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Zulassung Leasingfahrzeug

Themenstarteram 18. Januar 2017 um 7:37

Guten Morgen zusammen,

meiner erster Beitrag! Und der hört sich für einige bestimmt etwas banal an, aber ich habe in diesem Fall nunmal keine Ahnung wenn es ums Leasing geht. Und ja, ich könnte auch meinen Autoverkäufer fragen, aber den habe ich mittlerweile schon genug gelöchert und ich wollte es zuerst einmal hier probieren:

Ich als Freiberufler habe ein gewerbliches PKW-Leasing angefragt und auch bewilligt bekommen - es wird ein 2015er VW Passat Variant 2.0 TDI 4Motion mit 190 PS, Leasinggeber ist die VW Bank selbst. Nun hat mir der Händler gestern die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sowie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung zukommen lassen, damit ich ihn "schon einmal zulassen" kann, um dann natürlich die Kennzeichen gleich zum Abholtermin mitzubringen.

Mir stellt sich jetzt allerdings die Frage: Lasse ich das Fahrzeug jetzt komplett auf mich zu, also lasse ich mich auch als Halter eintragen? Ist normalerweise nicht die Bank der Halter des Fahrzeugs?

Vielen Dank schon einmal für eure Mühen!

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2017 um 9:44

Wie auch immer, irgendwie muss man es trotzdem bezahlen.

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am 18. Januar 2017 um 7:59

Beim Leasing ist der Leasingnehmer i. d. R. Halter des geleasten Fahrzeugs. Dies kannst Du auch in den AGB Deines Leasingantrags unter "Pflichten des Leasingnehmers" nachlesen.

Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 18. Januar 2017 um 8:18

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. Januar 2017 um 08:59:04 Uhr:

Beim Leasing ist der Leasingnehmer i. d. R. Halter des geleasten Fahrzeugs. Dies kannst Du auch in den AGB Deines Leasingantrags unter "Pflichten des Leasingnehmers" nachlesen.

Grüße

Der Chaosmanager

Vielen Dank, du hast vollkommen Recht! Ich habe nochmal die Leasingbestellung durchgelesen. Dort steht "Der Leasing-Nehmer ist Halter des Fahrzeuges. Es wird auf ihn zugelassen." Dann wäre das auch geklärt ;)

Die Frage ist zwar geklärt, aber mir stellt sich eine andere Frage: Warum übernimmt der Händler nicht die Zulassung für Dich? Das gehört doch wohl zu den üblichen Dienstleistungen.

Die sich die Händler gut bezahlen lassen. Leicht gespartes Geld, zumindest hier. Mag in Großstädten anders sein.

Das meine ich mit Dienstleistung. Eine darauf orientierter Händler wird das seinem Kunden nicht in Rechnung stellen, sondern in der Gesamtkalkulation berücksichtigen.

am 18. Januar 2017 um 9:44

Wie auch immer, irgendwie muss man es trotzdem bezahlen.

Nö, wenn der Händler das als Extrarabatt gewährt, dann nicht. Oder anders: Das Auto wird nicht günstiger, wenn man die Zulassung selbst erledigt. So ist es wenigstens bisher immer bei meinen Autos gewesen.

Dann hast du einen besseren Händler. Hier kassieren die rund 100 € extra. Selbst machen spart rund 40 €.

Beim Markenhändler ist mir das in Berlin auch so bekannt, dass die Zulassung vom Händler ohne "Aufpreis" mit erledigt wird, ebenso Fußmatten, Warndreieck und Erste-Hilfe-Kit. Das sind eher Positionen, deren Nichtberechnung (trotz Preisschild) hier zum guten Ton gehört.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Januar 2017 um 11:22:24 Uhr:

Dann hast du einen besseren Händler. Hier kassieren die rund 100 € extra. Selbst machen spart rund 40 €.

Vielleicht kalkuliere ich die Wertigkeit meiner Zeit anders, aber für 40 Euro würde ich die Zulassung eines Autos nicht selbst erledigen.

Bei mir sind Überführung und Zulassungskosten meist exklusiv vom Leasingvertrag.

Bei 100 € würde ich es den Händler machen lassen. Ich habe das mal gemacht um eine Werksabholung bei Mercedes zu machen.

Meine Autos werden auf das Gewerbe zugelassen und versichert.

 

Generell bei allen Neuzulassungen:

Achtet darauf, dass der VK Schutz ab Zulassung besteht (gibt Versicherer die machen das schon pauschal mit der EVB) und beantrage umgehend Deckungsschutz bzw. Bestätigung (gerade bei diesem Wetter) bei Deinem Versicherer.

Rein faktisch ist die eVB nur eine Haftpflichtbestätigung und der Kfz Versicherungsvertrag für die TK/VK kommt frühestens erst mit Vertragsabschluss bzw. Dokumentation des Versicherer zu Stande.

Und ja, gelebt wird es anders, aber rechtlichen Anspruch hat man nur s.o.

Themenstarteram 18. Januar 2017 um 11:06

Tatsächlich war ich auch etwas verwundert, dass mir der Händler nicht einmal angeboten hat, das Fahrzeug zuzulassen. Bei meinen zwei vorherigen, finanzierten Fahrzeugen wurde mir dieser Service stets angeboten - gegen Aufpreis, versteht sich. Das habe ich natürlich auch wahrgenommen, weil ich damals noch Festangestellter war und mir für den Behördengang nicht unbedingt freinehmen wollte.

Habt ihr vielleicht noch wertvolle Tipps für die Leasingübergabe des Fahrzeugs, die nur erfahrene Leasingnehmer kennen?

Beim Leasing meines Volvo V40 wurde die Zulassung auch vom Händler durchgeführt und mit - ich glaube - 129 Euro berechnet. War aber okay, wie schon bemerkt ist es sonst als normaler Angestellter nötig, sich frei zu nehmen. Und meine Urlaubstage verwende ich lieber sinnvoller, als sie für Behördengänge opfern zu müssen.

Der selbe Händler hat mich allerdings das Jahr drauf meinen jetzigen XC60 selbst anmelden lassen. Wie selbstverständlich; als wäre es nie üblich gewesen, dies für die Kunden anzubieten. War dann okay, da ich sowieso Urlaub hatte - trotzdem seltsam. Was ich damit sagen wollte, ist, dass es wohl teilweise wirklich willkürlich ist, ob dieser Service angeboten wird oder nicht.

am 18. Januar 2017 um 12:56

Zitat:

@fsteamer schrieb am 18. Januar 2017 um 12:06:38 Uhr:

 

Habt ihr vielleicht noch wertvolle Tipps für die Leasingübergabe des Fahrzeugs, die nur erfahrene Leasingnehmer kennen?

Die Übergabe eines Neufahrzeugs unterscheidet sich bei Leasing nicht von einem Kauffahrzeug.

Gruß

Der Chaosmanager

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