33

Stimmt, Beuler hat recht. Aber eines muss noch vorhanden sein: Die Stoßdämpfer, sonst gibt es keine 100 km/h.

P.S. Darf ich mit ´nem 100er Hänger auf der Landstraße tatsächlich nur 80 km/h fahren?

Gruß Svejo

am 20. Juni 2007 um 21:17

Ganz wichtig für Anfänger:

Auf die Geschwindigkeit achten! Auch mit dem Passat ist das ganze keine einfach Sache! Bei Reifenplatzern etc. macht sich jedes KM/H bemerkbar.

Ausserdem muss die Ladung richtig gesichert sein, vernünftige Gurte und doppelt sichern.

Bei Stopps mal die Ladung sichten und die Reifen mal kurz anfassen, die dürfen nicht zu warm werden!

Luftdruck checken!

am 20. Juni 2007 um 21:22

Hola,

der Faktor lautet 1,2 bei meinem.

Niveueregulierung, Anhänger ESP.

Meiner wiegt 1720 also 2to. kann ich ziehen.

100KM/h wird beim Tüv eingetragen (Anhänger)

100KM/h Plakette wird nur mit Strassenverkehrsamtstempel gültig.

Stoßdämpfer sind erforderlich!

Räder nicht älter als 6 Jahre glaube ich!

Das sind die aussagen vom Tüv hier.

Ich hatte da meinen neuen Kofferanhänger auf 100KM/h angemeldet.

grüße

shop

am 20. Juni 2007 um 22:18

Lampendefekt am Anhänger wird im Display angezeigt ?

 

Zitat:

Original geschrieben von ewe_baskets

Ja dem ist auch so

Bei mir definitiv nicht.

Hatte gerade gestern einen Anhänger mit defekter Bremsleuchte links und Rücklicht rechts.

Null Anzeige.

Oder liegt´s am Adapter (13 auf 7-pol) ?

hallo

@svejo,

definitiv 100km/h mit Anhänger nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen, nicht auf Landstrassen, selbst wenn sie 2 Fahrbahnen je Richtung haben und das blaue Schild Kraftfahrstrasse fehlt.

der Beuler

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