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Zu viele Kilometer gefahren, welche Auswirkungen?

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 12:56

Hallo Zusammen!

Mein Vater hat in seinem Versicherungsvertrag angegeben, dass er ca. 15.000km im Jahr fährt.

Nun haben wir mal den Kilometerstand angesehen und schwups ;-) ist schon leicht drüber.

Muß er dies, streng genommen, sofort melden, oder erst auf Anfragen des Versicherers bekannt geben?

Falls es nicht gemeldet wird, und ein Unfall passiert, was dann?

Danke für Eure Mithilfe!

Beste Antwort im Thema
am 21. Oktober 2014 um 19:05

Hallo Norix,

eherlicher Weg: Meldung der tatsächlichen Fahrleistung für 2014 und Meldung der Fahrleistung für 2015.

sagen wir mal gemogelter Weg: Melden, dass Du in 2015 mehr fahren wirst.

Belehrungen über die vertragliche Pflicht Änderungen zur Fahrleistung bzw. der Tarifmerkmale anzuzeigen erspare ich mir mal...

Phaeti

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'DEVK Hochstufung KM-Anzahl' überführt.]

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49 Antworten
am 11. Oktober 2007 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

Hallo Zusammen!

Mein Vater hat in seinem Versicherungsvertrag angegeben, dass er ca. 15.000km im Jahr fährt.

Nun haben wir mal den Kilometerstand angesehen und schwups ;-) ist schon leicht drüber.

Muß er dies, streng genommen, sofort melden, oder erst auf Anfragen des Versicherers bekannt geben?

Falls es nicht gemeldet wird, und ein Unfall passiert, was dann?

Danke für Eure Mithilfe!

Tag,

schon leicht drüber....hmm. Das bedeutet ja letztlich, dass er am Jahresende erheblich drüber sein wird.... Ich würde es melden, die Frage die sich dann stellt ist ob man dies für diese Jahr ändert oder dauerhaft. Wenn es z.B. besondere Umstände gab die die erhöhte Fahrleistung erklären ist es ja recht und billig dies wieder zu ändern.

Der Versicherer wird dich keinesfalls auffordern deine Angaben zu überprüfen, denn in den Tarifbestimmungen steht sicherlich drinnen, dass ihr euch bei Veränderung selbst zu melden habt.

Was kann passieren:

Im Haftpflichschaden: Der Schaden des Gegeners wird übernommen. ihr konnt mit einer Vertragssrafe belegt werden. Die Höhe hängt vom Vertrag bzw VR ab. Im Regelfall sowas um die 1.000 € plus die fällig Prämie. Wie gesagt das unterscheidet sich aber...

Kaskoschaden: Theoretisch ist Leistungsverweigerung möglich, da allerdings kaum ein Zusammenhang zw den Tarifmerkmalen und dem Schaden gezogen werden kann, ist auch hier mit einer Strafe zu rechnen...

Wie hoch die Strafen ausfallen ist aber auch immer von der Kundenbindung ans Unternehmen anhängig. Ein Kunde der alles bei der Gesellschaft hat, und 1.000 km mehr gefahren ist hat wohl kaum mit der vollen Härte zu rechnen.

Ein Neukunde mit "nur" einem Auto und einer Überschreitung um 5.000 km wird da schon eher "hart" rangenommen....

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 13:15

Alles klar, ich verstehe, das gehört also zu den "Unachtsamkeiten", die man lieber sein lassen sollte.

Wir werden das nachmelden, ist wohl das Beste.

Ich sehe übrigens grade, dass er schon ca. 3000km drüber ist, uuups!

Spielt das nun eine Rolle, dass es so viel mehr ist?

am 11. Oktober 2007 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

Alles klar, ich verstehe, das gehört also zu den "Unachtsamkeiten", die man lieber sein lassen sollte.

Wir werden das nachmelden, ist wohl das Beste.

Ich sehe übrigens grade, dass er schon ca. 3000km drüber ist, uuups!

