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Zulässige Reifen und Felgengröße?
Hallo Zusammen!
Der Winter ist noch in weiterer Ferne, habe jedoch zwei mal aus den Bekanntenkreis Winterräder auf Felgen angeboten bekommen (Passat/ Passat CC).
Gibt es eine Liste, welche Reifen und Felgen erlaubt sind?
Mindestanforderungen an Reifen, Felgengröße, etc.?
Bei VW online und im Forum bin ich nicht fündig geworden.
130KW, 5 Sitzer, 17 Zoll
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von striz
Hallo Zusammen!
Der Winter ist noch in weiterer Ferne, habe jedoch zwei mal aus den Bekanntenkreis Winterräder auf Felgen angeboten bekommen (Passat/ Passat CC).
Gibt es eine Liste, welche Reifen und Felgen erlaubt sind?
Mindestanforderungen an Reifen, Felgengröße, etc.?
Bei VW online und im Forum bin ich nicht fündig geworden.
130KW, 5 Sitzer, 17 Zoll
Grüße
Alle von VW für Deinen Fahrzeugtyp geprüften und zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen
stehen in Deiner
EG-Übereinstimmungsbescheinigungoder z.B.: hier klick dann auf´s blaue i
http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../Der Passat hat völlig andere Reifengrößen > die
nichtfür den Sharan passen

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31 Antworten
Hallo, siehe diesen Thread, da sind ein paar zulässige Größen genannt:
http://www.motor-talk.de/.../...roesse-fuer-winterreifen-t4646400.html
Haben die Reifen vom Passat auch Tragfähigkeitsindex 96?
Vielen Dank!
Würde jedoch 17 Zoll benötigen.
Den Tragfähigkeitsindex muss ich erst in Erfahrung bringen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von striz
Hallo Zusammen!
Der Winter ist noch in weiterer Ferne, habe jedoch zwei mal aus den Bekanntenkreis Winterräder auf Felgen angeboten bekommen (Passat/ Passat CC).
Gibt es eine Liste, welche Reifen und Felgen erlaubt sind?
Mindestanforderungen an Reifen, Felgengröße, etc.?
Bei VW online und im Forum bin ich nicht fündig geworden.
130KW, 5 Sitzer, 17 Zoll
Grüße
Alle von VW für Deinen Fahrzeugtyp geprüften und zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen
stehen in Deiner
EG-Übereinstimmungsbescheinigungoder z.B.: hier klick dann auf´s blaue i
http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../Der Passat hat völlig andere Reifengrößen > die
nichtfür den Sharan passen

Hallo!
Vielen Dank! Bin im Anhang der EG-Übereinstimmungsbescheinigung fündig geworden.
Auf der Vorderseite steht nur die 16 Zoll Variante.
Erst genau schauen!
Vielen Dank!
( Passt nicht, wäre auch zu schön gewesen...)
Hallo zusammen,
ich habe einen Sharan (EZ01/2015) gekauft und möchte ihn beim Abholen mit Winterräder bestücken.
Habe folgende Felgen ausgesucht: Avus Racing AF-10 17Zoll Hyper silber
Reifen sollten 215/50 R17, Dunlop C B sein
Im TÜV Bericht der Felgen stehen folgende Auflagen und Hinweise:
A33: Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
T95: Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
138: Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Punkt A33 ist klar jedoch über die beiden anderen bin ich mir nicht sicher.
Kann hier jemand Sagen ob die beiden Punkte erfüllt sind? Ich habe noch kein Fahrzeugschein für den Sharan (0603 ATV) und kann Infos über zul. Achsenlasten nichts finden.
Bin für jede Hilfe dankbar!
Falls du Schneeketten verwenden willst, ist für den Sharan seitens VW nur die 16er Bereifung
205/60/16 freigegeben.
Bei den 17er Reifen ist die Dimension 225/50/17 die richtige, aber nicht für Schneeketten...
Zitat:
@topcatK1 schrieb am 12. Februar 2016 um 22:40:46 Uhr:
Falls du Schneeketten verwenden willst, ist für den Sharan seitens VW nur die 16er Bereifung
205/60/16 freigegeben.
Bei den 17er Reifen ist die Dimension 225/50/17 die richtige, aber nicht für Schneeketten...
Hallo und danke!
Bei oben erwähnten Felgen gibt es für die Dimension 225/50/17 kein ABE.
Laut Auflage (TÜV-Bericht zu der Felge):
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.Als Beispiel unserer:
T95: Ziffer 8.2 1310kg < 1380kg OK.
138: Ziffer 33: 8.2 + 110kg bei Anhängerbetrieb. Also 1420kg > 1380kg. Raus :-(
Also 7-Sitzer mit AHK sieht schlecht aus. Die Gelehrten streiten allerdings noch, ob eine Verwendung zulässig ist, wenn im Winter kein Anhänger gezogen wird. Dann hätte ich aber erwartet, dass der Satz mit "Bei Anhängerbetrieb ist..." beginnt.
