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Zulassung/Betriebserlaubnis für 125er

Ich wollte am Freitag voller Freude meinen gebraucht erworbenen Malaguti Madison 125 zulassen. Ich zur Zulassungsstelle und meinte ich hätte alles dabei. Versicherungsbescheinigung, Ausweis und eine EU-Betriebserlaubnis für die Madison. Ich hatte sogar den alten Fahrzeugschein von meinem Vorgänger. Der Roller war ca. 6 Monate abgemeldet.
Der nette Herr von der Zulassungsstelle schaute mich fragend an und meinte, dass die Betriebserlaubnis vom Roller fehlt. Ich war ratlos. Rief meinen Verkäufer an. Der meinte, dass er nur die EU-Betriebserlaubnis für den Roller hat und er den Roller so letztmals problemlos zugelassen hatte.
Was mich verwundert ist, dass diese EU-Betriebserlaubnis so ein weißer, liebloser DIN A4 Zettel ist. Direkt von Malaguti. Aber auf dem Zettel ist nur die Typennummer, Schlüsselnummer, Maße und Daten, aber keine -Fahrzeugidentifikationsnummer- für meinen Roller verzeichnet, also ziemlich allgemein gehalten.
Meine Frage: Reicht diese EU-Betriebserlaubnis für die Zulassung aus? Oder muss ich eine Betriebserlaubnis neu beantragen?

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute, es hat geklappt. Mein Madison ist zugelassen.
Mein Freundlicher von der Zulassungsstelle hatte sich selbst um die Sache bemüht und mit der letzten Zulassungsstelle Kontakt aufgenommen. Fragt mich nicht, auf einmal war alles ganz einfach. Vielen Dank für eure Antworten.

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bist du zu so´nem "riesen tüv" wie landes haupt stelle tüv süd oder sowat hin gewesen? hatte mal die gleichen probleme. dann bin ich um die ecke zu´ner autowerkstatt, wo jemand kommt vom tüv, und die abnahmen macht, und siehe da, kein problem gewesen.erfahrungen allgemein, je grösser der tüv-laden, desto zickiger sind sie----jawollllllll  =:-E

Zitat:

Original geschrieben von torgo


bist du zu so´nem "riesen tüv" wie landes haupt stelle tüv süd oder sowat hin gewesen? hatte mal die gleichen probleme. dann bin ich um die ecke zu´ner autowerkstatt, wo jemand kommt vom tüv, und die abnahmen macht, und siehe da, kein problem gewesen.erfahrungen allgemein, je grösser der tüv-laden, desto zickiger sind sie----jawollllllll  =:-E

Was sabbelst Du hier eigentlich? Er möchte den Roller erstmal

zulassen

.

Und die EU-Betriebserlaubnis sollte ausreichen. Sie bestätigt, das der Fahrzeugtyp den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und braucht daher auch keine FIN anzugeben. Selbst eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.

Edit schmeißt noch mal einen Link hinterher:

KLICK

stümmt-hast ja recht-doch höflichkeit lässt grüssen.
daher, auch wenn sich mein post auf den tüv bezog, und nicht auf die zulassungsstelle (sorry-sollte nicht passieren-kann aber mal)
ist das noch lange keine sabbelei.schlecht geschlafen? :D

Normalerweise wird nach den COC-Angaben (Certificate of Conformity) bei Erstzulassung eine Betriebserlaubnis für den Roller von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben, manchmal wird die Erteilung der Betriebserlaubnis aber auch nur auf dem COC-Papier vermerkt. Die Strassenverkehrsämter scheinen da keine einheitliche Verfahrensanweisung zu haben, so wurde bei mir nach Gebrauchtkauf auch nur das COC-Papier ausgehändigt und die Sachbearbeiterin verlangte die Vorlage der Betriebserlaubnis für die erneute Zulassung, da auf dem COC-Dokument nichts vermerkt war.
Eine Rückfrage bei der Zulassungsstelle, welche die Erstzulassung vorgenommen hatte ergab, dass der Vermerk auf dem COC-Papier seinerzeit "vergessen" wurde. Separate Betriebserlaubnisse würden da nicht ausgegeben und so bekam ich dann bei meiner Zulassungstelle nach den COC-Angaben eine Betriebserlaubnis für den Roller ausgehändigt und der Roller wurde problemlos registriert.

