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Zwangsabmeldung I TÜV abgelaufen I Hilfe

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 18:03

Hey Jungs,

ich habe ein Problem. Genau genommen ein riesengroßes.

1.) Bei meinem Alfa ist im August der TÜV abgelaufen

2.) Die nette Frankfurter Polizei hat mich Mitte Dezember angehalten und mir das mitgeteilt, mich aber mit dem Hinweis das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, fahren lassen.

3.) Am gleichen Tag abends hatte ich eine Mitteilung vom Vogelsbergkreis im Briefkasten, dass mein TÜV abgelaufen sei. Mängelkarte.

4.) Am 18.12. bekam ich ein neues Schreiben vom VB-Kreis. Durchführung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Betriebsuntersagung für das Fahrzeug wegen Mängel - mit Fristsetzung zum Nachweis bis zu 25.12. !

5.) Zu dem Zeitpunkt war mein Alfa schon 3 Tage in der Werkstatt und am 19.12. wurde der Zettel vom TÜV ausgefüllt. Nachuntersuchung bis zum 20.01.2014 - bekommen habe ich den Zettel ein paar Tage später

6.) Ich war am 25.12. um 8.00 Uhr beim Vogelsbergkreis, aber wer war nicht da. Die liebe Sachbearbeiterin, daraufhin habe ich ihr den Zettel eingescannt vom TÜV und ihr schließlich per Mail geschickt. Allerdings erst am 26.12.

7.) Heute Abend kam ein Typ - ohne Ausweis, ohne alles, hat mir ein Bleistiftgekritzel gezeigt und Eingangsdatum vom 08.01. und hat - obwohl ich ihm den Zettel der Hauptuntersuchung vorgelegt habe - mein Auto zwangsabgemeldet.

8.) Was mache ich jetzt?! Ich bin auf das Auto angewiesen, habe für nächste Woche schon Termin in der Werkstatt gehabt (Alfateile dauern längern) und hätte Dienstag TÜV Termin gehabt.

9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...

:-((

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...

Ist das jetzt wirklich Dein Ernst? :confused:

Die Frist war August 2012...

Zitat:

(Alfateile dauern längern)

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Zitat:

9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...

Ist das jetzt wirklich Dein Ernst? :confused:

Die Frist war August 2012...

Zitat:

(Alfateile dauern längern)

am 9. Januar 2014 um 18:28

Und glaubst du echt das am 25. und 26.12. jemand fuer dich Arbeitet? :D Den Weg haettest dir sparen koennen.

Ähm das ist doch jetzt ein Scherz oder?

Du hast die Plakette an deinem Auto und hast jederzeit die Möglichkeit nachzusehen wann du zur nächsten HU/AU musst.

Das wusste ich bei all meinen Autos bisher immer auswendig und auch jeder den ich persönlich kenne weiß dies persönlich.

Machen kannst du hier nichts außer die Mängel beseitigen, HU/AU bestehen und die Karre neu anmelden.

Da die Karre ja auch keinen neuen TÜV bekommen hat ist die Beanstandung hier in jeglicher Hinsicht mit Recht!

,,HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate: 40 EUR 2 Punkte :D"

und da es Anscheind verkehrsunsicher war ,, verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 80 EUR 3 Punkte"

Aber manche schrecken echt vor nichts zurück :D

Zitat:

Original geschrieben von Margarinefly

 

6.) Ich war am 25.12. um 8.00 Uhr beim Vogelsbergkreis, aber wer war nicht da. Die liebe Sachbearbeiterin,

oh ja am 25.12.

1. weihnachtstag, bundesweiter feiertag, ...

und der mängelbericht vom tüv hätte dir da auch nichts genutzt.

da stand drauf dass dein auto erhebliche mängel hat.

so und nun mach ich mal den "Oberlehrermodus" aus.

was kannst du jetzt machen?:

1.) das auto zur werkstatt abschleppen lassen ( abschleppwagen oder anhänger)

2.) reparieren lassen und durch den tüv bringen.

