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Zulassung ohne Datum Erstzulassung für H Kennzeichen
Hallo Gemeinde
Habe heute einen supergau auf der Zulassungsstelle erlebt. Nach dem ich meinen Mustang bj 67 nach der Vollabnahme mit H Gutachten ohne große Probleme hinter mich gebracht habe wollte ich das Auto zulassen. Das Auto ist eine Vollrestauration mit einem amerikanischen Title und war in Deutschland noch nie zugelassen. Nun wollte das Amt wissen wann der Tag der Erstzulassung war. Dies steht in keinem Titel nur das Baujahr. Auf Grund dieser Tatsache wurde mir die Zulassung verweigert mit dem Hinweis ich sollte mich an Staat Kalifornien wenden um das Datum herauszufinden. Das Datum 1. Juli welches angewandt wird wenn es nicht zu ermitteln ist, wird so die Zulassungsstelle, nur in Ausnahmefällen angewandt. Und so musste ich unverrichteter Dinge davon ziehen.
Wem ist es auch so ergangen und hat trotzdem seine Zulassung erhalten oder hat Erfahrungen mit der in Erfahrung bringen des Tages der Erstzulassung gemacht.
Ich brauche Hilfe
Euer Chico
Beste Antwort im Thema
Hallo erstmal und danke für die rege Anteilnahme, aber ich kann verkünden: es ist vollbracht. Zwar mit Irrungen und Wirrungen aber die Pfalz macht es möglich..... Habe es dort zugelassen und siehe da, als gebe es nichts normaleres auf der Welt ging das ohne Probleme. Tag der Zulassung wurde wie gehabt auf 01.07.1967 eingetragen Schein und Brief ausgestellt.
Warum gerade die Zulassungsstelle in Karlsruhe, das als Wiege der Mobilität gilt, so immobil ist bleibt mir ein Rätsel. Das einzige was mir dazu einfällt ist Karlsruhe ist eine Beamtenstadt der Radfahrer ( das fahre ich natürlich auch ) und Korinthenkacker. Frau Benz wird sich im Grabe drehen.
Allzeit gute Fahrt
Chico
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29 Antworten
Marti Report und du hast die Erstzulassung inkl. Der kompletten Ausstattung.
Dank, Und wie funktioniert das?!
Chico
Zitat:
Original geschrieben von Chico2000
Dank, Und wie funktioniert das?!
Chico
–> Klick! <–
Das Datum der Erstzulassung wird sich nicht ohne weiteres ermitteln lassen, da es in anderen Ländern irrelevant ist und nur in Schland verwendet wird. In USA ist für alle Vorgänge ums Auto lediglich das MODELLJAHR interessant. Das muß nicht zwingend identisch sein mit dem BAUJAHR. Eine andere Regelung dürfte den Leuten vom Amt dort schwer verständlich zu machen sein.
Kevin Marti hat Unterlagen über den Auslieferungszustand und an welchen Händler der Wagen von Ford geliefert wurde. Die Zulassungsdaten hat er nicht.
Nur wenn der Title noch nie gewechselt wurde und der Wagen immer noch in Erstbesitz ist, steht das Ausgabedatum des Title darauf. Da das aber wohl bei den wenigsten alten Autos der Fall ist, dürfte so etwas wohl eher ein Glücksfund sein.
Zulassungsdaten von 1967 sind in Kalifornien garantiert nicht mehr vorhanden. Außerdem bei welchen DMV will man anfangen zu suchen. Eine kleine Hilfe könnte der Code des Auslieferungsdistriktes auf dem Door Sticker sein (gekennzeichnet DSO). Aber eine zuverlässige Quelle ist das auch nicht. Es besagt nur wohin Ford den Wagen geliefert hat.
Daß das fiktive EZ-Datum 01.07. nur als Ausnahme verwendet wird ist Blödsinn oder eine Lüge. Es ist gängige Praxis. Diese Regelung wurde extra geschaffen um Ermittlungen dieser Art unnötig zu machen. Ich möchte wetten, daß 90% aller direkt importierten Oldtimer der Forumsmitglieder den 01.07. des Modelljahres als EZ im Brief stehen haben. 90% ist keine Ausnahme!
Zitat:
Original geschrieben von spechti
Kevin Marti hat Unterlagen über den Auslieferungszustand und an welchen Händler der Wagen von Ford geliefert wurde. Die Zulassungsdaten hat er nicht.
Ja das stimmt, aber das Verkaufsdatum was er hat ja sollte zumeist dem Zulassungsdatum entsprechen. Jedenfalls passt es bei meinem chronologisch ganz gut.
Soweit mir bekannt ist, sind die Eminger Invoices die Verkaufsrechnungen von Ford an den Händler, die Marti übernommen hat. Eine Zulassung oder eine Übergabe an den Kunden geht daraus nicht hervor.
Auch im Deluxe Marti Report stehen keine Verkaufsdaten, nur der ausliefernde Händler.
Allerdings sollte ein Mensch mit halbwegs Hirn aus einer Ford-Auslieferungsrechnung vom z.B. 19. Oktober 1969 konstatieren können, daß der Wagen innerhalb der Tage/Wochen danach auch zugelassen wurde. Allerdings ist Hirn in deutschen Behörden nicht an jedem Schreibtisch zu finden...
Weisst du wie man Beamte und Staatsdiener auf die Palme bringt?
Frag nach wo das steht, die Gesetzesänderung muss einen Amtstext haben. Den möchtest doch gerne sehen und als Kopie für den Anwalt haben.
Hart bleiben, sie dürfen nicht mit "Das ist so" antworten sondern müssen dir Rede, Text und Antwort stehen.
