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Zu schnell - angehalten - aber kein videobeweis

Themenstarteram 6. April 2010 um 23:25

guten morgen meine lieben,

eben gerade, autobahnauffahrt...gasfuß - 80erlaubt - ich circa 140 - dann hab ich bemerkt dass ich viel zu schnell war, hab also ausrollen lassen. kaum bin ich bei 90 kmh überholt mich ein polizeistreifenwagen ... den rest der geschichte kennt jeder.

nun ist meine frage, der polizist behauptet er hätte 160 auf dem tacho gehabt. sie waren zu zweit , ich allein. aber die beiden haben keine messung gemacht - einen videobeweis haben sie auch nicht. nun sagt der herr bei diesem verfahren würden 20% abgezogen...

ich kann das ganze nicht wirklich glauben bzw verstehen...dürfen die meine geschwindigkeit schätzen? lohnt sich da ein anwalt? ich habe bisher keinen verkehrsrechtsschutz gehabt, wäre also auch mal zeit sowas auszuprobieren...

hat hier jemand ahnung bzw erfahrung mit einem solchen fall?

erschwerend kommt noch hinzu, dass ich im november bereits einen monat führerschein weg hatte und mich an einen netten satz erinnern kann, dass ich bei einer überschreitung von 26kmh mit einem weiteren fahrverbot rechnen muss, innerhalb des nächsten jahres...

 

scheiss nacht. ich hoff euch ergings besser!

grüße

Beste Antwort im Thema

auch ein einzelner Eintrag gilt als Vorgeschichte :rolleyes:

Ansonsten solltest du doch mal deine Fahrweise überdenken, denn die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt wohl irgendwo wenn du bei ausgeschilderten 80 mit 140 auf dem Tacho unterwegs bist und das nicht merkst.

Wenn du schon nicht mal beim vorwärts schauen den Tacho im Blick hast, wie willst du dann auch noch rückwärtig sehen können um mit zu bekommen wie die hinter dir waren?

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20% bei Messung mit nicht geeichten Geräten ist ein anerkannter Toleranzwert:

www.verkehrslexikon.de/Texte/Toleranzabzug02.php

hallo

hatte auch anfang der 90er

diesen fall......zahlen und fröhlich sein

schönen tag noch

John

Themenstarteram 6. April 2010 um 23:36

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

20% bei Messung mit nicht geeichten Geräten ist ein anerkannter Toleranzwert:

www.verkehrslexikon.de/Texte/Toleranzabzug02.php

aus der quelle entnehme ich dass sie mir hätten direkt folgen müssen, aber in meinem rückspiegel habe ich niemanden gesehen, bis etwa 100 m bevor sie mich angehalten haben. ich hätte ja wer weiss was machen können in der zeit.

also ich sehe das ganze etwas skeptisch.

Zitat:

Original geschrieben von louisbeton

dürfen die meine geschwindigkeit schätzen?

polizeifahrzeuge verfügen i.d.r über einen tacho.....

ist dieser nicht geeicht, werden die genannten 20% abgezogen...

Zitat:

erschwerend kommt noch hinzu..

...das ein richter bei deiner "vorgeschichte" wohl kaum von einem "ablesefehler" der kontrollierenden beamten ausgehen wird!

sofern du über eine rechtschutzversicherung verfügst, kannst du dich ja mal anwaltlich beraten lassen.....

Themenstarteram 6. April 2010 um 23:39

Zitat:

Dabei darf der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etwa den halben bis maximal ganzen Tachowert (in Metern), den das nachfahrende Fahrzeug anzeigt, nicht übersteigen, der Abstand sollte ungefähr gleich bleiben, die Nachfahrstrecke wenigstens rund das Fünffache des Abstandes betragen und der Tachometer in kurzen Abständen abgelesen werden.

das war definitiv nicht der fall! und gute sichtverhältnisse hatte die streife auch nicht in der nacht und bei den kurven

Themenstarteram 6. April 2010 um 23:40

also so eine vorgeschichte habe ich nun auch nicht. bis auf das vergehen habe ich mir in den letzten 3 jahren nichts anschreiben lassen müssen!

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von louisbeton

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

erschwerend kommt noch hinzu..

...das ein richter bei deiner "vorgeschichte" wohl kaum von einem "ablesefehler" der kontrollierenden beamten ausgehen wird!

sofern du über eine rechtschutzversicherung verfügst, kannst du dich ja mal anwaltlich beraten lassen.....

Zitat:

 

am 7. April 2010 um 0:57

Zitat:

Original geschrieben von louisbeton

das war definitiv nicht der fall! und gute sichtverhältnisse hatte die streife auch nicht in der nacht und bei den kurven

das sagst du.....aber die meinung der zwei polizisten muss ja nicht zwangsläufig deiner entsprechen!

