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Zu viel Gedanken?

Themenstarteram 5. April 2018 um 12:59

Und zwar ist folgendes passiert (16:30): Ich stand an einer Ampel mit dem Motorrad und wollte rechts in eine Straße einbiegen. Als die Ampel auf grün sprang fuhr ich los und habe habe dabei nicht bedacht das sich dort auch ein Fußgängerüberweg befindet. Eine ältere Dame kam regelrecht auf die Straße gesprintet doch ich war schon auf dem Fußgängerweg und konnte somit nicht vor diesem anhalten und sie passieren lassen. Es kam zu keiner Kollision jedoch hat sie den rechten Arm gehoben und mir entgegengestreckt, da sie wusste das sie ,,Vorfahrt" hatte, ich ihr aber so gesehen die Vorfahrt genommen habe. Ich habe sie keineswegs berührt. Lediglich mit c.a 2 Meter passiert. Ich weiß das es mein Fehler war und ich hätte anhalten müssen, nur ist es jetzt so passiert und ändern kann ich es auch nicht mehr. Ich befinde mich derzeitig noch in der Probezeit und gerade deswegen belastet es mich doch sehr. Es lässt mich einfach nicht ruhig schlafen Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich angezeigt werde?Muss ich dann ein Aufbauseminar besuchen?

 

Alles in allem habe ich daraus gelernt und werde in Zukunft besser auf solche Gefahrenstellen achten. Aber die Angst, die Polizei schickt einen Brief mit einer Anzeige ist dennoch groß. Ist diese Begründet, oder sollte ich mir nicht zu viel Stress dadrüber machen und nächstes mal besser aufpassen?

Beste Antwort im Thema

Passiert jeden Tag tausendfach, bei 2 m Abstand noch nicht lebensgefährlich.

Mach dir keinen Kopf und nächstes mal besser.

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Wenn die so aggro drauf ist und sie dein Kennzeichen notiert hat so ist das schon möglich aber meist unwahrscheinlich.

Man sollte aber nie mal nie sagen, denn auch mich hat mal einer angezeigt.

Aber ich würde mir da wenig Gedanken machen wenn aus deiner Familie da ist der ebenfalls einen gültigen Führerschein für dein Mopped hat.

Näheres aber nur per PN.

Sollte was kommen, keine Aussagen dazu machen. Erst besprechen.

Passiert jeden Tag tausendfach, bei 2 m Abstand noch nicht lebensgefährlich.

Mach dir keinen Kopf und nächstes mal besser.

Ich frage mich gerade tatsächlich, was genau die Dame anzeigen können sollte. Einem Fußgängerüberweg muss man sich mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht nähern, ok. Der TE ist aber gemäß seiner Beschreibung aus dem Stillstand losgefahren, wird ja also nicht immens schnell gewesen sein, so, dass er für die Dame überraschend erschienen wäre. Noch dazu war er bereits AUF dem Fußgängerüberweg, als die Dame immer noch besagte 2m weg war, zumal sie für diesen Abstand schon "sportlichen Schritts" zur Ännährung unterwegs war. Also wie früh hätte er sie denn rechtlich erkennen / erahnen sollen.

Sicher, aus Sicht der Dame wohl nicht die feine englische Art, aber aus meinem Empfinden nicht rechtlich belangbar sondern halt eine Konstellation unglücklicher Umstände.

Anzeigen kann man alles und man brauch nur einen passenden Zeugen und man ist am Ars....

Rein hypothetisch aber möglich.

Rein vom beschriebenen Ablauf sehe ich das natürlich genauso wie ihr.

Aber wie ich schon sagte, mir ist mal was ähnliches auf der Bahn passiert, wurde bedrängt und hab dann geschimpft, der Bedrängende hat mich dann angezeigt. Geil wa? Wurd aber nix raus weil er ein paar Fehler gemacht hat.

Dies sollte nur aufzeigen was alles möglich ist wenn dir dein Gegenüber nicht mehr alle Tassen im Schrank hat.

