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Zulassung Kombinationsfahrzeug?!

Themenstarteram 25. Juni 2005 um 18:11

Hi!

Ich interessiere mich quasi schon seit der Kindheit für einen Chevrolet Caprice Station Wagon.

Auf diversen Online-Gebrauchtwagen-Seiten gibt es ja genügend Auswahl.

Einige werden damit beworben, dass sie mit einer Zulassung als Kombinationsfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 2.8 Tonnen günstig in der Steuer seien.

Nun habe ich aber hier im Forum und anderswo gelesen, dass genau diese Zulassung nicht mehr existiert. Was ist denn nun richtig?

Zum Beispiel hier wird gepriesen, dass es weiterhin gilt: http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?ts=7256053&id=ejoirdq2mro

Ich bin noch absoluter Neuling in der Materie und möchte nun nochmal endgültig wissen, was stimmt...habe sonst nichts definitives gefunden...

Danke schonmal!

MfG

CivilServant

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19 Antworten

nabend gans so ist es nicht wenn drin steht pkw bis 2,8 geschlosen und €2 biste auf der sicheren seite !!

ich hab nen voyi 3,3 da steht das auch so drin im brief ! Kombinationkraftwagen !

"Kombinationsfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 2.8 Tonnen" gibt`s seit dem 1.5 nicht mehr. Die Fahrzeuge werden normal als PKW nach entsprechender Schadstoffklasse eingestuft.

Die SUV`s sollten dadurch zur Kasse gebeten werden.

Kannste Dir ja dann selbst ausrechnen.

Gruß Helmut

Themenstarteram 25. Juni 2005 um 20:59

Danke für die schnellen Antworten. :-)

Hab ich mir ja schon fast gedacht.

Dann käme ja noch eine LKW-Zulassung in Frage.

Mal ausknobeln wie das funktioniert...

 

CivilServant

Die Lkw- Zulassung......

 

... hat entscheidende Nachteile:

1. hintere Sitzbank raus

2. die Haltepunkte der Gurte zuschweißen

3. Seitenscheiben ausbauen und Bleche einschweißen

4. Trennwand oder Gitter als Laderaumabgrenzung

 

Für die Lkw-Zulassung werden maximal 3 Sitzplätze geduldet, die du ja "in der ersten Reihe" schon hast.

Die Finanzämter sind inzwischen dazu übergegangen "nachträglich" umgerüstete Fahrzeuge nicht mehr anzuerkennen, so wie der eine odere andere TÜV einen derartigen Umbau nicht mehr einträgt.

Nächstes Manko: die Versicherung

Seit der "Erfindung" der "Sprinter" und anderer vergleichbarer Kleintransporter, dem von diesen Fahrzeugen erreichbaren hohen Geschwindigkeiten und und dem Termindruck der mit der "Just in Time - Geilheit" der Gesellschaft einhergeht, sind die Unfallzahlen in den Himmel geschossen... dem entsprechend auch die Versicherungsprämien für alles, was auf den Namen LKW hört.

Gewöhn dich an den Gedanken ein Luxusobjekt zu lieben und fahr den Bomber in originalzustand ab und an mit roter Nummer........

Neumann

Versuch es mal mit der Suchfunktion hier im Forum. Da kannst Du noch etwas genauer erfahren, wie es im Moment mit der LKW Steuer für solche Fahrzeuge steht.

Re Caprice

 

Suche dir einen vor Bj.85, den kannste mit einem roten

07er Kennzeichen fahren.

Da du neu bist, ein rotes 07er ist ein Oldtimer Wechsel- kennzeichen dass du an 10 verschiedene Fahrzeuge

montieren kannst die älter als 20 Jahre sind.Die Jahressteuer

beträgt ca 190€ Google dich einfach mal durchs Web.

Sollte es da eine Änderung gegeben haben, wäre ich über Infos dankbar

Gruss Olli

am 1. Juli 2005 um 23:38

Hallo Leute,

mal was zum grübeln von meinen Caprice Station.

Bjh. 90, Kombinationsfahrzeug, Aufgelastet über 2,8t , über dem Winter nicht abgemeldet gewesen. Steuer im Monat Juni 05 abgezogen -- 172 €--.

