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Zulassungsfrage: von 25kmh auf 45kmh was tun

Themenstarteram 23. April 2014 um 13:08

Hi Forum

ich habe eine Speedfight 2 und fahre momentan gedrosselt 25kmh

habe 25er und 45er Papiere und habe nächste woche meinen führerschein.

möchte ihn auf 45 machen. die versicherung ist klar, dass ich die wechseln muss aber was mache ich mit dem roller? zum tüv geht man ja eigentlich um die 45er papiere zu bekommen. nun habe ich sie ja aber schon. kann ich den einfach auf 45kmh drosseln und die papiere nehmen und losfahren? :)

bitte um schnelle antwort :-)

mfg max

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2014 um 13:31

Hallo,

seltener Fall aber auch schon erlebt. Schusseliger Tüv sein Dank. Im normalen Fall wird die 45er (COC) Bescheinigung (mit der werden die Roller an den Händler ausgeliefert und erst bei Kundenwunsch umgerüstet) vom Tüv eingezogen und durch die Aushändigung der 25er Papiere ( Prüfung $ 19.3.StvO) ersetzt. Jetzt hast du beide. Also Roller auf die 45er Version umrüsten( Händler weiß was er machen muß) Satteltasche, falls vorhanden, entfernen, 25 km/h Aufkleber( ist meist im Helmfach eingeklebt) entfernen. Dann zur Versicherung. Neues Versicherungskennzeichen holen. Das alte wird eingezogen weil die Daten auf dem Versicherungsbeleg geändert werden (kostet bei meiner Versicherung z.B. 5€) Achte darauf da dann Kleinkraftrad/Roller bis 45km/h angekreuzt ist. Der Versicherungsschein wird mit Ersatzkennzeichen gekennzeichnet.

Gruß

Jörg

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Den vom Hersteller vorgesehenen 45km/h Drosselsatz einbauen und beim TÜV vorführen.

Dort bekommst Du die 45km/h Betriebserlaubnis (wird zum Kleinkraftrad, nicht nur Mofa).

Was lernt man eigentlich heutzutage in der Fahrschule!?

Themenstarteram 23. April 2014 um 13:29

Danke nur habe ich doch bereits die 45er Papiere.

Ist dies nicht die Betriebserlaubnis?

Kann man so zum TÜV gehen oder braucht man einen termin?

am 23. April 2014 um 13:31

Hallo,

seltener Fall aber auch schon erlebt. Schusseliger Tüv sein Dank. Im normalen Fall wird die 45er (COC) Bescheinigung (mit der werden die Roller an den Händler ausgeliefert und erst bei Kundenwunsch umgerüstet) vom Tüv eingezogen und durch die Aushändigung der 25er Papiere ( Prüfung $ 19.3.StvO) ersetzt. Jetzt hast du beide. Also Roller auf die 45er Version umrüsten( Händler weiß was er machen muß) Satteltasche, falls vorhanden, entfernen, 25 km/h Aufkleber( ist meist im Helmfach eingeklebt) entfernen. Dann zur Versicherung. Neues Versicherungskennzeichen holen. Das alte wird eingezogen weil die Daten auf dem Versicherungsbeleg geändert werden (kostet bei meiner Versicherung z.B. 5€) Achte darauf da dann Kleinkraftrad/Roller bis 45km/h angekreuzt ist. Der Versicherungsschein wird mit Ersatzkennzeichen gekennzeichnet.

Gruß

Jörg

Themenstarteram 23. April 2014 um 13:34

Das hört sich doch gut an .

Danke ersteinmal für eure schnellen Antworten :)

Der Mechaniker hat früher auch gesagt, dass ich Glück gehabt habe da der Prüfer es vergessen hat.

Bist du dir da ganz sicher? Weil ich nicht so gerne zum TÜV möchte und so es für mich eine perfekte Lösung ist.

am 23. April 2014 um 13:45

Hallo,

wenn du passendes Werkzeug hast kannst du auch selber umrüsten. Papiere sind ja vorhanden. Denke aber daran mit dem Roller darfst du erst auf öffentlichen Straßen fahren wenn du auch die 45er Versicherungspapiere hast. Also nicht mit dem 25er Papieren in der Tasche zum Versicherungsbüro fahren.

Themenstarteram 23. April 2014 um 13:52

Ja weiß ich. Umrüsten kann ich ihn schon selber :)

Nur bist du dir da ganz sicher? (Mechatroniker, Fahrlehrer)

Da ich mir nichts mehr erlauben darf (wurde einmal angehalten und zu der Zeit war mein Roller zu schnell) möchte ich nur wirklich sicher gehen und versuchen da ohne TÜV bei weg zu kommen :)

MfG Max

am 23. April 2014 um 14:02

Hallo,

sagen wir mal so, das Handwerk mal gelernt.

