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Zusatzzeichen 1048-12: darf ein PKW auf der Spur fahren?

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 9:59

Ich komme regelmäßig an einem Autobahnabschnitt vorbei, welcher bergauf führt.

Es gibt 3 Fahrstreifen, jedoch ist der rechte durch dickere balken vom mittleren getrennt als sonst die normale Fahrbahnmarkierung ist.

Zu Beginn dieser Zone steht ein Hinweisschild:

weiß mit 3 schwarzen Richtungspfeilen drauf....über dem rechten Pfeil befindet sich das Zusatzzeichen 1048-12.

Vermutlich darf diese Spur nicht von PKWs benutzt werden?

oder

LKWs müssen zwingend auf dieser Spur fahren?

Was ist richtig?

Danke

Martin

Beste Antwort im Thema

Das Zeichen ist ein sog. Zusatzzeichen. Wie der Name schon sagt, steht es nicht alleine, sondern zusätzlich zu einem anderem Verkehrszeichen. Dieses kann es dann genauer erläutern bzw. einschränken. Das wäre also der Fall, wenn das Zeichen unter einem Verbots- oder unter einem Gebotszeichen steht. Dann würde das Verbot oder Gebot nur für die genannten Fahrzeugarten gelten.

Eine Richtungstafel mit Pfeilen ist aber kein solches Verbots- oder Gebotszeichen. Nach der StVO sind das Richtzeichen mit der Bedeutung: "Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an."

Mit diesen Pfeiltafeln ist kein Verbot oder Gebot verbunden. Daher kann man mit dem erwähnten Zusatzzeichen auch nicht anderen Fahrzeugen die Benutzung verbieten.

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Diese Spur dürfen nur Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 2,8 t, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen nutzen, solange für diese Fahrzeuge kein Verbot auf den anderen Spuren besteht dürfen diese Fahrzeuge auch dort fahren.

Mit einem PKW oder Kraftomnibusse hingegen darfst du diese speziell ausgewiesene Spur nicht benutzen.

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Mit einem PKW oder Kraftomnibusse hingegen darfst du diese speziell ausgewiesene Spur nicht benutzen.

Hallo Kai, vielen dank für die Auskunft.

Wo liegt der Sinn? ein PKW ist doch bergauf ohnhin zügiger und würde auf dieser spur keinen LKW ausbremsen.

ich fahre diese strecke oft am WE....da sind beide autospuren voll, und auf dieser LKW-spur so weit das Auge reicht niemand zu sehen. :(

da ist man natürlich schon in der Versuchung, auch mal auf diese spur auszuweichen... ;)

Der Sinn liegt darin, dass diese Spur in Hauptverkehrszeiten durch Fahrzeuge welche an diesem Berg Ladungs- und Bauartbedingt nur langsam den Berg hochkommen den fließenden Verkehr nicht aufhalten.

Diese sollen dann diese Spur nutzen, damit andere LKW's und natürlich auch PKW's die zwei anderen Spuren zum Überholen dessen nutzen können.

Ist natürlich am WE wenn kein LKW unterwegs ist ärgerlich, aber allzu langsam sollte der Verkehr dann ja auch nicht sein.

Und diese Spuren mit den Schildern sind ja nur an langen Bergen aufgestellt, zumindest ist mir dies woanders noch nicht aufgefallen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Mit einem PKW oder Kraftomnibusse hingegen darfst du diese speziell ausgewiesene Spur nicht benutzen.

Hallo Kai, vielen dank für die Auskunft.

Wo liegt der Sinn? ein PKW ist doch bergauf ohnhin zügiger und würde auf dieser spur keinen LKW ausbremsen.

ich fahre diese strecke oft am WE....da sind beide autospuren voll, und auf dieser LKW-spur so weit das Auge reicht niemand zu sehen. :(

da ist man natürlich schon in der Versuchung, auch mal auf diese spur auszuweichen... ;)

Und was bringt dir das dann in der rechten zu fahren ?

Dadurch kommst du auch nicht schneller vorran, oder willst du auf der BAB rechts überholen ?

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

oder willst du auf der BAB rechts überholen ?

;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Diese Spur dürfen nur Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 2,8 t ...