Kommt da noch das dicke Ende, wenn das Finanzamt durchsieht ?

Ich werde mal ganz stille halten.

Der mit der schwulen Stossstange

Zitat:

Original geschrieben von Satter

Hallo Leute,

mal was zum grübeln von meinen Caprice Station.

Bjh. 90, Kombinationsfahrzeug, Aufgelastet über 2,8t , über dem Winter nicht abgemeldet gewesen. Steuer im Monat Juni 05 abgezogen -- 172 €--.

Kommt da noch das dicke Ende, wenn das Finanzamt durchsieht ?

Ich werde mal ganz stille halten.

Dann wird es entweder eine Zwischenbescheid geben oder beim nächsten Mal schlägt das Finanzamt zu.

Wer hat denn schon einen Steuerbescheid bekommen, der tatsächlich von 172 Eur abweicht? Bisher hat sich keiner dazu gemeldet oder was gesagt. Vielleicht war das ganze auch wieder etwas heiße Luft, bzw angedacht und ist noch nicht wirklich verabschiedet.

Zu den 07ern......

Ein paar Fakten hast du ja schon genannt, leider vergisst du den wichtigsten Punkt. Eine Zulassung auf 07er Kennzeichen erlaubt keine Alltägliche Nutzung. Sie erlaubt ausschliesslich für Probe-, Werkstatt-, Überführungs-, und Bewegungsfahrten sowie von und zu Treffen..

Versicherungen gewährein i.d.R. auch nur 5000 km Jahresleistung.

Sollte die Rennleitung mal das Fahrtenbuch (welches geführt werden muss) kontrollieren, und die sachgemäße Nutzung des Fahrzeugs in frage gestellt werden, kann das im schlimmsten Falle als Steuerhinterziehung geahndet werden.

Für den Oldtimersammler und liebhaber, der seinen Wagen auf Treffen vorstellt bzw kostengünstig ins Oldtimeralter (30 Jahre) bringen will sind diese Schilder eine alternative zur Abmeldung, für den Steuersparer sicherlich nicht.

**hier (aufzeig)**

2.500 EUR für nen Chevy Blazer 6.2 Diesel

Die Änderung trat zum 01.05.2005 in Kraft. Wer seinen Steuerbescheid später bekommt, was vom Datum der Zulassung abhängig ist, wird für den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und 01.05.2005 rückwirkend nachbesteuert.

Wer also Zweifel hat, sollte möglichst zügig bei seinem zuständigen Finanzamt anrufen und nachfragen. Es betrifft alle, die im Brief den Eintrag "Kombinationsfahrzeug" haben. Aber selbst wer LKW im Brief hat, sollte Nachfragen ob das Fahrzeug auch als LKW besteuert wird. Sprich ca. 170 EUR/Jahr.

am 3. Juli 2005 um 15:04

hallo. hast du einen bekannten beim tüv? ein kumpel von mir hat seinen caprice station als kombifz. bürofahrzeug eingestuft. hatte ein altes autotelefon eingebaut auf dem rücksitz ne holzplatte mit fuß als tisch zwei ordner mit papieren und dann zum tüv. umstufung und 172€ weiterhin.

am 3. Juli 2005 um 16:18

Bürofahrzeug od. Wohnmobil gibt es nach momentaner Rechtslage nicht mehr. Einzige Sonderstellung haben die Wohnwagen dahingehend, dass die PKW-Steuer noch nicht gefordert wird (sowas wie gestundet - bis zur endgültigen Entscheidung).

Es gibt nur noch LKW oder PKW. Was zwischen drin gibt es nicht mehr.

am 3. Juli 2005 um 19:35

steht drin sonder kfz wohnmobil und ist auch mit neuer regelung okay. er zahlt das wirklich nur!

Hey Pierre,

Du hast doch oben geschrieben Kombinationsf.- Bürofahrzeug, und jetzt ist es als Wohnmobil eingestuft?

Ist das genau so ein Stuß wie in dem "Ersatzteilversorgung in D" thread?

Gruß Helmut

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