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Zugeparkt.... was darf ich machen und was nicht ?
Hallo zusammen,
es geht hier um eine Diskussion, die ich vor ca. einer Woche mit ein paar Verwandten hatte... Thema war "Was darf ich machen, wenn mich jemand zuparkt, bzw. jemand auf meinem Privatgrundstück parkt" ?
Wird bzw. kann die Polizei tätig werden (ist ja in dem Fall kein öffentlicher Verkehrsraum), wenn jemand auf meinem Privatgrundstück unberechtigterweisse parkt und kann diese einen Abschlepper beauftragen ?
Normalerweisse muss ich ja als Geschädigter den Abschlepper im voraus bezahlen und mein Geld dann vom Verursacher über rechtliche Wege wieder zurückholen (vorausgesetzt er hat Geld)
Dann kamen noch solche Aussagen wie "Wenn der auf meinem Privatgrundstück parkt, dann parke ich ihn ein, dass er nicht rauskommt"
Was in diesem Fall ja Nötigung wäre.
Oder "ich parke dann vor dessen Garage so, dass er nicht rauskommt" Was auch wieder Nötigung wäre und die Sache unter dem Motto "Du bist ja auch nicht besser" auch nichts ändert.
Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen Danke
Beste Antwort im Thema
Wenn bei mir die Einfahrt zum Hof/Garage zugeparkt wird rufe ich das Ordnungsamt an.
Spätestens nach 10 Min. sind sie da und lassen abschleppen.
Ich muss da nix bezahlen.
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38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
sufu hilft
Vielen Dank !
Die Frage ist halt, dass der Parkplatz wohl über eine Kette umfriedet, sprich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist (ob die geschlossen ist oder nicht weiss ich nicht) somit gehe ich davon aus, dass die Polizei hier "nicht" tätig wird.
Aussage war auch, dass der Geschädigte die Polizei beauftragt den Falschparker abschleppen zu lassen und der Zuparker sein Fzg. erst dann wieder bekommt, wenn alle Rechnungen bezahlt sind.
Wenn bei mir die Einfahrt zum Hof/Garage zugeparkt wird rufe ich das Ordnungsamt an.
Spätestens nach 10 Min. sind sie da und lassen abschleppen.
Ich muss da nix bezahlen.
Viele Fragen !
Wenn jemand auf Deinem Grundstück parkt, dass ist es nicht erforderlich, die polizei zu rufen. Das kannst Du selbst regeln. Versuche den Falschparker kurz ausfindig zu machen ( z.B. könnte vielleicht ein Arzt sein der im Nachbarhaus einen Notfall versorgt). Sollte dies keinen Erfolg habe, kannst Du Dein Grundstück von seinem PKW befreien lassen. Abschleppdienst. Die Kosten wirst zunächst Du selbst tragen und musst sie dann privatrechtlich wiederholen.
Jemanden zuzuparken ist mit Sicherheit keine gute Lösung, dass kann ggf. das Schuss nach hinten werden. Ggf. ist das eine Nötigung.
Was sollte die Polizei vor Ort ?
Die kann nur einschreiten, wenn es sich um eine öffentliche Fläche handelt, oder wenn Dich der Falschparker z.B. angreift. Vorher nicht.
bei einer nötigung muss erstmal festgestellt werden, wer denn den die nötigung begangen hat
Dazu gibt es etliche einschlägige Urteile von vergleichbaren Fällen.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wenn bei mir die Einfahrt zum Hof/Garage zugeparkt wird rufe ich das Ordnungsamt an.
Spätestens nach 10 Min. sind sie da und lassen abschleppen.
Ich muss da nix bezahlen.
cool....bei uns hat das ordnungsamt mal n amtlichen 7,5 tonner von der strasse auf den hof gegenüber "umgesetzt" (was hier absolut selten ist)...direkt vor unsere einfahrt!
@topic
die offizielle lösung: den karren abschleppen lassen und dem besitzer erst sagen wo der karren steht wen er dir die rechnung bezahlt. dieses pfand system wurde gerichtlich für absolut rechtens angesehen. gibts hier n ellenlangen thread drüber.
die inoffizielle lösung die ich auch ab und an praktiziere: europalette und hubwagen oder grubenwagenheber unters auto, vom hof runter auf den lokalen behinderten parkplatz geschoben, ordnungsamt angerufen und ratz fatz is der wagen zum nulltarif weg.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die inoffizielle lösung die ich auch ab und an praktiziere: europalette und hubwagen oder grubenwagenheber unters auto, vom hof runter auf den lokalen behinderten parkplatz geschoben, ordnungsamt angerufen und ratz fatz is der wagen zum nulltarif weg.
Bravo, somit schiebst du dich unter das Niveau des Falschparkers !
Ich hoffe nur mal für dich, dass der Geschädigte, den du so entfernst, einen vorhandenen Schaden an seinem Fahrzeug hat den er dir dann anhängt.
Ich würde es jedenfalls so machen.
Auf der anderen Seite passieren solche Aktionen leider nicht ungesehen.
Aber auch solchen Leuten werden früher oder später die Augen geöffnet, spätestens dann, wenn der Schuss nach hinten losging.
Tach!
