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Zwang zur Gebrauchtwagengarantie durch Händler

Themenstarteram 23. Februar 2013 um 20:31

Hallo erstmal,

mir geht es um die Frage, ob ein Händler mich zwingen kann, eine Gebrauchtwagengarantie mitzukaufen.

Folgendes Problem:

Die Fahrzeuge des Händlers sind alles Leasingrückläufer, die weder aufbereitet noch irgendwas sind...keine eigene Werkstatt....dafür saugut im Preis.

Diese Fahrzeuge werden bei mobile.de und Autoscout sowie auf deren eigener Webseite für einen Endpreis x angeboten.

Soll es allerdings zum Kauf kommen, will er mich zwingen eine Garantie für knapp 400€ abzuschließen.

Ansonsten bekomme ich das Auto nicht.

Die schleusen die Teile durch wie ein Bäcker seine Brötchen (schätze mal 200 Stück im Monat).

???vermutlich aus zweierlei Gründen....einmal die Provision der Versicherung kassieren und zum anderen, sich dadurch u.u. aus der Gewährleistung zu mogeln...weil..du hast ja ne Garantie????

KFZ-Brief habe ich schon bekommen für die Anmeldung.

Kaufpreis habe ich angezahlt....soweit alles schön.

Garantiebetrag von 400€ steht aber nicht im Kaufvertrag sondern nur der Preis x des Autos.

Also wie verhalte ich mich, wenn ich dort ankomme, das Fahrzeug zugelassen ist und den Restbetrag bezahlen will und der rückt das Auto nicht raus, weil ich nicht willig bin, die 400 euro extra zu zahlen????

Der Betrag taucht auch in keinem Internetangebot auf und ist sozusagen das Ü-Ei beim Abschluß! :(

alles ziemlich naja....

Danke für Antworten grüßle von ich

 

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pinscherle

Garantiebetrag von 400€ steht aber nicht im Kaufvertrag sondern nur der Preis x des Autos.

Dann ist die Garantie nicht Bestandteil des Kaufvertrages.

Der Händler ist bei der Abholung des Wagens verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen.

Themenstarteram 23. Februar 2013 um 20:44

wäre dann schon schön, wenn der das auch so sieht...wobei ich da echt einige Zweifel hege. :rolleyes:

Hab echt null Bock mich dort mit den Typen rumzustreiten.

Aber wenn ich es richtig sehe ist ein ENDPREIS incl. aller Posten...oder?

Zitat:

Original geschrieben von pinscherle

Aber wenn ich es richtig sehe ist ein ENDPREIS incl. aller Posten...oder?

Ja, das ist korrekt.

Wenn der Händler sich querstellt, nicht streiten, sondern sofort über einen Anwalt auf Vertragserfüllung klagen und Schadenersatz einfordern.

Themenstarteram 23. Februar 2013 um 20:54

genau auf sowas hab ich keine Lust....will doch nur gemütlich ein Auto kaufen :D

sowas hab ich auch noch nie erlebt....sollte schon meine Sache sein, ob ich ne Garantie will oder nicht.....:mad:

Zitat:

Original geschrieben von pinscherle

Also wie verhalte ich mich, wenn ich dort ankomme, das Fahrzeug zugelassen ist und den Restbetrag bezahlen will und der rückt das Auto nicht raus, weil ich nicht willig bin, die 400 euro extra zu zahlen????

Der Betrag taucht auch in keinem Internetangebot auf und ist sozusagen das Ü-Ei beim Abschluß! :(

Verlange die Erfüllung des Vertrages, nämlich die Herausgabe der Kaufsache. Sollte er nicht herausgeben, lass dir schriftlich geben, dass er die Herausgabe nur nach einem Abschluss einer Garantieversicherung vornehmen will. Damit zum Anwalt und dann dürfte die Sache ihren Lauf nehmen.

Allerdings wird die Sache schon dann zu deinen Gunsten ausgehen, wenn du das schriftliche Statement forderst. Denn der Händler sollte um die rechtlich problematische nachvertragliche Garantierversicherung wissen.

Klar ist. dass du bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Händler in aller Regel eine einjährige Gewährleistung hast, wobei in den ersten Monaten davon ausgegangen wird, dass das Problem schon beim Kauf bestand. Hier will der Händler die entsprechenden Kosten anscheinend dem Kunden nachvertraglich aufbürden.

Gut wäre, wenn du bei der Abholung einen oder mehrere Zeugen dabei hast.

 

Zitat:

Original geschrieben von pinscherle

genau auf sowas hab ich keine Lust....will doch nur gemütlich ein Auto kaufen :D

Nimm's einfach sportlich. Die Freude ist nachher umso größer. ;)

Ich würde alles rückgängig machen. So ein Händler wird auch bei Gewährleistungssachen ewig rummachen, um nicht erfüllen zu müssen.