@Te, mach dir aber erst mal keinen Kopp. Wenn was kommt meldest dich noch mal und vorher gibst du niemals nie ne Aussage zum Sachverhalt ab; ohne Beratung oder RA.

Jepp, auf jeden Fall zu viele Gedanken.

Bringt doch eh nix, Dir den Kopf zu zerbrechen.

Entweder es kommt was, oder es kommt nix.

Kein Grund sich in der Zwischenzeit verrückt zu machen...

Was tun/reagieren kannst Du eh erst, wenn das Schreiben tatsächlich eintreffen sollte.

Ehrlich, Leute der Junge macht sich einen Kopp, aber zu 99,9 % kommt da nix

Auf einer Straße haben Fahrzeuge Vorfahrt.

Ausnahme: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen).

Nähert sich ein Fußgänger einem Zebrastreifen, so daß man auch nur annehmen KÖNNTE, er möchte diesen betreten, so hat man darauf zu reagieren, also abbremsen, anhalten.

Das, was Du beschrieben hast, ist schon als Gefährdung zu sehen, kann üble Konsequenzen haben.

Daß Du Dir Gedanken machst, sehe ich als völlig berechtigt an, macht auch nicht jeder.

Wenn Du etwas daraus gelernt hast, dann war es das sogar wert! :)

Ich würde mir da nicht allzuviele Gedanken machen. Fahrzeuglenker müssen Fußgängern das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn auf dem Schutzweg ermöglichen, sobald die Absicht eines Fußgängers, die Fahrbahn zu überqueren, erkennbar ist. In der Regel wird dazu ein Anhalten notwendig sein; es kann aber auch unterbleiben, wenn der Zweck des Schutzweges (nämlich dass Fußgänger die Fahrbahn sicher und ungehindert überqueren können, obwohl sich Fahrzeuge dem Schutzweg nähern) auch so erreicht wird. Im Zweifelsfall - wenn die Dame Anzeige erstatten WÜRDE - stände bei einem Gerichtsverfahren Aussage gegen Aussage. Es käme also nix dabei raus. Das wissen auch die Gerichte und lassen möglicherweise eine Klage erst gar nicht zu. Also recht gute Karten für Dich. Deshalb: Nicht zu viele Gedanken machen.

Banause! Rocker! Schuft!! Mit dem Krückstoff auf den Helm!!!

:D:D

am 5. April 2018 um 16:24

Es wird in der Tat schwer, dich anzuzeigen ;)

Grundsätzlich sind Fußgänger Verkehrsteilnehmer, der kreuzende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang vor dem Abbiegendem, also dein Fehler, ob da nun ein Zebrastreifen, eine Fußgängerampel oder auch nur ne Straße war.

Also Strafanzeige! Geht nicht, hast ja keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Dann Ordnungswidrigkeitsanzeige! Geht auch nicht, das kann man als Privatperson gar nicht. Das ist eine sog "hoheitliche Aufgabe", das können nur Ordnungshüter, also Polizei oder Ordnungsamt. Die Dame könnte jetzt einen Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit geben. Damit das dann aber seinen Gang nimmt, reichen Aussage, Kennzeichen und selbst ein Zeuge in aller Regel nicht. Anders wenn das ein Ordnungshüter selbst gesehen hätte - aber war ja nicht.

Ganz anders natürlich, wenn was passiert wäre. Und selbst wenn du die Grazie gar nicht umgenietet hättest, sondern sie sich nur vor Schreck auf den Hintern gesetzt hätte - hat sie aber nicht.

Dein Fehler, nächstes mal besser machen, an sonsten abhaken ;)

am 5. April 2018 um 17:09

Ich hab mir Ostern einen Norovirus eingefangen.

Am Zebrastreifen?

am 5. April 2018 um 17:14

Schwer zu sagen.

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 5. April 2018 um 18:23:57 Uhr:

Mit dem Krückstoff auf den Helm!!!

Ist Krückstoff das Material, aus dem Krückstöcke produziert werden? :eek: :D

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