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zusätzlicher Briefeintrag nach Umzuge und Stillegung

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 10:27

Servus ins Forum,

hoffe ich bin hier richtig, habe kein passendes bzw. vergleichbares Thema gefunden.

Ich bin Besitzer eines Motorrades, welches im Brief vor mir zwei weitere Besitzer hat.

Dieses Motorrad habe ich letztes Jahr aufgrund eines Umzuges abgemeldet.

Nun habe ich heute das Motorrad wieder auf meinen Namen mit neuer Adresse angemeldet.

In dem Fahrzeugbrief sehe ich, dass nun bei dem neuen Eintrag 3 Vorbesitzer steht, nicht wie zuvor 2.

In meinen Augen ist dies falsch, da ich ja der selbe Besitzer bin, egal ob alte oder neue Adresse.

Jedoch ist die Aussage des Straßenverkehrsamtes die, dass aufgrund der Stillegung letztes Jahr und durch die jetzige Wiederzulassung mit neuer Adresse auch ein neuer Besitzeintrag geschehen muss.

Über eure Meinung wär ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Hi,

es sind eben nicht Vorbesitzer sondern Haltereinträge. Und durch eine neue Adresse ist es eben ein neuer Haltereintrag.

Darum sollte man am besten die ganzen alten papiere behalten damit man alles belegen kann.

Gruß Tobias

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genau so ist es.

Gruß

Hi,

es sind eben nicht Vorbesitzer sondern Haltereinträge. Und durch eine neue Adresse ist es eben ein neuer Haltereintrag.

Darum sollte man am besten die ganzen alten papiere behalten damit man alles belegen kann.

Gruß Tobias

Das ist schon richtig so. Sobald ein Stillegungszeitraum dazwischen liegt, wird ein neuer Eintrag angelegt. Anders bei Ummeldung der Anschrift im Rahmen eines Umzugs. Hier wird der Brief überhaupt nicht bearbeitet, sondern nur ein neuer Fahrzeugschein erstellt.

 

Ich würde in punkto Wiederverkauf hier allerdings keine Probleme oder Wertminderung sehen, da sich ja problemlos nachweisen lassen sollte, dass es sich bei 3 und 4 um die gleiche Person handelt. Kann ja auch im Inserat so angegeben werden - nur im Kaufvertrag sollte die Angabe aus dem Brief stehen.

Uh Vorsicht.

Halter/Vorbesitzer/Einträge im Brief/Eigentümer

Aussagen sind immer etwas mit Vorsicht zu genießen.

 

Nehmen wir mal an ein Fahrzeug hat 3 Eintragungen im Brief. 2 unterschiedliche (Vor)Namen. Eigentümer war aber immer eine Person.

 

Wie preist du das im Internet/Zeitungsanzeige an? ;)

Evtl. gibt es auch nur ne Auswahl X12345 Halter...

 

Ganz speziell:

Könnte man das 1. Hand anpreisen? :D

Wenn ich fünf mal umziehe, hab ich auch 5 Eintragungen im Brief, Eigentümer bin/war trotzdem immer ich und kann es als 1. Hand anbieten...

Oder etwa nicht?

Ich muss meine Anschrift beim Umzug durch die Zulassungsstelle ändern lassen - unabhängig von Stillegungen usw.

Es wird sowohl Schein als auch Brief geändert - es kann ja nicht im Schein ein anderes Kennzeichen stehen als im Brief....

Zitat:

Original geschrieben von Schrepfer

Wenn ich fünf mal umziehe, hab ich auch 5 Eintragungen im Brief, Eigentümer bin/war trotzdem immer ich und kann es als 1. Hand anbieten...

Richtig.

Aber,

unter Anzahl der Halter steht nach wie vor eine "0" wenn Du Erstbesitzer bist.

 

Selber durchgemacht.

Fahrzeug neu erworben, 3 mal umgezogen, davon 2 mal in einen anderen Zulassungsbezirk.

Als Anzahl der Halter steht die Null.

