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Zulassung für US Blinkermodule

BMW 5er E39
Themenstarteram 9. Januar 2012 um 13:26

Hallo BMW Freunde,

i have a little Problem... :-(

Habe mir vor ca. 1,5 Jahren vorne in die Blinker die Module eingebaut,

damit die Blinker mit Standlicht und Abblendlicht dauerleuchten und trotzdem blinken.

Es wollte nie jemand was, weder Rennleitung noch TüV...

...bis gestern...

...der liebe Nachwuchs der Rennleitung.

Wussten die Gesetzeslage selbst nicht so ganz genau,

wollen das nun abklären und mir dann im Falle eines Verstoßes via Brief die Anzeige

und den Mängelbericht zukommen lassen.

Nun meine Frage, hat irgendwer von Euch da schon Erfahrungen gemacht, evtl ne ABE, Gutacheten

oder sogar Eintragung bekommen über diese Module?

Wäre super wenn ich schnell Rückmeldungen bekommen würde damit ich dementsprechend reagieren kann.

LG Mac

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52 Antworten

Moin,

 

ich hab bei meinem E34 einfach 2-Faden-Birnen (21/5W) reingebaut, vorher die US-Fassungen dazu beim :) besorgt und das Ganze entsprechend angeschlossen. Hab auch die originalen Sidemarker drin, vorne gelb, hinten rot.

Weder Rennleitung noch TÜV odre DEKRA wollten bisher was, aber ich weiß, daß man offiziell die Geschichte abnehmen bzw. eintragen lassen muß.

 

Gruß, Erik.

warum verbaut man sich den scheiss???? das geld kannste dir doch sparen. wenn du das LCM III drin hast kannste es Programmieren lassen.... und bei mir hat der tüv nie was dazu gesagt. zudem handelt es sich ja bei bmw um notlicht vorne... :D das heisst wenn eine standlichbirne kaputt geht, dann geht ein blinker leicht an und blinkt trotzdem..;)

 

zudem mit dem lcm III hab ich noch zusaetzlich coming home (frei waehlbar was du anhaben moechtest) und schnellere warnblinker..... blinkt so wie das neue blinklicht bei vollbremsung....:D

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 15:35

Hallo Erik,

das freut mich für Dich, bringt mir aber leider nix ;)

Ich hab eben auch mit dem TüV gesprochen, die wollen ne ABE oder Teilegutachten,

dann würden sie es auch eintragen,

doch leider habe ich sowas nicht :(

Hallo Magli,

ich weiß nicht welches LCM ich drin habe,

auf jeden Fall ein älteres,

hatte schonmal reinschauen lassen zwecks Blinker ansteuern beim öffnen etc - Aussage: Geht bei dem nicht.

Hab nen BJ.1998

Von dem her geht das A: schon garnicht

B: würden sie da genauso mauln weil es kein Importfahrzeug ist etc.

Fakt is, ich brauch ne ABE oder irgendein Gutachten für die Module :(

Für deine Eintragung sehe ich auch schwarz.

Wenn das Teil keine Bauartgenehmigung hat, wirst du es nicht eingetragen oder zugelassen bekommen...

Wirst wohl Post bekommen, würde trotzdem widerspruch einlegen,

und behaupten deine Standlichtbirnchen waren kaputt...

mfg

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 15:42

So wird es wohl aussehen ja...

Mit dem Gedanken hab ich auch schon gespielt,

haben ja weder unter die Haube geschaut noch Fotos gemacht.

Wird wohl mein einziger Ausweg sein es so zu versuchen.

also mit dem lcm II was ich beim 97er drin hatte gingen blinker beim auf und zuschliessen, das geht auf jedenfall und ab dem lcm III kannste etwas auch mehr machen....... schau doch einfach selber mal nach..... beifahrerseite im fussraum rechts, die abdeckung abnehmen und eine 10er schraube loesen, dann kannste es rausnehmen. sind drei kabelbaeume dran, musst du aber nicht abhnehmen weil die kabel lang genug sind..... und ich habe keine dwa verbaut falls das einer meint...... nur beim freundlichen sind die nur zu dumm beim lcm II fuer die blinker noch ein zusaetzliches haeckchen zu machen... :D

am 9. Januar 2012 um 16:08

@Magli

Der Freundliche kann auch beim LCM II das richtig häckchen setzten. Entweder hatte der wo du warst keine Ahnung oder einfach keinen Bock!

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 16:14

Vielleicht hab ich ja noch n älteres drin :D

Seis drum,

das hilft meinem eigentlichen Problem leider grad n Nullinger :(

 

Leuchten bei ALLEN E39 Modellen die Blinker wenns Standlicht ausfällt?

Nicht das ich mir mit meiner Aussage ins Knie schieße weil es meiner garnicht macht...

Muss nach der Arbeit nachher erstmal die Standlichtlämpchen suchen und fange an wieder zurückzubauen.

am 9. Januar 2012 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von Mac1982

Vielleicht hab ich ja noch n älteres drin :D

Seis drum,

das hilft meinem eigentlichen Problem leider grad n Nullinger :(

 

Leuchten bei ALLEN E39 Modellen die Blinker wenns Standlicht ausfällt?

Nicht das ich mir mit meiner Aussage ins Knie schieße weil es meiner garnicht macht...

Muss nach der Arbeit nachher erstmal die Standlichtlämpchen suchen und fange an wieder zurückzubauen.

Ja es ist so das die E39 alle auf´s standlicht gehen, das hat damals sogar der E46 vom unserem Dad noch gemacht

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 16:18

Danke,

das wenigstens n kleiner Lichtblick...

Ich muss mal ganz blöde nachfragen was LCM II oder III zu bedeuten hat. Und was ich alles beim freundlichen damit programmieren lassen kann.

Mein 2001 touring quittiert weder das öffnen noch das schließen des Wagens über FFb  mit blinken. nur die Innenbeleuchtung geht  beim öffnen an.

Coming Home funktion geht auch nur manuell . Also extrem komfortabel

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von michback2002

Ich muss mal ganz blöde nachfragen was LCM II oder III zu bedeuten hat. Und was ich alles beim freundlichen damit programmieren lassen kann.

Mein 2001 touring quittiert weder das öffnen noch das schließen des Wagens über FFb  mit blinken. nur die Innenbeleuchtung geht  beim öffnen an.

Coming Home funktion geht auch nur manuell . Also extrem komfortabel

LCM = Licht Ckeck Modul

Steuerung und Überwachung der Lampen zwecks Ausfall und Fehlermeldung

Danke für die schnelle Antwort.

 

Servus Mac

Rechtlich geht ein Umbau auf Dauerlicht am Blinker nur unter zwei Bedingungen:

Das dauerlicht darf maximal 5w stark leuchten, Blinklicht braucht aber ein spezielles Relais, welches den Blinker bei Betrieb wieder mit 21W ansteuert.

Zweifadenlampe, bei der der 5w Glühfaden mit dem Standlicht gekoppelt ist.

Rechtliche Lage dazu ist eine gewisse Grauzone, denn es kann bei Importfahrzeugen nach ermessen des Sachverständigen genehmigt werden, für originär deutsche Fahrzeuge brauchst ne ABE...

Hoffe, dass ich dir wenigstens ein bißchen helfen konnnte.

Mfg Johannes

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