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Zulassungsbescheinigung Teil II

Themenstarteram 28. April 2006 um 11:35

Ave,

auch auf die Gefahr hin das ich dumm frage:

In der neuen Zulassungsbescheinigung II steht nur noch die Reifen- und Felgentyp Kombination drin. Meines Erachtens war früher (Alter Brief, Schein) auch der erlaubte Reifenhersteller mit angegeben. Ich habe vorne einen Avon und hinten einen Metzeler montiert.

Woran erkennt nun die Fahrleitung bei Überprüfung ob dies so sein darf ?

Gruss aus dem wilden Süden

Moen

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24 Antworten
am 28. April 2006 um 12:17

An der Aufschrift Metzler und Avon merken sie, dass da was nicht stimmt, denn Mischbereifung ist meines Wissens nach immer noch verboten.

Teppo

Themenstarteram 28. April 2006 um 12:28

@Teppo

TÜV und Zulassung ist alles durch. Kann dann doch wohl nicht falsch sein. Ich frage mich nur, wie gesagt, wegen der nicht mehr vorhandene Angabe des Herstellers in der Zulassungsbescheinigung II.

Moen

Hallo erstmal!

Also, bestimmte Reifenpaarungen und Reifenbindungen sind vom Gesetzgeber nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings brauchst du eigentlich vom Hersteller der Reifen eine Freigabe für die Reifenpaarung. Diese Freigabe wirst du für Mischbereifung nicht finden. Das würde also bedeuten das es nicht legal ist Mischbereifung zu fahren.

Dein Tüv Prüfer wird es sicherlich übersehen oder ignoriert haben, das würde dir in einer eventuellen Kontrolle aber nicht unbedingt helfen (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!). Die Cops, welche die Verkehrskontrollen durchführen sind (laut Gesetzgeber!) in der Lage solche Fehler am Fahrzeug (Mischbereifung etc.) festzustellen.

Wie auch immer, ich kann dir jedenfalls auch aus fahrtechnischen Gründen empfehlen nur Reifen von einem Hersteller und Typ zu verwenden, da diese aufeinander abgestimmt sind. Schließlich sind die Reifen sicherheitsrelevante Teile mit denen ein Laie nicht unbedingt experimentieren sollte.

Ich hoffe dir erstmal weitergeholfen zu haben.

Gruß - Heiko

am 29. April 2006 um 13:59

@ enaut

würdest auf Dein Auto unterschiedliche Reifen aufziehen ???

Wohl kaum, ich denke, damit hat sich die Frage erledigt !

WB

@ Konsowolle

Ich hab auf meinem Auto Mischbereifung (an der Vorderachse Fulda und am der Hinterachse Firestone). Lässt sich relativ gut fahren. ;-)

Abgesehen davon verstehe ich nicht was dein Statement soll...

am 2. Mai 2006 um 14:56

Hi folks,

komme gerade von der Zulassungesstelle zurück:

Im Teil II steht praktisch nix drinn (Halter, Kennzeichen, Typ. Baujahr, ...)

Alle Eintragungen, die ich in meiner alten Zulassung stehen hatte, stehen jetzt im Teil I, sogar wieder mit Beiblatt. Den alten Brief hat man mir entwertet und freiwillig mitgegeben.

Noch mal eben zu den Reifen:

Das mit der Mischbereifung gilt pro Achse(!!!) bei allen KFZ.

Vorne links Fulda und vorne rechts Barum wäre also verboten, selbst dann, wenn beide Reifen die gleiche Größe hätten.

Auch die "gute alte" Chopperkombination 2.75-21 Avon-Speedmaster und 5.00-16 Goodyear oder Conti ist nie bemängelt worden. Warum auch.

Ich habe den Verdacht, daß dieses Stammtischgerücht von den Reifenhändlern in die Welt gesetzt wurde. Schließlich hält der Reifen vorn meistens länger als der hinten.

so long, rouleur

am 2. Mai 2006 um 20:15

Hallo,

dein Leben hängt an einer Reifenauflagefläche von der Grösse einer Zigarettenschachtel.

Wenn dir dein Leben nichts bedeutet - fahr Holzreifen, die kannst du selbst schnitzen.

Meine Vorredner haben ALLE darauf hingewiesen was erlaubt und sinnvol ist - nimms als gegeben & gegessen --

oder reihe dich bei den Vernunft Resistenten ein, die man täglich von den Leitplanken kratzt.

Gruss Tatanka mit dickem Hals

am 3. Mai 2006 um 10:12

Hi,

Was soll ich mit Holzreifen?