Zitat:

also so eine vorgeschichte habe ich nun auch nicht.

den polizisten entsteht durch ihre aussage weder ein vor- noch ein nachteil.......du bist bereits im november auffällig gewesen und es geht darum ob du deinen schein behälst oder nicht......

wem wird der richter wohl mehr glauben?!

zwei polizisten die keinen vor-nachteil aus deiner verurteilung haben und zudem dazu verpflichtet sind die wahrheit zu sagen.......oder dir, der bereits auffällig war und nun den schein event. abgeben muss und lügen "darf".......

 

auch ein einzelner Eintrag gilt als Vorgeschichte :rolleyes:

Ansonsten solltest du doch mal deine Fahrweise überdenken, denn die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt wohl irgendwo wenn du bei ausgeschilderten 80 mit 140 auf dem Tacho unterwegs bist und das nicht merkst.

Wenn du schon nicht mal beim vorwärts schauen den Tacho im Blick hast, wie willst du dann auch noch rückwärtig sehen können um mit zu bekommen wie die hinter dir waren?

Ich hatte vor Jahren einen Fall, Ich fuhr ca 70 durch die Stadt hinter mir eine Streife, sie zogen mich raus, meinten aber sie können nix machen da sie keine Aufzeichnung haben, sie haben nur gemeint ich solle langsamer tun mehr nicht!

mfg

Danny

am 7. April 2010 um 7:11

160-20% ist doch besser als die 140 die du drauf hattest und zahlen müsstest, wenn die Messung geeicht gewesen wäre.

am 7. April 2010 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

auch ein einzelner Eintrag gilt als Vorgeschichte :rolleyes:

Ansonsten solltest du doch mal deine Fahrweise überdenken, denn die geistige Reife zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt wohl irgendwo wenn du bei ausgeschilderten 80 mit 140 auf dem Tacho unterwegs bist und das nicht merkst.

Wenn du schon nicht mal beim vorwärts schauen den Tacho im Blick hast, wie willst du dann auch noch rückwärtig sehen können um mit zu bekommen wie die hinter dir waren?

Genau so ist es!

Kein einsichtiges Wort vom TE, dass er wohl wiederholt Bockmist gebaut hat.

Statt dessen, ausschließlich die bange Frage zum Erhalt seiner Rennlizenz.

Und das sind dann die Leute, die, wenn sie auf den ABn sind, mit hoher Geschwindigkeit und äußerstem Verantwortungsbewusstsein die restlichen Verkehrsteilnehmer gefährden.

am 7. April 2010 um 7:29

Moinsen,

Falls da wirklich noch was nachkommt, gibt es nur 2 Möglichkeiten; entweder Du akzeptierst den Bußgeldbescheid und verbuchst das unter "shit happens" oder Du suchst Dir einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht, der Dir u.U. behilflich sein kann. Ob sich das für Dich lohnt, kannst Du nur für Dich persönlich entscheiden...

Bevor allerdings etwas schriftliches bei Dir eingegangen ist, bleibt nur der allseits beliebte Blick in die Glaskugel...;)

Oft wird aber seitens der Beamten in einem wie von Dir beschriebenem Fall auch nur eine "Drohkulissse" aufgebaut in der Hoffnung, dass diese einen bleibenden Eindruck hinterlässt...

Nehmen wir mal an, die Aussage mit den 140km/h vom TE stimmt. Wenn die Beamten zwischenzeitlich 180km/h auf dem Tacho haben um zum TE aufzuschließen, dann können sie nicht einfach von den 180km/h ausgehen. Die Beamten müssen schon mit einem gleichbleibenden Abstand eine gewisse Strecke hinter dem TE herfahren um seine Geschwindigkeit zu schätzen. In diesem Fall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.

am 7. April 2010 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Kein einsichtiges Wort vom TE, dass er wohl wiederholt Bockmist gebaut hat.

Statt dessen, ausschließlich die bange Frage zum Erhalt seiner Rennlizenz.

Und das sind dann die Leute, die, wenn sie auf den ABn sind, mit hoher Geschwindigkeit und äußerstem Verantwortungsbewusstsein die restlichen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Den Ausführungen des TE läßt sich nicht entnehmen, daß eine Gefährdung anderer VT vorgelegen hat. Du mußt also persönlich zugegen gewesen sein, als sich der Vorfall zugetragen hat - oder hast Du Dir das nur wieder aus den Fingern gesogen, um grundlos andere User diffamieren zu können? Letzteres ist gar kein guter Stil, und ich möchte Dich herzlich bitten darauf künftig zu verzichten. Im Gegensatz zum Verhalten das TE muß das nämlich als "Bockmist" bezeichnet werden.

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