Nicht immer wird ein Eintrag in die ZB II geschrieben, sowohl bei Umzug als auch bei Außerbetriebsetzung. Es ist immer der Einzelfall zu betrachten. Als Beispiele:

- Fhz. angemeldet, Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks -> kein neuer Eintrag notwendig

- Fhz. abgemeldet, wird wieder auf den gleichen Halter im gleichen Zulassungsbezirk zugelassen -> kein neuer Eintrag notwendig

- Halter zieht in einen anderen Zulassungsbezirk -> neuer Eintrag notwendig (egal, ob Fahrzeug an- oder abgemeldet)

- Name des Halters ändert sich, z. B. durch Heirat -> neuer Eintrag notwendig

- usw. usf.

Was aber immer zu beachten ist: bei Personenidentität des Halters erfolgt keine Hochzählung bei der Anzahl der Vorhalter, egal welcher Vorgang durchgeführt wird. Genaueres gibt auch die Ausfüllanleitung des KBA her. So wie ich den TE verstehe, hätte die Zahl der Vorhalter jedenfalls nicht hochgezählt werden dürfen, auch wenn der neue Eintrag notwendig war...

Themenstarteram 15. Mai 2014 um 6:43

OK, dann ist das doch richtig. Wieder was dazugelernt.

Vielen Dank an alle für die Infos!!

Deutsche Beamten-Logik.

Hat mit der Realität eher selten was zu tun.

k-hm

Zitat:

Original geschrieben von Benj.

OK, dann ist das doch richtig. Wieder was dazugelernt.

Eigentlich eher nicht richtig :confused: Wenn du bereits vorher Halter warst, dann hätte die Anzahl der Vorhalter gleich bleiben müssen. Das hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass ein neuer Eintrag wegen des Umzugs erfolgen musste.

Zitat:

Original geschrieben von k-hm

Deutsche Beamten-Logik.

Hat mit der Realität eher selten was zu tun.

Stammtisch-Unsinn :rolleyes: Es ist absolut logisch, wenn jemand umzieht und das Fahrzeug weiter auf diese Person zugelassen bleibt, dass sich lediglich Adresse (und ggf. Kennzeichen) ändern und die Anzahl der (Vor-)Halter gleich bleibt.

 

Zitat:

Es ist absolut logisch, wenn jemand umzieht und das Fahrzeug weiter auf diese Person zugelassen bleibt, dass sich lediglich Adresse (und ggf. Kennzeichen) ändern und die Anzahl der (Vor-)Halter gleich bleibt.

Ist natürlich klar, keine Frage.

Dann darf man aber die Anzahl der Einträge nicht als "Vorbesitzer" deklarieren.

Denn genau das tun einige. Was natürlich völliger Quatsch ist.

k-hm

Na streite dich mal mit jemand rum der das Auto kauft was

 

3 Eintragungen im Brief

2 unterschiedliche (Vor)Namen.

Eigentümer war aber immer eine Person.

jetzt für eine Definition ist?

2 "Halter"? Aber es war doch nur 1 Eigentümer...

Dagegen aber 3 Eintragungen? 1. Hand?

 

am 1. Februar 2015 um 17:13

Hallo,

genau das gleiche Problem habe ich aktuell. Gestern ein Fahrzeug gekauft. Lt. Internetanzeige Erste Hand. Ich hab das Fahrzeug beim Händler begutachtet, Probefahrt gemacht, Scheckheft gesichtet (alles io) . Was ich nicht kontrolliert habe, ZB II Anzahl Vorhalter

Zuhause ist mir aufgefallen, dass da eine 1 steht, l.t. meinem Verständnis sollte eine 0 dort stehen. Völlig verärgert habe ich den Händler angerufen und gefragt was das soll? Er sagte nur, er müsse es nächste Woche klären, evtl. Tageszulassung oder Umzug???

Zu meinem Pech hatte ich schon den kompletten Betrag gezahlt. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss ich meinem Geld nachklagen :(

Auto ist noch beim Händler zur TUV und Aufbereitung, Brief habe ich mitgenommen. Hoffe nur das das noch gut ausgeht....

Mit Umzug kommt er nicht durch, da bleibt die 0.

Habe es selber durch, dreimal umgezogen in unterschiedliche Bundesländer, einmal innerhalb eines Bundeslandes und einmal nur ein anderes Wunschkennzeichen weil es frei wurde.

Und trotz alle dem steht in meinen Papieren die 0, da ich immer der Halter blieb.

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