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Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.

BMW 2er F46 (Gran Tourer)
Themenstarteram 24. Juli 2023 um 20:00

Hallo Forengemeinde,

ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.

Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.

In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:

Zeile f1/f2 2130 kg

Und in Zeile 22

F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*

Wie ist dann die Rechnung?

2130 plus 75 sind 2205

Plus Anhänger 1300

Sind 3505 kg

Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?

Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.

Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?

Liebe Grüße

Runningfox

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154 Antworten

Was genau sind die 2130?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein BMW 2er schon ein Leergewicht von über 2 to hat, selbst als Gesamtgewicht kommt mir das hoch vor, aber gut ich weiß es nicht

Beim Leergewicht ist übrigens der Fahrer und ein voller Tank meines Wissens schon mitgerechnet/beinhaltet.

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 20:15

Die 2130 kg sind das zulässige Gesamtgewicht.

@runningfox und die 75?

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 20:22

Das verstehe ich eben nicht.

Ich habe wortwörtlich die Zeile 22 abgetippt, diese ist für

"Bemerkungen und Ausnahmen " vorgesehen, aber ich werde nich schlau daraus.

Hallöle,

Du musst aufpassen, in wie fern Du Campingutensillien mit nimmst und verstauhst, wegen der Verteilung Wohnwagen und Kofferraum, dazu das Gewicht der Personenanzahl, welche mitkommen.

Aber was die Beladung des Wohnwagen angeht, könntest Du, wenn ich das richtig verstanden habe den Wohnwagen auf 1380, oder 1400 Kg beladen, je nachdem ob Du 80 Kg oder 100 Kg Stützlast hast, wenn der Wohnwagen als Beispiel 1300 Kg Gesamtgewicht haben darf, dann drückt die Stützlast von 80 oder 100Kg auf die Anhängekupplung, welche Du dem Auto dann noch zurechnen musst.

Das ist eine Ausnahmeregelung, wo der Wohnwagen um die jeweilige Stützlast des Autos mehr wiegen darf, vorausgesetzt, Du darfgst dann auch tatsächlich mit dem Fahrzeug 1380 Kg, oder 1400Kg ziehen, laut angegebener Anhängelast des Autos.

Und sei vorsichtig mit der 100Km/h Regelung (Schild am Wohnwagen hinten dran).

Nicht mit jedem Zugfahrzeug darf man 100Km/h dann fahren, auch wenn es hinten am Wohnwagen dran steht.

Diese Regelung gilt nur, wenn das Zugfahrzeug als Leermasse mindestens in Kg, genauso viel, oder mehr wiegt, wie der Wohnwagen zulässiges Gesamtgewicht haben darf.

Als Beispiel :

Also 1500 Kg Auto Leermasse, mit 1600Kg zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen dürfen keine 100 Km/h gefahren werden auf der Autobahn, auch wenn der Wohnwagen tatsächlich nur bis 1500 Kg beladen sein würde, obwohl die Leermasse des Wohnwagens nur 1200 Kg wäre.

Da er aber ein zulässiges Gesamtgewicht haben dürfte von 1600 Kg sind in diesem Fall die 100Km/h tabu.

Da geht man von den Zahlen aus, welche in den Fahrzeugpapieren stehen, nicht das tatsächliche Gewicht, beider Fahrzeuge im beladenen Zustand. So als Hinweis.

Gruß,

Olli

Ich stand vor dem gleichen Problem. Ich habe das Auto einfach etwas abgelastet um sicher zu sein. Aber angeblich wäre das noch nicht mal nötig. In irgendeiner Caravan hatten sie das mal aufgeschlüsselt, das effektiv nur die Einträge im Schein an den Stellen zählen - für den Führerschein.

Im Ausland kann ja eh keiner die Bemerkungen lesen.

Also, ich würde sagen, ganz klar ein Fall für B96 oder gleich richtig BE.

Alternativ den Wowa oder das Auto um 6 kg ablasten, aber bei der nächsten Kombination gibt es dann sicher wieder Probleme, da Auto's und Wohnwagen in der Regel schwerer werden.

Korrigiert mich aber es geht bei Klasse b um das zulässige Gesamtgewicht und da bist du dann 5 kg drüber. Also 5 kg ablasten oder be bzw b96 machen

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 20:39

Praktisch sehe ich da überhaupt kein Problem,

aber ich will nicht ohne gültigen Führerschein rumfahren da ich ja die 3,5 Tonnen Grenze meines Führerscheins überschreiten würde.

Mach doch einfach den B96? Das ist eine Schulung ohne Prüfung, danach darfst du ein Gespann mit 4250kg ziehen.

B96 kostet aber auch etwa 500 Euronen. Ablasten ist sicher preiswerter. Eins von beiden musst du auf jeden Fall machen.

Themenstarteram 24. Juli 2023 um 20:48

Also anscheinend war meine Rechnung korrekt und ich habe das richtig verstanden dass die 75 Kilo Stützlast auf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs aufgeschlagen werden müssen.

Habt ihr Erfahrungen mit dem Ablasten von Wowa?

B96 klingt super.

Danke euch für die zahlreichen guten Antworten.

Zitat:

@FTCK schrieb am 24. Juli 2023 um 22:45:19 Uhr:

B96 kostet aber auch etwa 500 Euronen. Ablasten ist sicher preiswerter. Eins von beiden musst du auf jeden Fall machen.

Meiner war wesentlich günstiger, war aber auch ein super Angebot damals, für 200€.

Der TE sollte mal ein bisschen rumtelefonieren und sich Angebote einholen. Als Tageskursus lohnt auch eine Anreise in eine entferntere Stadt. Gibt es nämlich immer noch für 250-300€, aber auch für 600€. Eintrag beim StVA kostet dann noch etwa 40€.

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