Ihr macht mir Hoffnung, Danke.
Ich werde am Montag gleich mal die Zulassungsstelle anrufen, bei der der Roller zuletzt angemeldet war. Das war ein anderer Landkreis, nehme an, anderer Landkreis gleich andere Sitten oder einfach nur Unkenntnis des Sachbearbeiters. Die letzte Zulassungsstelle müsste die Unterlagen/Dokumente doch gespeichert/eingescant haben und eure Meinung hoffentlich bestätigen.

Da wäre ich mir aber nicht sicher, dass die Zulassungsstelle da etwas einscannt!
Auf meinen COCs steht auch überall ein Stempel der Zulassungsstelle mit Datum der ersten Zulassung, dem ausgegebenen Kennzeichen. Und über das alte Kennzeichen kommen die Mädels der bisherigen KFZ-Stelle an die Daten ran.
Ich drück die Daumen, das klappt schon!
Gruß
Tina

Zitat:

Original geschrieben von Multitina


Da wäre ich mir aber nicht sicher, dass die Zulassungsstelle da etwas einscannt!
Auf meinen COCs steht auch überall ein Stempel der Zulassungsstelle mit Datum der ersten Zulassung, dem ausgegebenen Kennzeichen. Und über das alte Kennzeichen kommen die Mädels der bisherigen KFZ-Stelle an die Daten ran.
Ich drück die Daumen, das klappt schon!
Gruß
Tina

einscannen wohl nicht aber die schon einmal zugelassenen fahrzeuge bzw. die entsprechenden Daten sind beim KBA in FL abgespeichert.

Selbst ein Fahrzeug welches noch nicht zugelassen war (weil es keine E-Konformitätserklärung gibt) stellt keine Probs dar.

So ist es mir ergangen als ich meine Mähre zulassen wollte (ein seltenes Stück aus den Staaten welches ein US-Armee-Angehöriger in Belgien fuhr).

Ich hatte nur ein Wisch mit Reifengrößenangaben, Höchstgeschwindigkeit und Leistung... mehr war nicht.

Das ganze auf nem ominösen belgischen Papier.

COC.... Fehlanzeige....

Die Zulassungsstelle weigerte sich natürlich. Ich also zum Tüv und ne Einzelabnahme... Kosten waren ca. 120€. Mit dem Tüvgutachten war es danach keine Schwierigkeit das Ding zuzulassen

Gruß Karmil

p.s.: natürlich werden dann die Daten an das KBA übermittelt. So haben es eventuelle Nachfolger (Importeure) nicht ganz so schwer eine baugleiche Maschine zuzulassen.

Ich bin begeistert über eure Hilfe, aber auch gleichzeitig verwirrt.
Gibt es denn hier keine einheitliche Verordnung über die Zulassung, bzw. Wiederzulassung von 125er Rollern oder Zweiräder allgemein. Es kann doch nicht sein, dass jede Zulassungsstelle nach Lust und Laune Zweiräder zulässt. Wer weiß wo was Konkretes im Gesetz/Verordnung zur Zulassung eines Zweirades steht.
Ich wiederhole mich vielleicht, aber mein Roller war schon einmal zugelassen, ich habe sogar noch den alten Fahrzeugschein von der letzten Zulassung und die COC Bescheinigung. Ich habe dazu auch noch die aktuelle TüV Bescheinigung (HU und AU bis 09/11); eigentlich alles da. Nur mein netter Beamter der Zulassungsstelle verlangt jetzt eine Betriebserlaubnis (das Papier meine ich, wie auch immer das aussieht), die der Madison definitiv nicht hat. Ich will doch nur Roller fahren!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Bobbsi


Ich wiederhole mich vielleicht, aber mein Roller war schon einmal zugelassen, ich habe sogar noch den alten Fahrzeugschein von der letzten Zulassung und die COC Bescheinigung.