Bin auch am rätseln welche Alu Felge mit winterreifen für den nächsten Winter. Momentan fahre ich allwetter Reifen mit der Dimension 225/45R18 95V.
Muss ich unbedingt 16zoll nehmen. Bisher hatte ich noch nie Schneeketten gebraucht. Kann ich bei ganz seltenen nutzen auch 17 oder 18 nehmen?
Zitat:
Also 7-Sitzer mit AHK sieht schlecht aus. Die Gelehrten streiten allerdings noch, ob eine Verwendung zulässig ist, wenn im Winter kein Anhänger gezogen wird. Dann hätte ich aber erwartet, dass der Satz mit "Bei Anhängerbetrieb ist..." beginnt.
Wenn du eine AHK hast, muss auch die Traglast der Felgen darauf ausgelegt sein. Da gibt es auch m. E. keinen Streit drüber.
Zitat:
@RedTiger2407 schrieb am 13. März 2016 um 11:36:32 Uhr:
Bin auch am rätseln welche Alu Felge mit winterreifen für den nächsten Winter. Momentan fahre ich allwetter Reifen mit der Dimension 225/45R18 95V.
Muss ich unbedingt 16zoll nehmen. Bisher hatte ich noch nie Schneeketten gebraucht. Kann ich bei ganz seltenen nutzen auch 17 oder 18 nehmen?
Bei Schneeketten: Entweder originale 16"-Räder oder solche, auch in 17", für die vom Hersteller ein Schneekettenbetrieb erlaubt ist. Bei 17"-Felgen sind dann z.B. erlaubt Reifen der Größe 205/55-17, 215/50-17, manchmal auch 215/55-17.
Zur Traglast 95: Bei meinem, Diesel-7-Sitzer mit AHK, fahre ich Winterreifen 215/60R16 99H. Die 95-er sind theoretisch etwas zu schwach.
Zitat:
@Ulli_ALH schrieb am 16. März 2016 um 12:12:30 Uhr:
Zitat:
Also 7-Sitzer mit AHK sieht schlecht aus. Die Gelehrten streiten allerdings noch, ob eine Verwendung zulässig ist, wenn im Winter kein Anhänger gezogen wird. Dann hätte ich aber erwartet, dass der Satz mit "Bei Anhängerbetrieb ist..." beginnt.
Wenn du eine AHK hast, muss auch die Traglast der Felgen darauf ausgelegt sein. Da gibt es auch m. E. keinen Streit drüber.
Dass ich das genauso sehe, kann man wohl an meiner Formulierung "Dann hätte ich aber erwartet, dass der Satz mit "Bei Anhängerbetrieb ist..." beginnt." ablesen, oder?
Was aber nichts daran ändert, dass über diese Formulierung z.B. im SEAT-Forum seitenlang diskutiert wurde. Eine Formulierung wie "Bei Fahrzeugen, die mit einer AHK ausgerüstet sind, sind die... zu beachten" wäre erheblich eindeutiger.
Hallo
ich komme irgendwie nicht weiter.
ich fahre einen VW Sharan 2.0 TDI 170 PS mit DSG als 7 Sitzer und AHK.
Also Achslast HA 1310 + 95 für die AHK. Bedeutet ich muss eine Gesamtachslast von 1405 abdecken.
Ich finde keine Reifen in 18 oder 19 Zoll die das aber tun. sie haben immer nur den Lastindex von max. 95.
Aber ich brauche ja 96 (710 kg)
Was für Reifen fahrt ihr damit ihr damit auch legal unterwegs seit.
und gibt es für dieses Modell mit der Achslast auch Tieferlegungsfedern. die von H&R gehen ja auch nur bis 1310.
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
mfg andre
Wo steht eigentlich außer in den Foren, dass die zulässige Hinterachslast (z.B. 1310 kg) um die zulässige Stützlast (95 kg) nochmals erhöht werden darf? Ist die Hinterachslast nicht absolut bei 1310 kg festgelegt, egal ob die Belsatung durch Gepäck hinten im Kofferraum bzw. durch Last auf der AHK entsteht?
Für meinen Alhambra sind ja trotz sieben Sitzen und AHK immer noch Reifen mit 95er Traglast zugelassen.
Ich meine auch, wenn der Wagen durch Gepäck hinten schon eine Last von diesen 1310 kg aufweist, dann wäre er bei zusätzlicher Stützlast überladen. Diese Stützlast ergäbe durch die Hebelgesetze übrigens eine zusätzliche HA-Last von etwa 120 kg und eine Entlastung der VA um etwa 35 kg.
Gruß