Ich finde Onkel Howdys Vorschlag nicht so schlecht.
Ein hergesuchter späterer Schadensvorwurf des Fahrzeugeigentümers dürfte abzuwenden sein, indem man die "Umsetzung" mit Zeugen durchführt, die ggf. bestätigen, dass kein Schaden verursacht worden ist.
Es muss ja auch nicht der Behindertenparkplatz sein. Ein breiter Gehsteig tut´s auch.
Das Thema zugeparkte Einfahrt ist ein Dauerbrenner. Wie man die Sache offiziell regelt, haben wir ja nun gelernt. Die Nutzung des "Pfandrecht" ist ein gangbarer Weg.
Ich würde das betreffende Fahrzeug auch nicht selbst anfassen, ausser es handelt sich um einen Notfall.
Ist die Einfahrt zugeparkt und mein Auto steht nicht auf dem Grundstück, ist das meist kein riesen Beinbruch. Wenn möglich parkt man eben ein paar meter weiter und versieht das falsch geparkte Auto mit einem freundlichen Brief mit der Bitte, in Zukunft vernünftig zu parken.
Des Weiteren steht es ja jedem frei, fremde Einfahrten nicht zuzuparken.
Gruß,
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Tach!
Ich finde Onkel Howdys Vorschlag nicht so schlecht.
Ein hergesuchter späterer Schadensvorwurf des Fahrzeugeigentümers dürfte abzuwenden sein, indem man die "Umsetzung" mit Zeugen durchführt, die ggf. bestätigen, dass kein Schaden verursacht worden ist.
Gruß,
M. D.
Die Zeugen bestätigen, dass die Europalette keinen Schaden unter dem Fahrzeug angerichtet hat? Ein Auto hat Aufnahmepunkte für den Wagenheber bzw. die Hebebühne!
Aber klar, diese rücksichtslosen Parker finde ich auch unmöglich, da sie meist mit Vorsatz handeln! So doof kann man in den meisten Fällen gar nicht sein, ausversehen jemanden zuzuparken!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die offizielle lösung: den karren abschleppen lassen und dem besitzer erst sagen wo der karren steht wen er dir die rechnung bezahlt. dieses pfand system wurde gerichtlich für absolut rechtens angesehen. gibts hier n ellenlangen thread drüber.
die inoffizielle lösung die ich auch ab und an praktiziere: europalette und hubwagen oder grubenwagenheber unters auto, vom hof runter auf den lokalen behinderten parkplatz geschoben, ordnungsamt angerufen und ratz fatz is der wagen zum nulltarif weg.
1. Wie kommst Du darauf, dass Du das Pfandrecht ausüben darfst. Bitte dazu eine Quelle !
2. Zum Glück hat sowas kaum einer zu Hause ! Es würde sicherlich Mord u. Totschlag geben ! Überlege mal, was Du hier schreibst, stell Dir vor das macht mal einer !
Im folgendem Link ist eigentlich alles geschrieben.
http://www.n-tv.de/.../...Abschleppen-rechtens-ist-article4206841.html
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die inoffizielle lösung die ich auch ab und an praktiziere: europalette und hubwagen oder grubenwagenheber unters auto, vom hof runter auf den lokalen behinderten parkplatz geschoben, ordnungsamt angerufen und ratz fatz is der wagen zum nulltarif weg.
Ich weiß zwar nicht wie oft du das schon gemacht haben willst, aber: Den Hubwagen mit Auto bewegst du keinen Millimeter vorwärts, wenn die Straße nicht gerade (ohne Gefälle), ohne Fugen und eben ist.
Und was du unter dem Auto mit der Pallete kaputt machen kannst... ohne Worte.
Mal anders gefragt:
Was wäre wenn jemand auf meinem Hof parkt, weil ich das abschließbare Tor offen gelassen habe, weil ich nur kurz zum Bäcker gefahren bin. Jetzt stellt sich in der Zeit ein fremder auf den Hof. Ich kann jetzt aber den Hof noch befahren und fahre drauf, verschließe das Tor aber wieder (abgeschlossen). Wäre das dann eine Nötigung? Ich würde ihn natürlich wieder rauslassen, wenn er es will, ohne z.B. Betrag X dafür zu verlangen!
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Mal anders gefragt:
Was wäre wenn jemand auf meinem Hof parkt, weil ich das abschließbare Tor offen gelassen habe, weil ich nur kurz zum Bäcker gefahren bin. Jetzt stellt sich in der Zeit ein fremder auf den Hof. Ich kann jetzt aber den Hof noch befahren und fahre drauf, verschließe das Tor aber wieder (abgeschlossen). Wäre das dann eine Nötigung? Ich würde ihn natürlich wieder rauslassen, wenn er es will, ohne z.B. Betrag X dafür zu verlangen!
Ich bin kein Richter !
Aber warum willst Du Dir unnötig Ärger und Stress machen. Viele Dinge kann man sicherlich - besonders wenn er lt. Deinen Angaben nicht unbedingt stört - auf eine gütliche Art und Weise regeln.
Selbst wenn es dann hart auf hart käme hast Du sicherlich immer die besseren Karten, wenn Du vorweisen kannst, es auf einem gütlichen Weg versucht zu haben.