Denke immer dran: Das Sind Staats-Diener.....somit im Prinzip deine Angestellten
Yesssss!
Es gibt einen immer noch gültigen Erlaß des Verkehrsministeriums von 1962 die als Richtlinie von den Zulassungsstellen angewendet wird. (Bonn, 29. Januar 1962, StV7 4143 T/61 II)
Veröffentlicht im VkBl 1962 Seite 66.
Inhalte daraus wurden bei Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen 2006/2007 in den "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigungen I und II" übernommen.
Zitat:
Zitat:
Im “Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II”,
Stand 31.05.2007, herausgegeben vom Kraftfahrt-Bundesamt
ist zu Feld “B” (Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges) der Zulassungsbescheinigung ausgeführt:
Das Datum der Erstzulassung bzw. ersten Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde.
Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:
nur Tag nicht bekannt =>es ist der 01. des Monats einzutragen,
nur Monat nicht bekannt =>es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
Jahr nicht bekannt =>es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen,
ggf. ist das Baujahr zu schätzen.
Wie gesagt, das Teil ist von 2007 und hat sich somit schon seit 1962 wacker gehalten.
Friß das, Behörde!
Man muß sie IMMER mit ihren eigenen Waffen schlagen!
Kommt mir irgendwie bekannt vor, die Dame am Schalter wollte mich gleich 2x nach Hause schicken, erste Grund war die Unterlagen waren nicht in deutscher Sprache gehalten (und Übersetzen ist ja soo anstrengend), zweitens sie konnte das Datum der EZ nicht finden. In irgendeiner Email auf meinem Handy konnte ich dann glaub ich noch ein Photo von dem Aufkleber an der B-Säule finden, dort stand 7/77, war aber auch nicht sonderlich präzise... das Ganze endete beim Vorgesetzten und plötzlich lief alles ganz wunderbar, Datum der EZ ist jetzt übrigens 01/07/77 . In den Unterlagen hatte ich dann später noch das Datum der EZ gefunden (keine Ahnung ob das stimmt), aber die Dame hatte ja schon bei der ersten Seite keine Lust mehr...
Zitat:
Original geschrieben von LittleRed
Denke immer dran: Das Sind Staats-Diener.....somit im Prinzip deine Angestellten
Das müsste man denen eigentlich auf die Stirn gravieren; und zwar in Spiegelschrift!
denn in der Realität verhalten sich diese Zeitgenossen leider gaaanz anders!
Zitat:
Original geschrieben von cruiser-Dirk
Zitat:
Original geschrieben von LittleRed
Denke immer dran: Das Sind Staats-Diener.....somit im Prinzip deine Angestellten
Das müsste man denen eigentlich auf die Stirn gravieren; und zwar in Spiegelschrift!
denn in der Realität verhalten sich diese Zeitgenossen leider gaaanz anders!
Staatsdiener sicher nicht... Eher Angestellte des Landkreises oder Stadt des Zulassungsbezirks. Und Beamte sind das heute immer seltener eher nur Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch mal dran denken das eine US Zulassungsübernahme auch nicht jeden Tag vorkommt. Jeder der hier mitliest oder schreibt hat in seinem Job sicher auch ne Tätigkeit die seltener vorkommt, mit Arbeit verbunden und evtl anstrengender ist
Ich denke aber auch oft... Ob das von deren Ego oder Geldbeutel abgeht wenn man ein kleines Kennzeichen möchte..
Ranger hat es eigentlich auf den Punkt gebracht, sowohl was das "Beamtentum" sowie auch die Komplexität angeht.
Manche Leute sind einfach mit solchen, für uns profanen Dingen überfordert.
Ich habe vor 14 tagen meinen 1986er Mercury Colony Park zugelassen - es ging ohne Probleme, da ich der Dame hinterm Schalter alles fein säuberlich aufgedröselt habe und bei Nachfragen alles erklärt habe.
Sie war dankbar und überaus freundlich. Auch die Chefin, die die Ausnahmegenehmigungen "abhaken" muss war über die Vorbereitung erfreut. So gabs dann hinten ein LKR-Schild und vorne ein Kurzes Kennzeichen inkl. Wunschnummer. Ich musste das Fahrzeug nicht einmal vorfahren.
Als Erstzulassungsdatum wurde übrigens der 1.7.86 eingetragen, ohne Nachfrage oder sonstigem (Das Auto wurde zwar nachweislich erst am 2.10.86 ausgeliefert, aber mir solls recht sein).
Denkt immer, wie es Ranger schon schrieb, an eure Arbeit. Je besser man sich vorbereitet, und um so ausführlicher man sich Notizen etc. macht, desto einfacher hat mans bei der Ausführung dann.
Beachtet man dies, hat man idR. keine Probleme.
Allerdings gibts immer wieder Ausnahmen, wo man sich schon fragt, was man verbrochen hat. Aber hier muss man sachlich nüchtern an die Sache herangehen und sie ggf. mit den eigenen Waffen (Auszüge der Zulassungsvorschriften etc) schlagen. Dann klappt auch das und man verlässt die Zulassungsstelle mit einem Lächeln.
Liebe Grüße
Christian
Zitat:
Original geschrieben von Lichtviech
...
Allerdings gibts immer wieder Ausnahmen, wo man sich schon fragt, was man verbrochen hat. Aber hier muss man sachlich nüchtern an die Sache herangehen und sie ggf. mit den eigenen Waffen (Auszüge der Zulassungsvorschriften etc) schlagen.
Wie sagte schon Loriot: "Herr Ober, darf ich Ihnen etwas bringen?"