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Zulassungsfrage Überführungskennzeichen / Endgültiges Kennzeichen / Wann gilt PKW als final zugelas

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 19:55

Hallo Zusammen,

hoffe, dass das hier der richtige Bereich ist.

Neuwagenkauf, besondere Vereinbarung gem. verbindlicher Bestellung:

Nach Bereitstellung bzw. nach Erhalt Zulassungsbescheinigung II muss innerhalt von 7 Werktagen auf den Käufer zugelassen werden.

a) Was bedeutet in diesem Zusammenhang Bereitstellung?

Käufer bekommt am Freitag, 20.12.2019, die Rechnung mit dem Hinweis, dass der Käufer innerhalb von 5 Werktagen auf sein Konto überweisen muss. Danach erfolgt die Zusendung der Originalpapiere zum Zwecke der Anmeldung.

Käufer hatte jedoch 5 Tage vorher telefonisch mit dem Händler vereinbart bzw. diesem mitgeteilt, dass die Bezahlung in Bar erfolgt. Händler hat dies mit Hinweis auf das Geldwäschegesetzt verweigert und auf LZB-bestätigten Scheck verwiesen. Die Möglichkeit, andere Zahlungswege zu nutzen, finden sich auch im Informationsblatt, welches der Bestellung beilag und von mir unterschrieben wurde.

b) Wenn der Käufer sich ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung holt, ab wann gilt der Wagen dann als auf den Halter zugelassen?

ba) Mit dem Kurzzeitkennzeichen oder

bb) mit der eigentlichen Zulassung

Zudem, die Zulassungsstelle hat in der Zeit vom 23.12. - 27.12.19 geschlossen und erst wieder am 30.12.19 geoffnet. Mir geht es auch darum, dass die Zulassung in 01/2020 ist und nicht 12/2019, also noch ein oder zwei Tage. Ob das was bringt? Meinungen?

Hoffe, dass das transparent geschrieben ist. Danke.

Natürlich könnte ich den Händler kontaktieren, allerdings erst morgen und ich möchte vorbereitet sein.

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32 Antworten

Wenn du ein amtliches Kennzeichen hast und diese einen zulassungs und TÜV Stempel hat. Das alles bekommst du im Straßenverkehrsamt. Du musst dir vorher nur eine versicherungsbestätigung besorgen.

Zulassung ist erst mit der Zuteilung des (richtigen) Kennzeichens und dessen Abstempelung bei der Zulassungsstelle und Eintragung des Halters in den Zulassungsbescheinigungen erfolgt.

Bereitstellung ist ziemlich uninteressant, da du für die Zulassung die ZBII haben musst. Damit sollten ab Übergabe der ZBII die sieben Werktage gelten.

Fünf Werktage am Rechnungserhalt wären der 28.12. - überweisen heißt nicht, dass das Geld am gleichen Tag dort eingeht. Wird beim Händler am 30.12. gebucht, dann schickt er dir die Unterlagen (oder du holst sie ab). Also wäre die Zulassung am 02.01. fristgerecht.

Bring ihm doch am Montag wie gewünscht den Scheck, nimm die Papiere und das Auto mit KZK mit und lasse ihn am 02.01. zu. Wenn ich richtig gezählt habe, liegst du innerhalb der sieben Tage.

Darf ich den Hinweis mit den sieben Werktagen so verstehen, dass irgendwelche Rabatte gewährt wurden, weil der Wagen noch in diesem Jahr in die Zulassungsstatistik einfließen soll?

Beim späteren Wiederverkauf bringt es einen optischen Vorteil, wenn EZ 2020 ist. Auch bei der Suche bei mobile.de ist das von Vorteil.

Wenn das Fahrzeug zum abholen bereit steht.

Wenn das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen hat.

MfG kheinz

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 20:09

@Tacob Das amtliche Kennzeichen ist also das schwarz/blaue, nicht das Kurzzeitkennzeichen, richtig!?.

Sorry, für die dumme Nachfrage, aber mit Kurzzeitkennzeichen hatte ich noch nie was am Hut.

Mir geht es halt auch darum, dass die Erstzulassung dann in 01/2020 wäre, liest sich besser.

EDIT: Ups, schon soviele Antworten, während ich geschrieben habe. Ich lasse es trotzdem stehen.

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 20:18

@PeterBH

Richtig, es geht um die Provisionen. Der Händler sagte mir, dass das Fahrzeug zwingend in 2019 zugelassen werden müsste. Nachdem aber die Unterlagen erst morgen kommen können, die Zulassungsstelle nächste Woche komplett zu ist, wird das eben eng. Und wenn ich nicht zulassen kann, dann liegt eigentlich auch Unmöglichkeit bei mir vor.

Der bankbestätigte Scheck kostet mich zuzätzlich 25 EUR, die will ich mir eigentlich sparen und das Geld bar mitbringen. Nach RS mit meiner Bank stellt es auch für den Händler, entgegen seiner Aussage, kein Problem dar mit dem Geldwäschegesetz. Eine etwaige Meldung erfolgt eh durch die Bank und nicht durch das Autohaus.

Frist hinsichtlich Bereitstellung oder Erhalt ZB II ist eine ODER-Regel.

Der Händler behält sich die Rückforderung aller gewährten Rabatte vor im Falle dessen, dass die Fristen nicht eingehalten werden.

Und ist das mit der zwingenden Zulassung in 2019 auch vertraglich geregelt oder nur mündlich erwähnt?

Warum kommt die Rechnung denn erst am Freitag, war es ein Lagerfahrzeug oder musste das erst angeliefert werden?

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 20:36

Nein, ist ein Neufahrzeug. Zulassung in 2019 war nur am Telefon mitgeteilt.

Mein Ansprechpartner befand sich im Urlaub.

