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Zulassung mit roten Fahrtrichtungsanzeigern

Chevrolet
Themenstarteram 26. April 2013 um 15:25

Hey Leute

eigentlich sollte heute mein 63er Pontiac Zugelassen werden.

Jedoch machte mir die Zulassungsstelle wie auch sonst ein Strich durch die Rechnung wegen denn roten Fahrtrichtungsanzeigern.

Jedenfalls soll ich jetzt erst wieder ein Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen.

Wo die mir Genehmigen müssen das ich denn Bonni mit denn originalen roten Rückleuchten fahren darf.

In diesem Schreiben soll ich jetzt Äussern wieso und warum ich das Auto Zulassen will und warum mit diesen Rückleuchten..

könnt ihr mir ne Tip geben was man da am besten schreibt!

Und ist das unumgänglich? soll wohl laut Z.stelle wieder bis 500€ kosten (Meck-Pomm)

Helft mir bitte schnell damit ich auch noch was von der Saison habe!

Gruß Jan

 

Beste Antwort im Thema

40. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91

§ 54 Abs. 3

Zitat: "Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein."

Einen ähnlichen Passus gibt es unter § 53a Abs. 4 für die Warnblinkanlage in rot.

Viel Spaß beim genüßlichen Schuß vor den Bug dieser Vollpfosten!

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Bei meinem Electra war das kein Problem: Der Mensch vom TÜV hat im HU-Gutachten reingeschrieben dass wegen der roten Blinker eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erforderlich ist. Dann habe ich bei der Zulassung 25€ extra gezahlt und das ging so durch!

Steht dieser Ausnahmetatbestand bei dir irgendwo im TÜV-Bericht?

am 26. April 2013 um 15:33

Man koennte sich auch einfach das Geld und die Zeit sparen und fuer die Zulassung irgendeine gelbe Leuchte ans Auto basteln die dann nachher wieder abkommt. Es ist meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich dass dich jemand in deinem Auto anhaelt und so ein Arsch sein wird um sich darueber zu beschweren.

Themenstarteram 26. April 2013 um 15:39

Ne nur was ran bauen geht ja auch nicht ohne weiteres.

Die Weiber von der Zulassung kommen doch nicht raus und schauen sich das an.

Ja bei mir steht´s auch im Tüv-Bericht aber die weiber wollen halt diese Ausnahmegehnemigug, da is nichts mit 25€

Sind die blöd?! Die Behörde (also die Zulassungsstelle selber) muss/ kann die Ausnahmegenehmigung erteilen. Leider ist das wohl im Ermessen der Behörde ob sie es nun macht oder nicht. Aber wenn du keine Chance auf gelbe Blinker hast, dann müssen die es ´´eigentlich´´ genehmigen.

Themenstarteram 26. April 2013 um 15:59

naja nu is ja heut eh wieder Freitag und die Herrschaften haben ja schon zu.

Jetzt werd ich es Montag nochmal mit der Masche versuchen oder ich find von meinen Bekannten noch jemanden der da gute Kontakte hat.

Hoffe das es doch irgendewie klappt, son Antrag zieht sich doch sonst wieder Wochen hin

Fahrzeuge mit EZ vor 1970 dürfen laut StVZO rote Blinker hinten haben.

Es gibt keinen Grund, Dir die Zulassung zu verweigern, da die StVZO das ausdrücklich vorsieht. Dafür ist nicht mal eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Und auch kein Antrag.

Diese muß man (theoretisch) erst nach 1970 haben, aber auch da ist einiges möglich wenn ein sachkundiger Prüfer am Start ist.

Ich möchte Wetten, bei einer frühen Pagode hätte der Arsch nicht mal mit der Wimper gezuckt...

Themenstarteram 26. April 2013 um 16:43

aber wenn das so sein sollte bis 1970

wieso schreibt mir denn der Tüv diesen extravermerk??

steht das irgendwo Schwarz auf Weiß das ich dass der guten Frau unter die Nase halten kann?

40. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91

§ 54 Abs. 3

Zitat: "Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein."

Einen ähnlichen Passus gibt es unter § 53a Abs. 4 für die Warnblinkanlage in rot.

Viel Spaß beim genüßlichen Schuß vor den Bug dieser Vollpfosten!

am 26. April 2013 um 19:22

Spechti hat's wieder mal richtig dargestellt. Ab 1.1.1970 müssen die Autos lt. Gesetz gelb blinken, davor nicht. Ich wollte mich jetzt mit dem selben Problem hier melden.

Ich habe das Problem an meinem 71 gmc sprint (baugleich elcamino). Das auto hat hinten von 68-72 selbe Bauart, jedoch bekomme ich es in Trier obwohl Fahrzeug komplett Mengelfrei aufm Tüv durchging für H.-kennz. nicht zugelassen, da nach 1.1.1970 gebaut und in USA zugelassen. Selbst im Amt sagte man mir, man wisse dass andere Regionen es durchlassen und zulassen. Sollte das Auto also einmal irgendwo abgenommen und zugelassen worden sein, bekäme ich die Zulassung, würde übernommen werden.

Kann mir da jemand dabei mir einer Idee weiter helfen? danke.

Themenstarteram 27. April 2013 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von spechti

 

Viel Spaß beim genüßlichen Schuß vor den Bug dieser Vollpfosten!

richtig geil :)

echt Danke

Ich freu mich jetzt schon drauf :) :D

Also ich habe 2 Versionen von Rückleuchten....gelb für´n TÜV und Rot zum Fahren !!

Sagt keiner was.....hier jedenfalls nicht !

Hi rot"

Zitat:

Original geschrieben von 70lime

Ab 1.1.1970 müssen die Autos lt. Gesetz gelb blinken, davor nicht.

Ich würde eher so sagen: Vor EZ 1970 hat man ANSPRUCH auf die Genehmigung, danach ist es Ermessenssache. Ich kenne zB keinen 70er Jahre Lincoln mit gelben Blinkern.

Anbei Auszug aus dem Kfz-Schein meines 79er Mark V ("FRAZ hi rot")

Kfz
am 27. April 2013 um 17:06

Das hängt in erster Linie davon ab, wann das KFZ abgenommen wurde. Mein Mustang wurde 2003 abgenommen und damals gabs diese Probleme nicht. Zulassung eingetragen 1.7.1970. Eine Ausnahmegenehmigung für paar teuros und ok wars. 2007 Soll es sich geändert haben. Das ist Auskunft der Behörde. der Tüvmann findet das als kein Problem, nur halt die nächste Instanz, Zulassungsstelle / LBM.

ich mußte hier (saarland) 2011 auch ne ausnahmegenehmigung beim verkehrsministerium einholen für meinen 66er coronet. der tüvmensch hat das so in seinen bericht geschrieben.

war kein problem, hat aber 50,- euro extra gekostet.

kompletter schwachsinn und wurde sicher nur eingeführt um ein wenig geld zu machen :rolleyes:

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