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Zulassung eines Gebrauchten - alte HU noch gültig - neue HU Untersuchung durchgefallen

Themenstarteram 7. März 2024 um 18:04

Hallo in die Runde,

ich möchte ein Auto kaufen, welches nicht zugelassen ist. HU ist gültig bis 05/2024. Ich habe den Händler beauftragt, neue HU zu machen, der Wagen ist durchgefallen. Der Händler möchte die Raparatur bezahlt haben, ich bin nicht ganz so glücklich und würde den Wagen ohne neue HU nehmen wollen und die notwendigen Austausch der Bremsscheiben und -beläge in einer freien Werkstatt machen lassen.

Der Wagen soll in Berlin zugelassen werden.

Wie verhält sich hier die Zulassungsstelle bezüglich der HU? Wenn ich das richtig sehe, wird der neue HU Bericht an das KBA übermittelt. Ist somit die alte HU ungültig, oder habe ich noch die Möglichkeit, den Wagen zuzulassen und in den Tagen darauf das Problem zu beheben?

Vielen Dank und schöne Grüße.

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18 Antworten

Eine gute Frage.

Lässt die neue Begutachtung die alte verfallen?

@hk_do

normalerweise nicht, es sei denn es wurde jetzt als VU eingestuft.

Kommt auf den Prüfbericht an. Wurde "nur" ein erheblicher Mangel mit Wiedervorführung vermerkt oder wurde die Verkehrsunsicherheit festgestellt?

Themenstarteram 7. März 2024 um 21:24

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2024 um 20:01:29 Uhr:

Kommt auf den Prüfbericht an. Wurde "nur" ein erheblicher Mangel mit Wiedervorführung vermerkt oder wurde die Verkehrsunsicherheit festgestellt?

Das weiss ich aktuell nicht, der HU-Bericht lieg tmir nicht vor. Ich habe den Händler geben, ihn mir zuzumailen. Sobald ich ihn habe, werde ich mich melden.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Zitat:

@JaroslawS schrieb am 7. März 2024 um 19:04:18 Uhr:

Ich habe den Händler beauftragt, neue HU zu machen, der Wagen ist durchgefallen. Der Händler möchte die Raparatur bezahlt haben, ich bin nicht ganz so glücklich

Will der Händler den Wagen verkaufen, oder soll der bei ihm stehen bleiben? Verstehe nicht, wieso der Händler will, dass der potentielle Kunde die notwendige Reparatur bezahlt.

Von dem Händler würde ich aber sowas von die Finger lassen... das stinkt nach noch mehr Ärger, wenn mit dem Wagen was nicht in Ordnung sein würde (innerhalb der Gewährleistung).

Sehe ich auch so.

Das Auto kann er behalten, wenn er es nichtmal HU-fertig machen will. Außer, er läßt entsprechend viel beim Preis nach.

Aber eigentlich wollen die lieber die Reparatur machen, weil es unterm Strich günstiger ist.

Der Wagen muss eine Sahneschnitte sein wenn man ihn haben will obwohl offensichtlich Mängel vorhanden sind und der Händler nicht bereit ist den Wagen vor Verkauf wieder herzurichten.

Ist doch eigentlich egal, warum der TE den so kaufen will. Mein Gott, wenn der Preis passt ist´s doch okay.

(Immer diese Belehrungen :))

Zum Thema:

Du hast eine gültige HU, welche du mit der Zulassung zulegst. Fertig.

Die Übertragung Prüfer -> KBA -> Zulassungsbehörde klappt in der Regel in Monaten gerechnet.

(Rein theoretisch könnte die Behörde bei in Kenntnis von erheblichen Mängeln reagieren, in der Praxis findet da kein Abgleich statt)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. März 2024 um 20:01:29 Uhr:

Kommt auf den Prüfbericht an. Wurde "nur" ein erheblicher Mangel mit Wiedervorführung vermerkt oder wurde die Verkehrsunsicherheit festgestellt?

Also bei Bremsscheiben VU ist in 99% der Fälle NICHT der Fall.

Dann müsste die Bremsscheibe eine unmittelbare Bruchgefahr haben, gebrochen sein oder fehlen!

Risse, Tragbild, verschlissen, Riefen, verölt, korrosionsgeschwächt usw. - alles nicht VU.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. März 2024 um 08:08:15 Uhr:

Du hast eine gültige HU, welche du mit der Zulassung zulegst. Fertig.

Die Übertragung Prüfer -> KBA -> Zulassungsbehörde klappt in der Regel in Monaten gerechnet.

Dann schnell sein und hoffen dass die HU mit den Mängeln bei Anmeldung noch nicht online bei der Zulassungsbehörde vorliegt. ;)

Die rechtliche Seite wer die Reparatur zu zahlen hat und was dazu im Kaufvertrag steht mal ganz außen vorgelassen.

Ganz genau, denn das war auch gar nicht gefragt!

Themenstarteram 8. März 2024 um 11:44

Ich habe jetzt den HU Bericht vorliegen, es ist ein erheblicher Mangel, aber das Auto scheint nicht als verkehrsunsicher eingestift zu sein.

Ich probiere mein Glück am Montag mit der Onlinezulassung.

Vielen Dank für die Antworten.

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Wenn es halten sol: 2xScheibe neu, 2xKlötze neu, 2xEinbaukit neu, 2xSattel revidieren, ggf. Bremsflüssigkeit.

Sagt der Hobbymechaniker, dessen Domäne irgendwo liegt, aber ganz bestimmt nicht bei der Beurteilung von Bremsen. :rolleyes:

Du kannst das nicht beurteilen.

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