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Zusatzlampen an Auflieger (Rot nach Hinten) legal ? bzw erlaubt ?

Themenstarteram 19. März 2012 um 17:52

Hallo

Wie im Thema schon beschrieben wollte ich fragen ob Zusatzlampen ( LED) an einem Auflieger erlaubt sind.

Ich hänge ein Bild an damit ihr seht wo die LED'S hin sollen.

Dort wo die LED'S hin sollen diese Fläche habe ich einmal Rot makiert.

Würde mich freuen wenn mir jemand sagen würde ob es Erlaubt ist Rote LED'S dort hin zu machen.

MFG Sven

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2012 um 18:01

Ist so erlaubt!! Aber der Aufkleber sollte verboten werden . :-)

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39 Antworten
am 19. März 2012 um 18:01

Ist so erlaubt!! Aber der Aufkleber sollte verboten werden . :-)

Themenstarteram 19. März 2012 um 18:09

Hey

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Na der Aufkleber bleibt so wie er ist :D und wird nicht verboten :)

Ein Leuchtschild gibt es noch im Führerhaus :)

Hallo

Bei unseren Prüfer (Dekra) keine Chance mit deinem Licht.

Und seit der Unfall mit dem Bus (Tunnel):mad: war ist er noch genauer geworden.

Themenstarteram 19. März 2012 um 18:41

Jeder wie er meint...

Was hat das mit dem Busunfall zu tun ? Der in Schweiz ?

Durch die Lichter wird man ja noch besser gesehen.

Es gibt genug Auffahrunfälle auf LKW's von LKW's und Autos

Hallole zusammen

Als Zusätzliche Begrenzungsleuchten fahren viele moibilen Weihgnachtsbäume herum. Ich bin der Meinung das diese erlaubt sind aber ohne gewähr. die weis schimmernden Leuchten allerdings werden probleme machen da bin ich Sícher.. am besten Du fragst beim Tüv nach was die sagen.

Nur die konnen verbindliche Aussagen machen. Jol.

Themenstarteram 19. März 2012 um 19:04

Hey

Ich habe bei der Dekra schon einmal nachgefragt die sagten das es Erlaubt sei sofern ein Prüfzeichen vorhanden ist nur andere sagen dann wieder nein usw.

Aber ich werd morgen mal zum Tüv radeln.

Mal sehen was die dazu sagen

Na wenn das mal nicht der Palettenservice "M" ist:D

Imgp4499
Imgp4482
Imgp4493-on
+1

Solch gelbe reflektor streifen hab ich an der Boardwand hinten am hänger und an den seitlichen ecken.

Hab allerdings nicht ich dran gemacht hab das fahrzeug schon so bekommen.Stell evtl morgen mal bild rein.

am 19. März 2012 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Raiden19

Solch gelbe reflektor streifen hab ich an der Boardwand hinten am hänger und an den seitlichen ecken.

Hab allerdings nicht ich dran gemacht hab das fahrzeug schon so bekommen.Stell evtl morgen mal bild rein.

Die sind ja mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben bei allen Anhängern/Aufliegern ab Baujahr November 2011 (oder sowas um den Dreh)

 

Wir haben auch zwei neue Auflieger von Schmitz, die rundum diesen Reflektorstreifen haben...

Beim Dachser sind im Dezember auch 5 neue Auflieger für die Niederlassung gekommen (von Krone), die auch alle rundherum einen gelben Reflektorstreifen haben.

Bei unseren Schmitz-Aufliegern ist er silber.

Zitat:

Original geschrieben von Actros_6061

Hey

Ich habe bei der Dekra schon einmal nachgefragt die sagten das es Erlaubt sei sofern ein Prüfzeichen vorhanden ist nur andere sagen dann wieder nein usw.

Aber ich werd morgen mal zum Tüv radeln.

Mal sehen was die dazu sagen

Warum fragst du hier nach wenn du schon eine Antwort hast?

 

Legal sind sie aber trotzdem nicht, den die Beleuchtung ist in der STVZO oder der ECE R48 geregelt, und selbst deine Rot/Weiß leuchtenden Kennzeichenleuchten sind wenn man es genau nimmt nicht erlaubt! Der Leuchtbalgen den du willst erst recht nicht.

 

Gesetzliche Vorschriften

Hier steht eigentlich alles drinn

Themenstarteram 19. März 2012 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Zitat:

Original geschrieben von Actros_6061

Hey

Ich habe bei der Dekra schon einmal nachgefragt die sagten das es Erlaubt sei sofern ein Prüfzeichen vorhanden ist nur andere sagen dann wieder nein usw.

Aber ich werd morgen mal zum Tüv radeln.

Mal sehen was die dazu sagen

Warum fragst du hier nach wenn du schon eine Antwort hast?

Legal sind sie aber trotzdem nicht, den die Beleuchtung ist in der STVZO oder der ECE R48 geregelt, und selbst deine Rot/Weiß leuchtenden Kennzeichenleuchten sind wenn man es genau nimmt nicht erlaubt! Der Leuchtbalgen den du willst erst recht nicht.

Gesetzliche Vorschriften

Genau deswegen.

Dekra sagt ja

Und Sie sagen nein.

Aber dann hat sich meine frage schon geklärt.

Werd morgen einfach zum Tüv gehen und fragen was er meint.

MFG Sven

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Hier steht eigentlich alles drinn

Richtig...und warum wurde solches "Gewulst" zur Norm gebracht?

weil manche es gut gemeint haben, aber viele übertrieben...in Form und Farbe

Um den leuchtenden Wildwuchs zu bekämpfen..dafür heute TüV Dekra etc.

In meiner Kindheit hat der Tüv einen Herzkasper erlitten, wenn jemand

ein leuchtendes "Michelin-Männchen" auf dem Dach hatte.

Der Nächste hatte wenigstens diese Paarweise auf dem Dach.....

Das bisher gezeigte empfinde ich als "human"

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Ist so erlaubt!! Aber der Aufkleber sollte verboten werden . :-)

Ich finde den Cargobull Aufkleber klasse. :D

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