3.) wieder anmelden.

um gebühren für zwangsabmeldung und wiederzulassung wirst du nicht drumrumkommen.

geldbussen, ordnungswiedrigkeitsverfahren, ...

wenn du glück hast gibt es tatsächlich "liebe" sachbearbeiter(innen).

einsichtig; reumütig zeigen.

ja war mein fehler

soll nicht wieder vorkommen; das war mir eine lehre...

dann schauen die evtl. ob es spielraum nach unten gibt.

 

Zu 7.

Eine Offizielle Person vom Amt egal ob Polizist Zwangsvollstrecker oder Sonstwas hat sich immer auszuweisen.

Ohne dessen Ausweis ist sein Gekritzel ungültig.

 

Sonst wüßt ich auch im Umkreis von 5Km min 10 angemeldete Autos, welche ich wegen Mängeln aus Wartungsstau + Tüv überzogen oder Ilegalen Tunings sofort entstempeln würde.

Hallo, Wenn ich sowas lese : Ich armer Autofahrer, man hat mir das Auto zwangsangemeldet.

Das war doch die logische Schlussfolgerung.

Das finde ich sogar richtig es fahren genug gefährliche Kisten auf deutschen Straßen.

Du hättest dich früher darum kümmern müssen.

Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Und glaubst du echt das am 25. und 26.12. jemand fuer dich Arbeitet?

Da stand für mich fest: Troll.

am 9. Januar 2014 um 18:56

Da Du, liebe TE, dich über die Ereignisse und Handlungen wunderst, werde ich keinen Beitrag leisten, als diesen. Aber es war mir wichtig, Dir das mitzuteilen.

 

Ich glaube nicht was Du hier schreibst....außer wieder mal eine Anspielung an den öffentlichen Dienst ...da ja deine "liebe Sachbearbeiterin" nicht da war! Was soll das?

 

Du machst Fehler...nicht die Behörde!

 

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

 

und da es Anscheind verkehrsunsicher war

mit sicherheit nicht!

sonst hätte der tüvprüfer die plaketten abgekratzt.

der hat erhebliche mängel festgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Und glaubst du echt das am 25. und 26.12. jemand fuer dich Arbeitet?

Da stand für mich fest: Troll.

Könnte auch Ironie (von der TE) ob der nicht einzuhaltenden Termine gewesen sein...

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

 

und da es Anscheind verkehrsunsicher war

mit sicherheit nicht!

sonst hätte der tüvprüfer die plaketten abgekratzt.

der hat erhebliche mängel festgestellt.

Warum sollte er eine bereits abgelaufene Plakette abkratzen!?

Nonsense...

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

 

und da es Anscheind verkehrsunsicher war

mit sicherheit nicht!

sonst hätte der tüvprüfer die plaketten abgekratzt.

der hat erhebliche mängel festgestellt.

Ähm kurze frage, der *Tüv* Kratzt nur die Plakette ab wenn er sie Neuerteilt. Ansonsten bleibt die Alte dran bis das FZG. erneut vorgestellt wird. Oder seh ich das falsch?????

Und der angebliche Beamte der da war hat bestimmt die Landkreis Plakette abgemacht und nicht die HU Plakette.

Und wie du selbst geschrieben hast *Erhebliche Mängel* und wenn es Mängel sind wo man erst Teile bestellen muss ist das für mich Verkehrsunsicher. Wenn Bremsen runter sind bis auf die Klötze, Stabi´s ausgeschlagen usw.

Hallo, Fluchti24,

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24

Eine Offizielle Person vom Amt egal ob Polizist Zwangsvollstrecker oder Sonstwas hat sich immer auszuweisen.

Ohne dessen Ausweis ist sein Gekritzel ungültig.

sorry, aber das ist ausgemachter Unsinn.

Richtig wäre, dass sich ein Polizeibeamter oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf Verlangen mit seinem Dienstausweis ausweisen muss.

Kann er das nicht, weil er diesen vergessen hat oder was auch immer oder will er es einfach nicht, kann es sein, dass z. B. ein Widerstand bei einer Festnahme folgenlos bleibt (wie gesagt: Kann sein).

Für eine Anzeige wie im vorliegenden Fall hat es allerdings nicht die geringste Auswirkung, ob der Beamte sich ausweist oder nicht.

Viele Grüße,

Uhu110

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