- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- Zusatzlampen an Auflieger (Rot nach Hinten) legal ? bzw erlaubt ?
Zusatzlampen an Auflieger (Rot nach Hinten) legal ? bzw erlaubt ?
Hallo
Wie im Thema schon beschrieben wollte ich fragen ob Zusatzlampen ( LED) an einem Auflieger erlaubt sind.
Ich hänge ein Bild an damit ihr seht wo die LED'S hin sollen.
Dort wo die LED'S hin sollen diese Fläche habe ich einmal Rot makiert.
Würde mich freuen wenn mir jemand sagen würde ob es Erlaubt ist Rote LED'S dort hin zu machen.
MFG Sven
Beste Antwort im Thema
Ist so erlaubt!! Aber der Aufkleber sollte verboten werden . :-)
Ähnliche Themen
39 Antworten
Ist so erlaubt!! Aber der Aufkleber sollte verboten werden . :-)
Hey
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Na der Aufkleber bleibt so wie er ist und wird nicht verboten
Ein Leuchtschild gibt es noch im Führerhaus
Hallo
Bei unseren Prüfer (Dekra) keine Chance mit deinem Licht.
Und seit der Unfall mit dem Bus (Tunnel) war ist er noch genauer geworden.
Jeder wie er meint...
Was hat das mit dem Busunfall zu tun ? Der in Schweiz ?
Durch die Lichter wird man ja noch besser gesehen.
Es gibt genug Auffahrunfälle auf LKW's von LKW's und Autos
Hallole zusammen
Als Zusätzliche Begrenzungsleuchten fahren viele moibilen Weihgnachtsbäume herum. Ich bin der Meinung das diese erlaubt sind aber ohne gewähr. die weis schimmernden Leuchten allerdings werden probleme machen da bin ich Sícher.. am besten Du fragst beim Tüv nach was die sagen.
Nur die konnen verbindliche Aussagen machen. Jol.
Hey
Ich habe bei der Dekra schon einmal nachgefragt die sagten das es Erlaubt sei sofern ein Prüfzeichen vorhanden ist nur andere sagen dann wieder nein usw.
Aber ich werd morgen mal zum Tüv radeln.
Mal sehen was die dazu sagen
Na wenn das mal nicht der Palettenservice "M" ist
Solch gelbe reflektor streifen hab ich an der Boardwand hinten am hänger und an den seitlichen ecken.
Hab allerdings nicht ich dran gemacht hab das fahrzeug schon so bekommen.Stell evtl morgen mal bild rein.
Zitat:
Original geschrieben von Raiden19
Solch gelbe reflektor streifen hab ich an der Boardwand hinten am hänger und an den seitlichen ecken.
Hab allerdings nicht ich dran gemacht hab das fahrzeug schon so bekommen.Stell evtl morgen mal bild rein.
Die sind ja mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben bei allen Anhängern/Aufliegern ab Baujahr November 2011 (oder sowas um den Dreh)
Wir haben auch zwei neue Auflieger von Schmitz, die rundum diesen Reflektorstreifen haben...
Beim Dachser sind im Dezember auch 5 neue Auflieger für die Niederlassung gekommen (von Krone), die auch alle rundherum einen gelben Reflektorstreifen haben.
Bei unseren Schmitz-Aufliegern ist er silber.
Zitat:
Original geschrieben von Actros_6061
Hey
Ich habe bei der Dekra schon einmal nachgefragt die sagten das es Erlaubt sei sofern ein Prüfzeichen vorhanden ist nur andere sagen dann wieder nein usw.
Aber ich werd morgen mal zum Tüv radeln.
Mal sehen was die dazu sagen
Warum fragst du hier nach wenn du schon eine Antwort hast?
Legal sind sie aber trotzdem nicht, den die Beleuchtung ist in der STVZO oder der ECE R48 geregelt, und selbst deine Rot/Weiß leuchtenden Kennzeichenleuchten sind wenn man es genau nimmt nicht erlaubt! Der Leuchtbalgen den du willst erst recht nicht.
Gesetzliche Vorschriften
Hier steht eigentlich alles drinn
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Zitat:
Original geschrieben von Actros_6061
Hey
Ich habe bei der Dekra schon einmal nachgefragt die sagten das es Erlaubt sei sofern ein Prüfzeichen vorhanden ist nur andere sagen dann wieder nein usw.
Aber ich werd morgen mal zum Tüv radeln.
Mal sehen was die dazu sagen
Warum fragst du hier nach wenn du schon eine Antwort hast?
Legal sind sie aber trotzdem nicht, den die Beleuchtung ist in der STVZO oder der ECE R48 geregelt, und selbst deine Rot/Weiß leuchtenden Kennzeichenleuchten sind wenn man es genau nimmt nicht erlaubt! Der Leuchtbalgen den du willst erst recht nicht.
Gesetzliche Vorschriften
Genau deswegen.
Dekra sagt ja
Und Sie sagen nein.
Aber dann hat sich meine frage schon geklärt.
Werd morgen einfach zum Tüv gehen und fragen was er meint.
MFG Sven
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Hier steht eigentlich alles drinn
Richtig...und warum wurde solches "Gewulst" zur Norm gebracht?
weil manche es gut gemeint haben, aber viele übertrieben...in Form und Farbe
Um den leuchtenden Wildwuchs zu bekämpfen..dafür heute TüV Dekra etc.
In meiner Kindheit hat der Tüv einen Herzkasper erlitten, wenn jemand
ein leuchtendes "Michelin-Männchen" auf dem Dach hatte.
Der Nächste hatte wenigstens diese Paarweise auf dem Dach.....
Das bisher gezeigte empfinde ich als "human"
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes12349
Ist so erlaubt!! Aber der Aufkleber sollte verboten werden . :-)
Ich finde den Cargobull Aufkleber klasse.