Hast Du damit gute Erfahrungen gemacht?

Habe ich Dich beleidigt, weil ich etwas geschrieben habe, wovon Du offensichtlich keine Ahnung hast?

Das war nicht meine Absicht.

Daß alle Vorredner mehr oder weniger das gleiche geschrieben haben, ist mir natürlich auch aufgefallen. Das ist es ja gerade. Deswegen habe ich auch gepostet. So ein Forum ist doch zum Austausch da. Wenn alle das gleiche schreiben, hat es seinen Sinn und Zweck verloren.

Kennst Du denn einen Paragraphen, der das vorschreibt, was Du und viele andere irrtümlich annehmen?

Ich auch nicht. Deswegen ist er wahrscheinlich auch so schwer zu finden.

Kannst Du das erklären, was Du da aufgeschnappt hast?

Wenn nein, dann lies bitte weiter.

Je nach Profil und Gummimischung unterscheidet sich die Haftung der Reifen. Der eine ist bei nasser Straße relativ gut, der nächste hat seine Stärken bei warmem Wetter und wieder andere sind bei kühlerem Wetter in Topform.

Bei Mischbereifung auf einer Achse ist es aus dem Grund bei einer Vollbremsung fast unvermeidlich, daß das Auto, das Trike oder der LKW zu einer Seite hin zieht. Weil das zu Unfällen führt, ist es verboten. Bei nur einem Rad pro Achse kann dieses Bremsverhalten nicht entstehen.

Beim starken Bremsen hängen je nach Motorrad etwa 80% des Gewichts auf dem Vorderrad. Gute Haftung am Vorderrad ist beim Bremsen also viermal so wichtig, wie die am Hinterrad.

Ich weiß nicht, ob Du schon länger Motorrad fährst, aber noch vor 20 Jahren hatte man bei Reifen meistens nur die Wahl zwischen guter Haltbarkeit und mäßiger Haftung oder miserabeler Haltbarkeit und guter Haftung. Viele Tourenfahrer haben deswegen einen relativ weichen Vorderreifen gefahren und einen härteren Hinterreifen. Der harte Hinterreifen hat dazu geführt, daß man etwas weniger Schräglage fahren konnte, als mit einem superweichen Sportreifen. Gerade bei G/S-Fahrern war das durchaus üblich.

Die Leute sind übrigens nicht reihenweise in die Leitplanken geprescht, nur weil man nicht die Schräglagen fahren konnte, die heute bei modernen Supersportlern drinn sind.

Welche Hersteller zuerst die Reifenbindung herausgebracht hatten, weiß ich nicht mehr. Ich erinnere mich aber deutlich, daß einige Kumpels auf ein Mal zu Contis verdonnert waren. Auch die gängigen Blättchen, wie die 'Motorrad' und 'Tourenfahrer' haben bei Vergleichstests mit anderen Reifenmarken auf den betroffenen Motorrädern erheblich bessere Ergebnisse bescheinigt.

Conti hat dadurch jedenfalls seine Absatzschwierigkeiten in den Griff bekommen. Heute nennt man sowas auch gelungenes Marketing. Wenn einer was nicht kaufen will, muß man ihm notfalls drohen. Nicht: "Ich haue Dich jetzt, wenn Du nicht kaufst!", sondern "Es wird Dir etwas schreckliches zustoßen, wenn Du nicht schnell meine Brieftasche füllst." Das hilft erstaunlich oft. Was Du und viele andere irrtümlich annehmen, liegt daran, daß etwas Falsches so lange wiederholt wurde, bis es endlich genug Leute geglaubt haben.

Beziehe Deine Weisheiten von denen, die Dir nichts verkaufen wollen. Das führt zu guten Ergebnissen.

Aus dem Grund poste ich nicht in kommerziellen Foren, weil dort nur die Konsumfetischisten gebauchpinselt werden.

so long, rouleur

ps.: Nimms locker, wenn einer anderer Ansicht ist. Lass ihn entweder dumm sterben, oder fasse Dir ein Herz und erkläre, was Du meinst.

am 3. Mai 2006 um 10:39

hallo,

Mischbereifungen sind nun mal grundsätzlich verboten - die hersteller der Bikes, sowie der Reifen, stimmen ihr Produkt genau auf die eintretenden Fahrsituationen ab. Schummi wäre Weltmeister geworden, wenn er vorne Bridgestone und hinten Michelin gefahren hätte.