Spielt das nun eine Rolle, dass es so viel mehr ist?

Mein Gott, hier wird ein Drama darum gemacht :rolleyes: .. nein, es ist nicht schlimm das du 3000tkm drüber bist, der Versicherer wird euch dann halt entsprechend neu einstufen, wenn es ein kulanter Versicherer ist, dann wird er dies NICHT rückwirkend zur Hauptfälligkeit tun, sondern da ihr euch unaufgefordert meldet, nur zum Meldedatum...

am 11. Oktober 2007 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

Alles klar, ich verstehe, das gehört also zu den "Unachtsamkeiten", die man lieber sein lassen sollte.

Wir werden das nachmelden, ist wohl das Beste.

Ich sehe übrigens grade, dass er schon ca. 3000km drüber ist, uuups!

Spielt das nun eine Rolle, dass es so viel mehr ist?

Mein Gott, hier wird ein Drama darum gemacht :rolleyes: .. nein, es ist nicht schlimm das du 3000tkm drüber bist, der Versicherer wird euch dann halt entsprechend neu einstufen, wenn es ein kulanter Versicherer ist, dann wird er dies NICHT rückwirkend zur Hauptfälligkeit tun, sondern da ihr euch unaufgefordert meldet, nur zum Meldedatum...

@donjoe

Die Frage war was im Schaden passiert, nicht im Bestfall beim Kulanzversicherer.

Und 3.000 Km mehr in 10 Monaten bedeutet nunmal fast 4000 im Jahr, was ich schon als erheblich ansehe.

Das bei einer eigenen Meldung kaum ein VR die Keule auspackt ist ja wohl jedem klar.

am 11. Oktober 2007 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

Mein Gott, hier wird ein Drama darum gemacht :rolleyes: .. nein, es ist nicht schlimm das du 3000tkm drüber bist, der Versicherer wird euch dann halt entsprechend neu einstufen, wenn es ein kulanter Versicherer ist, dann wird er dies NICHT rückwirkend zur Hauptfälligkeit tun, sondern da ihr euch unaufgefordert meldet, nur zum Meldedatum...

@donjoe

Die Frage war was im Schaden passiert, nicht im Bestfall beim Kulanzversicherer.

Und 3.000 Km mehr in 10 Monaten bedeutet nunmal fast 4000 im Jahr, was ich schon als erheblich ansehe.

Das bei einer eigenen Meldung kaum ein VR die Keule auspackt ist ja wohl jedem klar.

Da du richtig dargestellt hast was im Schadenfall passiert, bin ich darauf garnicht mehr eingegangen..ok hätt ich vielleicht dazu sagen sollen.. :)

Der Regelfall ist das sowohl in der Haftpflicht (zahlt immer, sofern Berechtigter Fahrer) als auch Kasko zahlt & die erhöhte Prämie/Beitrag rückwirkend zum Beginn der Versicherungsperiode erhoben wird.

am 11. Oktober 2007 um 20:15

Was ist im Regelfall beim Überschreiten der angegebenen Jahres-Kilometerlaufleistung vom VN an Sanktionen seitens seines Versicherers zu kalkulieren? Antwort:Nichts was allgemein gültig ist, bis auf ausschließlich Nachteiliges.

Generell besteht eine Anzeigepflicht, bei *Nachträglichen Änderungen von Gefahrenmerkmalen*. Jeder kann in den gültigen Tarifbestimmungen seines Vertrages, sich hier einen Überblick verschaffen.

Wer hier locker drangeht soll bitte auch locker bleiben.

Tatsächlich gibt es schon TB (gültig ab 01.01.08) wo der Versicherer bis 5.000 € leistungsfrei beim Nichtanzeigen bleiben kann und das beim Haftpflichtschaden!

