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Zulassung nicht möglich: Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren

Themenstarteram 5. August 2021 um 18:54

Hallo,

dachte ich habe ein kleines Problem, nein es ist doch ein großes Problem.

Habe ein Fahrzeug (BMW) gekauft mit Zulassungsbescheinigung Teil I, II und TÜV Bericht. Natürlich ein Kaufvertrag ist auch vorhanden.

Leider habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren (nicht auffindbar).

Bei der Zulassungsstelle in Wesel wurde mir gesagt das die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der letzten Zulassungsstelle benötige.

Hab es von Essen nach Wesel faxen lassen. Da steht drin das ein Kaufvertrag, ein Nachweis von Rückrufaktion und Eid vorzulegen muss um es umzumelden bzw auf mich anzumelden.

Daraufhin habe ich die Rückrufaktion erledigen lassen, Kaufvertrag ist ja vorhanden und Eid muss ich halt vor der Anmeldung abgeben, soweit alles gut.

Beim zweiten Termin wurde mir gesagt das ich ein lückenlose Kaufvertrag vorlegen muss.

Das kleine Problem wurde damit zum grossen. Der letzte eingetragene Herr im Brief ist unbekannt verzogen.

Das bedeutet, daß ich keine lückenlose Kaufvertrag vorzeigen kann. Der Verkäufer der mir das Wagen verkauft hat, hat es nicht auf sich zugelassen, der Wagen hatte Unfallschaden und Getriebeschaden was von ihm ausgetauscht und repariert worden ist. Wegen Corona ist es nur Termine (Online buchen) in ca. 10 Tage Abstand zu bekommen.

Wie bekomme ich es jetzt zugelassen?

Bin über jede Hilfe dankbar.

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19 Antworten
Themenstarteram 7. August 2021 um 16:14

Keiner ein Idee?

Das musst du mit deiner Zulassungsbehörde klären.

 

Was soll das Forum da machen?

 

Selbst wenn es hier alle wissen, wir können die Behörde nicht beeinflussen.

ZB Teil1 aufbieten, die Zeit abwarten und neu zulassen.

Themenstarteram 7. August 2021 um 17:54

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2021 um 18:30:20 Uhr:

ZB Teil1 aufbieten, die Zeit abwarten und neu zulassen.

Danke für die Hilfe. Kannst du bitte anders ausrücken, ich verstehe nicht was du mit aufbieten meinst.

Hat Dein Verkäufer noch den Kaufvertrag mit dem zuletzt eingetragenen Vorbesitzer, dann fragen ob er Dir eine Kopie davon gibt. Den Kaufpreis darf er unkenntlich machen wenn es Ihn stört.

Du musst ganz einfach zur Zul.stelle gehen und den Verlust dort angeben. Unter Umständen auch eidesstattlich versichern daß Du die verloren hast.

Die EV ist klar, nur möchte die Behörde aber den Nachweis,dass er die ZB1 überhaupt bekommen hat

Ja, und das sollte aus dem KV den er hat eigentlich hervorgehen.

Normalerweise jedenfalls schreibt man das ja immer so rein: Der Käufer bestätigt den Erhalt des Fahrzeugs mit xxx Schlüsseln, sowie der ZB 1, ZB 2, der Kennzeichen usw…. je nachdem halt was zutrifft.

Themenstarteram 7. August 2021 um 19:06

Zitat:

@Pauliese schrieb am 7. August 2021 um 20:35:42 Uhr:

Hat Dein Verkäufer noch den Kaufvertrag mit dem zuletzt eingetragenen Vorbesitzer, dann fragen ob er Dir eine Kopie davon gibt. Den Kaufpreis darf er unkenntlich machen wenn es Ihn stört.

Der Verkäufer hat kein Kaufvertrag mit dem Besitzer auf drm Brief, auch nicht von demjenigen von wem er gekauft hat. Die Lücke ist lang sozusagen.

Ich habe etwas nachgeforscht und der Typ auf dem Brief ist wirklich unbekannt verzogen. Wenn ich jetzt ein Fass aufmache und beweisen tue das er überhaupt noch lebt oder do?ar in Ausland ist Beginnt bestimmt die Geschichte mit den erben.

Dazu habe ich überhaupt kein Lust.

§ 13 Abs.4 FZV .... klick

Steht in dem Kaufvertrag den Du mit Deinem Verkäufer gemacht hast denn nicht drinnen was ich oben geschrieben habe?

Daß Du die Papiere alle vollständig erhalten hast, ausdrücklich auch Brief und Schein. Bzw.ZB 2 und ZB 1. wie es nun heißt?

Themenstarteram 7. August 2021 um 19:12

Zitat:

@Pauliese schrieb am 7. August 2021 um 21:06:34 Uhr:

Ja, und das sollte aus dem KV den er hat eigentlich hervorgehen.

Normalerweise jedenfalls schreibt man das ja immer so rein: Der Käufer bestätigt den Erhalt des Fahrzeugs mit xxx Schlüsseln, sowie der ZB 1, ZB 2, der Kennzeichen usw…. je nachdem halt was zutrifft.

Werde am Montag ein letztes Versuch starten.

Habe jetzt Nachweis Rückaktion und der Kaufvertrag wird neu aufgesetzt mit mehr Details z. B. das erhalt der Papiere wird ersichtlich sein. Und ein Ausweis Kopie vom Verkäufer.

Eid bzw Verlust wird sowieso in der zulassungsstelle erstellt, nur bis dahin bin ich gar nicht gekommen. Die junge Dame läuft alle paar Minuten zu ihrem Vorgesetzten und kommt mit Sachen wie halt lückenlose Kaufvertrag.

Wenn das nicht reicht kommt der Wagen auf den Schrott. 1500 Euro sind dann halt weg.

Wird schon klappen, bist nicht der 1. mit so einem Problem.

Verschrotte mal ein Auto ohne papiere, das wird dann erst richtig lustig.

 

Normal sollte es echt ausreichen wenn du versicherst das du die Zulassungsbescheinigung hattest und selbst verloren hast.

Sollte die aber dann jemals bei einem vorbesitzer auftauchen hast du ein richtig dickes Problem.

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