Verlass dich einfach auf das Know How der Firmen - oder auf Erfahrungen von Forumsmitgliedern - aber fang nicht zu basteln an - oder Vorschriften, Parapraphen zu suchen, wo keine notwendig sind.

Und nun glaub was wir schreiben oder lass es sein - ok ?

Gruss Tatanka

am 3. Mai 2006 um 11:43

Hallo

Bevor hier ein sinnloser Streit aufkommt, sollten man sich die Frage stellen was mit Mischbereifung eigentlich gemeint ist, es geht hier nämlich nach der Bauart des Reifens:

Zu einem gibt es

Radial- und Diagonalreifen

und zum anderen

Sommer- und Winterreifen.

Im § 36 StVZO steht da also:

Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug.

Und nur bei diesen Reifenarten ist es verboten, diese zu auf einer Achse zu mischen. Fällt also bei Motorrädern flach.

Und ob Du nun Fulda, Avon, Conti aufgezogen hast, vorne oder hinten ist relativ egal und auch nicht verboten.

Ich kann mich entsinnen, dass Firmen nur einen gewissen Reifentypen für bestimmte Motorräder freigegeben haben, dass lag aber auch nur daran, dass diese Firmen dafür Geld bekommen haben.

Und mal ganz im Ernst, glaubst Du, dass Du mit einer HD die Reifengrenzen voll auskostet…..das finde ich weit hergeholt.

Gruß

Norbert

…der vorne Conti und hinten Metzler fährt

am 3. Mai 2006 um 11:59

sehe ich auch so

 

....vorne avon, hinten metzeler :-)

...ich auch...

...vorn Dunlop hinten Metzler...

u. die bisherigen TÜV-Prüfer kennen auch kein Mischverbot

Auf die Gefahr hin das ich nun genervt oder aggro wirke, aber wenn ihr meint mit Mischbereifung besser zu fahren, nun gut. Sicherlich liegen dann wohl die meisten Reifenhersteller und Motorradhersteller falsch, wenn sie die Reifen aufeinander abstimmen.

Was ich mich nur frage, wenn euch egal ist was andere für Meinungen/Erfahrungen/Begründungen haben, wozu stellt ihr dann hier Fragen?

 

P.S.: Noch mal eine Anmerkung zum Straßenverkehrsrecht, es gibt nun nicht mehr nur die deutsche Rechtssprechung, sondern auch die europäische Rechtssprechung, welche das deutsche Recht bricht/brechen kann.

am 3. Mai 2006 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von elektronaut

A)

Was ich mich nur frage, wenn euch egal ist was andere für Meinungen/Erfahrungen/Begründungen haben, wozu stellt ihr dann hier Fragen?

 

B)

P.S.: Noch mal eine Anmerkung zum Straßenverkehrsrecht, es gibt nun nicht mehr nur die deutsche Rechtssprechung, sondern auch die europäische Rechtssprechung, welche das deutsche Recht bricht/brechen kann.

Ist doch klasse verschiedene Meinungen, Erfahrungen und Begründungen zu hören... Leider ging es hier aber nicht um irgendwelche subjektiven Wahrnehmungen sondern darum, dass jemand die Fakten (Gesetzgebung) falsch und damit irreführend wiedergegeben hat! Das ist dann ja wohl eher daneben.

Was soll in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das EU Recht?? Was sagt denn das EU Recht zu diesem Thema?? Und wenn es denn etwas anderes sagt als das deutsche Recht... steht es dann über dem deutschen Recht oder doch nicht??? In Deinem post scriptum ist der Informationsgehalt = 0 und von daher total überflüssig.

Dann noch zum Thema Abstimmung von Reifen und Bikes. Eine Reifenfreigabe sagt doch nicht automatisch aus, dass diese Paarung den "typischen Betriebspunkt" "perfekt bedient". Das ist doch auch daran zu sehen , dass identische Reifenpaarungen für unterschiedlichsten Bikes freigegeben sind. Freigegebene reifen haben doch einen riesigen Betriebsbereich der unterschiedlichsten Parameter abzudecken. Ich sehe keinen Grund der dagegen spricht warum man für seine ureigensten Belange nicht durch einen Reifenherstellermix vorne und hinten eine bessere Abstimmung finden sollte... ebenso wie bei einstellbaren Fahrwerken!!!!

 

Gruß

Frenk...

der im Moment wieder Originalbereifung fährt aber auch in der Vergangenheit schon Bridgestone mit Metzeler gemischt und den Hinterreifen dann durch einen Pirelli ersetzt hat!

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