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Zusatzaußenspiegel für toten Winkel verboten?

Themenstarteram 19. August 2024 um 19:34

Hallo,

ich suche für ein Fahrzeug ohne hintere seitliche Fenster kleine Zusatzspiegel, die man auf die Außenspiegel klemmen kann um den toten Winkel besser einsehen zu können.

Habe gelesen, dass diese nur für Fahrschulen bzw. bei Behindertenfahrzeugen erlaubt sind - stimmt das?

Habe auch keine mit Zulassung (also einer e-Nummer) gefunden.

Falls sie verboten sind - wieso verbietet der Gesetzgeber Zusatzspiegel welche Unfälle vermeiden könnten?

Gruß

Stefan

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21 Antworten

Wo hast du das gelesen?

Davon habe ich jedenfalls noch nichts gehört.

Früher gab es so kleine Weitwinkelspiegel, die man auf das Spiegelglas aufkleben konnte.

Die würde ich nicht empfehlen, denn die verdecken einen Teil des Außenspiegels, was verboten sein dürfte.

Zusatzspiegel die aufgesteckt werden, so wie Fahrschulen die benutzen, sind IMO zulässig, ich würde in deinem Fall sogar sagen erwünscht.

Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen solche Spiegel sogar haben.

Diese kleinen Weitwinkelspiegel sind meines Wissens zulässig. Du solltest aber bedenken das die in einer Waschstrasse sehr schnell abgerissen werden können. Wenn dann deine originale Spiegel beschädigt werden stehst du alleine da weil nicht originale Anbauten immer zur Verweigerung von Schadenersatzansprüchen führen.

Habe selber 10 Jahre in einer Waschstrasse als Techniker gearbeitet. Bei Fahrschul KFZ gingen min. 30% bei der Wäsche ab.

Transporter haben meist schon integrierte Zusatzspiegel. Sind Anhänger breiter als das Zugfahrzeug ist es sogar Pflicht. Warum sollte das verboten sein? Manche kann man auch innen befestigen und. entgeht dem Problem Waschstraße.

Zitat:

@dummefrage schrieb am 19. August 2024 um 21:34:45 Uhr:

Habe gelesen,

Wo denn?

Zitat:

@dummefrage schrieb am 19. August 2024 um 21:34:45 Uhr:

 

ich suche für ein Fahrzeug ohne hintere seitliche Fenster kleine Zusatzspiegel, die man auf die Außenspiegel klemmen kann um den toten Winkel besser einsehen zu können.

hintere seitliche Fenster sollten hier eigentlich keine große Rolle spielen: alles (relevante), was du beim Blick aus dem linken vorderen Fenster nicht sehen kannst, sollte im Hauptspiegel zu sehen sein bzw. umgekehrt.

Zitat:

Habe gelesen, dass diese nur für Fahrschulen bzw. bei Behindertenfahrzeugen erlaubt sind - stimmt das?

schwierig.

Grundsätzlich gilt, dass Spiegel die vorhanden sind auch die einschlägigen Vorschriften erfüllen müssen. In deinem Fall wären das wohl Weitwinkelspiegel, er müsste also die Anforderungen an Spiegel der Gruppe IV erfüllen. Wenn er das nicht tut, ist er nicht zulässig.

Zitat:

Habe auch keine mit Zulassung (also einer e-Nummer) gefunden.

Manchmal ist die Nachrüstung von Hauptaußenspiegeln der Gruppe III mit asphärischen Gläsern möglich, die das seitliche Sichtfeld vergrößern und damit den toten Winkel verringern. Die haben auch den Vorteil, optisch unauffällig und mechanisch ungefährdet (Waschanlage!) zu sein.

Zitat:

Falls sie verboten sind - wieso verbietet der Gesetzgeber Zusatzspiegel welche Unfälle vermeiden könnten?