Dann einen Sohn der das selbe mit seinen Speedfight durch gemacht hat (mit Tüv von 45 auf 25 und später wieder 45 als er B hatte)

Und selber mit einen meiner Roller der zu erst von einem älteren Herrn als Mofa gefahren wurde und den ich jetzt als 45 km/h Roller fahre.

Knackpunkt sind die 45 km Papiere, also die originale COC für deinen Roller. Da steht auch die Fahrgestellnummer unter Nr. 05 drauf! Und unter Nr. 47 Kleinkraftrad. Die kann ich ja von hier nicht sehen und weiß nicht was du da hast.

Themenstarteram 23. April 2014 um 14:34

zwar steht unter nr05 nicht kleinkraftrad sondern 2rädr. KKR b. 45km/h

denke ich trotzdem, dass dies die 45er Papiere sind.

Überschrift: TÜV NORD Mobilität Gutachten

gemäß §21 StVZO /§ 13 EG-FGV i.V.m § 4 FZV

Was meinst du?

am 23. April 2014 um 14:42

Hallo,

Zitat:

2rädr. KKR b. 45km/h

2 rädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h

§21 StVZO - §21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

Schau nach ob da genau die Fahrgestellnummer drauf steht die am Rahmen deines Roller eingestanzt ist. Genau alle Zahlen und Buchstaben kontrollieren.

Themenstarteram 23. April 2014 um 17:48

Wenn diese beiden übereinstimmen heißt es, dass ich ohne Probleme, wenn ich meine Versicherung dem entsprechend wechsle und die drossel eingesetzt habe und der roller 45 fährt, diesen fahren kann?

Was muss man generell mit sich führen, falls man angehalten wird? dann schau ich mal nach ob ich das habe

am 23. April 2014 um 18:06

Hallo,

dabei haben muß du deinen Führerschein B (mindestens aber AM) deine Versicherungsbescheinigung für Kleinkraftrad/Roller 45 km/h und die COC. Nach meiner Erfahrung reicht in D eine Kopie, weil um die Versicherung zu bekommen muß du die CoC dort vorlegen. Somit steht auf dem Versicherungsschein die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und die Fahrgestellnummer und das Kennzeichen.

Hast du AM nicht ist es fahren ohne Führerschein ! Nicht mit der Prüfbescheinigung verwechseln! Das schreibe ich weil ich mich wundere das das in der Fahrschule nicht angesprochen wurde.

Was ebenfalls von der Polizei wohlwollend zur Kenntnis genommen wird ist wenn man sinnvolle Schutzkleidung trägt !

am 23. April 2014 um 19:37

Auch wenn du beide Papiere besitzt, es haben nur die Mofapapiere Gültigkeit. Daher musst du zum TÜV den Roller als KKR abnehmen lassen und anschließend zur Zulassungstelle neue Papiere holen.

Solltest du angehalten werden, dürften sie feststellen, das der Roller als Mofa registriert ist, in dem Sinne Fahren ohne Führerschein und ohne gültige ABE.

Eine Kopie der COC ist nicht zulässig, es muss das original mit geführt werden.

Themenstarteram 23. April 2014 um 20:24

Danke für eure Beiträge.

Um eins klar zu stellen: Ich werde ab nächste Woche meinen Führerschein B besitzen.

Nur frage ich mich ob es reicht wenn ich es so wie beschrieben mache aber nicht zum TÜVgehe.

Habe ja wie gesagt 45er Papiere und 25er. Wenn ich wirklich zum TÜV muss, 1. was bringt mir das?

2.Wie teuer wäre das? 3. Braucht man einen Termin oder können diese das vorort durchführen und 4. darf ich die Drossel selber einbauen oder nicht?

Danke im Voraus :)

Zitat:

Original geschrieben von MaxClp

Danke für eure Beiträge.

Um eins klar zu stellen: Ich werde ab nächste Woche meinen Führerschein B besitzen.

Nur frage ich mich ob es reicht wenn ich es so wie beschrieben mache aber nicht zum TÜVgehe.

Habe ja wie gesagt 45er Papiere und 25er. Wenn ich wirklich zum TÜV muss, 1. was bringt mir das?

2.Wie teuer wäre das? 3. Braucht man einen Termin oder können diese das vorort durchführen und 4. darf ich die Drossel selber einbauen oder nicht?

Danke im Voraus :)

Willst du nicht verstehen ??

Dein Mofa ist beim Verkehrsamt (oder wie das heisst) als MOFA registriert, da nützt es dir garnichts wenn du Mopedpapiere zeigen kannst !! Der Polizeibeamte wird über Funk nachfragen, das geht nur wenige Sekunden, und er weiß dass du nur ein Mofa zugelassen hast aber falsche, ungültige Papiere vorzeigst !!

...und wenn du nun dein Mofa wieder als Moped betreiben willst, so muss das wieder auf dem Verkehrsamt entsprechend registriert werden !!!

kbw ;)

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