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Zulässige Reifengrößen
Hallo,
ich habe eine Frage zu den zulässigen Rad-/Reifenkombinationen am Fahrzeug. Was gibt mir da nun verbindliche Auskunft welche alle erlaubt sind?
In der Zulassungsbescheingung Teil I werden bspw. für den VW Vento nur 185/60 R14 82T genannt.
Im alten Fahrzeugschein und -brief ist zusätzlich die Größe 195/50R15 82H erwähnt, welche auf 6Jx15H2 zu montieren ist.
Derzeit sind auf dem Wagen Winterreifen montiert in der Dimension 175/65 R14 82H auf 6Jx14 Stahlfelge.
Die Kombination ist weder im alten Brief, noch im neuen Zulassungsbescheid aufgeführt. Der Vorbesitzer bekam die damals so vom VW-Händler verkauft. Woher weiß ich nun ob diese Kombination zulässig ist und nicht evtl. eingetragen werden muss?
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16 Antworten
COC- Dokument beachten!
Sehe grad "Fahrzeugbrief", dann wird es schon fast nen Oldtimer sein. Dann sind die Daten aus diesem Maßgebend o. das was die Prüforganisationen in Gutachten etc pp. schreiben.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht ein Reifenkonfigurator. Das Fahrzeug eingeben und sehen, welche Reifengrößen vorgeschlagen werden.
Vento war doch der Golf mit dem angesetzten Kofferraum.
Mal Googeln ob es bei VW auch so eine PDF wie bei Ford gibt.
https://www.google.de/?...
Wenn in Rad-/Reifenkombination schon im alten Fahrzeugbrief drin stand, dann ist sie auch weiterhin erlaubt. Ob sie in der ZB I auftauchen muss, hängt davon ab, ob sie von der ABE bzw. der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs erfasst ist oder nachträglich aufgrund eines Gutachtens zum damaligen Zeitpunkt eingetragen wurde. Bei ersterem passt das so, bei zweiterem muss es übernommen werden.
In deinem Fall würde ich sagen, darf die Kombination nicht benutzt werden, da sie auch nicht im alten Brief auftaucht, dort standen alle möglichen Kombinationen drin. Ggf. mal bei VW anfragen, was die Genehmigungsnummer des Fahrzeugs hergibt.
Zitat:
Im alten Fahrzeugschein und -brief ist zusätzlich die Größe 195/50R15 82H erwähnt, welche auf 6Jx15H2 zu montieren ist.
Auch unter 33 - Bemerkungen nachgesehen?
@TE Wenn Du mal genau verrätst, was Du für ein Fahrzeug hast ( Motorisierung, genaues Baujahr, vllt. paar Schlüsselnummern), dann schau ich gern nach, was Du entsprechend der Fahrzeuggenehmigung fahren darfst. So wird das Stochern im Nebel.
Ich habe nun mit einem VW-Händler Kontakt aufgenommen. Kurz im System geschaut und mir wurde ein sogenannter "Anhang zum Teilegutachten 1479/00" mitgegeben. Die Reifengröße 175/65 R14 82Q (od. höher) wird dort als zulässig genannt.
Nun stellt sich mir die Frage: Muss ich noch irgendwas unternehmen, bspw. die Größe nachtragen lassen in die Fahrzeugpapiere oder reicht der "Zettel" vom Händler aus?
Unter Feld 33 taucht die Größe im alten Brief nicht auf.
@ gardiner:
KBA 0600 / 899
Vento mit 1,8l 66kW Benzinmotor, 4-Loch Fahrwerk, Modelljahr '96.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 11. März 2016 um 22:20:59 Uhr:
Gab es das 1996?
Besitze so etwas nicht und ich meine alle Unterlagen zum Fahrzeug zu besitzen.
Das CoC kannst du kostenlos* bei VW anfordern:
https://coc.volkswagen-logistics.de/.../startPage.do?method=german*Nur der erste Abruf ist kostenlos, falls der Vorbesitzer das CoC schon mal angefordert hat, kostet’s.Moin Moin !
Im alten Brief stehen alle zulässigen Reifengrössen drin.Tecci6N hats genau richtig beschrieben.
Zitat:
sogenannter "Anhang zum Teilegutachten 1479/00" mitgegeben. Die Reifengröße 175/65 R14 82Q (od. höher) wird dort als zulässig genannt
Es existiert also ein Teilegutachten von VW , in welchem diese Grösse als zulässig aufgeführt ist.Teilegutachten bedeutet
immer, dass eine Änderungsabnahme von Dekra, TÜV oder einer anderen Organisation durchzuführen ist. Nur nützt der Anhang alleine nichts , du brauchst schon das gesamte Gutachten , jedenfalls die ersten und die letzten Seiten , sowie alle Seiten ,die sich auf dein Fzg , diese Reifengrösse und deren Auflagen beziehen. Leider sind bei VW nur noch wenige in der Lage , die wichtigen Seiten zu erkennen und auszudrucken.
MfG Volker
Könnt ihr das nicht im richtigen Forum dafür diskutieren?
http://www.motor-talk.de/forum/reifen-felgen-b421.html
Ich habe das Thema passend verschoben.
Gruß
Zimpalazumpala
Zitat:
@rpalmer schrieb am 11. März 2016 um 22:09:49 Uhr:
Hallo,
ich habe eine Frage zu den zulässigen Rad-/Reifenkombinationen am Fahrzeug. Was gibt mir da nun verbindliche Auskunft welche alle erlaubt sind?
In der Zulassungsbescheingung Teil I werden bspw. für den VW Vento nur 185/60 R14 82T genannt.
Im alten Fahrzeugschein und -brief ist zusätzlich die Größe 195/50R15 82H erwähnt, welche auf 6Jx15H2 zu montieren ist.
Derzeit sind auf dem Wagen Winterreifen montiert in der Dimension 175/65 R14 82H auf 6Jx14 Stahlfelge.
Die Kombination ist weder im alten Brief, noch im neuen Zulassungsbescheid aufgeführt. Der Vorbesitzer bekam die damals so vom VW-Händler verkauft. Woher weiß ich nun ob diese Kombination zulässig ist und nicht evtl. eingetragen werden muss?
Hallo,
mit diesen Rad-Reifen-Kombinationen wurde der Vento typzugelassen:
195/50R15 82H 6,00 x 15 ET45,00
185/60R14 82T 6,00 x 14 ET43,00
175/65R14 82Q 6,00 x 14 ET43,00
175/65R14 82Q 6,00 x 14 ET45,00
185/60R14 82T 6,00 x 14 ET45,00
Hallo.
Um unnötige Threads zu ertellen stelle ich hier kurz meine Frage:
Habe passende Opel Felgen mit 185er Breite.
Zurzeit sind 185/65 R15.
Jetzt plane ich einen neuen Alten(Opel).
Dort passen aber nur 185/60 R15 /185 / 55 R15.
Meint ihr man kann unterschiedliche Reifendicke (Zahl in der Mitte) für die gleichen Felgen draufziehen.
Abgesehen von Zulassung.
Reifenhändler meint das geht nicht.
Dankee
Grüße
HGcorsa