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Zusatz im Fahrzeugschein für Anhängerbetrieb - Führerscheinfrage

Themenstarteram 4. November 2018 um 9:58

Hallo zusammen,

Wir planen gerade die Anschaffung eines neuen Wohnwagens.

Ich habe den B96 Führerschein und kann daher eine Kombination aus Auto und WoWa bis 4.250kg zGG fahren.

Nun hat unser Ford Galaxy ein zGG von 2.600kg. Also gingen WoWa bis 1.650kg.

Allerdings habe ich gerade gesehen das es im Fahrzeugschein einen Zusatz gibt:

F.1/F.2: +85 kg b. Anhängerbetrieb

F. 1 und 2 sind ja das technische und zulässige Gesamtgewicht. Heisst das, dass ich nur noch bis 1.565kg ziehen darf?

Wenn ja müsste ich also entweder den Wohnwagen deutlich weiter ablasten (wir suchen durchaus sehr grosse Wohnwagen die meistens zwischen 1.700 und 1.800kg zGG haben, da wir 2 Kinder und 2 Hunde haben) oder den PKW zusätzlich ablasten.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

im Ducato-Wohnmobilforum wurde dieses Thema vor einigen Jahren behandelt. Damals meinte Giovanni in seiner bekannten Art auch, dass der Eintrag nicht zum zGG dazu zählen würde.

Die Nachfrage bei der ADAC-Rechtsberatung wurde dahingehend beantwortet, dass dieser Eintrag sehr wohl zum zGG dazu gezählt werden muss, steht ja auch so im Schein drin. Aus einem 3495kg-Womo wird dann ein 3595kg-Womo mit allen rechtlichen Konsequenzen. Auch die Polizei auf der Caravanmesse Düsseldorf habe ich dazu befragt, auch die kannten das Problem und haben mir bestätigt, dass sich durch den Zusatz das zGG erhöht. Das alles natürlich nur, wenn ein Anhänger angekuppelt ist. Sie sagten aber auch, dass sie diesem Eintrag noch keine so große Beachtung geschenkt hatten. Viele Womo-Besitzer haben sich den Zusatz dann beim TÜV austragen lassen.

Für den TE: Eintrag aus dem Schein austragen lassen. Das verringert somit zwar die Zuladung im Auto, dafür darf der Wohnwagen ein um diesen Wert höheres zGG haben, um trotzdem innerhalb der Führerscheingrenzen zu sein.

Alle sonstigen Aussagen würde ich nur glauben, wenn es hierfür was Schriftliches von offizieller Stelle gibt. Nur das hat Bestand, wenn einem der Schein genommen wird, weil man ein Fahrzeug führt, für das man keinen Schein hat. Alle anderen Aussagen wie "ich beschäftige mich beruflich damit" oder "ich habe mit dem Ministerium gesprochen" ist mit "Stammtischgeschwätz" gleichzusetzten, denn hier geht es um den Führerschein, der evtl. weg ist.

Gruß Axel

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Hi.

Ich habe auch nur den B96 nachträglich gemacht.

Bei uns ist aber das Fahrzeug auch auf 1.500 kg Anhängelast begrenzt.

Wenn du, wie du schreibst große Anhänger (wegen Platz) suchst, würde ich Dir empfehlen den Führerschein BE nachzuholen.

Klar sind wieder Kosten (500-700 €) aber bestimmt besser als mit der Rennleitung diskutieren zu müssen dass du event. nicht den richtigen Führerschein bei der Gespannfahrt hast.

Was kann denn der Galaxy gebremmst anhängen ? 1,8 -2,0 Tonnen ?

Das ist ein wenig unverständlich wie du schon schreibst. Frage mal nach ob sich das bei den 85kg um die Aufliegelast an der Kupplung handelt.

Die Stützlast von 85 kg wird addiert und nicht abgezogen,

darum steht da ja auch + 85 und nicht - 85.

Aber selbst dann darfst du keine WoWa mit 1800 kg ziehen.

Themenstarteram 4. November 2018 um 10:15

Zitat:

@ISDNMODEM schrieb am 4. November 2018 um 11:05:14 Uhr:

Was kann denn der Galaxy gebremmst anhängen ? 1,8 -2,0 Tonnen ?

2.000kg

Es geht mir auch nicht um technische Hürden sondern nur um führerscheinrechtliche.

Das ich keinen 1.800kg Anhänger ziehen kann, Zusatz im Fahrzeugschein hin oder her, ist mir klar, aber man kann den 1.800kg WoWa ja einfach ablasten bei der Anmeldung. Ich will ihn nur nicht mehr als unbedingt nötig ablasten.

Einen 1800 kg Anhänger um 150 kg ablasten ?

Am Ende kannst du nur noch (gesponnen) mit vollem Wassertank ohne Lebensmittel fahren weil du an der Zuladungsgrenze bei der zulässiger Gesamtmasse für deinen Führerschein bist.

Oder habe ich da einen Denkfehler ?

Zitat:

@ISDNMODEM schrieb am 4. November 2018 um 11:18:46 Uhr:

Oder habe ich da einen Denkfehler ?

Nee!

Mal anders gefragt.

Muss es denn ein Anhänger mit 1800 kg sein oder würde es auch ein 1600 kg tun ?

Wir haben einen Bürstner Belcanto 540 TK mit 2 Stockbetten im Heck. Großes Bett vorn längs.