Themenstarteram 23. Februar 2013 um 21:25

alleine fahre ich da sowieso nicht hin.....bibber...ne ganze Horde böse guckende Verkäufer :D

das Teil ist aber wirklich wie neu und der Preis selbst mit der Garantie ein Schnapper.

mir gehts aber ums Prinzip....uuund ich gebs zu...ein klein bisschen um die 400 Hebel. ;)

über Gewährleistungsansprüche mache ich mir Gedanken falls es wirklich mal akut werden sollte.

Lass mich raten, es geht um das Autoh(a)us in Norddeutschland? Darüber wurde hier ja schon umfangreich geschrieben. Die haben sicher irgendwo im Vertragswerk eine Klausel die dich zur Abnahme der Garantie verpflichtet. Ich denke deren Anwälte haben das alles geprüft und wasserdicht aufgesetzt.

VG,

L

Die Garantie dürfte auch etwas länger greifen als das erste 1/2 Jahr der Gewährleistung bis zur Beweispflicht des Käufers.

Ich vermute mal das die 400€ auch eher im einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises sind ;)

Entweder so nehmen wie es ist oder eben nicht. Versuchen zu tricksen dürfte nur in Stress enden ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 2:04

nein...da hast falsch geraten.

ist nicht dat autohus und das vertragswerk ist auch eher ein schmierzettel. :rolleyes:

habe auch prinzipiell nichts dagegen, aber entweder ist das eine freiwillige sache des käufers oder es muß schon im endpreis inbegriffen sein wenn der verkäufer es so will...auch wenn der dann logischer weise höher sein dürfte.

voller nepp sowas....und sicher auch nicht unbedingt wettbewerbskonform wenn die sache auf einmal einige hundert euro teurer wird.

 

 

 

 

Moin,

Nein - dazu kann er dich nicht zwingen, da es keine gesetzliche Pflicht zur Garantie gibt. Bei dem Geschäftsmodell hätte ich zudem Zweifel bzgl. überraschendem Vertragsabschluss, Koppelgeschäft usw. Ob dein Standpunkt nun aber VERNÜNFTIG ist ;) Darüber würde ich mal in einer ruhigen Minute nachdenken.

MFG Kester

Hallo,

ich habe gerade eine sehr schlechte Erfahrung gemacht mit einem Gebrauchtwagenhändler in Eschweiler.

Die Adresse ist:

Kamps Automobile

Quellstr. 35 · 52249 Eschweiler

02403 20055

Der Händler hat mich dazu gedrungen und überredet eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Er hat auch mehrfach erläutert, dass die Versicherung für alle Schäden aufkommt, außer Verschleißteile.

Er hat mehrfach versichert das der Wagen technisch super sei und weitere Prüfungen nicht notwendig sind. Ich wollte noch einen neuen TÜV haben, aber er sagte die Plakette sei doch neu (6 Monate alt).

Kurze Zeit später hatte der Wagen einen Schaden am Turbolader und weitere Mängel. Ich war jetzt in drei Werkstätten und alle haben direkt gesagt das der Autohändler Kamps mich "über den Tisch gezogen" hat.

Die Versicherung übernimmt nur 30% des Schadens. Ich muss jetzt noch ca. 2.000 Euro dazu bezahlen.

Ich habe jedes Vertrauen in Gebrauchtwagenhändler verloren. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht mit diesem Händler in Eschweiler?

Er hat sich natürlich rechtlich und schriftlich abgesichert, aber wenn mehrere Käufer ähnliche Erfahrungen gemacht haben - könnte System dahinter stecken und dann kommt evtl. eine Anzeige in Betracht.

Freue mich über Tipps oder Meldungen von anderen Geschädigten.

Viele Grüße

OJ

am 2. Mai 2014 um 14:04

Nur, weil du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast, bedeutet das nicht, dass der Händler nicht zu Gewährleistung verpflichtet ist - die kann er nicht ausschließen (außer bei gewerblichen Kunden oder "Verkauf im Kundenauftrag").

Da ein Turbolader nicht zwingend von jetzt auf gleich kaputt geht ist es also durchaus möglich, dass der Defekt bereits bei Übernahme des Fahrzeugs vorlag. In den ersten 6 Monaten ab Kauf muss dir der Händler nachweisen, dass der Defekt nicht vorlag.

Ich würde den Verkäufer schriftlich auffordern, den Schaden im Rahmen der Gewährleistung instandzusetzen und die Reaktion abwarten. Sollte er sich weigern (wovon ich erstmal ausgehe), kannst du immernoch überlegen, einen Anwalt einzuschalten.

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