1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Zulassung von Golf III

Zulassung von Golf III

VW
Themenstarteram 8. Mai 2005 um 7:31

Hi , bin zufällig auf das Forum gestoßen habe mir gestern mein erstes Auto gekauft . Jetzt möchte ich das Auto am Montag zulassen . Der Händler gab mir Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung . Hab aber gehört das man HU und AU bescheinigung braucht . In der Abmeldebescheinigung steht aber noch drin das AU und HU bis 11/2005 gültig sind . Reicht das zum Beweis ? Und wenn nein hat der TÜV die sachen im Archiv gespeichert das ich nurnoch hingehen muss und mir eine Kopie geben kann ? Danke für alle Antworten im vorraus .

Ähnliche Themen
26 Antworten
am 8. Mai 2005 um 7:40

Hallo und Willkommen im Forum!

Der Brief und die Abmeldebestätigung reich eigentlich vollkommen. Wenn das Fahrzeug schonmal in deinem Landkreis zugelasssen war nimm moch die Schilder mit, sparst noch ein bisschen Kohle.

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 7:44

Ja das Problem die Vorbesitzerin hatte das Auto in Coburg angemeldet gehabt und das ist 50 KM von hier weg und Nummernschilder hab ich auch nicht . Eine frage hätte ich aber noch . Brauch ich erst die Versicherung also zuerst Versicherung abschliessen dann zulassen oder geht das auch andersrum ?

am 8. Mai 2005 um 8:01

Du musst zuerst das fahrzeug versichern. Danach kannst du mit der Doppelkarte das Auto zulassen.

am 8. Mai 2005 um 8:06

also ich brauchte versicherungskarte, tüv papiere, abmeldebescheinigung und brief

glaub ich ^^

lieber zu viel mit nehmen als zu wenig, sonst sitzt du da ne zeit lang umsonst rum

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 8:07

hab halt nur Brief und abmeldebescheinigung vom händler bekommen hoffe das reicht ... ich geh am montag dann zuerst versichern . in der abmeldebescheinigung steht ja wie lange noch hu und au gültig sind .

am 8. Mai 2005 um 8:09

Und vor allem deinen Personalausweis. Ich mußte wegen dem nochmal neu antreten, weil sie meinen Führerschein nicht akzeptierten

Bei uns in Erfurt kann eine Zulassung nur mit HU und AU Bescheinigung im Original erfolgen, wenn das FZ aus einem anderen Landkreis kommt. Am besten du schaust mal auf die Internetseite deiner Zulassungsstelle, da steht alles und man kann (zumindestens bei uns) schon alles nötigen Formulare ausfüllen und ausdrucken.

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 8:58

Ja aber ich habe keine HU und AU Orginal Bescheinigung bekommen vom Händler kann ich da zum TÜV gehen und mir ne Kopie machen lassen ? Die müssten das doch noch im Archiv haben oder ?

Der TÜV müßte eine Kopie davon haben und die kostet auch nix, ist bei HU genauso. Aber schau erstmal nach oder Ruf an, vllt. brauchst du sie ja auch garnicht. Allerdings ist es schon besser den letzten TÜV Bericht zu haben da ja auch geringfügige Mängel dort verzeichnet sind und man ja auch den letzten HU/AU Bericht im Fahrzeug mit sich führen muß.

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 9:22

hab aber gehört das wurde abgeschafft das man hu bericht mitführen muss

am 8. Mai 2005 um 9:41

Eigentlich ist HU und AU-Bescheinigung vorgeschrieben. Du musst die ja auch immer im Auto mitführen. Ohne diese Bescheinigungen geht in Berlin zB. garnix. Da wirst du schon am Empfang wieder nach Hause geschickt. Kopie der HU und AU kosten beim Tüv und der Dekra jeweils nen 10er. Man sollte aber wissen, wo er das letzte mal geprüft wurde, sonst rennst ganz schön rum. Wenn die AU ne Werkstatt gemacht hat und du weisst nicht welche, dann wird es schwer.

Am besten ist es, du holst dir ne Doppelkarte, schraubst die alten Kennzeichen an, fährst ohne Zulassung zum Tüv und lässt dann am gleichen Tag das Fahrzeug zu. Fahrten vom Stellplatz zur Zulassungsstelle und zu Prüforganisationen sind im Zulassungs- und angrenzenden Bezirken auf direktem Weg am Zulassungs- oder Abmeldetag zulässig. Eine Versicherungsdoppelkarte(bei der Anmeldung) und die Kenntlichmachung durch das letzte eingetragene Kennzeichen reichen aus. Am besten ist es dann aber, wenn man sich beim Tüv und der Zulassungsstelle nen Termin schriftlich geben lässt, damit die Bullen nix zu meckern haben. Das einzigste Problem ist dann nur, wenn du durch den Tüv fällst, dann musst du das Auto dort stehen lassen und darfst es nur mit gültigen Kennzeichen weiter bewegen.

Am besten, du schaust noch mal im ganzen Auto, ob du Tüv und Au findest. Beliebte Plätze sind hinter der Sonnenblende und das Bordbuch.

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 10:10

Also ... wenn ich zur Zulassungsstelle nur mit KFZ Brief mit der Abmeldebescheinigung gehe auf der steht das HU und AU noch gültig bis 11/2005 sind . Also ohne die Orginale bescheinigung von AU und HU . Krieg ich da das Nummernschield ohne die HU und AU stempel oder krieg ich das garnix ?

am 8. Mai 2005 um 10:16

Garnicht. Die lassen dir doch nicht ein verkehrsunsicheres Fahrzeug zu.

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 10:18

aber auf der abmeldebescheinigung steht doch drauf das er noch AU und HU bis 11/2005 hat was is da verkehrunsicher ???

Deine Antwort
Ähnliche Themen