Wir sind auch zu viert und kommen mit diesem Grundriss und der Größe sehr gut zu recht. Das z.GG liegt bei dem Model bei 1600 kg (ist schon aufgelastet vom Vorbesitzer).

Die Caddys dürfen beide auch nur 1500 kg ziehen, Stützlast je 75 kg.

Mit der Kombination (Klar der 1.9 TDI könnte stärker motorisiert sein ... soll aber hier keine Rolle spielen) kommen wir gut zurecht.

Zitat:

@Grimschlag schrieb am 4. November 2018 um 11:15:36 Uhr:

..Das ich keinen 1.800kg Anhänger ziehen kann, Zusatz im Fahrzeugschein hin oder her, ist mir klar, aber man kann den 1.800kg WoWa ja einfach ablasten bei der Anmeldung....

Du kaufst dir allso erst ein zu schweres Auto, hast auch noch einen zu "kleinen" Führerschein, aber willst trotzdem einen 1800 kg WoWa ziehen wollen?

Wer Geld für so ein großes Auto und einen großen WoWa hat, sollte auch genug Geld übrig haben, um den entsprechenden Führerschein zu machen. Dann brauchst du nicht abzulasten und es gibt auch keinen Stress mit der Polizei, wenn du dann bestimmt überladen hast.

Themenstarteram 4. November 2018 um 10:37

Danke für das ignorieren der eigentlich Frage und die schlauen Tipps.

Dass ein WoWa mit Familienquerschnitt der häufig 1.700 bis 1.800kg zGG hat meistens nur 1.300 bis 1.400kg Leergewicht hat und auch mit einer Ablastung von 150kg noch sehr alltagstauglich ist scheint niemanden zu interessieren.

Es geht mir wie gesagt um nichts technisches wie "Wann reisst die AHK ab" oder" wann komm ich nicht mehr den Berg hoch" wie die meisten hier suggerieren, es geht nur um den Führerschein

Themenstarteram 4. November 2018 um 10:38

Zitat:

@ISDNMODEM schrieb am 4. November 2018 um 11:18:46 Uhr:

Einen 1800 kg Anhänger um 150 kg ablasten ?

Am Ende kannst du nur noch (gesponnen) mit vollem Wassertank ohne Lebensmittel fahren weil du an der Zuladungsgrenze bei der zulässiger Gesamtmasse für deinen Führerschein bist.

Oder habe ich da einen Denkfehler ?

Du hast keine Wohnwagen oder?

OK. Thema verfehlt.

Dann zeige mir mal bitte einen Wohnwagen oder gerne mehrere wo deine Wunschleergewichte stehen.

Das bekommst du doch erst raus, wenn du ihn gekauft hast und zum ersten Mal auf der Waage z.b. beim Schrotthändler stehst.

Selbst der Verkäufer wird ihn dir nicht 100 % nennen können.

400 - 500 kg Zuladung in einen Wohnwagen wäre der Wunsch von jeden WW Besitzer. :)

PS: Wie oben geschrieben haben wir das bereits genannte Model.

Zitat:

@Grimschlag schrieb am 4. November 2018 um 10:58:11 Uhr:

Nun hat unser Ford Galaxy ein zGG von 2.600kg. Also gingen WoWa bis 1.650kg.

Was hat der Galaxy als zulässiges Gespanngewicht eingetragen? Kenne es von Ford eigentlich nur so, dass da noch ne Begrenzung ist. Selten kann man dort das zGG des Fahrzeugs und die max. Anhängelast gemeinsam ausnutzen.

Ist bei meinem Ränger so und beim Mondeo wohl auch.

Zitat:

@Grimschlag schrieb am 4. November 2018 um 11:37:43 Uhr:

Danke für das ignorieren der eigentlich Frage und die schlauen Tipps.

Aber den Führerschein zu erweitern wäre die Lösung all deiner Probleme.

Zitat:

@Grimschlag schrieb am 4. November 2018 um 11:37:43 Uhr:

Dass ein WoWa mit Familienquerschnitt der häufig 1.700 bis 1.800kg zGG hat meistens nur 1.300 bis 1.400kg Leergewicht hat und auch mit einer Ablastung von 150kg noch sehr alltagstauglich ist scheint niemanden zu interessieren.

Weil es nicht der Realität enspricht. Das Gewicht in den Prospekten und auch in den Papieren ist das Gewicht der nackten Grundversion, die aber so nie verkauft wird. Fahre doch mal mit einem WoWa auf eine Wagge. Dann wird dein Gesicht aber plötzlich lang, wenn du siehst was da wirklich auf der Waage steht.

Zitat:

@Grimschlag schrieb am 4. November 2018 um 11:38:37 Uhr:

Du hast keine Wohnwagen oder?

Du scheinbar auch nicht, sonst wäre dir das, allgemein bekannte, Gewichtsproblem bekannt.

Zitat:

@Grimschlag schrieb am 4. November 2018 um 11:37:43 Uhr:

 

Dass ein WoWa mit Familienquerschnitt der häufig 1.700 bis 1.800kg zGG hat meistens nur 1.300 bis 1.400kg Leergewicht hat und auch mit einer Ablastung von 150kg noch sehr alltagstauglich ist, .....

halte ich für ein Gerücht, wahlweise Wunschdenken. Aber das wirst Du noch feststellen. :D

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