 

 

 

am 12. Oktober 2007 um 5:45

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Was ist im Regelfall beim Überschreiten der angegebenen Jahres-Kilometerlaufleistung vom VN an Sanktionen seitens seines Versicherers zu kalkulieren? Antwort:Nichts was allgemein gültig ist, bis auf ausschließlich Nachteiliges.

Generell besteht eine Anzeigepflicht, bei *Nachträglichen Änderungen von Gefahrenmerkmalen*. Jeder kann in den gültigen Tarifbestimmungen seines Vertrages, sich hier einen Überblick verschaffen.

Wer hier locker drangeht soll bitte auch locker bleiben.

Tatsächlich gibt es schon TB (gültig ab 01.01.08) wo der Versicherer bis 5.000 € leistungsfrei beim Nichtanzeigen bleiben kann und das beim Haftpflichtschaden!

Diese TBs gibt es übrigens auch schon vor dem 01.01.08, nur so nebenbei bemerkt..

Vollkommen richtig, der Versicherer kann den VN bis 5000 EUR in Regress nehmen...

Hoffentlich verfallen die User, die das nicht wußten, jetzt deswegen nicht in Panik, ich tu's zumindest nicht, aber ok ich kenne ja das Prozedere :D

am 12. Oktober 2007 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

Mein Gott, hier wird ein Drama darum gemacht :rolleyes: ....

Bezeichne es als Drama, ist es ein Drama wenn auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen wird? Wohl kaum.

Die Kenntnis eines Prozederes schütz niemanden vor den Folgen einer vertraglichen Pflichtverletzung.

 

am 12. Oktober 2007 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Bezeichne es als Drama, ist es ein Drama wenn auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen wird? Wohl kaum.

Die Kenntnis eines Prozederes schütz niemanden vor den Folgen einer vertraglichen Pflichtverletzung.

mit dem Drama wollt ich nur ausdrücken das ma sich deswg. nicht gleich in die Hosen macht (im übertragenen Sinn)

glaub mir, die Versicherer machen da am wenigsten ein Drama draus, ICH WEIß DAS..!!

wie gesagt, rückwirkende Nacherhebung zum Beginn der Versicherungsperiode & das wars, ansonsten sag mir ein Versicherer der das anders macht, damit ich mich über den kaputtlachen kann :cool:

das ist meine Sicht der Dinge, damit wollt ich aber nicht ausdrücken das sich keiner mehr an die TBs halten soll, ganz & garnicht, bitte nicht!! (sonst krieg ich nachher noch den schwarzen peter zugeschoben :D )

am 12. Oktober 2007 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

...glaub mir, die Versicherer machen da am wenigsten ein Drama draus, ICH WEIß DAS..!!

...wie gesagt, rückwirkende Nacherhebung zum Beginn der Versicherungsperiode & das wars,

...ansonsten sag mir ein Versicherer der das anders macht, damit ich mich über den kaputtlachen kann :cool:

Sorry. Und da behaupte ich, dass niemand seriös für alle Einzelfälle mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen solch allgemein gültigen Aussagen machen kann. Niemand. Hinzu kommt noch die Erheblichkeit der Entdeckung vor oder nach dem Versicherungsfall. Bedenklich aber ist, dass Du anderen Usern suggerierst - alles halb so schlimm, mit Folgen ist eher nicht zu rechnen.

Du erinnerst an eine Spezi von Vermittlern die bis zum Versicherungsfall volle Deckung proklamieren.

Nach dem Versicherungsfall "gehen sie dann in volle Deckung".

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

das ist meine Sicht der Dinge, damit wollt ich aber nicht ausdrücken das sich keiner mehr an die TBs halten soll, ganz & garnicht, bitte nicht!! (sonst krieg ich nachher noch den schwarzen peter zugeschoben :D )

Ja watt nu, jetzt kommt die Rolle rückwärts. Danke, damit bist Du rehabilitiert.

am 12. Oktober 2007 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

...glaub mir, die Versicherer machen da am wenigsten ein Drama draus, ICH WEIß DAS..!!

