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Zusatz-Nummernschild / Kennzeichen für Fahrradträger
Hallo,
ich möchte 3. Nummernschild online bestellen, z.B. hier oder hier für meinen Fahrradträger auf Anhängervorrichtung. Ich habe hierzu noch fragen:
- Ist auch eine Anbringung der TÜV-Plakette Pflicht?
- Besteht hier eine Meldepflicht bei dem Straßenverkehrsamt oder TÜV?
- Besteht hier eine Meldepflicht bei der Versicherung (Ich habe Vollkasko bei RV24)
Danke!
Gruß
Wuffi2009
Beste Antwort im Thema
Dreimal "Nein". Dranschrauben und glücklich sein reicht in aller Regel* aus.
*Ich gehe von einer 08/15-Konstellation von PKW und handelsüblichem Fahrradträger- der für den PKW zugelassen ist - aus. Das dürfte zu 99 % passen. Exotische Kombis sind ein anderes Kapitel.
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17 Antworten
Dreimal "Nein". Dranschrauben und glücklich sein reicht in aller Regel* aus.
*Ich gehe von einer 08/15-Konstellation von PKW und handelsüblichem Fahrradträger- der für den PKW zugelassen ist - aus. Das dürfte zu 99 % passen. Exotische Kombis sind ein anderes Kapitel.
Wie ichtyos schon sagte, dreimal nein. Für Punkt 1 gäbe es sogar eine gesetzliche Grundlage, § 10 Abs. 9 FZV
Gruß Tecci
google mal nach Folgekennzeichen
Ein Folgekennzeichen ist was anderes als ein Kennzeichen auf einem Ladungsträger...
Ok - Danke!
moin zusammen,
drei mal nein ??? dann hab ich eine frage!!
wenn das kennzeichen am fahrradträger keine plakette braucht dann hat dieses kennzeichen auch keine STVO Rechtliche grundlage.
das heißt im umkehrschluss, ich kann mir auch ein alublech nehmen dies anschrauben und irgendeine nummer drauf schreiben!!!!!! (ich könnt mir den träger ja auch irgendwo geliehen haben)
jetzt die frage: wieso soll ich 15 euro für ein kennzeichen ausgeben, wenn dieses kennzeichen keine rechtliche grundlage (plakette) braucht???
sorry - versteh ich nicht!!!
gruß
chefskipper
Wieso brauch ich überhaupt Kennzeichen? Meine Güte.... damit jeder sehen kann von wem das Fahrrad in die Windschutzscheibe knallt und dann abhaut z.b.?
was bist du denn für einer??? was machstn mich gleich so vonner seite an? is das die art hier im forum???
danke schön!!!!!
Bitte! Es gibt nunmal vorschriften an welche man sich halten muss. Diese sind z.b. das die Kennzeichen sichtbar am Fahrzeug sein müssen! Deswegen braucht man auch diese am Fahrradträger. Sonst kann ich ja gleich ohne Kennzeichen fahren.
Eigentlich dachte ich das man diese Grundlagen in der Fahrschule lernt.
krasser ton hier, für ne normal gestellte frage.... da hab ich kein bock drauf
Ruhig Blut! Natürlich kannst du irgendeine Nummer mit Fantasyzahlen anbringen, ist überhaupt keine Problem! Kannst du gerne machen. Problem bekommst du nur bei der Polizeikontrolle.
Der Fahrradträger verdeckt das Kennzeichen am Auto, deshalb muss auf dem Fahrradträger nochmals gekennzeichnet werden, eine Plakette ist bei einem Fahrradträger ausnahmsweise nicht erforderlich.
Hat schon alle seine Richtigkeit und auch logisch so!
@chefskipper
Selbermachen-Kennzeichen ist nicht, aber falls der TE die vorgeschriebenen Abmessungen 520 x 110 mm einhält, wird er wohl mit der fälschungserschwerenden FE-Schrift seine Probleme bekommen. Die letzen auf Karton geschmierten Kennzeichen habe ich in Marokko gesehen - ist aber schon lange her.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@chefskipper
Selbermachen-Kennzeichen ist nicht, aber falls der TE die vorgeschriebenen Abmessungen 520 x 110 mm einhält, wird er wohl mit der fälschungserschwerenden FE-Schrift seine Probleme bekommen. Die letzen auf Karton geschmierten Kennzeichen habe ich in Marokko gesehen - ist aber schon lange her.
dann wohnst du in der grossen stadt hier fährt nahezu jeder bauer mit pappe kennzeichen am güllepumpenauflieger rum
Stimmt, ich wohne in Großstadtnähe! Ja aber wo fahren sie denn noch mit Pappdeckel-Kennzeichen? Ist da nicht ein Schild mit grüner Schrift vorgeschrieben? Mein Sohn lebt auf dem Lande, da muss ich wohl mal aufpassen auf die Gepflogenheiten dort. Da könnte ich ja als Kontrapunkt dem Landwirt ein selbstgebautes Knöllchen verpassen für die Scheixe, die er durch die Gegend kutschiert