Unverbindlicher Liefertermin war Januar 2020.

Das Fahrzeug befand sich nach Rückkehr des Händlers aus dem Urlaub noch am Zielbahnhof.

Edit: Bestellt war er in 2019/08.

Nochmal die Eingangfrage:

"Neuwagenkauf, besondere Vereinbarung gem. verbindlicher Bestellung:

Nach Bereitstellung bzw. nach Erhalt Zulassungsbescheinigung II muss innerhalt von 7 Werktagen auf den Käufer zugelassen werden.

a) Was bedeutet in diesem Zusammenhang Bereitstellung?

 

Käufer bekommt am Freitag, 20.12.2019, die Rechnung mit dem Hinweis, dass der Käufer innerhalb von 5 Werktagen auf sein Konto überweisen muss. Danach erfolgt die Zusendung der Originalpapiere zum Zwecke der Anmeldung."

 

Ich wäre da recht entspannt. Du bekommst heute, 20.12., die Rechnung und sollst innert 5 Werktagen überweisen. Selbst wenn ich jetzt mal den Samstag als Werktag mitzähle: 21., 23., 24., 27., 28. 12 sind die nächsten 5 Werktage. Demnach müsste der Händler am Samstag 28.12. spätestens das Geld haben. Kann man ja sicher einrichten. Danach gibt es, vermutlich postalisch, die Zulassungsbescheinigung. Die hast du dann mit Glück am 31.12. Dem obigen Auszug aus den Lieferbedingungen nach hast du dann nochmals 7 Arbeitstage Zeit für die Zulassung. Die findet dann, wenn ich den Samstag abermals als Werktag mitzähle, spätestens am 09.01.2020 statt. Damit also ganz sicher machbar, dass der Wagen EZ 2020 wird, ohne gegen die Regeln zu verstoßen.

 

Und nur um dem Kerl das Geschwätz vom Geldwäschegesetz auszureden, würde ich aus reiner Bockigkeit trotzdem auf Barzahlung in Hundertern bestehen :-)

Themenstarteram 20. Dezember 2019 um 13:03

Ich danke Euch für die Teilnahme am Thread. Ihr habt bei mir etwas Blutdruck rausgenommen.

Ich wollte ja auf jeden Fall die "Vorkasse" mittels Überweisung verhindern.

In diesem Zusammenhang nochmals eine Frage:

a) Käufer überweist vorab, PKW befindet sich beim Händler, Händler wird insolvent. Meine Zahlung wandert in die Insolvenzmasse, Auto bekomme ich dann zunächst auch nicht mehr. Ist das richtig? Ich habe widersprüchliche Aussagen hierzu gelesen. Gibt ja normalerweise zwei Fallgestaltungen, Abholung Händler oder Werk.

UPDATE:

Nachdem ich die Rechnung nun vorliegen habe, habe ich mich mit dem Händler telefonisch in Verbindung gesetzt (Vertretung meines bisherigen Ansprechpartners, da er aktuell im Krankenstand ist) und auf das Telefongespräch bzw. die mündliche Vereinbarung hingewiesen.

Sie war da sehr entspannt und ich könne natürlich Barzahlung (muss nur ein Formular zum Geldwäschegesetzt ausfüllen) vornehmen oder auch mittels Echtzeitüberweisung Vor-Ort bezahlen. Die Echtzeitüberweisung ist zwar auf einen Betrag gedeckelt, welcher pro Empfänger nur 2x zur Verfügung steht, aber den Rest kann ich dann immer noch Bar mitnehmen.

Sie sendet mir die Papiere zu (wohl schon die Originale, also nicht nur per Email, aber das warte ich mal ab) und kann dann lt. Ihrer Aussage im Januar zulassen.

Ich nehme an, dass dem Disponenten dann die Provision erst in 2020 zufließt.

@SpyderRyder: Mit 100 EUR Scheinen würde ich auch mir schaden.

Lustig, bei einem (unverbindlichem) Liefertermin Januar 2020 die Zulassung in 2019 zu erwarten.

Deine Annahme im Insolvenzfall ist übrigens richtig, der Insolvenzverwalter hat das Geld und das Auto, verweigert die Erfüllung des Vertrages und du kannst deine Ansprüche zur Masse anmelden.

Themenstarteram 23. Dezember 2019 um 12:21

Sie sendet die Papiere nicht zu. Nach RS mit ihrem Kollegen muss ich 50% überweisen, dann senden sie mir die Papiere zu. Der Rest kann Bar, Scheck oder Sofortüberweisung erfolgen. :mad:

Eine andere zahlungsvereinbarung wird seitens der Geschäftsleitung nicht genehmigt.

Auch nichts davon, mittels Überführungskennzeichen abzuwickeln.

Stur nach dem schriftlichen Vertrag handeln.

Ich wüsste nicht, warum ich einem Händler als Vorkasse einen Teil oder den ganzen Kaufpreis überweisen sollte, wenn im Kaufvertrag nichts davon vereinbart wurde. Linke Hand übergibt das Geld (oder der bankbestätigte Scheck), rechte Hand nimmt die Fahrzeugpapiere, Schlüssel usw. Der Händler will das Risiko, dass du nicht zahlst, nicht eingehen und schickt dir vorher nicht die Papiere - dabei bleibt er weiterhin Eigentümer des Fahrzeuges. Aber du sollst das Risiko seiner Insolvenz (was denken Sie denn von uns, wir sind finanziell kerngesund...) eingehen.

In fast jedem Vertrag ist auch die Klausel, dass mündliche Nebenabsprachen ohne schriftliche Bestätigung unwirksam sind.

Da bist mit 50% noch gut bedient, ich kenne es so, dass die Papiere erst nach 100%iger Zahlung ausgehängt wurden.

Gruß jaro

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