Keine Ahnung was bei dir schief läuft, denn den alten Fahrzeugschein dürftest du eigentlich garnicht haben. Der wird normalerweise von der Zulassungsstelle eingezogen. Ausser der Roller ist noch zugelassen und du meldest um.

Entspann dich, gehe morgen zur Zulassungsstelle und bitte den Sachbearbeiter dort mit der zuständigen Erstzulassungsbehörde Rücksprache zu halten. Wenn dort ein Verfahrensfehler begangen wurde (fehlender Betriebserlaubnisvermerk auf dem COC), dann nutzt dir auch das Wissen um den formalen Verwaltungsakt nichts.

Die Fehlerhäufung scheint in deinem Fall aber bemerkenswert (keine Betriebserlaubnis/COC-Eintragung, Fahrzeugschein noch vorhanden).

Zitat:

Original geschrieben von Bobbsi


Ich bin begeistert über eure Hilfe, aber auch gleichzeitig verwirrt.
Gibt es denn hier keine einheitliche Verordnung über die Zulassung, bzw. Wiederzulassung von 125er Rollern oder Zweiräder allgemein. Es kann doch nicht sein, dass jede Zulassungsstelle nach Lust und Laune Zweiräder zulässt. Wer weiß wo was Konkretes im Gesetz/Verordnung zur Zulassung eines Zweirades steht.
Ich wiederhole mich vielleicht, aber mein Roller war schon einmal zugelassen, ich habe sogar noch den alten Fahrzeugschein von der letzten Zulassung und die COC Bescheinigung. Ich habe dazu auch noch die aktuelle TüV Bescheinigung (HU und AU bis 09/11); eigentlich alles da. Nur mein netter Beamter der Zulassungsstelle verlangt jetzt eine Betriebserlaubnis (das Papier meine ich, wie auch immer das aussieht), die der Madison definitiv nicht hat. Ich will doch nur Roller fahren!!!!!!!

gaaaaaaaaaanz einfach..... der Beamte soll einmal online <kontakt zum KBA herstellen..

was schert dich der Sachbearbeiter?Wenn der nicht will weil er nen Hass gegen Rollerfahrer hat..#Vorgesetztn verlangen und sich beschweren!

Oder was aufs Maul haun.

sorry

Weiß nicht, was für ein "Film" bei Dir (besser der Zulassungsstelle) gerade abläuft? Bei mir hat einfach die COC (natürlich incl. Versicherungsnachweis) gereicht und die Zulassungsstelle in Frankfurt/Main hat meinen 125er Roller angemeldet.
Bei mir war es eine Erstzulassung zum Straßenverkehr. Habe aber außer dem Fahrzeugschein auch nichts von denen bekommen. Auf meiner COC wurde nichts vermerkt. Wollte eigentlich noch die Fahrgestellnummer (am Roller) sehen, hat dann aber darauf verzichtet. Also kein Plan, wo bei Dir das Problem sein soll?
Sachbearbeiterin hatte ein wenig Probleme gehabt, die Daten aus der COC zu übertragen, aber es hat dann doch geklappt.
Bin mal gespannt, was bei Dir rauskommt....

Hallo Leute, es hat geklappt. Mein Madison ist zugelassen.
Mein Freundlicher von der Zulassungsstelle hatte sich selbst um die Sache bemüht und mit der letzten Zulassungsstelle Kontakt aufgenommen. Fragt mich nicht, auf einmal war alles ganz einfach. Vielen Dank für eure Antworten.

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