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Zulassungsstelle sagt „Gutachten zu alt“

Themenstarteram 7. August 2021 um 20:10

Grüße.

Meine Zulassungsstelle verweigert eine Eintragung ins Schein weil mein Gutachten zu alt ist. Das Fahrzeug war 11 Jahre auf den selben zugelassen, somit hat sich der Schein nicht verändert. Das Gutachten für Leistungssteigerung ist ungefähr 8 Jahre alt.

So weit ich weiß, muss man es zwar mitführen aber nicht eintragen lassen, nur wenn sich der Schein ändert, z. B. wenn man das Auto verkauft und neu zulassen will (was auch der Fall ist)

Liege ich da richtig? Gibt es da irgendwelche Paragrafen die ich vorzeigen könnte? Es handelt sich nicht um eine Einzelabnahme. Da müsste ich es natürlich unverzüglich eintragen lassen.

Danke!

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21 Antworten

Die Gutachten gem. Paragraph 21 StVZO sind 18 Monate gültig.

 

Im übrigen ist die Änderung unverzüglich berichtigen zu lassen.

Zitat:

@ShelbyOne schrieb am 7. August 2021 um 22:10:17 Uhr:

Das Gutachten für Leistungssteigerung ist ungefähr 8 Jahre alt.

So weit ich weiß, muss man es zwar mitführen aber nicht eintragen lassen, nur wenn sich der Schein ändert, z. B. wenn man das Auto verkauft und neu zulassen will (was auch der Fall ist)

Liege ich da richtig?

Nein.

Zeig' mal bitte ein Bild oder Scan vom Gutachten... steht da nichts von "unverzüglich"?!

Oder "bei nächster Gelegenheit"?!

Hallole ...

Zusatzfrage

Ist das in der Rubrik Reifen & Felgen gleich :rolleyes:

Mein Touran mit EZ 2008 ...

Herbst 2010 Gab's dann noch 17 " SR orig. VW Zubehör Felgen statt den 16".

Abnahme nach §19 wurde dann auch gleich in 2010 gemacht .

= " Eintragung mit nächster Befassung " der Papiere .

Seit dem liegt das TÜV - Abnahme Protokoll auch griffbereit im Auto.

... 2021 = ich hab meinen Touran immer noch :eek::D

:confused: ist auch hier die Gültigkeit erloschen :confused:

Gruß

Hermy

17" - Abnahme TÜV - 2010
17" - Bericht TÜV - 2010

Warum soll das erloschen sein?

Ist ein anderer Sachverhalt.

Paragraph 19(3) StVZO ist eine Änderungsabnahme, die ist im Grunde ein ganzes Autoleben gültig.

(Hinweise zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere sind zu beachten)

Hallole ...

@ MS-ES-Freak

Ok ... alles klar :)

Danke dir :)

Gruß Hermy

Zitat:

@ShelbyOne schrieb am 7. August 2021 um 22:10:17 Uhr:

Das Gutachten für Leistungssteigerung ist ungefähr 8 Jahre alt.

So weit ich weiß, muss man es zwar mitführen aber nicht eintragen lassen, nur wenn sich der Schein ändert,

Das ist bei einer Leistungssteigerung nicht möglich.

Die Änderung der Nennleistung gehört zu den Dingen, die immer unverzüglich in den Papieren zu ändern sind (unabhängig davon, ob es sich um ein Gutachten nach §19(2)/§21 handelt oder um einen Nachweis nach §19(3)/19(4) StVZO). Siehe §13(1) Satz 1 Nummer 3 FZV.

Themenstarteram 8. August 2021 um 14:11

Hier sind die Gutachten.

624f3c10-2a1b-417d-8cb5-bf8c6683d045
671051c5-d3c5-4cb4-bc35-017b8a1e9e84

Ja, sind beides Einzelbegutachtungen.

 

Seltsamerweise zwei Sachverhalte gleichzeitig, mit zwei Gutachten. Das ist normalerweise unsinnig.

 

Du fährst seit 9 Jahren ohne gültige Betriebserlaubnis.

 

Am besten du fährst zur gleichen Prüfstelle, und schaust wie du neue Gutachten erlangst.

Ja, schleunigst Neue Gutachten machen lassen oder Rückbau.

Wenn du Pech hast, zahlst du für die Abnahmen nochmal neu.

 

Ich handhabe das in der Regel so, daß ich ein Dienstsiegel draufhaue und schreibe "Fahrzeug unverändert, Gutachten weiterhin gültig'

Das ist nett von Dir. Obwohl Du es nicht bräuchtest.

Erstaunlich,dass es nie bei einer HU bemängelt wurde. Das Zusatzsteuergerät könnte auffallen.

Themenstarteram 10. August 2021 um 6:26

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 18:43:20 Uhr:

Das ist nett von Dir. Obwohl Du es nicht bräuchtest.

Erstaunlich,dass es nie bei einer HU bemängelt wurde. Das Zusatzsteuergerät könnte auffallen.

Genau das war mein Gedanke.

Ist vermutlich auch immer die Art wie man Auftritt. So Wald und reinschreien.

@TE

Bist Du nie darauf gekommen,dass die Leistungssteigerung evtl Versicherungsrelevant sein könnte?

Dass Du sie hast abnehmen lassen ist ja schon nicht schlecht,aber auf dem Untersuchungsbericht erste Seite, steht mit Sicherheit,dass die Besichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu beantragen ist.

Zitat:

@ShelbyOne schrieb am 10. August 2021 um 08:26:38 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 18:43:20 Uhr:

Das ist nett von Dir. Obwohl Du es nicht bräuchtest.

Erstaunlich,dass es nie bei einer HU bemängelt wurde. Das Zusatzsteuergerät könnte auffallen.

Genau das war mein Gedanke.

Naja, wenn das Zusatzsteuergerät im Wasserkasten unter der Abdeckung verschwindet, sieht es keiner bei der HU.

 

Gleiches gilt für die Räder, wenn das Auto immer im Zeitraum 11-04 zur HU kommt, sind höchstwahrscheinlich die Winterräder montiert. Und unabhängig davon, ist es eine original Rad Reifenkombination, insofern für manche Prüfer noch leichter zu übersehen.

 

Insofern schon möglich, dass das nie gesehen wird.

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