Die Grenze von 2,8 t wurde schon vor mehr als 10 Jahren auf 3,5 t angehoben. Ansonsten würde ich sagen, dass mit diesem Verkehrszeichen weder ein Verbot noch ein Gebot geregelt werden kann. Der Sinn hinter diesem Schild leuchtet zwar ein, aber auch Fahrer von anderen Fahrzeugen dürfen den rechten Fahrstreifen benutzen, und umgekehrt dürfen auch die schwereren Fahrzeuge auf den mittleren Fahrstreifen wechseln, z.B. zum Überholen. Das Schild ist also ein eher unverbindlicher Hinweis auf eine "Kriech- und Langsamfahrspur".

Themenstarteram 20. Oktober 2009 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

... aber auch Fahrer von anderen Fahrzeugen dürfen den rechten Fahrstreifen benutzen,...

ja wie nun? :confused:

am 20. Oktober 2009 um 13:35

1048-12 ist ein sog. beschränkendes Verkehrszeichen, d.h. es hat sehr wohl Gebotscharakter und erlaubt ausschließlich diesen Fahrzeugen die Nutzung der rechten Spur. Für alle anderen Fahrzeuge handelt es sich nicht um eine reguläre Fahrspur.

Das Zeichen ist ein sog. Zusatzzeichen. Wie der Name schon sagt, steht es nicht alleine, sondern zusätzlich zu einem anderem Verkehrszeichen. Dieses kann es dann genauer erläutern bzw. einschränken. Das wäre also der Fall, wenn das Zeichen unter einem Verbots- oder unter einem Gebotszeichen steht. Dann würde das Verbot oder Gebot nur für die genannten Fahrzeugarten gelten.

Eine Richtungstafel mit Pfeilen ist aber kein solches Verbots- oder Gebotszeichen. Nach der StVO sind das Richtzeichen mit der Bedeutung: "Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an."

Mit diesen Pfeiltafeln ist kein Verbot oder Gebot verbunden. Daher kann man mit dem erwähnten Zusatzzeichen auch nicht anderen Fahrzeugen die Benutzung verbieten.

am 21. Oktober 2009 um 9:14

Sehe ich auch so.

Rechtsüberholen ist aber auch nicht. Nur vorbeifahren, wenn es sich links staut.

Amen

am 21. Oktober 2009 um 9:35

Hi...

Ist schon lustig... Da haelt sich kaum Jemand ans Rechtsfahrgebot, aber wo ein Schild steht wo nur Lkw's in der rechten Spur fahren duerfen will auf einmal Jeder auf dieser Spur fahren...

 

MfG Karsten :)

Themenstarteram 21. Oktober 2009 um 10:43

viele antworten...und nun bin ich dennoch kein bisschen schlauer. :(

und PS: ich halte mich strengstens ans rechtsfahrgebot. eben genau aus diesem grunde interessiert mich dieses verkehrszeichen so sehr.

am 21. Oktober 2009 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Eine Richtungstafel mit Pfeilen ist aber kein solches Verbots- oder Gebotszeichen. Nach der StVO sind das Richtzeichen mit der Bedeutung: "Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an."

Wenn jedoch das Richtzeichen partiell durch ein beschränkendes Zusatzzeichen eingeschränkt wird und die betreffende Fahrspur zusätzlich durch eine Sonderfahrstreifenbegrenzung in Breitstrich ausgewiesen ist, ist das ganze IMHO durchaus als verbindliche Einschränkung zu verstehen.

am 21. Oktober 2009 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

IMHO durchaus als verbindliche Einschränkung zu verstehen.

Auf welcher Rechtsgrundlage steht dein Verständnis?

 

Es ist ein Richtzeichenist reine Information. Die kann man nicht mit einem Zusatzzeichen einschränken. Meines Erachtens ein Bock der Behörde. Wie soll ein Autofahrer in Sekunden Rechtsfahrgebot gegen vermeintliches oder echtes Spurbenutzungsverbot abwägen? Solche Legasthenikerbeschilderung ist echt ein Krampf.

Ein Sonderfahrstreifen wird auch immer durch ein entsprechendes Gebot angegeben zB, Busspur. Nichts wäre hier einfacher als das, wenn es gewollt wäre.

Amen

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