...wie gesagt, rückwirkende Nacherhebung zum Beginn der Versicherungsperiode & das wars,

...ansonsten sag mir ein Versicherer der das anders macht, damit ich mich über den kaputtlachen kann :cool:

Sorry. Und da behaupte ich, dass niemand seriös für alle Einzelfälle mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen solch allgemein gültigen Aussagen machen kann. Niemand. Hinzu kommt noch die Erheblichkeit der Entdeckung vor oder nach dem Versicherungsfall. Bedenklich aber ist, dass Du anderen Usern suggerierst - alles halb so schlimm, mit Folgen ist eher nicht zu rechnen.

Du erinnerst an eine Spezi von Vermittlern die bis zum Versicherungsfall volle Deckung proklamieren.

Nach dem Versicherungsfall "gehen sie dann in volle Deckung".

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

das ist meine Sicht der Dinge, damit wollt ich aber nicht ausdrücken das sich keiner mehr an die TBs halten soll, ganz & garnicht, bitte nicht!! (sonst krieg ich nachher noch den schwarzen peter zugeschoben :D )

Ja watt nu, jetzt kommt die Rolle rückwärts. Danke, damit bist Du rehabilitiert.

Tja das Leben ist halt nicht nur schwarz oder weiß, wenn du verstehst was ich mein..

denn wir haben ja auch hier nicht von Einzelfällen geredet, wa..

es wurde gesagt was passieren KANN & es wurde gesagt was MEISTENS passiert,

von suggerieren kann also keine Rede sein, bin halt ein Praxis-naher Mensch :D

also immer schon erstmal alles zu ende lesen :cool:

am 12. Oktober 2007 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

 

Sorry. Und da behaupte ich, dass niemand seriös für alle Einzelfälle mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen solch allgemein gültigen Aussagen machen kann. Niemand. Hinzu kommt noch die Erheblichkeit der Entdeckung vor oder nach dem Versicherungsfall. Bedenklich aber ist, dass Du anderen Usern suggerierst - alles halb so schlimm, mit Folgen ist eher nicht zu rechnen.

Du erinnerst an eine Spezi von Vermittlern die bis zum Versicherungsfall volle Deckung proklamieren.

Nach dem Versicherungsfall "gehen sie dann in volle Deckung".

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Ja watt nu, jetzt kommt die Rolle rückwärts. Danke, damit bist Du rehabilitiert.

Tja das Leben ist halt nicht nur schwarz oder weiß, wenn du verstehst was ich mein..

denn wir haben ja auch hier nicht von Einzelfällen geredet, wa..

es wurde gesagt was passieren KANN & es wurde gesagt was MEISTENS passiert,

von suggerieren kann also keine Rede sein, als praxis-naher Mensch bin ich der Meinung dass die Leute wenigstens unterscheiden können zwischen Theorie & Praxis, d.h. also beide Seiten der Medaille kennen.. :D

dafür gibt es doch das Forum hier oder nicht, ansonsten hätte doch der TE doch einfach seine TBs lesen können & wir hätten uns diesen Thread hier ersparen können :rolleyes:

also immer schon erstmal alles zu ende lesen :cool:

am 12. Oktober 2007 um 12:51

Danke für deine Güte.

am 12. Oktober 2007 um 14:54

Hallo Männer....

So und nun ist wieder gut.

Es ist tatsächlich wünschenswert, praxisnah zu erzählen --> ABER (!) dies dann bitte auch zu kennzeichnen und den durchaus möglichen Weg aufzuzeigen.

Lieber einen Zacken schlimmer geschildert als am Ende eintritt.

Bitte beachten - im schlimmsten Fall denkt der Laienleser "alles nich so schlimm" - und genau das sollte nicht passieren.

Insofern bitte in Zukunft etwas deutlicher herausstellen, dass dies unter Umständen so sein kann und unter Umständen so.

Angriffe untereinander sind unerwünscht - also bitte durchatmen.

Grüße und schönes WE

Schreddi

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