Wenn diese Zusatzspiegel nicht die vorgeschriebenen Sichtfelder erfüllen, bringen sie ggf. nur eine Scheinsicherheit, wenn man sich auf sie verlässt. Außerdem haben gerade Außenspiegel nicht nur Vorschriften über die optischen Eigenschaften zu erfüllen, sondern auch solche bezüglich der passiven Sicherheit. Schraubt man sich da einfach irgendwas aus Nahost ans Auto, kann das z.B. bei einem Unfall für Fußgänger gefährlich werden.

Zitat:

@dummefrage schrieb am 19. August 2024 um 21:34:45 Uhr:

Habe gelesen, dass diese nur für Fahrschulen bzw. bei Behindertenfahrzeugen erlaubt sind - stimmt das?

Nö, kompletter Humbug.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 20. August 2024 um 7:57

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. August 2024 um 23:38:31 Uhr:

Zitat:

Falls sie verboten sind - wieso verbietet der Gesetzgeber Zusatzspiegel welche Unfälle vermeiden könnten?

Wenn diese Zusatzspiegel nicht die vorgeschriebenen Sichtfelder erfüllen, bringen sie ggf. nur eine Scheinsicherheit, wenn man sich auf sie verlässt. Außerdem haben gerade Außenspiegel nicht nur Vorschriften über die optischen Eigenschaften zu erfüllen, sondern auch solche bezüglich der passiven Sicherheit. Schraubt man sich da einfach irgendwas aus Nahost ans Auto, kann das z.B. bei einem Unfall für Fußgänger gefährlich werden.

Klingt logisch - aber wieso findet man nirgends kleine Aufsteckspiegel mit ABE? Habe auf allen Plattformen gesucht, es gibt keine mit e-Nummer, also sind praktisch alle Spiegel die man erwerben kann nicht legal nutzbar.

Versuche dir einen aus dem folgenden Link zu besorgen, die werden schon genehmigt sein.

https://www.degener.de/?...

PS: vielleicht sind die das in folgendem Link.

Die kosten nicht viel und wären einen Versuch wert.

https://www.recambo.de/...twinkel-toter-Winkel-Aufsatz-SCHWARZ-012?...

Erstaunlicherweise kann man sich so einiges ohne ECE ans Auto pappen. Alles was als Ladung zählt wie Fahrradträger oder auch meine hinteren Trittbretter beim Camper. Trifft wohl auch auf die Zusatzspiegel zu. Fällt lt. TÜV in eine Grauzone und wird nicht beanstandet.

Moin Moin !

Zitat:

Früher gab es so kleine Weitwinkelspiegel, die man auf das Spiegelglas aufkleben konnte.

Die würde ich nicht empfehlen, denn die verdecken einen Teil des Außenspiegels, was verboten sein dürfte.

"Dürfte " stimmt nicht, sie sind genau aus dem von dir genannten Grund verboten.

MfG Volker

Praktisch werden wohl i.d.R. nur solche Zusatzspiegel beanstandet, die auf die vorhandenen Spiegel aufgeklebt werden...

Zitat:

@FTCK schrieb am 20. August 2024 um 11:44:17 Uhr:

Erstaunlicherweise kann man sich so einiges ohne ECE ans Auto pappen. Alles was als Ladung zählt wie Fahrradträger oder auch meine hinteren Trittbretter beim Camper. Trifft wohl auch auf die Zusatzspiegel zu. Fällt lt. TÜV in eine Grauzone und wird nicht beanstandet.

--

Vorausgesetzt die Teile sind "anständig" montiert - sonst macht Dir der TÜV ganz schnell einen Strich durch die Rechnung...:cool:

Themenstarteram 20. August 2024 um 18:46

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2024 um 10:14:24 Uhr:

Versuche dir einen aus dem folgenden Link zu besorgen, die werden schon genehmigt sein.

https://www.degener.de/?...

Danke, aber ich denke wenn es nicht mit draufsteht haben Sie auch keine ABE. Man darf nämlich auch Dinge legal verkaufen die man in Deutschland nicht legal nutzen darf.

Also wenn Degener keine vertrauenswürdige Adresse ist, dann gibt es gar keine.

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